Die Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) hat am 18. März 2016 ihren Jahresbericht 2015 für Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der Streitigkeiten leicht angestiegen.
Seit dem Jahr 1999 zählt die WIPO zu den von der Internet-Verwaltung ICANN offiziell akkreditierten Streitschlichtungsstellen für UDRP-Verfahren, und erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2.754 UDRP-Verfahren eingeleitet, was gegenüber den 2.634 UDRP-Verfahren in 2014 einen leichten Anstieg von 4,6 Prozent bedeutet. Allerdings ist parallel die Anzahl der streitigen Domains von 5.603 auf 4.364 gesunken; das ist der tiefste Wert seit 2008. Der Höchstwert stammt aus 2013, als um 6.191 Domains gestritten wurde. Dabei dominiert unverändert .com die Verfahren: im Jahr 2015 ging es um 2.732 .com-Domains, ein Anteil von 71,71 Prozent. Auf den Plätzen folgen .net (6,88 Prozent) .org, (5,25 Prozent) sowie .info (2,13 Prozent). Als erste neue Top Level Domains landete .xyz auf Platz fünf; mit einem Anteil von 62 streitigen Domain-Namen, umgerechnet also 1,63 Prozent, fällt .xyz aber weit hinter die etablierten Endungen zurück.
A propos nTLDs: mit .club, .email, .website, .online, .wang, .top und .pub finden sich sieben weitere neue Endungen in den Top 13 des Jahresberichts. Von einem dramatischen Anstieg der Rechtsverletzungen kann aber keine Rede sein, denn in absoluten Zahlen kommt keine dieser Endungen auf mehr als 24 Rechtsstreitigkeiten. Insgesamt entfällt auf das Lager aller nTLDs ein Anteil von 10,5 Prozent der vor der WIPO geführten UDRP-Verfahren im Jahr 2015.
Gemessen an der geographischen Verteilung, dominieren die USA die Statistik. Auf Antragstellerseite führen sie das Feld mit 847 Verfahren an, klar vor Frankreich (33), Deutschland (272) und Großbritannien (229). Aber auch auf Antragsgegnerseite sitzen die »bösen Buben« mit 612 Verfahren bevorzugt in den USA, weit vor China (412), Großbritannien (203) und Australien (107); Deutschland taucht mit 50 Verfahren erst auf Platz zwölf auf, was allerdings einen Anstieg um 72,4 Prozent bedeutet. Auffällig: Hugo Boss ist mit 62 eingeleiteten UDRP-Verfahren besonders angriffslustig und um seine Markenrechte bedacht. Auf den Plätzen folgen Philip Morris (60), AB Electrolux (48) und F. Hoffmann-La Roche (41). Auch Volkswagen weiss mit 37 Verfahren die Vorteile des UDRP-Verfahrens zu schätzen; vor einer unrechtmäßigen Registrierung von VW- oder anderen Marken-Domains kann also weiterhin nur dringend gewarnt werden.