Dem Suchmaschinenbetreiber Google ist in der Nacht auf den vergangenen Dienstag für einige Stunden die .de-Domain abhanden gekommen: wie die DENIC e.G., für die Verwaltung aller .de-Domains zuständige Stelle, inzwischen bestätigt hat, führte ein unberechtigter Provider- und nachfolgender Inhaberwechsel zur kurzzeitigen Übertragung der Domain google.de.
Wer sich am frühen Morgen des 23.01.2007 kurz nach Mitternacht über die deutsche Seite der Suchmaschine Google auf die Suche begeben wollte, der dürfte sich nicht nur vor Müdigkeit kurz die Augen gerieben haben. Statt der klassisch-spartanisch anmutenden Startseite der wohl beliebtesten Such- und Findseite der Welt erschien eine Parkseite des Webhosters Goneo mit einem Bild des Komikers Mirko Nontschew. Als Inhaber der Domain wurde im WHIOS-Verzeichnis eine Privatperson aus Frankfurt ausgewiesen. Wenige Stunden später wechselte der Inhaber auf ein Unternehmen aus Wiesbaden. Nachdem die unberechtigte Übertragung bemerkt worden war, wurde vom zuständigen Provider die DENIC informiert, die auf Veranlassung von Google die Nameserveränderungen wieder zurücksetzte. Durch einen erneuten Providerwechsel wurde die Domain schließlich wieder auf Google Inc. eingetragen.
Die DENIC e.G. nahm den Vorfall zum Anlass, in einer ausführlichen Presseerklärung zu dem Vorgang Stellung zu nehmen. Demnach haben zwei Kontrollmechanismen nicht funktioniert: Der Auftrag zum Providerwechsel wurde gestellt, obwohl Google nicht die Absicht hatte, den Provider zu wechseln. Außerdem erfolgte vom verwaltenden Provider innerhalb der für diese Fälle üblichen Frist von fünf Werktagen keine Reaktion, was so interpretiert wird, dass dem abgebenden Provider keine Gründe vorliegen, die gegen einen Wechsel sprechen. Das Schweigen des verwaltenden Registrars wird vom System also im Ergebnis als Zustimmung gewertet. In einem zweiten Schritt erhielt die DENIC dann vom neuen Provider einen Änderungsauftrag für die Daten des Inhabers und der Nameserver der Domain google.de. Wie es letztlich im Detail zu all dem kommen konnte, wird in den kommenden Tagen noch zu klären sein.
Dem wohl spektakulärsten Versuch einer feindlichen Übernahme einer .de-Domain war zuvor im September 2004 das beliebte Internet-Auktionshaus eBay zum Opfer gefallen: für wenige Stunden befand sich die Domain ebay.de in den Händen einer Privatperson, bevor die Änderungen sämtlich wieder rückgängig gemacht wurden. Die DENIC sah sich damals massiver Kritik und dem Vorwurf ausgesetzt, man habe aufgrund der Bekanntheit von eBay Ausnahmen von den eigenen Regeln gemacht, um so die unverzügliche Rückübertragung sicherzustellen. Entsprechend der Praxis bei generischen TLDs wie .com, .net und .info fordern die Kritiker die Einführung eines so genannten AuthCodes. Dieser Auth-Code wird nur beim Domain-Umzug verwendet, und ist beim Registrar gesondert zu erfragen. Gleichwohl konnte sich diese Forderung bis heute nicht durchsetzen.
Bei einigen Registraren wie der united-domains.de müssen die Kunden übrigens keine Sorge haben, ihre .de-Domains versehentlich zu verlieren: liegt keine ausdrückliche schriftliche Freigabe des Kunden für seine Domain vor, werden sämtliche Übertragungsversuche automatisiert zurückgewiesen.