Wer meinte, mit reichlich registrierten .eu-Domains sein Glück zu machen, sieht sich in der Regel getäuscht. Es mehren sich unangenehme Anfragen von Rechteinhabern gegrabbter .eu-Domains: Nur weil ein Markeninhaber die .eu-Sunrise Period nicht genutzt hat, hat er noch lange nicht die möglichen Rechte an der gleichlautenden .eu-Domain aufgegeben.
Rechtsanwalt Karsten Prehm gibt auf markenbusiness.com einen kurzen Überblick über die Risiken, die mit der unreflektierten Domain-Registrierung einhergehen, und Tipps, wie man bei der Domain-Registrierung vorgeht, um rechtliche Risiken zu verringern. RA Prehm verweist einmal mehr auf Recherche in den Marken- und Firmenregistern. Die anlässlich einer Recherche anfallenden Kosten kompensieren alle mal die so vermiedenen Kosten einer Abmahnung, die bei einem unteren Streitwert von EUR 25.000,– bei ca. EUR 1.000,– liegen.
Weiter finden sich taktische Informationen für betroffene Rechteinhaber, die die ihnen gegebenenfalls zustehende Domain von einem Dritten beanspruchen. Zwar erweist sich das Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) vor dem Schiedsgerichtshof zu Prag als durchaus günstig, insbesondere wenn man auf den zeitlichen Aspekt schaut. Doch treten in der Regel noch die Kosten für eine kompetente Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt hinzu, die allesamt nicht vom Gegner übernommen werden. Darüber hinaus ist der Rechtsweg mit einer Entscheidung nicht zu Ende beschritten, vielmehr steht der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen, wodurch weitere Kosten entstehen können. Deshalb legt RA Prehm nahe, soweit der Domain-Inhaber seinen Sitz in Deutschland hat, unmittelbar die deutsche Zivilgerichtsbarkeit anzurufen.