Geschäftsidee

Erfolgreicher Domain-Investor bietet Anteile an seiner Domain nnr.com

Wer schon immer eine wertvolle Domain sein Eigen nennen wollte, aber das notwendige Kleingeld nicht hat, dem bietet der Domain-Investor Aron Meystedt eine neue Chance: er verkauft 300 Anteile an der Domain nnr.com.

Je kürzer ein Domain-Namen, desto teurer ist er – auch wer den Domain-Handel lediglich am Rande verfolgt, kann diese Feststellung bestätigen. Besonders beliebt und wertvoll sind deshalb Drei-Zeichen-Domains, vor allem unter .com, allerdings nur begrenzt verfügbar. Der kalifornische Domain-Spezialist Aron Meystedt, der unter anderem für Heritage Auctions tätig war, hat sich auf diese kurzen Adressen konzentriert. So gelang es ihm im Jahr 2017, die Domains xf.com und oc.com erst zu halten und dann zu Preisen mindestens im siebenstelligen US$-Bereich zu verkaufen. Auch die Verkäufe von black.com, quick.com, cute.com, digital.com, dec.com, classic.com und luxe.com liessen seine Kasse klingeln. Mit nnr.com geht Meystedt nun neue Wege: statt sich einen Käufer zu suchen, sollen es bis zu 300 sein. Seine Geschäftsidee: er gibt Anteile (»shares«) an der Domain aus. Ausgegeben werden bis zu 300 dieser »shares«, wobei jeder Anteil US$ 100,– kostet, umgerechnet also etwa EUR 90,–. Pro Person werden bis zu 30 »shares« ausgegeben. In Summe erhofft sich Meystedt also einen Betrag von US$ 30.000,–, umgerechnet rund EUR 27.100,–.

Wer Interesse hat, sollte allerdings das Kleingedruckte lesen. Erst wenn alle »shares« ausgegeben sind, stellt Meystedt seine Rechnung; die muss man dann binnen 48 Stunden bezahlen. Sollten nicht mindestens 50 Prozent der Anteile bis 01. Januar 2020 erworben werden, erstattet Meystedt den Kaufpreis. Die Domain selbst wird nicht genutzt; sie verweist lediglich auf eine Landing-Page, die dazu auffordert, Kaufpreisangebote abzugeben. Meystedt arbeitet zudem an einer Plattform, über die man die Anteile handeln und weiter übertragen kann; sollte ihm das nicht bis 01. Juni 2020 gelingen, erstattet er den Kaufpreis. Geht ein Kaufpreisangebot ein, entscheiden die Anteilsinhaber mit ihrer Mehrheit, ob das Angebot angenommen werden soll oder nicht; die Gewinne werden dann nach der Zahl der »shares« aufgeteilt. Meystedt betont, sich nicht aktiv um den Verkauf der Domain zu bemühen. Sollte die Domain aber verloren gehen oder im Wege eines UDRP-Verfahrens übertragen werden müssen, erstattet er ebenfalls den Kaufpreis.

Meystedt geht damit neue Wege in der Domain Name Industry, die aber auch neue Fragen aufwerfen. So legen seine Ausführungen nahe, dass er Inhaber der Domain bleibt; zumindest lässt er offen, welche Art von Rechtsform er im WHOIS für die Anteilseigner benennen möchte. Außerdem droht, dass sich die Anteilseigner untereinander zerstreiten und blockieren; wer je auf einer Versammlung von Wohnungseigentümern war, ahnt, welches Potential an Konflikten in einer Domain-Rechtegemeinschaft schlummert – weitere 1.000 Ausgaben des domain-recht.de-Newsletters wären allein damit gefüllt.

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