Netzsperren

Bundesregierung »ohne Plan«

Die Bundesregierung hat nach Angaben von Bündnis 90/Die Grünen trotz Ablaufs der einjährigen Evaluierungsfrist für das Zugangserschwerungsgesetz noch keine Pläne zum weiteren Vorgehen. Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) sollen aber die Wirksamkeit des Ansatzes „Löschen statt Sperren“ belegen.

Am 23. Februar 2010 trat das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) in Kraft, das durch die Einführung von Sperrlisten mit so genannten vollqualifizierten Domain-Namen die Grundlage für die Bekämpfung kinderpornographischer Angebote im Internet bieten sollte. Praktisch zum Einsatz kamen diese Sperrlisten bisher nicht, da sich CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag darauf verständigt hatten, für die Dauer eines Jahres von Sperren abzusehen; stattdessen sollten Polizeibehörden und Internetwirtschaft derartige Angebote vorrangig löschen, um nach Ablauf des Jahres die gewonnenen Erkenntnisse auf ihre Effektivität auszuwerten und dann über die Zukunft des Gesetzes zu entscheiden.

Das Jahr ist bereits um, doch nach Angaben von Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, hat die Bundesregierung bisher „keinerlei Plan, wie sie weiter vorgehen will.“ Dabei deuten laut von Notz zumindest die Evaluierungsstatistiken des BKA für den Monat Januar 2011 darauf hin, dass der Ansatz „Löschen statt Sperren“ Wirkung zeigt: von den 143 im Januar verschickten Auslandsmitteilungen waren zwar nach einer Woche noch 32 Prozent der Inhalte verfügbar; nach insgesamt vier Wochen und der vierten Mahnung blieb indes nurmehr eine einzige Seite online, womit die Löschquote bei über 99 Prozent liegt. Auffällig: 81 Prozent der beanstandeten Seiten lagen in nur drei Staaten, nämlich USA und Russland mit jeweils 33 Prozent sowie Kanada mit 15 Prozent. Ob der Januar als Ausnahme zu werten ist oder nicht, bleibt dem vollständigen Evaluierungsbericht vorbehalten; einstweilen beschäftigen sich mehrere Ausschüsse des Bundestags mit den von allen Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfen zur Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes.

Unterdessen warf Interpol der Internet-Verwaltung ICANN vor, noch nicht genug im Kampf gegen Kinderpornographie zu tun. So fordert die Polizeiorganisation zum einen effektive Wege, auf denen beanstandete Domains kurzfristig suspendiert werden können. Zum anderen beklagt man erhebliche Mängel bei den WHOIS-Daten, die selten akkurat seien. Von ICANN selbst war bisher keine Stellungnahme zu erhalten.

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