„Domainfight“ ist eine neue Suchmaschine für Entscheidungen nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), die gleichzeitig die Datenbank der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie die des National Arbitration Forums (NAF) abfragt und so einen besseren und leichteren Überblick über die Beteiligten in Streitbeilegungsverfahren bietet.
Das Layout der Suchmaschine ist einfach und übersichtlich; es erwartet einen lediglich eine Zeile, in die die Suchanfrage einzugeben ist, und darunter die Kategorienauswahl: Volltext, Domain-Name, Respondent, Complainant, Aktenzeichen. Das Suchergebnis wird groß und übersichtlich gelistet und der Status, das Entscheidungsdatum und ein Link zur Entscheidung angezeigt. Die Ergebnisanzeige variiert, je nach Auswahlkriterium nimmt der angefragte Teil mehr Raum ein.
Bis domainfight.net kam, war es nicht möglich, gleichzeitig in NAF und WIPO-Urteilen zu suchen. Die Suchmaschine von domainfight.net vereinfacht damit das Suchverfahren und gewährt Interessierten einen viel besseren Überblick über die Beteiligten von UDRP-Verfahren. Rechtsvertretern kommt das zu Gute, die nun schnell überprüfen können, ob der Antragsgegner nicht schon in früheren Verfahren beteiligt war und vielleicht Cybersquatter-Qualität hat. Oder man erkennt, ob der Antragsteller frühere Verfahren wegen „reverse domain name hijacking“ verloren hat.
Entwickler und Betreiber von domainfight.net ist USpeakWeType Technologies, LLC; dahinter steht wiederum die junge Anwaltsfirma Traverse Legal, PLC (traverselegal.com) in Los Angeles, die sich insbesondere dem Recht des geistigen Eigentums verschrieben hat. So einfach die Suchmaschine, so einfach sind auch die FAQs: Ja, man kann gleichzeitig NAF und WIPO Domain-Entscheidungen abfragen, und ja, man kann unter verschiedenen Kategorien suchen, und sicher: das Angebot ist frei. Allerdings beschränkt sich die Suche auf NAF- und WIPO-Entscheidungen; die asiatischen Streitbeilegungsinstitutionen des Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Hong Kong, China und Korea werden so bisher nicht berücksichtigt. Das ist zu verschmerzen, da diese Streitbeilegungsgerichte bisher kaum in Anspruch genommen werden. In der Niederlassung in Hong Kong waren bisher lediglich gut 180 Fälle anhängig, von denen keine 100 entschieden wurden. Die chinesische Niederlassung dürfte ähnliche Zahlen aufweisen; die koreanische Niederlassung weist deutlich weniger Entscheidung auf. Ob in der Zukunft dann auch Entscheidungen des tschechischen Streitbeilegungsgerichts (CAC), das heute schon .eu-ADR-Verfahren behandelt und jetzt als UDRP-Gericht zugelassen ist, berücksichtigt werden, wird man sehen.