Im Rahmen eines Domain-Streites um beautifulpeople.com und andere Domain-Namen vor dem District-Gericht für Südflorida traf Richter Federico A. Moreno auf Antrag eine außergewöhnliche Kostenentscheidung: Die Kläger müssen die Kosten von knapp US$ 65.000,– der Beklagten tragen.
Die Beautiful People Magazine Inc. hatte 2015 ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) gegen die Inhaber von Domains wie beautifulpeople.net, beautifulpeople.com, beautifulwomenonly.com und beautifulpeoplegay.com, die darunter Dating-Dienste anbieten, angestrengt, nachdem diese nicht auf Lizenzvertragsangebote, die Lizenzgebühren von jährlich zwischen US$ 4 und 12 Mio. beinhalteten, reagierten. In dem UDRP-Verfahren scheiterte die Beautiful People Magazine Inc. jedoch, da die Domains lange Jahre vor Entstehen des Beautiful People Magazine und der Eintragung ihrer Marken registriert worden waren. Die Beschwerdeführerin wusste aus einem vorangegangenen Widerspruchsverfahren der Domain-Inhaber gegen die Eintragung einer Marke der Beschwerdeführerin um die gutgläubige Nutzung der Domains. Das aus drei Fachleuten bestehende NAF-Panel stellte zudem fest, dass auf Seiten der Beschwerdeführerin ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorlag (NAF Claim Number: FA 1502001606976).
Zwei Personen, die in Verbindung mit der Beautiful People Magazine Inc. stehen, klagten daraufhin vor dem United States District Court for the sourthern District of Florida, Miami Division, (Bundesbezirksgericht für den Südlichen Bereich von Florida) auf Grundlage des Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA), um an die Domains zu kommen. Auch in diesem Verfahren scheiterten sie: District-Richter Federico A. Moreno wies die Klage ab und gab dem Antrag der Beklagten auf Kostenerstattung durch die Kläger statt (Case Number: 16-24026 – CIV – MORENO, Entscheidung vom 09.11.2017). Moreno stellte fest, dass die Verwendung des Domain-Namens durch die Beklagten Jahre vor der Anmeldung und Eintragung der Marke durch die Kläger erfolgte, was zur Entscheidung zu Gunsten der Beklagten führte. Die Klageabweisung erfolgte bereits am 16. Juni 2017. Danach stritten die Parteien um die Kosten. Moreno sah hier einen herausragenden Fall (»exceptional case«), der nach dem Lanham Act zur Kostenübernahme durch den Gegner führe. Die Kläger wussten bereits vor Klageerhebung, dass sie verlieren würden, da sie bereits das UDRP-Verfahren verloren und in diesem Verfahren die Entscheider ein Reverse Domain Name Hijacking festgestellt hatten. Die Kläger hatten zudem selbst vorgetragen, dass die Nutzung der Domains ihren Marken um Jahre vorausging. Das allein hätte schon ausgereicht, von einem „exceptional case“ im Sinne des Lanham Acts auszugehen. Aber als wäre das nicht genug, brächte die Antwort der Kläger auf den Kostenantrag, so Richter Moreno, »the icing on the cake«: Als Antwort auf den Kostenantrag gaben die Beklagten an, die Beklagten hätten ja eine außergerichtliche Einigung herbeiführen können, indem sie auf das Lizenzangebot eingegangen wären. Das hätten sie aber verweigert. Als letztes Argument trugen die Kläger weiter vor, die Beklagten hätten ja ihre Anwaltskosten bereits gezahlt. Für Moreno war dies aber kein Grund, die Kosten den Kläger nicht aufzuerlegen. Bei der Höhe der Kosten orientierte sich Moreno am detaillierten Vortrag der Beklagtenseite, die bei 106,2 Arbeitsstunden, die je nach Bearbeiter einen Stundensatz von US$ 425,–, US$ 645,– und US$ 675,– ausmachten, sich auf einen Betrag von insgesamt US$ 62.434,75 summierten, nebst weiterer Kosten in Höhe von US$ 2.344,33 für Recherche, Kopien, und Reisen auf Seiten der Beklagten.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.