Wer genauer wissen möchte, welche Gedanken man sich für ein UDRP-Verfahren machen muss und wie Entscheider eines solchen Verfahrens denken, findet Antworten in einem eineinhalbstündigen Webinar der kanadischen Streitbeilegungsstelle Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC), das dieses am 10. Dezember 2020 unter dem Titel »Pulling back the curtain… Domain Name Dispute Resolution – What Do Decision Makers Want? What Do Complainants Need to Prove?« veranstaltete.
Vorausgeschickt sei aber sogleich: die Tonqualität des eineinhalbstündigen Webinars ist nicht gut, Zuhören strengt schon aus diesem Grunde an. Barry Penner, Direktor des CIIDRG, führt in die Materie ein, und klärt über die Institution CIIDRC und deren Geschichte auf. Seit Mai 2019 können über die Streitbeilegungsstelle mit Sitz in Kanada neben dem für die kanadische Endung .ca bestehenden CDRP auch UDRP-Verfahren geführt werden. Penner geht auf den Aufbau der Website ciidrc.org ein und gibt allgemeine Informationen zu den beiden Verfahren, insbesondere zu den sechs Schritten, vom Abgeben einer Beschwerde und der Entrichtung der Verfahrensgebühr bis zum Transfer einer Domain, soweit das Verfahren zu Gunsten des Beschwerdeführers ausgeht. Danach übernimmt Rechtsanwältin Georgina Danzig und erklärt die beiden Policies (UDRP und CDRP), ihre Gemeinsamkeiten und Abweichungen von einander. Im Detail behandelt sie Fragen wie, welche Voraussetzungen muss der Beschwerdeführerin mitbringen für ein UDRP-Verfahren und welche für ein CDRP-Verfahren, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Möglichkeiten bestehen mit Abschluss des Verfahrens. So zeigt sich beispielsweise, dass Verfahren nach der CDRP lediglich die bösgläubige Registrierung einer Domain verlangen, nicht auch deren bösgläubige Nutzung, und dass dieses Verfahren kein Reverse Domain Name Hijacking kennt, dafür aber dem Gegner CAD 5.000,– in Rechnung gestellt werden können. Alsdann schaltet sich Panelist R. John Rogers ein und beginnt mit einer Fallstudie (Case Study). Er konstruiert einen komplexen Fall mit unterschiedlichen Domains, die sowohl unter die UDRP als auch unter die CDRP fallen, anhand derer die diversen Unterschiede der beiden Verfahren ausgelotet werden können. Danzig übernimmt dann die Rolle der Beschwerdeführer-Vertreterin und zeigt ihre Überlegungen für ein Verfahren vor dem CIIDRC auf, bei dem sie die Zusammenführung beider unterschiedlicher Verfahren ins Auge fasst. Im Wechsel beurteilt dann Rogers als Entscheider jeweils den Vortrag von Danzig zu den einzelnen Voraussetzungen der Verfahren. Abschließend gibt er seine Entscheidung bekannt. Damit endet der Vortragsteil, und eine knapp zehnminütige Frage und Antwort-Runde beendet das Webinar.
Abgesehen von der schwachen Tonqualität, findet man als englischsprechender Zuschauer einen guten Einblick nicht nur in das kanadische Streitbeilegungsverfahren, das allenthalben weniger von Interesse sein dürfte, sondern auch in das UDRP-Verfahren. Sehr erfreulich ist, dass man bei den juristischen Gedankengängen von Beschwerdeführer- und Panelseite dabei sein darf. Im Hinblick darauf ist es ein sehr gutes Lehrvideo.