Websperren

Indisches Gericht entscheidet über Pflichten von Registries und Registraren

Auch in Indien sind Domain-Registrare nicht verpflichtet, Domain-Namen dauerhaft zu suspendieren oder zu blockieren. Das hat der High Court in Mumbai (Urteil vom 12. Juni 2020, Az. LC-VC-GSP-24 OF 2020) entschieden und damit unter anderem den US-Registrar GoDaddy LLC vor einschneidenden Maßnahmen bewahrt.

Die Klägerin des Verfahrens ist die Hindustan Unilever Limited (HUL), Tochtergesellschaft des niederländisch-britischen Verbrauchsgüterkonzerns Unilever. Ihr standen auf Beklagtenseite gleich 16 Parteien gegenüber, darunter die .in-Registry National Internet Exchange of India (NIXI), der indische Registrar Endurance Domains Technology LLP, der US-Registrar GoDaddy LLC sieben Banken und eine natürliche Person namens »Ashok Kumar«, die am Verfahren aber nicht teilnahm. Zu Gunsten von HUL sind mehrere Marken eingetragen, darüber hinaus ist das Unternehmen unter anderem Inhaber der Domain hul.co.in. »Ashok Kumar« hatte nun gemeinsam mit einer Reihe anderer, namentlich nicht genannter Personen Varianten dieser Domain registriert, um darüber gegen Zahlung erheblicher Geldbeträge die Lizenz anzubieten, als autorisierter HUL-Händler Waren anzubieten. Es stand außer Streit, dass alle Domains samt dem darunter erreichbaren Angebot die Rechte von HUL verletzte. Details benannte das Gericht nicht, hält aber fest:

The Plaint sets out considerable details, some of which are in fact shocking.

Im Mittelpunkt der Klage stand die Frage, ob und welche Maßnahmen die Registry und die Registrare hätten ergreifen müssen, um derartige Rechtsverletzungen künftig zu vermeiden.

Im Fall der Registry NIXI sah das Gericht weder die Verpflichtung zur Deregistrierung noch zur Blockierung von Domains. Sie sei weder Registrar noch registriere sie die Domains. Im Hinblick auf die Haftung von Domain-Registraren wurde das Gericht grundsätzlich:

a domain name may have its registration suspended, but the domain name registrar cannot ‚block access‘ to that domain name. Blocking access is another matter altogether. It is an instruction, usually under directions of a government agency such as our Department of Telecommunications, […] This is important because it means that it is entirely unworkable to ask a domain name registrar to ‚block access‘ to a domain name.

Ein Registrar könne allenfalls die Registrierung suspendieren, und ein Webhost könne eine Website offline nehmen. All das sei aber etwas anderes als die Blockade des Zugangs, weshalb das Verlangen von HUL, die Registrare zu einer solchen Zugangsblockierung zu verpflichten, ausscheide. Außerdem bestünden erhebliche Zweifel an ihrer Effizienz, da sie zum Beispiel durch VPN-Produkte umgangen werden könnten: blocking access achieves next to nothing. Schließlich gäbe es auch keine Verpflichtung zur dauerhaften Suspendierung einer Domain:

No domain name registrar can put any domain names on a black list or a block list. The notion that domain name registrar’s have a person or a team of persons scanning and checking every domain name application betrays a wholesale lack of understanding of how domain name registration actually works.

Bei den vor Gericht streitigen Domains handelte es sich durchwegs um solche unterhalb der indischen Landesendung .in. Die vom Gericht festgestellten Grundsätze lassen sich aber auf jede andere Endung übertragen. Ganz vom Haken lassen wollte das Gericht GoDaddy allerdings nicht; ebenso wie die Banken wurde der weltgrößte Registrar verurteilt, zumindest sämtliche Inhaber- und Kontaktdaten zu den registrierten Domains herauszugeben. Im Übrigen sei HUL nicht gehindert, im Fall einer erneuten Rechtsverletzung durch einen Domain-Namen erneut zu klagen:

Eternal vigilance is not just the price of liberty; it is also the cost of doing large-volume business.

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