UDRP

Picture Organic Clothing will picture.com nicht kaufen und scheitert vor WIPO

Die französische Bekleidungsunternehmung Picture Organic Clothing schlug das ihr im August 2019 gemachte Angebot aus, die Domain picture.com zum Preis von US$ 350.000,– zu kaufen. Als die Domain kurz darauf von jemand anderem erworben wurde, sah sie ein Komplott von Domain-Broker und Käufer, das sie dazu bewog, ein UDRP-Verfahren wegen Verletzung ihrer „PICTURE“-Marken anzustrengen.

Die französische Picture Organic Clothing, ein Kleidungsunternehmen, ist seit 2011 und 2012 Inhaberin mehrerer Wort-/Bild- und Wort-Marken, die auf »PICTURE« lauten, eingetragen auf den Kleidungsmarkt betreffende Marken-Klassen. Sie erhielt im August 2019 die Anfrage eines Domain-Brokers, ob sie die Domain picture.com für US$ 350.000,– kaufen wolle. Das lehnte sie ab. Der Broker konnte die Domain im Oktober 2019 für US$ 110.000,– an die Booth.com Ltd. mit Sitz in Gibraltar (UK) verkaufen, wobei James Booth mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Inhaber eingetragen wurde. Die Picture Organic Clothing startete vor der WIPO ein UDRP-Verfahren und verlangte die Übertragung der Domain picture.com. Als Beschwerdeführerin vermutete das französische Unternehmen, dass der Gegner jener Broker sein könnte, der ihr die Domain im August 2019 angeboten habe. Die Domain ist mit einer Website verknüpft, auf der sie zum Kauf angeboten wird. Die Gegner sahen hier ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) seitens der Beschwerdeführerin. Man habe die Domain vom selben Domain-Broker gekauft, der die Domain zuvor der Beschwerdeführerin angeboten habe. Die Domain sei zudem nicht mit den Marken der Beschwerdeführerin identisch, da es sich um Wort-/Bild-Marken handele. Sie habe ihre Marken auch nur bezogen auf Kleidung registriert; bei Picture handele es sich um einen generischen Begriff, mit dem man keine Vorteile aus der Marke der Beschwerdeführerin ziehe. Die Sache kam vor ein Gremium aus drei Fachleuten, denen Georges Nahitchevansky vorsaß.

Das Dreier-Panel wies die Beschwerde ab und bestätigte überwiegend ein RDNH, lediglich die Beisitzerin Marie-Emmanuelle Haas sprach sich gegen RDNH aus (WIPO Case No. D2020-2016). Zunächst musste das Gremium klären, wer überhaupt Gegner des Verfahrens ist; da aber James Booth die Domain für die Booth.com Ltd. registriert hält, erkannte es beide als Gegner an. Das Gremium stellte problemlos fest, dass Domain und Marke identisch seien. Die Frage eines Rechtes oder berechtigten Interesses der Gegner an der Domain übergingen sie, nicht ohne darauf hinzuweisen, der Umstand, dass die Gegner die Domain zum Verkauf anböten, spreche bereits für ein legitimes Interesse an der Domain. Alsdann fokussierte sich das Gremium auf die Frage der Bösgläubigkeit der Gegner bei Registrierung und Nutzung der Domain. Das Gremium unterstrich, die ihm vorliegenden Nachweise machten deutlich, dass die Gegner nicht mit dem Broker identisch seien. Dieser habe durch einen Anwalt dargelegt, dass er die Domain für den früheren Inhaber, dem die Domain seit etwa 2009 gehörte, verkaufen sollte, da er sein Domain-Geschäft aufgeben wollte. Eine Zusammenarbeit von Broker und den Gegnern dieses Verfahrens bestehe nicht. Damit sei aller Vortrag der Beschwerdeführerin, der auch auf das Kaufangebot vom August 2019 bezogen ist, nicht mehr relevant. So stütze sich ihr Vortrag lediglich noch auf den Umstand, dass die Gegner die Domain zum Verkauf anbieten und zu irgendeinem anderen sinnvollen Zweck nicht nutzen könnten. Dabei ignoriere sie allerdings, dass es sich bei »picture« um einen generischen Begriff handele, und solch ein Begriff sich für den Handel mit Domains eigne, genauso wie als Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Beschwerdeführerin scheitere einerseits daran, dass sie keinerlei Nachweise erbrachte für die Nutzung ihrer Marke »PICTURE«. Sie führe nicht weiter aus, inwieweit sie die Marke nutzt, welchen Status sie genieße, welchen Bekanntheitsgrad sie hat und in welchem Zusammenhang mit ihrer Unternehmung sie gebracht werde. Wenn ihre Marke in der Welt allgemein bekannt sei, dann könnte es nachvollziehbar sein, dass die Gegner die Domain wegen der Bekanntheit der Marke erworben hätten, um an der Marke der Beschwerdeführerin zu partizipieren, und nicht einfach, weil es sich bei »picture« um einen generischen Begriff handelt. Andererseits lieferte die Beschwerdeführerin auch keine Nachweise dafür, dass die Gegner gezielt ihre Marke ausnutze, indem etwa über die Domain Kleidung und dergleichen angeboten würde. Mit einfachen Worten, so das Gremium: aufgrund der spärlichen Ausführungen der Beschwerdeführerin in der Beschwerde hinsichtlich der Bösgläubigkeit der Gegner scheitere sie.

Alsdann stellte das Gremium mit 2 zu 1 Stimmen auch einen Fall von RDNH fest, da die Beschwerdeführerin ohne jede Nachweise behauptete, die Gegner hätten die Domain picture.com ihretwegen erworben. Darüber hinaus gab es für die Beschwerdeführerin, die sich rechtlich vertreten ließ, Gründe genug zu erkennen, dass das Verfahren scheitern würde: weil es sich bei »picture« um einen generischen Begriff handelt, sie keine Nachweise hinsichtlich der Nutzung und Reputation ihrer Marke und auch keine hinsichtlich des gegen sie gerichteten Missbrauchs der Domain vorlegte. Schlimmer sei allerdings, dass sie an die Geschichte mit der Verbindung von Broker und Gegner festhielt, nachdem der Broker belegt hatte, dass beide nichts miteinander zu tun haben. Alles in allem gab es keine Grundlage, das UDRP-Verfahren zu führen, weshalb ein Missbrauch des Verfahrens und somit RDNH vorliege.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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