Markenrecht

Haribo gewinnt auch ihr zweites UDRP-Verfahren vor der WIPO

Die Haribo GmbH & Co. KG hatte vor kurzem ihr erstes UDRP-Verfahren um die Domain haribo-de.com geführt. Das zweite, seinerzeit bereits anhängige UDRP-Verfahren um die Domain haribo-de .net wurde nun ebenfalls entschieden. Wieder beantragte Haribo lediglich die Löschung der Domain.

Die Haribo GmbH & Co. KG hat auch ihren zweiten UDRP-Streit gewonnen. Sie sah ihre EU-Marke »HARIBO« die Domain haribode.net verletzt. Die Domain wurde am 27. Juni 2018 über einen Privacy-Service mit Sitz in Phoenix, Arizona (USA) registriert und über einen WhatsApp-Kettenbrief vermarktet. Konsumenten sollten – wie schon vorher bei der Domain haribo-de.com – über den Kettenbrief auf die Website haribo-de.net gelockt werden, auf der Haribo-Produkte und die Haribo-Marke angezeigt wurden. Bei einem vermeintlichen Wettbewerb auf der Seite, bei dem man Haribo-Produkte gewinnen können sollte, wurden die Konsumenten um persönliche Daten gebeten. Derzeit ist die Domain haribo-de.net nicht konnektiert. Haribo strengte ein UDRP-Verfahren vor der WIPO an und trug unter anderem weiter vor, die Domain beinhalte die vollständige Marke »HARIBO« und sei mit dieser verwechslungsfähig. Der Zusatz „de“ verstärke die Verwechslungsgefahr noch, da Haribo ein deutsches Unternehmen sei und das Akronym »de« für »Deutschland« stehe. Bei alldem handele es sich um einen großen Internetbetrug, der nicht Grundlage für eine berechtigte Nutzung der Domain sein könne. Haribo beantragte die Löschung der Domain. Der Gegner meldete sich nicht zum Verfahren. Als Entscheider wurde William A. Van Caenegem benannt, Juraprofessor an der australischen Bond Universität.

Van Caenegem bestätigte nach kurzer Prüfung die Beschwerde von Haribo (WIPO-Case No. D2018-2614). Aus seiner Sicht sind Marke und Domain nicht identisch, aber zum Verwechseln ähnlich, wobei der Zusatz »-de« die Fehlvorstellung einer Verbindung der Domain mit der Marke der deutschen Beschwerdeführerin verstärke. Van Caenegem kam aufgrund der ihm vorgelegten Unterlagen von Haribo zu der Einsicht, dass der Gegner nicht berechtigt sei und kein berechtigtes Interesse an der streitigen Domain haribo-de.net habe: Den Domain-Namen nutze der Gegner, um die falsche Vorstellung zu erwecken, dass der vermeintliche Wettbewerb unter der Domain von Haribo angeboten werde. Tatsächlich handelte es sich aber durch und durch um einen Betrug mit der Absicht, an die vertraulichen Daten von Nutzern zu gelangen, die durch die fehlleitende Domain oder den WhatsApp-Kettenbrief auf die Website unter der Domain gelangten. Keine dieser Aktivitäten sei in irgendeiner Weise legitim oder für einen echten kommerziellen oder anderen Zweck zulässig, weshalb aus ihnen kein Recht oder legitimes Interesse in der Person des Gegners an der Nutzung der Domain entstehe.

Da die Marke »HARIBO« wohlbekannt sei, erschien es Van Caenegem unvorstellbar, dass der Gegner zum Zeitpunkt, da er die Domain registrierte, nicht um diese wusste. Das ergäbe sich auch aus der praktischen Nutzung der Domain für den Internet-Betrug und das Phishing. Schließlich spräche die Domain haribo-de.com, die der Gegner bereits früher registriert und für seinen Betrug genutzt hatte, dafür, dass er sich der Marke der Beschwerdeführerin bewusst war. Damit lagen alle drei Elemente der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy vor, und Van Caenegem konnte der Beschwerde von Haribo und der Löschung der Domain haribo-de.net stattgeben.

Wie bereits im früheren Verfahren um haribo-de.com hat Haribo auch im Streit um haribo-de.net lediglich die Löschung der Domain beantragt und nicht deren Übertragung. Welches von beiden sinnvoller ist, lässt sich auf Anhieb nicht sagen. Doch gibt der bereits entschiedene Streit um die Domain haribo-de.com (WIPO-Case No. D2018-1975) vielleicht einen Hinweis: Die Entscheidung erging am 12. November 2018, also vor mehr als zehn Wochen. Bisher ist die Domain haribo-de.com nicht gelöscht; sie ist weiter bei Sedo geparkt und wird für Pay-Per-Click Werbung genutzt. Bei einer Entscheidung auf Transfer der Domain kann man zumindest beschleunigend auf die Übertragung einwirken, indem man sie beim Registrar anstößt und seinen eigenen administrativen Teil für die Transaktion beisteuert, um sie zu erlangen. Danach könnte die Domain auch nicht mehr von einem anderen registriert werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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