Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007, Az.: 27 S 2/07) zur Forenhaftung Stellung genommen und kommt zu einem für Forenbetreiber erfreulichen Ergebnis: Das Hochschulforum meinprof.de muss Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen.
Auf dem Hochschulforum meinprof.de, bei dem Studierende ihre Dozenten anhand verschiedener Kriterien bewerten dürfen, bezeichneten Studenten einen Professor einer Fachhochschule in Brandenburg im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als, so wörtlich, „Psychopath“ und „echt das Letzte“. Die Forenbetreiber, davon in Kenntnis gesetzt, beseitigten die Bewertung umgehend. Gleichwohl forderte der bewertete Professor die Forenbetreiber auf, darüber hinaus eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Für jede weitere unzulässige Äußerung sollten EUR 3.000,- Vertragsstrafe gezahlt werden. Die Forumsbetreiber lehnten es jedoch ab, die Unterlassungserklärung abzugeben.
Daraufhin wandte sich der bewertete Professor an die Gerichte. Vor dem Amtsgericht Tiergarten bekam er in erster Instanz Recht, doch gegen die Entscheidung legten die beklagten Forenbetreiber Rechtsmittel ein. Das Landgericht Berlin gab dann den Beklagten Recht, und wies den Anspruch auf Abgabe der Unterlassungserklärung zurück. Laut einer Pressemitteilung der Forenbetreiber begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass Hochschuldozenten sich in ihrer Funktion der öffentlichen Kritik stellen müssen; eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dem Betreiber eines solchen Forums könne schließlich auch keine Vorabprüfungspflicht zugemutet werden. Damit schloss sich das Gericht in zweiter Instanz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an.