Das Schiedsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) hat sich in der Praxis bewährt und bedarf keiner Änderung. Zu diesem Ergebnis gelangte die Generic Names Supporting Organization (GNSO) und erteilte damit Forderungen nach einer Reform vor dem Jahr 2014 eine Absage.
In Kraft getreten im Oktober 1999, steht mit der UDRP seit inzwischen 12 Jahren ein eigenes Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Wortmarken helfen soll, effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Da sich die Domain Name Industry unter anderem in Anbetracht der Einführung neuer Top Level Domains geändert hat, hatte die GNSO, die innerhalb ICANNs für das sogenannte „policy making“ verantwortlich zeichnet, bereits im Februar 2011 beschlossen, einen Zustandsbericht zu erstellen. Ziel war unter anderem zu klären, ob die UDRP zeitgemäß mit dem Problem des Cybersquatting umgeht und ob es Unzulänglichkeiten gibt, die man durch Änderungen abstellen muss. Doch sehr groß schien der Reformbedarf nicht zu sein; so machte unter anderem die World Intellectual Property Organization (WIPO) als wichtigstes aller UDRP-Gerichte im Rahmen einer Anhörung deutlich, dass sich die UDRP als effektive Lösung für die Verfahrensbeteiligten (Registries, Registrare, Marken- wie Domain-Inhaber) bewährt habe; jede kleine Änderungen könne die ausgewogene Anwendung der UDRP-Regeln in der Praxis erheblich beeinträchtigen.
Dieser Ansicht hat sich nun auch die GNSO angeschlossen. In ihrem 85seitigen Schlussbericht vom 3. Oktober 2011 räumte die Organisation zwar ein, dass die UDRP nicht perfekt sei; insgesamt habe sie jedoch internationalen Respekt gewonnen und habe sich als effektiv und fair bewährt. Kaum eine Entscheidung sei später mit Erfolg vor Gericht angefochten worden. Praktiker wie US-Anwalt Ari Goldberger merkten an, dass dem Antragsgegner mehr Zeit für eine Erwiderung zugestanden werden sollte; auch der Ruf nach einer Kostentragungspflicht für die unterlegene Partei wurde erneut laut. Die GNSO hielt jedoch keines der vorgebrachten Argumente für so stichhaltig, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Reform dringend nötig wäre. Stattdessen wolle man abwarten, wie sich das im Zuge der Einführung neuer Top Level Domains geschaffene Uniform Rapid Suspension System (URS) mindestens 18 Monate lang in der Praxis gehalten habe, um Vergleichsergebnisse zu erhalten. Geht man davon aus, dass die ersten neuen Domains frühestens 2013 online gehen, wäre eine erneute Überprüfung der UDRP und damit eine etwaige Änderung im Reglement vor Mitte 2014 ausgeschlossen. Der Schlussbericht wird nun Ende diesen Monats anlässlich des ICANN-Meetings in Dakar zur Abstimmung vorgelegt. Es gilt als sicher, dass er allenfalls mit geringfügigen Modifizierungen übernommen wird.