Domaining

Bei Abmahnungen wegen einer Domain besser einen Anwalt beiziehen

Inhaber von Domain-Namen, seien sie Domain-Investoren, -Sammler oder einfach nur Nutzer einer Domain, müssen allzeit damit rechnen, dass andere ihnen ihre Domains streitig machen. Wer sich in dieser Form konfrontiert sieht, sollte in jedem Falle erwägen, einen Anwalt beizuziehen.

Anlass, dieses alte Thema wieder einmal aufzugreifen, ist ein Dankeschön, das Logan Flatt (@LofanFlatt) auf Twitter seinem Anwalt hat zukommen lassen:

Thank you to domain name attorney, @TLDadvisor Jason Schaeffer, for helping me address a C&D from a large company about a domain that I won at auction only a week earlier. Jason crafted a one letter response that shut them down fast. They then paid full price for the domain!

Nicht nur hatte sein Anwalt eine Abmahnung in Form eines Cease- and Desist-Letters (C&D) abgewehrt. Er hatte zugleich dafür gesorgt, dass die angreifende Unternehmung die fragliche Domain zum geforderten Preis kaufte. Domain-Investor Elliot Silver bringt die Sache ins Gespräch und gibt den guten Rat, immer auf einen Anwalt zurückzugreifen. Schon die Frage, ob man überhaupt auf eine Abmahnung reagiert, wird ein spezialisierter Anwalt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage besser entscheiden können, als man selbst. Anwälte können die Rechtslage umfassend prüfen und Folgen jeder Form des Handelns (oder Nichthandels) einschätzen. Dabei nehmen Anwälte eine vergleichsweise objektive Position ein und können eine unvoreingenommene Bewertung der Situation vornehmen. Das kann auch bedeuten, dass sie über die eigene Fehleinschätzung aufklären und empfehlen, mit dem Gegner zu kooperieren. Wobei klar sein muss, dass im deutschen Recht kein Übertragungsanspruch für Domains besteht. Allerdings ergibt sich eine Übertragungspflicht für Domains unter zahlreichen Endungen aus der UDRP und anderen, auf die UDRP aufbauende Regelungen für Top Level Domains. Eine solche Regelung gibt es aber nicht für die deutsche Endung .de.

Einige Kommentatoren zum Artikel von Silver vertreten freilich die Meinung, auf C&D-Letter sollte man grundsätzlich nicht reagieren, auch wenn man sich im Unrecht befindet, und Anwälte seien, nun ja, nicht zu empfehlen. So gesehen würde der zuvor besprochene Fall zum Streit um smart-robotics.com das bestätigen: hier hatte die Domain-Inhaberin weder auf Verkaufsanfragen noch das UDRP-Verfahren reagiert. Doch lässt sich aus dieser Nichtreaktion nicht sagen, ob sie nicht einen spezialisierten Anwalt konsultiert hat, der dazu geraten hat. Einen Anwalt beizuziehen kosten Geld, aber es lohnt sich – in der Regel.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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