UDRP

WIPO führt ein Express-Verfahren ein und verringert die Gebühren bei frühzeitiger Rücknahme der Beschwerde

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) trägt den Veränderungen im Domain Name System (DNS) und in der Rechtsdurchsetzung Rechnung: In einer Pressemitteilung vom 09. März 2026 teilt WIPO Neuerungen für das von ihr maßgeblich entwickelte und von ICANN übernommene UDRP-Streitbeilegungsverfahren mit. So wird es in Zukunft einen Prioritätsservice für die beschleunigte Fallbearbeitung geben, und die Gebührenordnung wurde überarbeitet: die frühzeitige Beendigung von Verfahren wird günstiger. An letzterem übt Domain-Anwalt John Berryhill Kritik.

Für die beschleunigte Fallbearbeitung (»Expedited Case Processing«) sichert WIPO eine Entscheidungsfindung in UDRP-Verfahren binnen eines Monats (von Anfang bis Ende) zu. Damit werden Beschwerdeführer, die eine dringende Notwendigkeit für eine schnellere Lösung haben, bevorzugt behandelt. Für die beschleunigten Verfahren stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Der Service ist nur möglich, wenn keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten (wie z. B. die Beantragung eines Schiedsgremiums aus drei Mitgliedern) und setzt eine sofortige Antwort des Registrars sowie schnelle Reaktionen der einreichenden Partei voraus. Selbstverständlich muss der Beschwerdeführer sich in so einem Verfahren um eine verzögerungsfreie Gebührenzahlung kümmern. Die vom Beschwerdeführer zu zahlende Gebühr liegt beim Streit um 1 bis 5 Domain-Namen (mit demselben Registranten) für die beschleunigte Bearbeitung bei US$ 4.000,– (davon US$ 1.000,– für die WIPO und US$ 3.000,– für das Panel). Hat der Beschwerdeführer keine beschleunigte Bearbeitung beantragt, kann der Beschwerdegegner den Rest eines Standardverfahrens ab der Einreichung seiner Erwiderung beschleunigen, indem er freiwillig eine Gebühr von US$ 2.500,– zahlt. Das Standardverfahren für die überwiegende Mehrheit der Verfahren hat weiterhin Bestand.

Weiter reduziert die WIPO die Gebühr bei vorzeitiger Beendigung von UDRP-Verfahren. Nach Einreichung einer Beschwerde erhält die WIPO vom Registrar die durch einen Privacy-Service oder aus anderen Gründen verborgenen Kontaktinformationen des Registranten und leitet diese an den Beschwerdeführer weiter. An dieser Stelle kann der Beschwerdeführer überprüfen, ob seine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Erkennt er die Erfolglosigkeit seine Beschwerde, weil sichtbar wird, dass der Beschwerdegegner berechtigter Domain-Inhaber ist (etwa weil sein Name der Domain entspricht oder er Lizenznehmer des Beschwerdeführers ist), erscheint es sinnvoll, die Beschwerde zurückzunehmen. Früher kostete dies den Beschwerdeführer US$ 500,–, die von den Gesamtgebühren in Höhe von US$ 1.500,– für bis zu 5 streitige Domains von WIPO einbehalten wurden. Nun behält die WIPO, wenn die Beschwerde vor dem offiziellen Beginn des Verfahrens über bis zu 5 streitige Domains zurückgezogen wird, nur noch US$ 100,– und erstattet US$ 1.400,–. Voraussetzung ist, die Beschwerderücknahme erfolgt vor Benachrichtigung des Beschwerdegegners. Die WIPO behält weiterhin US$ 500,– ein in Fällen, die erst nach der formellen Benachrichtigung des Beschwerdegegners beendet werden.

Die verbraucherfreundliche Gebührenerstattung bleibt nicht ohne Kritik: Für Domain-Anwalt John Berryhill wird die neue WIPO-Gebührenordnung wegen der geringeren einbehaltenen Gebühr von US$ 100,– zu einem billigen »100-Dollar-WHOIS-Service«. Er bemängelt, dass in der ersten Phase der Beschwerdeeinreichung keine inhaltliche Prüfung (»Sanity Checks«) stattfindet und Beschwerden in rudimentärer Form oder sogar unter falschem Namen eingereicht werden können. WIPO schreibt weder zwingend einen Anwalt vor, noch wird die Autorisierung des Beschwerdeführers streng kontrolliert. Berryhill warnt vor dem hohen Missbrauchspotenzial, da Domain-Broker oder andere Akteure einfache Scheinbeschwerden einreichen können, um den Datenschutz zu umgehen. Sie erhalten dann die Kontaktdaten des Domain-Inhabers und ersparen sich so Maklerprovisionen oder aufwendige Recherchen. Da bis zu 5 Domains in einem solchen Verfahren gebündelt werden können, sinken die Kosten zur Identifizierung eines Domain-Inhabers auf lediglich US$ 20,– je Domain.

Die Neuerungen bei WIPO bringen somit Vor- und Nachteile mit sich. Einerseits gibt es nun die beschleunigte Fallbearbeitung, die gegen eine Zusatzgebühr eine Entscheidung innerhalb eines Monats ermöglicht. Positiv ist auch die finanzielle Entlastung für Markenrechtsinhaber: Wenn sie nach der Enthüllung der Domain-Inhaberdaten feststellen, dass ein legitimer Grund für die Registrierung vorliegt, können sie den Fall mit minimalem finanziellem Verlust zurückziehen. Nachteilig ist jedoch das von Berryhill dargestellte Missbrauchspotenzial zur Aushebelung des Datenschutzes. Da die Einstiegshürden und Kontrollen sehr gering sind, öffnet die Regelung Tür und Tor, um das System Zweck zu entfremden und Domain-Inhaber für kommerzielle Zwecke auszuspähen, noch bevor diese überhaupt über die Beschwerde informiert werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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