Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat mit einer Abmahnung des Internetportals akademie.de für hohe Wellen gesorgt: über ihre Rechtsabteilung will die GEZ untersagen lassen, dass dort künftig Begriffe wie „GEZ-Gebühr“ oder „Gebührenfahnder“ verwendet werden.
Das Informationsportal akademie.de, das seinen Nutzern handfestes und praxistaugliches Wissen zur Verfügung stellen will, hatte inzwischen nicht mehr erreichbare Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Dabei soll akademie.de „nicht existente“ oder „falsche“ Begriffe wie zum Beispiel „GEZ-Gebühr“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ verwendet haben, die geeignet sind, ein – so wörtlich – „negatives Image der GEZ hervorzurufen“. Weit über 20 Begriffe werden so von der GEZ beanstandet. Zugleich schlägt die GEZ alternative und nach ihrer Auffassung rechtmäßige Begriffe vor, so für GEZ-Gebühr künftig „gesetzliche Rundfunkgebühren“, für den GEZ-Fahnder „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter“, für GEZ-Anmeldung „gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“ oder für GEZ-Briefe „Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“. Für jede weitere öffentliche Verwendung eines Verbotsworts soll akademie.de EUR 5.100,– bezahlen; für den Fall, dass man der Aufforderung nicht nachkommt, kündigte die GEZ an, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Bei akademie.de hat man die beanstandeten Seiten zunächst vom Netz genommen und prüft, nach Angaben von heise.de, derzeit, ob man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheint man aufgrund des hohen Kostenrisikos aus dem Weg gehen zu wollen, obwohl zum Beispiel in einer Unternehmensmeldung auf der Website des ZDF in einer Überschrift von „Die GEZ-Gebühr für Computer“ die Rede ist. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel gab ein Mitarbeiter von akademie.de an, dass man sich durch das Vorgehen der GEZ eingeschüchtert fühle und finanziell keinen so starken Rücken wie die GEZ habe.
Es steht daher zu befürchten, dass eine rechtsverbindliche, gerichtliche Klärung in dieser Frage, die das Grundrecht der Meinungsäußerung ganz wesentlich berührt, nicht erfolgen wird. Ob das Beispiel Nachahmer findet und in Zukunft das oft geschmähte, wenn auch sprachlich präzise „Juristendeutsch“ Einzug in das Alltagsleben des Internets halten muss, bleibt ebenso abzuwarten wie die Frage, ob das Image der GEZ durch diese Abmahnung nachhaltig positive Änderung erfährt.