IRT-Report

US-Anwalt fordert UDRP-Reform

Vor Implementierung neuer Top Level Domains soll, zum Schutze von Markenrechtsinhabern, ein neues Regelungs- und Verfahrenssystem eingeführt werden, das unter dem Label USR (Uniform Rapid Suspension System) steht. Dieses Regelwerk, entwickelt vom Implementation Recommendation Team (IRT), stand bis vor kurzem zur Kommentierung bei ICANN online. Rechtsanwalt Paul Keating nutzte die Gelegenheit und nahm auf zwanzig Seiten Stellung.

Geht es nach dem IRT, so müssen die Registries der neuen Top Level Domains die Kennzeichenrechte Dritter schützen. Dies werde mit Schaffung eines „IP Clearinghouse“ samt „globally protected marks list“ (kurz GPML), einem „Uniform Rapid Suspension System“, einem „post delegation dispute resolution mechanism“, WHOIS-Bestimmungen und Verwendung eines Algorithmus zur Verhinderung von Verwechslungen während der Bewerbungsphase erreicht. Gegen die Idee eines neuen Verfahrensprozedere hatte Paul Keating bereits das Wort ergriffen und vorgeschlagen, die UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) zu überarbeiten.

Keating macht in seinem 20seitigen Kommentar zunächst auf Fehleinschätzungen des IRT aufmerksam. So stellt er unter anderem fest, dass bei der Entstehung des Verfahrens weitestgehend die US-amerikanische, aber keine andere Jurisdiktion berücksichtigt wurde. Zudem sollte ICANN die Idee einer GPML fallen lassen, weil diese zum Missbrauch einlädt. Weiter erfasst das URS nicht die Mehrheit der vom IRT erfassten Fallarten; sie widerspricht den eigenen „guiding principals“, ist nicht kosteneffektiv und bürdet dem Gegner alle Nachteile auf. Die Regelungen der URS widersprechen den bereits etablierten Regeln der UDRP.

Mit dem Hinweis auf seine Eltern, die ihn gelehrt haben, nicht nur Kritik zu üben, sondern diese nur zu üben, wenn er auch konstruktive Ideen hat, schlägt Keating vor, keine neue Normierung in Form der USR einzuführen, sondern an der UDRP festzuhalten und diese den neuen Gegebenheiten anzupassen. Keating unterstreicht dabei, dass er für einen kostengünstigen und effektiven Schutz von Markenrechtsinhabern ist, aber dass dies im Wege der URS besser gehe als über die UDRP, sieht er nicht. In einem Zehn-Punkte-Plan listet er den Ablauf eines verbesserten UDRP-Verfahrens auf:

1. Wie üblich, stellt der Betroffene einen Antrag.

2. Der Gegner wird verständigt, allerdings auf rein elektronischem Wege, also ohne lästigen Papierkram, und zwar unter den im WHOIS verzeichneten Angaben.

3. Der Gegner kann nun auf elektronischem Wege innerhalb 14 Tagen reagieren und hat dabei drei Möglichkeiten: er kann sich verteidigen und muss aber eine Gebühr von US$ 50,- bis US$ 100,- zahlen; er kann den im Streit stehenden Domain-Namen übergeben; oder er kann sich ruhig verhalten und die Entscheidung abwarten.

4. Tritt der Gegner dem Vorwurf entgegen und zahlt die Gebühr, beginnt ein normales Verfahren, wobei die Domain normal weiter genutzt werden kann.

5. Gibt der Gegner die Domain auf, wird sie auf den Antragsteller übertragen, wobei dieser die entrichteten Verfahrensgebühren teilweise erstattet erhält, soweit nicht die Ausgaben für den Transfer damit bestritten werden.

6. Reagiert der Gegner nicht oder zahlt die Gebühr nicht, wird die Domain gesperrt und eine weiße Seite angezeigt.

7. Gibt der Gegner die Domain auf oder entsteht ein Fehler beim vom Gegner gewählten Prozedere, hat der Antragsteller die Wahl, ob er die Übertragung akzeptiert oder eine Sperrung bis zum Ende des Registrierungszeitraums der Domain.

8. Macht der Gegner einen Fehler bei der Erklärung, der Beschwerde entgegenzutreten, so ist das nicht als ein Nichtantreten aufzufassen; in solchen Fällen sollte die Domain zunächst nicht weiter über die Domain Name Server aufgelöst werden, bis eine Entscheidung des Panel ergangen ist.

9. Versäumt der Gegner, die Übertragung der Domain mitzuteilen, so ist das nicht als Bösgläubigkeit zu werten.

10. Tritt der Gegner der Beschwerde des Antragstellers ordentlich entgegen, so ist davon auszugehen, dass der Gegner auch die Verteidigungsgebühr zahlen wird.

Keating sieht, dass seine Vorschläge nicht perfekt sind. Aber sie bieten eine Diskussionsgrundlage und zeigen andere Möglichkeiten auf, als die, die derzeit vom IRT favorisiert werden: die Verbesserung der UDRP gegenüber der Schaffung einer neuen Verfahrensregelung, die sich erst beweisen muss. Derweil meldet sich ICANN zu Wort und gibt die Vorschläge der WIPO zur Überarbeitung der UDRP zur Kommentierung frei. Leider gibt es keine inhaltliche Veränderung, wohl aber eine technische: das Versenden von schweren Schriftsatzpaketen per Post soll beendet und ein rein digitaler Verfahrensablauf geschaffen werden, unter dem Label eUDRP. Das wäre bereits ein erster Schritt in Richtung Erneuerung der UDRP im Sinne von Paul Keating.

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