UDRP

Wie man einen Domain-Streit gewinnt

Markeninhaber sind immer wieder mit Missbrauch ihrer Marken durch Cybersquatter konfrontiert. Der beste Weg, solchem Missbrauch zu begegnen, ist in der Regel die UDRP. Wie man ein UDRP-Verfahren gewinnt, erklären Fachleute in einem Interview mit Elisa Cooper von GoDaddy.

In einem kurzen und informativen Interview befragte Elisa Cooper Cecilia Borgenstam und Klara Sigvardsson, beide Mitgründer des Markenschutz-Dienstleisters Silka, der nach eigenen Angaben bereits 800 UDRP-Verfahren für Mandanten gewonnen hat. Nach einer kurzen Einführung, was überhaupt die UDRP ist und wie sie funktioniert, gehen die beiden Interviewten auf eine der Kernfragen eines erfolgreichen UDRP-Vefahrens ein: »When should companies use UDRP for recovering a domain?«, also wann setzt man auf ein UDRP-Verfahren? Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wichtig ist zunächst zu prüfen, ob die fragliche Domain überhaupt Schaden anrichtet und ob man sie sich wirklich in einem UDRP-Verfahren sichern will, oder ob der Aufwand die Mühe gar nicht wert ist. Dass eine Domain der eigenen Marke zum Verwechseln ähnlich ist, heißt nicht automatisch, dass sie sich negativ auf das tägliche Geschäft auswirkt und ein UDRP-Verfahren sinnvoll ist. Weiter stellt sich die Frage: UDRP oder Sperrung der Website herbeiführen? Man könnte zunächst die Markenrechte verletzende und gegebenenfalls zu Phishingzwecken genutzte Website entfernen lassen, die sich unter der Missbrauchsdomain befindet. Aber dafür gibt es kein allgemeines ordentliches Verfahren, das regelt jeder Webspacehoster selbst, während die UDRP als Verfahrensordnung dafür sorgt, dass man eine Domain einigermaßen sicher aus dem Verkehr ziehen kann. Die Sperrung der Website sollte man aber gleichwohl beim Webspacehoster versuchen durchzusetzen. Der kritische Punkt beim UDRP-Verfahren ist letztlich der Nachweis der Bösgläubigkeit des Gegners, was nicht immer einfach ist, da auch subjektive Komponenten mitspielen. Hier müsse man sattelfeste Nachweise liefern, indem man beispielsweise die Geschichte der Domain und dessen Inhabers nachverfolgt.

Bei einem UDRP-Verfahren sollte man darauf zielen, die Domain auch wirklich zu übernehmen und nicht einfach die Löschung der Domain zu beantragen, da eine gelöschte Domain von Dritten wieder registriert und erneut zum Missbrauch genutzt werden kann. Obsiegt man in einem UDRP-Verfahren, ist der Gegner verpflichtet, für die Übertragung der Domain zu sorgen – darüber hatten wir vergangene Woche bereits berichtet. Diese Strategie zeigt auch nach außen, dass man als Markeninhaber seine Rechte durchsetzt. Borgenstam und Sigvardsson berichten, dass sie in der letzten Zeit verstärkt Scam- und Phishing-Angriffe über Markendomains sehr ähnliche Domains wahrnehmen. Dabei würden eMails von Domains, die durch Ersetzen eines »i« durch eine »1« oder ein »l« einer Markendomain gleichen, an Unternehmensmitarbeiter versandt und diese zu vermeintlichen Überweisungen oder sonstigen Dateneingaben veranlasst.

Das Interview geht weiter auf Behinderungen von UDRP-Verfahren durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Reverse Domain Name Hijacking und auf Alternativen zur UDRP ein. Hier werden Abmahnungen (cease-and-desist letter) und die ordentlichen Gerichte genannt. Das URS-Verfahren, in dessen Folge Domains recht kurzfristig gesperrt werden können, findet allerdings keine Erwähnung. Wer sich weiter über das UDRP-Verfahren informieren will, findet umfangreiche Informationen auch bei der WIPO im »WIPO Guide to the Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP)«, der die meistgestellten Fragen zu Domain-Streitigkeiten, zur UDRP und der Durchführung einer Beschwerde beantwortet.

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