Das US-Heimatschutzministerium Departement of Homeland Security (DHS) hat im Zuge der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet per Haftbefehl zehn Domain-Namen gesperrt. Offenbar aufgrund eines Versehens wurden so auch etwa 84.000 über Subdomains erreichbare Internetangebote stundenlang abgeklemmt.
Mit Stolz verkündete das DHS vergangene Woche, im Rahmen der Initiative „Operation Save Our Children“ zehn Domain-Namen gesperrt zu haben, die der Bewerbung und dem Vertrieb von Kinderpornographie gedient haben sollen. Dazu hatte die Behörde über ein Bezirksgericht eine Art Haftbefehl erwirkt und sich auf dessen Grundlage an die Registrare gewandt, um den Besucherstrom umzuleiten. Was die Behörde jedoch nicht erwähnt, ist, dass die ebenfalls von der Sperrung betroffene Domain mooo.com dem DNS-Provider FreeDNS gehört, der damit wiederum etwa 84.000 Subdomains für seine Kunden betreibt. Statt des gewohnten Anblicks landeten so sämtliche Besucher dieser Subdomains, darunter auch das Angebot greyghost.mooo.com, auf einer Banner-Website, auf der über die Beschlagnahme informiert und vor den strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Kinderpornographie gewarnt wurde. Tausende Websitebetreiber gerieten so unvermittelt in den Verdacht, illegale Webangebote verbreitet zu haben. Obwohl FreeDNS umgehend reagierte, waren sämtliche Inhalte erst drei Tage später wieder hergestellt.
Das Online-Magazin torrentfreak.com gibt seinen Lesern diverse Ratschläge, wie sie ihr Internetangebot vor dem Zugriff der US-Behörden schützen können. Als oberste Empfehlung gilt demnach, keine von VeriSign (.com, .net, .cc, .name und .tv) oder Afilias (unter anderem .info, .org, .mobi und .me) betriebene Endung zu wählen sowie US-Registrare zu meiden. Eine solche pauschale Empfehlung schießt jedoch über das Ziel hinaus, zumal Abermillionen unter einer dieser Endung betriebene Domains problemlos funktionieren. Wer sich allerdings dafür entscheidet, ein Internetangebot unter einer Subdomain (und sei es nur ein Blog zum Beispiel unter wordpress.com oder blogspot.com) zu präsentieren, muss wissen, von der Second Level Domain gänzlich abhängig zu sein. Sinnvoller ist es daher, sich für die eigene Domain zu entscheiden, um die eigene Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Unterdessen bemüht sich offenbar die in Genf ansässige World Intellectual Property Organisation (WIPO), in das „Geschäft“ mit Domain-Sperrungen einzusteigen. Wie ip-wach.org meldet, soll Frederick Mostert, Ex-Präsident der International Trademark Association (INTA), den Vorschlag unterbreitet haben, der WIPO im Fall von Markenrechtsverletzungen die Möglichkeit zu „notice-and-takedown“-Maßnahmen zu geben. Allerdings soll ein derartiges Instrument auf besonders bekannte Marken beschränkt werden, auch wenn im Einzelfall streitig ist, wann eine solche Marke vorliegt. Mit ähnlichen Initiativen etwa im Rahmen des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) war Mostert bisher gescheitert, und auch dem neuerlichen Vorstoß soll zumindest US-Aussenministerin Hillary Clinton skeptisch gegenüberstehen; eine Entscheidung ist bisher aber noch nicht gefallen.