Im Streit mit der Landesanstalt für Medien NRW und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich das Portal xHamster über einen kleinen Umweg mit Erfolg gegen Sperrverfügungen zur Wehr gesetzt: durch einen Wechsel der Subdomain ist das pornographische Angebot weiterhin erreichbar.
Am 30. November 2021 hatte dass Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Landesanstalt für Medien NRW zu Recht gegenüber zwei Anbietern mit Sitz in Zypern insgesamt drei Internetseiten mit frei zugänglichen pornographischen Inhalten beanstandet und deren Verbreitung in dieser Form in Deutschland in Zukunft untersagt hat. Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde. Insbesondere könnten sich die Anbieter nicht auf das Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die Anbieter müssten daher sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhalten, etwa durch Einrichtung eines Systems zur Altersverifikation. Damit war jedoch noch nicht viel gewonnen, da die Angebote weiterhin auch ohne bzw. eine leicht überwindbare Altersverifikation erreichbar blieben.
Am 03. März 2022 hat die KJM daher nachgelegt und entschieden, dass Internetanbieter das Angebot von xHamster für einen Abruf aus Deutschland sperren müssen. Zu solchen Sperrverfügungen sah man sich trotz der gesetzlichen Haftungsprivilegierung von Providern berechtigt, weil die Anbieterin von xHamster, das Unternehmen Hammy Media Ltd., jedenfalls seit März 2020 verweigere, die Seite gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen. Die Sperrverfügungen betrafen jedoch nicht die Domain xhamster.com, sondern de.xhamster.com, also eine von xHamster für den deutschen Markt eingerichtete Subdomain des Angebots. Für kurze Zeit soll daraufhin jedenfalls bei einigen Providern das Pornoportal nicht mehr erreichbar gewesen sein. Doch dort man man rasch reagiert und kurzerhand unter deu.xhamster.com eine neue Subdomain eingerichtet, über die das Angebot wieder erreichbar ist. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien (LfM), zeigte sich kaum überrascht von einem »Unternehmen, das partout die Rechtsordnung nicht einhalten will«. Man sei auch zum Folgefall wieder mit den zypriotischen Kollegen in Kontakt und gehe davon aus, dass es wesentlich schneller gehe, auch diese Subdomain zu sperren – am Ende gewinne immer der Regulierer, gab sich Schmid siegesgewiss. Zudem verwies er auf die Parallelen zum Urheberrecht, wo sich die Internet Service Provider im Rahmen einer Selbstverpflichtung bereit erklärt hätten, auch vergleichbare Seiten mitzusperren.
Ganz so einfach dürfte es jedoch kaum werden. Ein Sprecher von Telefónica teilte netzpolitik.org, der Plattform für digitale Freiheitsrechte, mit:
Nach aktuellem Stand planen wir Rechtsmittel einzulegen, um eine grundsätzliche rechtliche Klarheit bezüglich dieser Netzsperre herzustellen.
Dem pflichtete auch der Provider PŸUR bei:
Wir werden gegen den Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben und die Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Vodafone behalte sich eine gerichtliche Prüfung vor, 1&1 will noch keine Entscheidung getroffen haben.