DSGVO

ICANN regelt den Domain-Transfer neu

Im Schatten der umfangreichen rechtlichen Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Internet-Verwaltung ICANN auch das Verfahren zum Transfer von Domains unter generischer Top Level Domain geändert.

Der Transfer von Domain-Namen (also der Umzug einer registrierten Domain von einem Registrar bzw. Provider zu einem anderen) zählt trotz standardisierter Prozesse nach wie vor zu den heiklen Maßnahmen rund um eine Domain und kann sich laut Wikipedia zu einem »administrativen Albtraum« entwickeln. Mit Inkrafttreten der DSGVO hat sich dieser Albtraum nicht abgeschwächt: bereits im September 2017 formierte sich das »TechOps subcommittee« von ICANNs »Generic Names Supporting Organization Contracted Party House« und wies frühzeitig darauf hin, dass der aufnehmende Registrar nach der bisherigen Regelung ein »form of authorisation« (FOA) an die eMail-Adresse des Domain-Inhabers oder des Admin-C senden muss, um einen Transfer einzuleiten; will der aufnehmende Domain-Registrar dazu auf die WHOIS-Daten zugreifen, stehen ihm diese Informationen aber aufgrund der DSGVO nicht mehr öffentlich zur Verfügung.

Nachdem ICANN mehrere Alternativ-Modelle diskutiert hat, wurde nun vor wenigen Tagen im Zuge des Kompromissmodells »Temporary Specification for gTLD Registration Data« auch ein neues Verfahren für den Transfer von Domains unter generischer Top Level Domain verabschiedet. Etwas vereinfacht ausgedrückt, vollzieht sich der Transfer in vier Schritten:

  1. der Domain-Inhaber erhält einen Autorisierungscode von seinem »alten« Domain-Registrar;
  2. der Domain-Inhaber leitet beim »neuen« Domain-Registrar einen Transfer der Domain ein und gibt ihm hierzu den Autorisierungscode bekannt;
  3. der »neue« Domain-Registrar schickt die Transferanfrage an den »alten« Domain-Registrar;
  4. der »alte« Domain-Registrar informiert den Domain-Inhaber über die Transferanfrage. Stoppt der Domain-Inhaber den Transfer nicht binnen fünf Tagen, wird der Transfer vollzogen.

Zudem muss der Domain-Inhaber seine WHOIS-Daten an den »neuen« Registrar übermitteln, da sie nicht einfach aus dem WHOIS übernommen werden können. Zu beachten ist, dass das neue Verfahren nur für Domain-Namen mit generischer Endung (gTLDs) gilt; für Domains mit Länderendung (ccTLDs) kann es je nach zuständiger Registry auch gänzlich anders ablaufen. Schließlich ist nicht ausgeschlossen, dass ICANN das aktuelle Modell wieder über den Haufen wirft, sobald eine endgültige WHOIS-Lösung gefunden worden ist.

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