Kein kalter Kaffee war der Rechtsstreit um die Internet-Domains starbuckscoffee.com und frappuccino.com, den das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) zu entscheiden hatte. Doch der WIPO gelang es, den über sechsjährigen Streit zu schlichten, ohne sich daran die Finger zu verbrennen.
Duncan Freeman aus der Olympiastadt Atlanta hatte ursprünglich beide Domains im Jahr 1997 registriert. Bereits im Januar 1998 meldeten sich prompt die Anwälte der US-amerikanischen Coffeeshop-Kette Starbucks und forderten Freeman auf, die Adressen gegen Erstattung der Registrierungsgebühren zu übertragen, da sich Starbucks in seinen Markenrechten verletzt fühlte. Freeman folgte der Aufforderung jedoch nicht; und weil die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte, beantragte Starbucks im Februar 1998 beim damaligen Verwalter Network Solutions (NSI) erfolgreich zumindest die Suspendierung der Adresse. Es folgte eine lange Phase der Verhandlungen: während Starbucks auf seinem Angebot beharrte, forderte Freeman die Zahlung von US$ 7.500,-. Andernfalls drohe die Domain an eine unbekannte Person in Senegal, Madagascar oder Sansibar zu gehen.
Im Februar 2000 trat die UDRP in Kraft. Doch es sollten noch drei weitere Jahre vergehen, bis die Anwälte von Starbucks auf die Idee kamen, diesen Weg wenigstens auszuprobieren. Als nun beim Schiedsgericht der WIPO im April 2003 endlich ein Klageantrag einging, berief sich Freeman auf den Grundsatz der Verwirkung, der wie auch in anderen Rechtsordnungen im US-Markenrecht kodifiziert ist und die Geltendmachung eines Rechts ausschließt, wenn der Berechtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment) und der andere daher darauf vertrauen durfte, daß der Berechtigte es auch künftig nicht ausüben werde (Umstandsmoment). Obwohl ein solcher Grundsatz in der UDRP nicht ausdrücklich normiert ist, scheint er nicht völlig ausgeschlossen.
Letztlich konnte die Frage jedoch offen bleiben: nachdem Starbucks bereits bei NSI die Suspendierung der Adresse erreicht hatte, konnte Freeman nicht darauf vertrauen, daß sein Verhalten geduldet werde. Mangels Umstandsmoments entschied das Gericht daher schließlich auf Übertragung der Adressen, da die erforderlichen Voraussetzungen nach § 4 a) UDRP hierfür erfüllt waren und beendete so nach einer Verfahrensdauer von lediglich zwei Monaten einen sechsjährigen Rechtsstreit.
Weitere Informationen zum UDRP-Verfahren finden Sie bei ICANN. Einen schnellen Überblick über das UDRP-Verfahren lesen Sie in dem Artikel Wipo Hilf!.