BKA

»Löschen statt Sperren« bleibt erfolgreich

Nach einem Bericht der Bundesregierung sind die Bemühungen der Umsetzung des Grundsatzes »Löschen statt Sperren« im Jahr 2016 erfolgreich gewesen: vor allem im Ausland gehostete Inhalte zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten konnten noch konsequenter gelöscht werden.

Anfang September 2017 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seinen »Bericht über die im Jahr 2016 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs« veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net, der Hotline des eco-Verband der Internetwirtschaft eV sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) setzt die Bundesregierung neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet auf das Löschen dieser Inhalte. Eine Evaluierung der Löschbestrebungen im Inund Ausland erfolgt seit dem Jahr 2010. In der Regel werden Hinweise auf Telemedienangebote mit kinderpornografischem Inhalt von Dritten an Polizeidienststellen oder an die Beschwerdestellen gemeldet. Sofern es sich um Inhalte handelt, die in Deutschland gehostet werden, leitet das BKA die zur Strafverfolgung in Deutschland erforderlichen Schritte ein und informiert den Provider. Soweit es sich um im Ausland gehostete Inhalte handelt, leiten die Beschwerdestellen die Hinweise an die INHOPE-Beschwerdestelle weiter; INHOPE ist der internationale Dachverband der Beschwerdestellen.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2.721 (2015: 3.064) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web (In- und Ausland) durch das BKA statistisch erfasst. Im Vergleichszeitraum lag bei den Beschwerdestellen die Gesamtzahl aller erfassten URLs bei 2.789 (2015: 3.159). In 16 Fällen handelte es sich um eine URL im Tor-Netzwerk, wodurch der jeweilige Serverstandort verborgen war. In weiteren 18 Fällen von im Ausland gehosteten URLs konnten diese aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden. So verblieben 2.687 (2015: 3.018) weitergeleitete Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten. 70 Prozent aller Inhalte in Deutschland wurden spätestens nach zwei Tagen gelöscht; nach einer Woche lag die Erfolgsquote bereits bei 95 Prozent. Bei den fünf Prozent verbleibenden Inhalten sorgten sowohl ermittlungstaktische Gründe als auch technische und / oder organisatorische Probleme einzelner Provider für Verzögerungen. Bei den im Ausland gehosteten Inhalten waren 62 Prozent (2015: 55 Prozent) aller beanstandeten Inhalte nach einer Woche gelöscht. Nach vier Wochen lag der Anteil gelöschter Inhalte bei 92 Prozent (2015: 81 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Löschquote nach einer und nach vier Wochen daher deutlich positiver zu bewerten.

Bei der Bewertung der Ergebnisse weist die Bundesregierung darauf hin, dass lange Verfügbarkeitszeiten und erfolglose Löschbemühungen unterschiedliche Gründe haben können, beispielsweise andere Rechtslagen, laufende polizeiliche Ermittlungen oder Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme zu den Providern. Ausserdem bestehen häufig technische Herausforderungen, beispielsweise bei der Sichtung von Angeboten oder der Ermittlung von verantwortlichen Personen. Über die direkte Kontaktaufnahme mit Diensteanbietern wie Hostern, Plattformbetreibern, IP-Block-Inhabern oder Registraren konnte jedoch oftmals eine Löschung erzielt werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top