UDRP

Pharmakonzern Sanofi erstreitet die Mecker-Domain sanofi.sucks

Der Pharmakonzern Sanofi wandte sich in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen den Inhaber der Domain sanofi.sucks und bewegte sich dabei auf dünnem Eis, da die Endung gerade die Nutzung von Markenzeichen voraussetzt. Doch der Gegner war für seine spezielle Nutzung der Endung .sucks bereits bekannt.

Der multinationale Pharmakonzern Sanofi mit Sitz in Paris sah seine Rechte durch die Domain sanofi.sucks verletzt. Der Inhaber zahlreicher nationaler wie internationaler Marken und vieler Domains wie sonofi.com meint, der Inhaber von sanofi.sucks nutze die Domain nicht in Verbindung mit gutgläubigen Angeboten von Waren und Dienstleistungen. Neben der Wiedergabe von Markenzeichen und Logo sowie offiziellen Informationen fänden sich unter der Domain auch nicht verifizierbare, gefälschte Kommentare, die Sanofi herabsetzen. Damit versuche der Domain-Inhaber die Registrierung der Domain zu rechtfertigen und zugleich geldwerte Vorteile daraus zu ziehen, indem er fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass er mit Sanofi verbunden ist oder anderweitig mit dem Konzern in Verbindung steht, und so Internetnutzer auf seine Website lockt. Gegner und Domain-Inhaber ist die Honey Salt ltd, die die Domain sanofi.sucks am 15. Oktober 2020 registrierte. Sie hält entgegen, für Meinungsfreiheit einzustehen. Sie habe im Februar 2020 die non-profit Organisation Everything.sucks Inc. gegründet. Diese registriere .sucks-Domains, um Dritten die Möglichkeit zu geben, die eigene Meinung zu Unternehmen zu veröffentlichen. Dafür habe man auf everything.sucks ein Wiki angelegt, in dem sie ihre Meinung zu Themen eintragen können. Die Domain sanofi.sucks habe man registriert und eine Forumseite eingerichtet, damit Dritte dort sich beteiligen, und ihre Kritik an Sanofi mitteilen können. Nichts deute darauf hin, was einen Besucher der Seite denken lassen könne, diese sei mit Sanofi verbunden oder stehe anderweitig mit dem Konzern in Verbindung. Gerade die beschreibende Endung .sucks kennzeichne die Domain im Ganzen als nicht identisch mit Sanofi und verhindere so Irrtümer bei Dritten. Die Nutzung der Marken und Kennzeichen von Sanofi sei unter diesen Gesichtspunkten legitim. Die kritischen Kommentare unter der Domain seien weder gefälscht noch verunglimpfen sie den Beschwerdeführer noch schädigen sie dessen Ansehen. Das Panel zur Entscheidung der Beschwerde vor der WIPO war mit drei Fachleuten besetzt, dem bulgarischen Rechtsanwalt Assen Alexiev als Vorsitzenden, dem britisch-israelische Rechtsanwalt Jonathan Agmon und dem US-amerikanischen Domain-Anwalt Douglas M. Isenberg (Doug Isenberg) als Beisitzer.

Das dreifach besetzte Gremium gab der Beschwerde von Sanofi statt, da der Gegner nicht überzeugend darzustellen vermochte, die Domain mit Recht oder berechtigtem Interesse zu nutzen (WIPO Case No. D2020-2836). Das Panel entschied sich eingangs dafür, keine der von den Parteien nachgeschobenen Stellungnahmen zu akzeptieren: da sei nichts, was nicht bereits in den ursprünglichen Schriftsätzen hätte stehen können und was die Sache weiter erhellt hätte. Alsdann stellte es die Identität von Domain und Marke fest und setzte sich vertieft mit der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses auf Seiten des Gegners auseinander. Während Sanofi meinte, dass das Blog unter der Domain sanofi.sucks eine irreführende Darstellung ihrer wirklichen Aktivitäten und nicht überprüfbare gefälschte Zitate enthalte, hielt der Gegner entgegen, mit der Website Kritikern von Sanofi freie Meinungsäußerung zu ermöglichen. Das Panel stellte aber fest, dass der Gegner zugleich für sich reklamiere, diese und andere Domains nur zu Gunsten von Dritten registriert zu haben, für ein gemeinnütziges Unternehmen, welches ein offenes Forum unter der Domain everything.sucks unterhalte. Damit, so das Panel, bestätigte der Gegner, dass es ihm nicht um die eigene Meinungsfreiheit gehe, sondern dass er eine andere Unternehmung unterstütze, die mit ihrem Online-Forum Dritten die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung gebe. Der Gegner sei letztlich ein Dritter, der keine direkte Beziehung zu irgendeiner Person habe, die sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) stützen könne. Er ist aber der Registrant von sanofi.sucks und nicht eine Person, die möglicherweise eine echte Beschwerde über den Beschwerdeführer vorzubringen hat. Die Beschwerden unter der Domain sanofi.sucks seien zudem alle anonym und wiesen keinen Zeitstempel auf. Daneben gäbe es zahlreiche Links zu anderen Webseiten über Dritte, andere Markeninhaber, mit gleichartigem Inhalt. Für beides bietet der Gegner keine hinreichende Erklärung. Unter diesem Gesichtspunkt erschien es dem Panel viel wahrscheinlicher, dass diese Links einfach mehr Traffic generieren sollen. Damit würde die Domain sanofi.sucks attraktiver und ihr Wert steigen. Im Rahmen der Entgegnung des Gegners hatte deren Domain-Name Manager auch eine Erklärung beigefügt, der zu entnehmen ist, dass die Domain sanofi.sucks öffentlich zum Verkauf angeboten worden wäre. Das an sich stelle kein Problem dar, doch die Unterscheidbarkeit der Marke »Sanofi« und die Identität der Domain mit der Marke spreche hier klar für Bösgläubigkeit. Die Nutzung einer Marke für eine Kritik-Domain sollte, so ist dem WIPO Overview 3.0 (2.6.3) zu entnehmen, echt und nicht kommerziell sein. Panels neigen dazu, festzustellen, dass der Gegner ein berechtigtes Interesse an der Verwendung der Marke als Teil des Domain-Namens einer Kritikseite hat, wenn eine solche Verwendung auf den ersten Blick nicht kommerziell, wirklich fair und nicht irreführend oder falsch ist. Unter den hier vorliegenden Umständen könne man noch nicht einmal von einer echten Mecker-Seite sprechen. Vielmehr sähe es danach aus, als werde eine vermeintliche Mecker-Seite vorgeschoben, die den Eindruck erwecken solle, dass die Registrierung und die Nutzung von sanofi.sucks berechtigt und nicht bösgläubig sei, und den wahren Grund dafür, die Wertsteigerung der Domain, verschleiern solle. Aus diesem Grunde ging das Panel davon aus, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe. Auf die Frage der Bösgläubigkeit ging das Panel dann nicht mehr weiter ein, sondern verwies auf seine vorherigen Ausführungen und stellte darüber hinaus fest, dass sich für den Gegner bereits Missbrauchsmuster aufgrund früherer UDRP-Streitigkeiten zeigten. Folglich ging das Panel auch von der Bösgläubigkeit des Gegners aus und entschied auf Transfer der Domain sanofi.sucks auf Sanofi.

Es ist nicht das erste UDRP-Verfahren, dem sich der Gegner ausgesetzt sieht. Bereits vor dem Czech Arbitration Court (CAC) wurde gegen die Honey Salt ltd gestritten, mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Doch es spricht sich herum, dass die Absichten von Honey Salt ltd nicht die lautersten sind. Nichtsdestotrotz muss, wer gegen den Missbrauch seiner Marke unter einer .sucks-Domain vorgehen will, sehr gründlich vorbereiten und stichhaltige Argumente vorbringen, um erfolgreich zu sein. Denn – wie die Gegnerin sinngemäß vorträgt – stellt die beschreibende Endung .sucks gerade die Legitimation zur Nutzung der Marke eines Dritten dar. Eine .sucks-Domain muss dann aber auch, das klärte hier das Panel, von einem Betroffenen registriert und zur Äußerung seiner freien Meinung genutzt werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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