EFC

Massenmarkt für Kinderpornos existiert nicht

Die Erlöse aus der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet sind gering – zu diesem Ergebnis gelangt eine Studie der von der EU geförderten „European Financial Coalition“ (EFC). An der Einführung von Websperren will die EU-Kommission trotzdem festhalten.

Das Domain Name System soll es richten: über eine Liste vollqualifizierter Domain-Namen sollen bestimmte Internetadressen gesperrt und der Zugriff unterbunden werden. „Sperren statt Löschen“ lautet die Forderung, die zunehmend in die Kritik gerät, da sie weder das Problem löst noch die Verbreitungswege von Kinderpornographie berücksichtigt. Gestützt wird diese Einschätzung durch einen Fortschrittsbericht der EFC, der sich mit der kommerziellen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte auseinandersetzt. Zu den zentralen Ergebnissen der Untersuchung gehört zunächst, dass die Zahl der aktiven kommerziellen Angebote wesentlich zurückgegangen ist. Von 14.579 untersuchten Webseiten aus den Datenbanken verschiedener Organisationen enthielten 46 kinderpornographische Inhalte, von denen 24 als kommerziell einzustufen waren, wobei sich 20 als Angebote mit angezogenen, aber anzüglich posierenden Kindern präsentierten; aktiv beworbene Seiten fanden sich gar keine.

Das Material der wenigen kommerziellen Angebote stammt dabei nicht von den Anbietern selbst, sondern wird von diesen lediglich verteilt. Zumeist sind die Aufnahmen historisch und lediglich „recycelt“; ein Großteil stammt von nichtorganisierten Einzelpersonen. Die Produzenten nutzen zudem überwiegend kleine, durch Passwörter geschützte Bereiche des Internets, die lediglich auf Einladung betreten werden können und nicht schlicht durch Eingabe einer Domain zu erreichen sind. Zudem werden dort die Bilder kostenfrei verteilt; von einem kommerziellen Massenmarkt kann demnach keine Rede sein, ein hoher Profit falle im Vergleich zu anderen Bereichen der Cyberkriminalität nicht an.

Die EU-Kommission hat gleichwohl angekündigt, an der Einrichtung von Websperren weiter festhalten zu wollen. Nach Angabe von heise.de will man eine Kombination von Löschen und Sperren kinderpornographischer Seiten gesetzlich verankern. Aktuell arbeitet die Kommission daran, die so genannte „Malmström-Richtlinie“ mit konkreten Zahlen zu untermauern; entsprechende Berichte sind für den Herbst 2010 angekündigt. Unterdessen meldet der AK Zensur, dass in Dänemark von angeblich 167 beanstandeten Seiten lediglich drei kinderpornographische Inhalte aufwiesen; diese wurden nach einer eMail an den Hoster binnen weniger Stunden vom Netz genommen.

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