Streit um br.de

DENIC obsiegt am LG München I

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München I erwies sich das Prinzip „first come, first served“ bei der Domain-Registrierung unter .de als das Richtige. Das Gericht wies den Antrag des Bayerischen Rundfunks auf bevorzugte Registrierung von br.de zurück.

Der Bayerische Rundfunk hatte im Zuge der unvermittelten Vergabe kurzer .de-Domains im Oktober vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung gegen DENIC erwirkt, dernach die Domain br.de nicht in den Topf der am 23. Oktober 2009 um 9.00 Uhr zu registrierenden Domains gehen durfte. Der Bayerische Rundfunk stützte sich dabei unter anderem darauf, schon am 08. Juli 2008 und am 06. Juli 2009 bei der DENIC die Domain br.de beantragt zu haben, was die DENIC jeweils abgelehnt hatte, aber was zugunsten des Bayerischen Rundfunk ein Prioritätsrecht bei der Registrierung von br.de beschere. DENIC legte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch ein. Am 10. Februar 2010 erging ein Urteil des Landgerichts München I (Az.: 37 O 19801/09).

Das Landgericht München I sah die Sache nach dem Widerspruch von DENIC nun in anderem Lichte und hob die einstweilige Verfügung vom 21. Oktober 2009 auf. Dem Bayerischen Rundfunk stehe kein Anspruch auf Registrierung der Domain br.de vor dem Hintergrund des Kartellrechts zu (§ 20 GWB), und er könne deshalb im Rahmen des Verfügungsverfahrens keine Sicherung der Domain beanspruchen. Auch das LG München I geht, unter Verweis auf das OLG Frankfurt/M, davon aus, dass DENIC Monopolistin ist und somit Normadressatin des § 20 GWB. Allerdings vermochte es keine kartellrechtliche Schlechterbehandlung des Bayerischen Rundfunk durch DENIC zu erkennen, da aufgrund des Vergabemodus „first come, first served“ zu einem Stichzeitpunkt Chancengleichheit für alle bestehe und kein den Bayerischen Rundfunk diskriminierendes Verhalten zu erkennen sei. Der Bayerische Rundfunk verfüge bereits über br-online.de und habe so umfassenden Zugang zum relevanten Markt Internet; ein weiterer Zugang zum Markt sei nicht notwendig. Die früheren Anträge auf Registrierung von br.de generieren, so das Gericht, keinen Anspruch, da jeweils kein Vertrag zustande kam. Aus der kartellrechtlichen Norm des § 20 GWB hingegen ergäbe sich ein gesetzlicher Anspruch, aber der Tatbestand der Norm sei nicht erfüllt.

Nach Kenntnis von der Entscheidung kündigte DENIC in einer Pressemitteilung vom 16. Februar 2010 die Vergabe von br.de an und setzte sie in Form eines besonderen Verfahrens auf den 18. Februar 2010 um 15.00 Uhr MEZ fest: Registrierungsaufträge durften ausschließlich auf einem von DENIC erstellten Auftragsformular erfolgen, indem dieses wiederum ausschließlich per Telefax an eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummer der DENIC gesandt wurde. DENIC sprach die Domain dem Antragsteller zu, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag als erster nach dem Stichzeitpunkt vollständig einging. Und dieser Antragsteller war niemand anderes als der Bayerische Rundfunk, der nun tatsächlich Inhaber der Domain br.de ist.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top