UDRP – Spase Inc. scheitert beim 3. Versuch, an spase.com ranzukommen

Sahil Gupta, der Geschäftsführer des Start-Up Spase Inc., gibt sich nach zwei verlorenen UDRP-Verfahren im Streit um die Domain spase.com noch immer nicht zufrieden. Nachdem er vor WIPO und NAF unterlag und sich sogar jeweils ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) einfing, wandte er sich an das Arab Center for Dispute Resolution (ACDR), um erneut um spase.com zu streiten.

Sahil Gupta, der unter spase.io seit Februar 2019 ein Start-Up betreibt, das Fotografien in 3D-Modelle konvertiert, sieht seine Rechte durch die Domain spase.com verletzt. Er versuchte, die Domain vom Inhaber zu kaufen; ihm war jedoch der Preis von US$ 15.000,– zu hoch. Deshalb startete er im Juli 2020 ein UDRP-Verfahren vor der WIPO (WIPO-Case No. D2020-1786) und im November eins vor dem NAF (NAF-Claim Number: FA2011001921922). In beiden Fällen erhielt Gupta eine Abfuhr samt Bestätigung eines Reverse Domain Name Hijacking. Doch ließ diese »Ungerechtigkeit« Gupta nicht ruhen, weshalb er im Januar 2021 ein UDRP-Verfahren beim ACDR einreichte. Gupta begründete dies damit, dass es neuen Sachvortrag gäbe, der bei den vorausgegangenen Verfahren noch nicht bekannt war. Bisher hätten die Institutionen seinen Vortrag in allen Punkten bestätigt, nur bei der Frage der bösgläubigen Registrierung der Domain nicht, da diese 14 Jahre vor Gründung der Spase Inc. erfolgt sei. Jetzt aber habe es einerseits einen Inhaberwechsel gegeben. Dies schließe er daraus, dass 2020 das WHOIS für die Domain ein Update verzeichnet und nun ein »Privacy Shield« für den Inhaber eingetragen sei. Das spreche dafür, dass ein Inhaberwechsel stattgefunden hätte, was als bösgläubige Registrierung bewertet werden könne. Weiter sei die Domain aber auch bereits 2005 bösgläubig registriert worden, mit der Absicht, Malware zu verbreiten. Zudem lag bereits 2005 eine Markenverletzung vor, da seinerzeit die Geotech Computer Systems Inc. Inhaberin der Marke »Spase« war. Der Inhaber von spase.com und Gegner des Verfahrens meldete sich nicht in der Sache. Als Entscheider wurde Prof. Hossam El-Saghir berufen.

El-Saghir prüfte die Sache genau und wog die neuen Tatsachen ab, kam jedoch nicht umhin, auch diese Beschwerde von Gupta abzuweisen. Aber er entschied zumindest nicht auf RDNH (ACDR Case No. A2021-0021). El-Saghir bestätigte die Identität von Domain und Marke sowie den Anscheinsbeweis, dass der Domain-Inhaber wegen seines Geschäftsmodells kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe. Auch bestätigte er, dass er die Domain spase.com bösgläubig nutze. Jedoch wie das Panel im Verfahren vor dem NAF richtig voraussetzte, müsse der Beschwerdeführer nachweisen, dass der Gegner die Domain zielgerichtet im Hinblick auf den Beschwerdeführer registriert hat. Das konnte er bisher nicht. Aber auch die neuen Argumente vermochten das nicht zu bestätigen. Korrekt sei, dass es Neuerungen bei den WHOIS-Angaben gab. Da er selbst das WHOIS nicht einsehen konnte, veranlasste El-Saghir eine Nachfrage beim Registrar Enom.com. Der bestätigte, es habe nur die Änderung im Hinblick auf das »Privacy Shield« gegeben; der tatsächliche Inhaber der Domain sei nach wie vor der, der die Domain 2005 registriert habe. Es handele sich um eine ganz normale Verlängerung der Registrierung. Das reichte El-Saghir aus, von einer durchgehenden Inhaberschaft des Gegners an der Domain spase.com auszugehen. Damit konnte der Beschwerdeführer keine bösgläubige Neuregistrierung der Domain belegen. Die beiden weiteren Argumente, die auf die Registrierung im Jahr 2005 verweisen, sah El-Saghir als nicht stichhaltig an, da der Beschwerdeführer sie schon in den vorangegangenen UDRP-Verfahren hätte vorbringen können. Daher rechtfertigten die vom Beschwerdeführer angeführten neuen Argumente keine Berücksichtigung der neu eingereichten Beschwerde. Ihm bleibe nach wie vor die Möglichkeit, die Sache vor die ordentlichen US-Gerichte zu bringen. Schließlich schaute sich El-Saghir noch die Frage eines RDNH an, kam hier aber zu dem Schluss, dass kein Missbrauch des UDRP-Verfahrens vorliege, da der Beschwerdeführer keinen Einblick in das WHOIS haben konnte, um zu überprüfen, ob der Inhaltswechsel hin zu einem Privacy-Service auch mit einem Inhaberwechsel einherging. Diese Tatsache rechtfertigt den Schluss, das Verfahren sei nicht in böser Absicht initiiert, und von einem RDNH sei nicht auszugehen.

Nachdem Gupta dieses dritte UDRP-Verfahren um die Domain spase.com mit neuen Argumenten und Tatsachen geführt hat, aber kaum Aussicht auf eine weitere, stichhaltige Änderung der Gegebenheiten in Sicht ist, könnte das nun endgültig der letzte Versuch gewesen sein, über ein UDRP-Verfahren an die Domain zu kommen. Allerdings gibt es ja noch drei weitere ICANN-akkreditierte Streitbeilegungsstellen – wer weiß? Immerhin bleibt ihm noch der Weg über die US-Gerichte, der aber deutlich kostenund zeitintensiver ist, als ein, zwei oder drei UDRP-Verfahren.

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