SIDN, Verwalterin der niederländischen Landesendung .nl, zeigt sich besorgt über die von der EU-Kommission geplante »Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union (überarbeitete NIS-Richtlinie, NIS 2«).
Nach Einschätzung von Maarten Simon, Legal & Policy Advisor von SIDN, wirft der aktuell vorliegende Entwurf wegen zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe viele Fragen auf. Artikel 23 bestimmt zahlreiche Pflichten für Registries und Registrare, darunter die Verpflichtung »collect and maintain accurate and complete domain name registration data«. Was »accurate« und »complete« bedeute, sei aber offen und schließe nicht aus, dass eine Registrierung eine vorherige Verifizierung der Daten des Domain-Inhabers verlangt, die dann gegebenenfalls regelmässig überprüft werden müsse. Diese Kosten seien »erdrückend« im Vergleich zu den aktuellen Registrierungsgebühren von meist wenigen Euro jährlich. In seiner aktuellen Fassung sei der Entwurf viel zu unklar für die Praxis. SIDN reiht sich damit ein in eine Vielzahl von Stimmen aus der Domain Name Industry; ob sie damit Gehör finden, bleibt vorerst abzuwarten.