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ENS verliert seine Kontakt-Domain eth.link und startet einen Rechtsstreit gegen GoDaddy e.a.

Ethereum Name Service (ENS), Betreiber der alternativen Blockchain-Domain .eth, steckt in einer handfesten administrativen Krise: Der aktuell beliebtesten Domain des Web3 droht der Verlust der zentralen Domain eth.link. Ein Gerichtsverfahren soll das Schlimmste verhindern.

Wer in diesen Tagen die Domain eth.link aufruft, steckt mitten in einem Krimi. Statt dort Informationen über den ENS oder die Krypto-Währung Ethereum abzurufen und alternative .eth-Domains zu registrieren, erscheint lediglich eine leere Website. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain bereits am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der einzige, der die Domain verlängern könnte, ist ihr Inhaber Virgil Griffith, doch der ist gerade unabkömmlich. Griffith wurde am 12. April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt, da er »highly technical information« an Nord-Korea weitergegeben hat in der Kenntnis, dass so Geld gewaschen werden kann und Sanktionen unterlaufen werden können. Seine Strafe verbüßt Griffith, der sich schuldig bekannt hatte, derzeit in einem Gefängnis im US-Bundesstaat Pennsylvania, mutmaßlich ohne Internetanschluss. Damit drohte auch allen Domains mit der Endung .eth das Aus, denn diese alternativen Web3-Adressen sind mit eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie vor wenigen Tagen über Dynadot versteigert und erzielte dabei einen Rekordpreis von US$ 851.919,30, umgerechnet ca. EUR 845.000,–.

Um den Domain-Verlust noch abzuwenden, haben True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Virgil Griffith am 05. September 2022 vor einem Gericht in Arizona Klage gegen GoDaddy und Dynadot eingereicht. Ebenfalls mitverklagt ist die Manifold Finance Inc., die offenbar die Domain eth.link ersteigert hatte. Sie werfen GoDaddy vor, dass man die Domain zu Unrecht haben auslaufen lassen; gestützt ist die Klage auf die vier Kernvorwürfe »Breach Of Contract« (Vertragsverletzung), »Breach Of Covenant Of Good Faith And Fair Dealing« (Verstoß gegen Treu und Glauben), »Intentional Interference With Prospective Economic Advantage« (vorsätzliche Störung einer zukünftigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit) und »Unfair Competition« (Unlauterer Wettbewerb). Unter anderen tragen die Kläger vor, dass die Domain erst am 23. Juli 2023 auslaufen sollte und damit nicht schon am 05. September 2022 wieder verfügbar gewesen wäre. Ausserdem soll GoDaddy den Anwälten Griffiths zunächst versprochen haben, die Domain zu verlängern, diese Entscheidung aber später revidiert haben. GoDaddy soll die Domain ausserdem bereits am 03. September 2022 weiter verkauft haben; insgesamt seien nun die über zwei Millionen .eth-Domains in konkreter Gefahr. Dem ist auch das Gericht gefolgt und hat am 09. September 2022 vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf. In der Hauptsache ist das Verfahren aber nicht entschieden. Öffentlich hat GoDaddy auf die Klage noch nicht reagiert.

ENS zählt zu den drei aktuell bekanntesten Anbietern von Blockchain-Domains. Das Angebot basiert auf derselben Technologie wie der Krypto-Währung Ethereum, unterstützt aber nicht nur die Verwendung als Wallet für Ethereum, sondern auch die Wallets anderer Krypto-Währungen. Die einzige native Endung ist .eth, da man kein konkurrierendes System zum Domain Name System aufbauen, sondern dieses ergänzen will, so dass es zu keiner Doppelvergabe von Domains kommt. ENS wird von einer so genannten Dezentralen Autonomen Organisation (DAO) verwaltet. DAO ist eine typische Organisationsform im web3, in der Entscheidungen nicht von einem Managementteam, sondern durch die Mitglieder getroffen werden.

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