cinemacity.com

WIPO weist dreiste Klage ab

Ein WIPO-Panel sah sich einem dreisten Streitbeilegungsverfahren gegenübergestellt, bei dem eine im Jahr 2005 gegründete Unternehmung gegen den Inhaber einer bereits 1998 registrierten Domain vorging. Das WIPO-Panel geht in seinem Urteil von einem Fall des „Reverse Domain Hijacking“ aus (Case No. D2010-1877).

Die Antragstellerin ist die Prime Pictures LLC of Dubai, welche die Inhaberschaft an der Marke „Cinema City“ für sich reklamierte. Die Cinema City S.A.L wurde 2005 im Libanon gegründet und ließ die besagte Marke 2006 beim libanesischen Markenamt eintragen. 2008 wurde das Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und 2009 in Syrien registriert. Der Antragsgegner, die DigiMedia.com L.P. of Texas and Oklahoma, hatte die Domain cinemacity.com bereits 1998 registriert und von 1999 an, bestückt mit Werbung für Filme und DVDs, mehr oder weniger geparkt gehabt; aktuell löst die Domain auf die Seite yeah.com auf. Die Antragsgegnerin erhielt im Jahr 2009 zwei Verkaufsanfragen hinsichtlich der Domain, die sie beide ausschlug. Während die Antragstellerin eine Verletzung ihres Markenrechts geltend macht, unabhängig davon, wo die Marke registriert ist, beruft sich die Antragsgegnerin darauf, die Domain lange vor Eintragung der Marke registriert zu haben.

Das mit drei Fachleuten besetzte WIPO-Panel machte sich seine Arbeit nicht leicht. Zunächst stellte es fest, dass die Marke und die Domain zum Verwechseln ähnlich sind. Doch vermochte es nicht zu erkennen, dass die Antragstellerin, Prime Pictures LLC, Inhaberin der auf die Cinema City S.A.L lautenden Marke sei; entsprechender Vortrag und Nachweis lag nicht vor. Aber dieser Mangel gab dem Panel keine Anlass, das Verfahren zu verlängern, indem es Zeit zur Beseitigung der Mängel einräumte. Denn die Sache scheiterte absehbar aus anderen Gründen.

Die Frage der berechtigten Inhaberschaft auf Seiten der Domain-Inhaberin erwies sich als schwerer zu beantworten: denn eine Domain gutgläubig zu registrieren und registriert zu halten, gibt allein kein besonderes Recht im Sinne der UDRP. Dieses Recht muss man sich verdienen, indem man die Domain ordentlich nutzt. Auch wenn die Domain über Jahre gesponserte Links anzeigte und insofern genutzt wurde, bezweifelt das Panel, dass die Inhaberin damit legitime Rechte am Kennzeichen der Domain erworben hat, da diese selbst für keine konkreten Inhalte steht. Aus diesen Gründen geht das Panel davon aus, dass die Antragsgegnerin keine berechtigten Interessen im Sinne der UDRP an der Domain hat. Die Frage nach dem „bad faith“ wiederum war einfach zu handhaben. Da das Merkmal „bad faith“ nur erfüllt wird, wenn sowohl zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain als auch bei der späteren Nutzung „bad faith“ vorliegt, hier aber die Registrierung der Domain 1998 erfolgte, zu einer Zeit, da die Antragstellerin den Begriff „Cinema City“ jedenfalls noch nicht benutzte, liegt kein „bad faith“ vor. Deshalb wies das Panel den Antrag zurück. In der Folge konstatierte das WIPO-Panel zudem einen eindeutigen Fall von „Reverse Domain Hijacking“: der Rechtsvertreter der Antragstellerin hat ganz offensichtlich die UDRP studiert, bevor er den Verfahrensantrag gestellt hat. Dabei hat ihm nicht entgehen können, dass die Sache aussichtslos war, weil das Kennzeichen „Cinema City“ erst lange nach Registrierung der Domain entstand. Damit handelte die Antragstellerin bösgläubig, und es liegt ein Missbrauch der UDRP vor.

Die Entscheidung macht deutlich, welche Risiken auch international mit dem einfachen Domain-Parking einher gehen können. Sinnvollerweise versucht man, seine Domains zu entwikkeln und ordentliche Angebote zu hinterlegen, um sich vor ungewollten und (hoffentlich) unberechtigten Ansprüchen zu schützen.

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