nobia.se

Markenverletzung durch Schweden-Domain

In einer Domain-Rechtsentscheidung (Urteil vom 31.07.2003, Az. 4 U 40/03) mit markenrechtlichem Bezug, die leider im Volltext noch nicht vorliegt, aber von Rechtsanwalt Hagen Hild kommentiert wird, stellte sich für das OLG Hamm die Frage nach länderübergreifenden Internetangeboten: Werden danach die Kennzeichenrechte eines Unternehmens in Deutschland durch die Internetpräsenz eines schwedischen Unternehmens in Schweden verletzt?

Das schwedische Unternehmen Nobia AB vertreibt Küchen von namhaften Herstellern. Auf seiner Internetseite nobia.se hatte es auch eine deutschsprachige Sektion eingerichtet. Der deutsche Küchenhersteller Nobilia-Werke sah seine Markenrechte durch das Angebot der Nobia AB verletzt. Das LG Bielefeld gab dem deutschen Unternehmen Recht. Das OLG Hamm hatte nun die Entscheidung zu überprüfen – und bestätigte sie.

Interessant an der Entscheidung ist einerseits, dass das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Kennzeichen Nobilia und Nobia feststellte, und andererseits sich diese Verwechslungsgefahr nach Ansicht des Gerichts auf die lediglich in Deutschland seit 1967 und 1977/79 registrierten Marken von Nobilia auswirkt.

Das OLG Hamm sieht in den deutschsprachigen Informationsseiten auf nobia.se ein gezielt auf deutsche Kunden zugeschnittenes Angebot. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der Internetseite richtet sich auch an den deutschen Verbraucher und gerät deshalb in Konflikt mit den in Deutschland registrierten Marken der Nobilia-Werke. Die Nutzung der schwedischen Domain-Endung schließt den Bezug der Internetseite zu Deutschland nicht aus. Faktoren, anhand der man den bestimmungsgemäßen Gebrauch feststellt, sind Sprache, Vertrieb und anderes, was in dem Angebot auch deutsche Kunden ansprach.

Eine vergleichbare frühere Entscheidung des OLG Hamburg (hotel-maritime.dk, Urteil vom 02.05.2002, Az. 3 U 212/01) sah keinen Inlandsbezug seitens des Angebots eines Ferienhotels in Dänemark, das das deutsche Publikum ansprach. Die Differenzierung beider Entscheidungen ist berechtigt, denn in der Entscheidung über die Domain hotel-maritime.dk handelt es sich um Werbung für Hotels, die sich im Ausland befinden und bei denen die entsprechende Dienstleistung nur dort erbracht werden kann. Die Markenküchen können hingegen auch in Deutschland eingebaut werden.

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