Hacking

Chinese klagt wegen Domain-Diebstahls gegen »John Doe«

Hat man Ihnen kürzlich eine wertvolle Drei-Ziffern-.com-Domain zum Schnäppchenpreis angeboten? Dann seien Sie besser gewarnt, denn die Domain ist möglicherweise gestohlen. Darauf deutet zumindest ein Klageverfahren hin, das in den USA anhängig ist.

Wie in einem bösen Traum dürfte sich Shuiying Wang, Bürger der Volksrepublik China, gefühlt haben, als er im März 2022 seinen Account beim US-Registrar GoDaddy geprüft hat. Gleich 30 besonders wertvolle Ziffern-Domains waren aus seinem Portfolio verschwunden. Im Einzelnen handelt es sich um 016.com, 100700.com, 160365.com, 2020.cc, 2260.com, 365r.com, 391.com, 4440.com, 4440.net, 551.com, 5528.com, 5674.com, 5796.com, 6020.com, 6218.com, 6653.com, 739.com, 7753.com, 8194.com, 860.com, 860.net, 8817.com, 8847.com, 8894.com, 89948.com, 9085.com, 9786 .com, 9975.com, blcp.com und vip860.com. Sie waren bereits im November 2021 transferiert worden. Der Verlust ist nicht unerheblich; Wang gibt an, dass ihm diese Domains im Durchschnitt »US$ 1.680 in revenue and 16,800 unique visits« eingebracht haben – pro Tag. Obwohl er den Verlust sogleich an GoDaddy meldete, hat er bis heute keine Kontrolle über die Domains zurückerlangt. Er geht davon aus, dass eine unbekannte Person seinen Account gehackt und die Domains übertragen hat. Ein so genannter Proxy-Dienst verhindert jedoch die Offenlegung der Inhaber-Daten. Die Domains führen im WHOIS den Status »client Transfer Prohibited«, können aktuell also nicht weiterübertragen werden.

Um seine Domain-Namen zurückzubekommen, hat Wang vor dem »United States District Court For The Eastern District Of Virginia« Klage erhoben. Die Klage ist gegen »John Doe« sowie die 30 Domains gerichtet. Im anglo-amerikanischen Rechtsraum bezeichnet »John Doe« eine fiktive Prozesspartei oder einen sonstigen fiktiven Beteiligten des Prozesses. Die Klage gegen die Domain-Namen selbst ist als »in rem action« nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) möglich. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts im Bundesstaat Virginia soll sich daraus ergeben, dass dort die .com-, .net- und .cc-Registry VeriSign ihren Sitz hat. Den Vorwurf des Cybersquattings stützt Wang darauf, dass er unter und mit diesen Domains gewohnheitsrechtliche Markenrechte erworben hat; nunmehr seien die streitigen Domains mit den von ihm erworbenen Markenrechten identisch oder zum Verwechseln ähnlich. Über eingetragene Markenrechte an den Domains verfügt Wang offenbar nicht, was angesichts der Praxis des United States Patent and Trademark Office (USPTO) jedoch auch schwierig wäre. Zudem erhebt er den Vorwurf, dass die Domains in betrügerischer Absicht übertragen worden seien und der aktuelle Domain-Inhaber bösgläubig davon profitiert. Insgesamt erinnert das ACPA-Verfahren also stark an das UDRP-Verfahren; auch Wang strebt unter anderem die Rückübertragung der Domains an.

Sollte Ihnen eine der streitigen Domains angeboten werden, ist vor einem Kauf dringend zu warnen. Zwar sollte ohne Zustimmung des Registrars aktuell ohnehin keine Übertragung möglich sein; auch diese Hürde könnten Cyberkriminelle zumindest in der Theorie aber nehmen. So verlockend die Aussicht also auch sein möge, vor allem bei den fünf .com-Domains mit nur drei Zeichen – hier sollte man die Finger besser weglassen.

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