Ein US-Gericht hat in einem Streit über Nutzung von Markenbegriffen als Google Adwords eine weitgreifende Entscheidung getroffen: Konkurrenten müssen negative Keywords nutzen, um Markenrechtsverletzungen zu verhindern. Ob sich diese Entwicklung der Rechtsprechung in Deutschland zukünftig „fortsetzt“, ist zunächst wenig wahrscheinlich. Doch auszuschließen ist sie in besonderen Fällen nicht.
Die Finanzierungsgesellschaft Orion Bancorp, Inc. verklagte die Orion Residential Finance, LLC (ORF) vor einem Gericht in Florida, weil ORF das als Marke von der Klägerin geschützte Wort „Orion“ als Keyword für Google-Werbung nutzte. ORF bietet ähnliche Dienstleistungen im Bereich der Hausfinanzierung wie die Orian Bancorp, Inc. an, die unterschiedliche Marken, von „Orion Bancorp“ über „Orion Bank“ bis „Orion“, eingetragen hat. Die Beklagte, die den Markenbegriff als Keyword nutzte und auch Inhaberin der Domain orionresidentialfinance.com ist, hielt sich zurück und trat der Klage nicht entgegen, sie sandte jedoch einen Rechtsvertreter zur mündlichen Verhandlung.
In seiner Entscheidung, einem Versäumnisurteil (CASE NO: 8:07-cv-1753-T-26MAP), bestimmte Judge Richard A. Lazzara neben dem Umstand, dass die Beklagte den eigenen Firmennamen nicht mehr benutzen dürfe, sie es zu unterlassen habe, Keywords bei ihrer Onlinewerbung zu nutzen, die der Marke der Klägerin entsprechen oder ihr zur Verwechselung ähnlich sind; diese seien darüber hinaus bei Schalten einer Anzeige so einzustellen, dass der Begriff „Orion“ als negatives Keyword genutzt wird. Richter Lazzara hat in der Entscheidung den Begriff „negative keyword“, bzw. „negative adword“ in einer Fußnote genauer erklärt, damit es keine Verständnisschwierigkeiten gibt. Es handelt sich um eine spezielle Werbekeyword-Option, die bei sich entsprechenden Begriffen dafür sorgt, dass gerade dann die eigene Werbung nicht erscheint, wenn das entsprechende Keyword mit einem der Suchbegriffe identisch ist. Bei Google nennt sich diese Einstellung „negative keywords“, bei Yahoo nennt sich das „excluded words“.
Die Adword-Rechtsprechung ist noch nicht gefestigt, trotz der kürzlich veröffentlichten Entscheidung des LG Braunschweig, bei der das Gericht, entgegen seiner gängigen Rechtsprechung, keine Markenrechtsverletzung bei Nutzung eines Markenbegriffes als Adwords sah (Urteil vom 26.03.2008, Az.: 9 O 250/08). Die überwiegende Meinung toleriert die Nutzung von Markenbegriffen, doch kommt es letzten Endes auf den Einzelfall an. Nachdem die Entscheidung aus Florida bekannt geworden ist, wird man sehen, inwieweit diese Variante in die Anträge von Anspruchstellerseite und in der Folge in die Rechtsprechung Eingang findet.