Domain-Newsletter

Ausgabe #1213 – 11. April 2024

Themen: Nummer eins – Deutschland ist .brand-Land | Statistik – .com verliert im Q1/2024 sechsstellig | TLDs – Neues von .be, .gp und .shaw | LAG Köln – Nur Inhaber kann Domain übertragen | Anwaltsfehler – Keine Tricks bei trix.com | Tiefgestapelt – hoher Preis für thedeeply.com | Global Domain Report – eco lädt zum Live-Seminar

NUMMER EINS – DEUTSCHLAND IST .BRAND-LAND

Deutschland ist .brand-Land Nummer eins: wie der Domain-Blogger Kevin Murphy berichtet, ist rund die Hälfte aller Domains mit Markenendung auf Personen mit Sitz in der Bundesrepublik registriert.

Im Rahmen der TLD-Einführungsrunde 2012 hat die Internet-Verwaltung ICANN erstmals die Bewerbung von .brands zugelassen. Darunter fallen Endungen wie .aol, .ferrari, .cartier oder .microsoft, bei denen die Domain-Endung mit einer häufig berühmten Marke identisch ist. Wann eine .brand vorliegt, regelt die sogenannte „Specification 13“; kennzeichnend ist neben der Markeneintragung vor allem, dass nur der Registry-Betreiber und mit ihm verbundene Unternehmen oder Markenlizenznehmer Domains unterhalb der .brand registrieren können und zudem die mit der Domain verbundenen DNS-Einträge kontrollieren. Damit ist das Risiko von Rechtsverletzungen deutlich reduziert. Entsprechend groß war das Interesse; von den 1.930 bei ICANN im Jahr 2012 eingegangenen Bewerbungen ließen sich über 660 der Kategorie .brand zuordnen. Legt man die Daten der Statistik-Experten von ntldstats.com zu Grunde, sind das hier aktuell die – gemessen an den Registrierungen – zehn erfolgreichsten .brands:

.brand – Registrierungen

.sbs – 637.170
.dev – 426.352
.monster – 83.157
.skin – 57.039
.page – 55.066
.quest – 51.623
.beauty – 42.695
.med – 41.815
.hair – 23.956
.realestat – 16.857

Allerdings lässt sich nicht leugnen, dass zahlreiche .brands über eine Handvoll an registrierter Domains nicht hinauskommt und häufig nur mit der obligatorischen Domain nic.brand aufwarten können. Zudem stammt der Großteil der Top Level Domains, die sich trotz erfolgreicher Delegierung wieder aus dem Domain Name System verabschiedet haben, ebenfalls aus dem Lager der .brands.

Dass .brands aber auch für positive Schlagzeilen sorgen können, beweist der renommierte Domain-Blogger Kevin Murphy von domainincite.com. Nach Auswertung seiner (nicht näher spezifizierten) Daten hat die Zahl der unter einer .brand registrierten Domains, die auf Personen mit Sitz in Deutschland angemeldet sind, in den vergangenen Wochen die Marke von 10.000 überschritten. Das ist umso beachtlicher, als Murphy insgesamt weltweit nur knapp 21.000 Registrierungen unter einer .brand zählt. Allein das Finanzdienstleistungsunternehmen Deutsche Vermögensberatung (DVAG) kommt aktuell auf über 7.500 .dvag-Domains. Die DVAG betreibt nicht nur mehrere Unternehmenswebseiten unter .dvag, sondern vergibt auch Vornamen-Nachnamen.dvag-Domains an ihr Netzwerk von Finanzberatern, wobei jede Domain auf eine personalisierte, vorlagengesteuerte digitale Visitenkarte weiterleitet. Damit stärkt man das Vertrauen in die Kontaktperson. Hinter .dvag liegt der Automobilhersteller Audi AG auf Platz zwei mit über 1.700 registrierten .audi-Domains; sie dienen unter anderem dazu, das Händlernetz zu verbinden. Die BMW AG und der Einzelhändler Schwarz-Gruppe, Inhaber der Supermarktkette Lidl, gehören zu weiteren .brands mit hunderten von Marken-Domains. Wer daher ein Konzept hat, wird mit einer .brand auch erfolgreich sein und das Vertrauen in die eigene Marke stärken; wer sie lediglich hält, um sie zu haben, vergeudet nicht nur Geld, sondern auch das einmalige Potential eines besonders sicheren Stücks vom Internet.

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

STATISTIK – .COM VERLIERT IM Q1/2024 SECHSSTELLIG

Die Kommerzendung .com hat in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 über 223.000 Domains verloren. Besser lief es für Italiens .it und Polens .pl – und auch die neue Google-Endung .ing schlug sich wacker.

Für den Überblick aus europäischer Sicht sorgt das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) mit einer für das 1. Quartal 2024 aktualisierten Fassung des „Global TLD Report“. Schätzungen zufolge gibt es in allen Mitgliedsstaaten der EU mindestens 82 Mio. registrierte Domains, wobei das deutsche Kürzel .de die Rangliste mit rund 17,7 Mio. Domains klar anführt. Polen (.pl), Frankreich (.fr) und Italien (.it) waren dabei die Länder mit dem höchsten Gesamtmarktwachstum. Die Nachfragequote lag im Durchschnitt bei 1,1, was bedeutet, dass im Durchschnitt mehr Domains registriert als gelöscht wurden; aufgrund einer zunehmenden Löschrate ist das Verhältnis nach Einschätzung von CENTR jedoch unter Abwärtsdruck. Branchenkönig .com hat im Jahr 2023 in Europa stagniert; bei den nTLDs wurde das höchste Wachstum bei .bond, .store und .online verzeichnet, auch .info überzeugte. Für die Kunden europäischer ccTLDs weniger erfreulich: Die Verlängerungspreise zeigen seit Anfang 2021 einen Aufwärtstrend und liegen derzeit im Median bei etwa EUR 15,70. Wer vermutet, dass der Großteil aller Domains in den Händen von Spekulanten liegt: Aktuelle CENTR-Scans europäischer ccTLD-Domains zeigen, dass 43 Prozent entwickelte Websites, 27 Prozent geparkte Websites und der Rest (30 Prozent) keinen Webinhalt haben.

Wie unterschiedlich sich neu eingeführte Top Level Domains entwickeln können, zeigen .ing und .meme. Beide von der Google-Tochtergesellschaft Charleston Road Registry Inc. verwaltete nTLDs hatten ihren Live-Start am 05. Dezember 2023. Doch während .ing am 01. April 2024 auf bereits 18.951 Registrierungen kommt, sind es bei .meme nur 3.855. Das mag angesichts der Beliebtheit von Memes verwundern, ist aber eigentlich nur logisch, da sie wesentlich flüchtiger sind als zum Beispiel eine Shop- oder Projektwebsite, bei der die Registrierung einer passenden Domain wohl eine sinnvolle und langfristige Investitionsstrategie ist. Da dürfte die Abkürzung „ing“, die zum Beispiel von Ingenieuren verwendet werden kann, oft passender sein. Bis ganz an die Spitze der nTLD-Rangliste reicht es aber auch für .ing bei weitem nicht; hier thront unverändert .xyz mit knapp 3,8 Mio. Domains. Die Gesamtzahl der Domains unter neuer Endung stieg übrigens von 36.642.284 auf 37.266.040 an.

Die italienische Registro.it blickt in der neuen Auflage ihres Quartalsberichts auf die letzten drei Monate des Jahres 2023 zurück. Demnach waren zum Jahresende 2023 exakt 3.497.624 Domains mit italienischer Länderendung registriert; im Vergleich zum Vorjahr ist .it damit um 29.931 Domains gewachsen. Registro.it spricht dabei von einem gereiften Markt, der Boom der Anfangsjahre scheint also vorbei zu sein. Dafür spricht auch, dass die Marke von drei Mio. .it-Domains erstmals im Jahr 2016 überschritten wurde, also schon sieben Jahre zurückliegt. Aber das müsse nicht negativ sein: Im Gegenteil, ein konstantes, aber langsameres Wachstum könne darauf hindeuten, dass sich der Markt für .it-Domains stabilisiert hat. Die erste .it-Domain ist übrigen cnuce.cnr.it, registriert am 23. Dezember 1987. Ebenfalls auf das vierte Quartal 2023 zurück blickt die polnische Registry NASK. Dort waren zum Jahresende immerhin 2.546.407 .pl-Domains registriert, ein Plus von 17.598 Domains gegenüber dem Vorquartal. Die Zahl der Inhaber einer .pl-Domain stieg dabei auf 1.131.332. Die für eine Registry wichtige „renewal quote“ der Vertragsverlängerungen lag bei 72,29 Prozent. Interessant: die Zahl der täglich registrierten .pl-Domains lag bei durchschnittlich 2.085.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.689.812 – (Vergleich zum Vormonat: + 24.314)
.at – 1.498.508 – (Vergleich zum Vormonat: – 5.293)
.com – 159.396.635 – (Vergleich zum Vormonat: – 246.327)
.net – 13.072.756 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.966)
.org – 10.825.850 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.147)
.info – 3.609.057 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.032)
.biz – 1.238.768 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.766)
.eu – 3.647.974 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.858)

.xyz – 3.779.505 – (Vergleich zum Vormonat: + 94.435)
.online – 3.511.179 – (Vergleich zum Vormonat: + 60.601)
.top – 3.114.253 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.406)

(Stand 01. April 2024)

Den aktuellen „Global TLD report“ finden Sie unter (Direktlink zum Download der .pdf):
> https://centr.org/library/library/download/10933/7958/41.html

Den aktuellen Quartalsbericht von .it finden Sie unter:
> https://www.nic.it/sites/default/files/documenti/2024/quarter_09_24%20ENG.pdf

Den aktuellen Quartalsbericht von .pl finden Sie unter:
> https://www.dns.pl/en/NASK-Q4-2023-REPORT-EN.pdf

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: domainincite.com, nic.it, dns.pl, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .GP UND .SHAW

Der belgische Namensraum soll noch sicherer werden: dank künstlicher Intelligenz müssen sich Inhaber einer .be-Domain künftig auf Verifizierungsprozesse einstellen. Derweil verabschiedet sich die Markenendung .shaw aus dem DNS, während .gp (Guadeloupe) künftig noch leichter zu finden ist – hier unsere Kurznews.

Die .be-Registry DNS Belgium setzt verstärkt auf künstliche Intelligenz, um den eigenen Namensraum noch sicherer zu machen. Seit dem 27. März 2024 kommt maschinelles Lernen zum Einsatz, um potenziell verdächtige Registrierungen so früh wie möglich zu erkennen. Dabei handelt es sich um einen automatisierten Prozess, der .be-Domains auswählt, die eine Reihe von Parametern erfüllen. Wird eine Domain ausgewählt, muss der Inhaber seine Identität nachweisen, bevor die Domain in die .be-Zone aufgenommen wird. Das Machine-Learning-Modell nennt sich „RegCheck“ und wird fortlaufend trainiert, unter anderem anhand von zurückgezogenen bzw. widerrufenen .be-Domains sowie solchen Domains, die nicht in die .be-Zone aufgenommen wurden, weil der Inhaber das Verifizierungsverfahren nicht abgeschlossen hat. „We have tested RegCheck extensively over the past few months and hope to stop even more fraudulent registrations. This way, they do not get into the .be zone and therefore cannot cause any damage“, so DNS Belgium. Umso wichtiger ist es künftig, die im WHOIS hinterlegte eMail-Adresse aktuell zu halten, um für Anfragen der Registry erreichbar zu sein.

Die offizielle Länder-Endung .gp des französischen Überseegebietes Guadeloupe ist das neueste Mitglied in der „Unified Domain Search Engine“ der Latin American and Caribbean Association of ccTLDs (LACTLD). Die derzeit in einer Beta-Version verfügbare Suchmaschine erlaubt die Suche nach freien Domains quer über insgesamt 16 Domain-Endungen aus Latein-Amerika und der Karibik, darunter aktuell noch .co (Kolumbien), .pe (Peru), .do (Dominikanische Republik), .ec (Ecuador), .cr (Costa Rica), .gt (Guatemala), .pr (Puerto Rico), .br (Brasilien), .mx (Mexiko), .hn (Honduras), .ar (Argentinien) und .uy (Uruguay); die beiden Endungen .sv (El Salvador) und .py (Paraguay) sollen folgen. Mit Domains unter .gp, die jede natürliche oder juristische Person auch ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Guadeloupe registrieren kann, sind damit mehr als die Hälfte der assoziierten LACTLD-Mitglieder Teilnehmer der Suchmaschine, wobei .gp das erste nicht-spanischsprachige assoziierte Mitglied ist. Bei der „Unified Domain Search Engine“ genügt die Eingabe des gewünschten Begriffs, um sich direkt über die Verfügbarkeit der gleichen Second Level Domain in allen 16 Ländern zu informieren. LACTLD hat zudem mitgeteilt, dass man an der Ausweitung arbeite, mit dem Ziel, alle assoziierten Mitglieder zu integrieren. Insgesamt sollen ccTLDs aus Latein-Amerika und der Karibik gemeinschaftlich wachsen. Die Nutzung der Domain-Suchmaschine von LACTLD ist weiterhin kostenlos.

Die im kanadischen Calgary ansässige Shaw Cablesystems G.P. trennt sich von ihrer Markenendung .shaw. Mit Schreiben vom 03. Januar 2024 kündigte das Telekommunikationsunternehmen das Registry-Agreement mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Motiven der Kündigung der am 15. März 2016 delegierten Top Level Domain machte Shaw Cablesystems nicht, aber sie liegen auf der Hand: Das Unternehmen wurde im April 2023 für geschätzt US$ 26 Mrd. vom kanadischen Konkurrenten Rogers Communications übernommen. Durch die Übernahme ist die Familie Shaw zwar zu einem der größten Anteilseigner von Rogers Communications geworden, der Name und damit der Bedarf an .shaw hingegen entfallen. Besonders groß war der Bedarf aber ohnehin nie; über die obligatorische nic.shaw hinaus war keine weitere Domain registriert. Bei Rogers Communications setzt man dagegen vorerst weiter auf .rogers; dort sind aktuell immerhin vier Domains registriert.

Die „Unified Domain Search Engine“ von LACTLD finden Sie unter:
> https://buscador.lactld.org/index-en.html

Das Kündigungsschreiben für .shaw finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/shaw/shaw-termination-notice-17-01-2024-en.pdf

Quelle: dnsbelgium.be, lactld.org, icann.org

LAG KÖLN – NUR INHABER KANN DOMAIN ÜBERTRAGEN

Das LAG Köln hat in einer Entscheidung vom November 2023 klargestellt, dass eine Erklärung zur Übertragung einer Domain nur vom Inhaber abgegeben werden kann. Folglich kann auch nur er auf Abgabe der Erklärung erfolgreich verklagt werden, wie sich in diesem Arbeitsrechtsstreit zeigt.

Die Parteien streiten zuletzt nur noch im Rahmen der Widerklage der Beklagten über die Herausgabe von Zugangsdaten für Social-Media-Accounts sowie die Herausgabe bzw. der Übertragung einer Internetdomain. Die Beklagte, Widerklägerin und Berufungsbeklagte („die Beklagte“) betreibt einen spezialisierten Kfz-Geschäftsbetrieb in der Rechtsform einer GmbH. Im Oktober 2020 gründeten der Kläger und die Zeugin „S“ die Beklagte. Der Kläger brachte zum damaligen Zeitpunkt seinen bereits bestehenden Kfz-Betrieb in die gemeinsame Unternehmung ein. Seine Social-Media-Accounts und die von seinem Kfz-Betrieb genutzte Domain wurden von da an von der Beklagten genutzt. Ab 01. Januar 2021 war der Kläger Geschäftsführer der Beklagten; mit notarieller Urkunde vom 02. März 2022 wurde der Kläger zum einen als Geschäftsführer abberufen; andererseits verkaufte er seinen Anteil an der GmbH an die „S“. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 31. Mai 2022. Die GmbH ist seit August 2022 aufgelöst. Der Kläger bot der Beklagten mit Schreiben vom 26. Juni 2022 an, sie könne die Domain sowie das dazugehörige Hosting-Paket zu einem monatlichen Preis von EUR 89,00 von ihm mieten. Daraufhin meldete sich die Beklagte über einen Anwalt und forderte den Kläger auf, er solle die Social-Media-Accounts an sie herausgeben und die Domain auf sie übertragen, hilfsweise ihr die Zugangsdaten geben, damit sie die Übertragung selbst vornehmen könne. Der Kläger teilte in der Folge unter anderem die Daten zu den Social-Media-Accounts mit und dass er selbst nicht Inhaber der Domain sei, sondern sein Vater. Nachdem arbeitsrechtliche Fragen vor dem Arbeitsgericht Köln geklärt waren, verfolgte die Beklagte ihre per Widerklage geltend gemachten Ansprüche auf die Social-Media-Accounts und die Domain weiter. Sie beantragt unter anderem, den Kläger zu verurteilen, die Domain an sie zu übertragen und die hierfür erforderliche Willenserklärung gegenüber der Domain-Verwaltungsstelle abzugeben. Der Kläger beantragte die Abweisung der Widerklage.

Das Arbeitsgericht Köln gab in seinem Urteil vom 24. März 2023 der Widerklage statt (Az. 19 Ca 5562/22). Hinsichtlich der Domain sah es die Klage als begründet an, da die Beklagte die Inhaberin der Domain gewesen sei, was sich aus dem Vortrag des Klägers ergebe. Es wurde versäumt, sie als Inhaberin der Domain einzutragen, weshalb sie jetzt aus nebenvertraglicher Pflicht nach § 242 BGB einen Anspruch auf die Herausgabe der Domain habe. Zudem bestehe ein Herausgaberecht nach § 12 BGB (Namensrecht). Dass der Vater des Klägers als Domain-Inhaber eingetragen sei, ändere hieran nichts, denn der Kläger habe mit seinem Schreiben vom 26. Juni 2022, mit dem er die Vermietung der Domain angeboten habe, deutlich gezeigt, dass er die alleinige Verfügungsgewalt über die Domain innehabe. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln ein.

Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Widerklage der Beklagten ab und bestätigte die Berufung des Klägers, eine Revision ließ das Gericht nicht zu (Urteil vom 16.11.2023, Az.: 6 Sa 240/23). Aus Sicht des LAG Köln ist die Widerklage der Beklagten nicht begründet, weil hinsichtlich der Social-Media-Accounts der Kläger deren Ansprüche durch Auskunftserteilung erfüllt hat und hinsichtlich der Domain eine Übertragung schon deshalb nicht in Betracht komme, weil der Kläger nicht Inhaber der Domain ist. Der Anspruch auf Übertragung einer Domain könne nur gegenüber deren Inhaber geltend gemacht werden, denn nur er kann gegenüber der Domain-Verwaltungsstelle die entsprechende Willenserklärung abgeben. „Ein Anspruch gegen einen Dritten, der nicht Inhaber der Domain ist, kommt nicht in Frage.“ Hier sei der Vater des Klägers, also ein Dritter, Inhaber der Domain. Dass der Kläger die Vermietung der Domain angeboten hat, spreche nicht dagegen, denn der Vermieter müsse nicht zugleich der Inhaber einer Domain sein. Die Beklagte beziehe sich auch auf die Missbräuchlichkeit der Inhaberschaft durch den Vater des Klägers. Der Kläger habe entgegengehalten, sein Vater sei bereits seit über zehn Jahren Inhaber der Domain. Das habe die Beklagte nicht mit verwertbaren Tatsachen bestritten, weshalb nicht von einer Missbräuchlichkeit ausgegangen werden könne; sie hätte zudem allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch führen können, den die Beklagte allerdings nicht geltend gemacht habe. Nach alle dem war für das LAG Köln das Urteil des Arbeitsgericht Köln abzuändern und die Widerklage abzuweisen. Die Revision ließ das LAG Köln nicht zu, da die Entscheidung auf den Umständen des vorliegenden Einzelfalls beruht.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln findet man unter:
> https://www.justiz.nrw/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2023/6_Sa_240_23_Urteil_20231116.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.nrw, dr-bahr.com, eigene Recherche

ANWALTSFEHLER – KEINE TRICKS BEI TRIX.COM

Zwei sehr junge brasilianische Unternehmen sahen ihre Rechte durch eine bereits 1995 registrierte Domain verletzt. Die angeheuerte Anwaltskanzlei ist bereits bekannt für schwache UDRP-Verfahren und erhielt diesmal eine ordentliche Abfuhr mit einem Reverse Domain Name Hijacking.

Die 2020 und 2021 gegründeten, miteinander verbandelten brasilianischen Unternehmen Trix Investimentos Ltda und Trx investimentos e participações ltda. handeln mit Immobilienfonds. Die Trx investimentos e participações ltda. ist Inhaberin der im April 2023 registrierten brasilianischen Marke „TRIX INVESTIMENTOS“, zudem halten die Beschwerdeführerinnen die 2023 und 2021 registrierten Domains trix.com.br und trix.com.vc. Beide sehen ihre Rechte durch die Domain trix.com verletzt und leiteten ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein. Sie trugen, vertreten durch eine brasilianische Anwaltskanzlei, unter anderem vor, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke bestehe, die Marke ein Akronym ohne Bedeutung sei, der Gegner nicht legitimiert sei, Inhaber der Domain zu sein und er sie lediglich passiv halte, um sie teuer zu verkaufen. Internetnutzer könnten dem Irrtum unterliegen, dass der Inhaber der Domain trix.com mit ihnen verbandelt sei. Der Gegner, Steve Haehnichen, Recreational U-Turns and Falconry aus den USA, ist seit 1995 Inhaber der Domain trix.com. Er hat als Ingenieur die Domain für sich selbst und seine Unternehmung „Trix Technologies“ registriert. Der Begriff „Trix“ ist eine alternative Schreibweise für „Tricks“. Er habe die Domain nie für Pay-per-Click Werbung oder ähnliches genutzt, aber für seine und die eMail-Kommunikation Dritter, die selbst über keine Website verfügen. Er hält der Beschwerde entgegen, dass die Beschwerdeführerinnen erst 25 Jahre nach seiner Domain-Registrierung gegründet wurden, zudem sei die Domain trix.com.br inaktiv. Es gäbe hunderte andere Unternehmungen, die den Begriff „Trix“ im Namen führen. Er beantragte, ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen.

Als Entscheider wurde der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev eingesetzt, der die Beschwerde schnell scheitern ließ und RDNH feststellte (WIPO Case No. D2024-0778). Er prüfte zunächst, ob die Beschwerde durch zwei Entitäten erhoben werden könne, bestätigte dies aber, weil beide miteinander verbunden sind. Alexiev akzeptierte auch, dass eine Ähnlichkeit zwischen der Marke der Beschwerdeführerinnen und der Domain trix.com besteht. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses seitens des Gegners überging er, wobei er auf das Ergebnis der Bösgläubigkeitsprüfung verwies. Doch ließ er nicht unerwähnt, dass der Gegner die Domain trix.com für Dinge nutzte, die rein gar nichts mit den Beschwerdeführerinnen zu tun haben. Die Frage der Bösgläubigkeit bügelte er kurz unter Verweis auf die Chronologie der Ereignisse ab: es sei unmöglich, dass der Gegner 1995, als er die Domain trix.com registrierte, von den Beschwerdeführerinnen und deren Marke hätte wissen können und er sie also bösgläubig registriert hätte. Zuletzt ging er kurz auf das RDNH ein, das er bestätigte: Den Beschwerdeführerinnen sowie der sie vertretenden Anwaltskanzlei hätte klar sein müssen, dass sie aufgrund der Gründung der Beschwerdeführerinnen 25 Jahre nach Registrierung der Domain keine Chance auf ein erfolgreiches UDRP-Verfahren haben konnten. Für Alexiev lag deshalb ein Missbrauch der UDRP vor und er bestätigte das RDNH. Die Domain trix.com blieb bei ihrem Inhaber.

Das war nicht das erste UDRP-Verfahren, bei dem die beschwerdeführende Partei durch die brasilianische Anwaltskanzlei vertreten wurde und verlor. Auch bei dem vor kurzem hier besprochenen Fall pitstop.com waren „Newton Silveira, Wilson Silveira e Associados“ tätig, nur dass sie da Glück mit einer RDNH-Entscheidung hatten. Panelist Assen Alexiev war weniger gnädig, was sich schon aus der Kürze ergibt, die er bei der Begründung der Abweisung der Beschwerde an den Tag legt. Es spricht eine gewisse Genervtheit Alexievs aus der kurzgehaltenen Entscheidung, sich mit solch einer unnötigen bis frechen Beschwerde überhaupt auseinandersetzen zu müssen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain trix.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2024/d2024-0778.pdf

Mehr zur pitstop.com-Entscheidung finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/udrp/udrp-brasilianischer-autoteilehaendler-scheitert-im-streit-um-die-domain-pitstop-com-69334.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TIEFGESTAPELT – HOHER PREIS FÜR THEDEEPLY.COM

Die vergangene Domain-Handelswoche verlief ruhig, mit thedeeply.com zum Preis von US$ 75.000,– (ca. EUR 69.444,–) an erster Stelle. Aber die Folgewoche winkt mit größeren Zahlen.

Die Domain thedeeply.com kommt auf US$ 75.000,– (ca. EUR 69.444,–) und kann so den ersten Platz der aktuellen Handelswoche für sich entscheiden. Die languagelessons.com sind seit Februar 2013 teurer geworden; aus US$ 2.260,– (ca. EUR 1.680,–) werden nun US$ 10.811,– (ca. EUR 10.010,–).

Die kanadische Endung .ca bietet nicht nur einfach drei Verkäufe, sondern mit spaces.ca zum Preis von CAD 67.800,– (ca. EUR 46.018,–) auch die höchstdotierte Domain unter einer Länderendung. Da bleibt sogar die KI-Endung .ai mit anthology.ai zum Preis von US$ 35.000,– (ca. EUR 32.407,–) deutlich zurück.

Unter den neuen generischen Endungen macht sich .xyz wieder stark, mit maha.xyz zum Preis von US$ 30.000,– (ca. EUR 27.778,–). Unter den klassischen generischen Endungen steht die Zwei-Zeichen-Domain li.net mit US$ 50.000,– (ca. EUR 46.296,–) vorne. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht berauschend, gibt aber unter jeder Kategorie mindestens einen guten Deal ab.

Länderendungen
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spaces.ca – CAD 67.800,– (ca. EUR 46.018,–)
vms.ca – CAD 7.300,– (ca. EUR 4.955,–)
ray.ca – US$ 3.478,– (ca. EUR 3.220,–)

anthology.ai – US$ 35.000,– (ca. EUR 32.407,–)
mycoffee.de – EUR 7.500,–
wunda.co.uk – GBP 6.000,– (ca. EUR 6.995,–)
csi.ch – EUR 3.950,–
move.to – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.703,–)
eazybot.de – EUR 3.400,–
retirerich.de – EUR 2.999,–
deintraumauto.de – EUR 2.750,–
element1.de – EUR 2.750,–
lager365.de – EUR 2.750,–
greenstage.eu – EUR 2.600,–
hausheim.de – EUR 2.500,–
olala.fr – US$ 2.699,– (ca. EUR 2.499,–)
deltabloc.ch – EUR 2.499,–
quickparking.de – EUR 2.390,–
personalservices.eu – EUR 2.000,–
casinowebsite.co.uk – US$ 1.159,– (ca. EUR 1.073,–)

Neue Endungen
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maha.xyz – US$ 30.000,– (ca. EUR 27.778,–)
bitcoin.academy – GBP 15.000,– (ca. EUR 17.490,–)
ap.link – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.870,–)
askew.xyz – US$ 4.888,– (ca. EUR 4.526,–)
casinogames.online – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.704,–)
colorado.guide – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.241,–)
stand.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.009,–)

Generische Endungen
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li.net – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.296,–)
kitsune.net – US$ 4.805,– (ca. EUR 4.449,–)
optimumtennis.net – US$ 2.050,– (ca. EUR 1.898,–)

.com
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thedeeply.com – US$ 75.000,– (ca. EUR 69.444,–)
birdbuddy.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.296,–)
rightchoiceconstruction.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 13.785,–)
languagelessons.com – US$ 10.811,– (ca. EUR 10.010,–)
aifb.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 9.167,–)
uzon.com – EUR 8.500,–
digitalagora.com – US$ 8.700,– (ca. EUR 8.056,–)
jobmap.com – US$ 6.750,– (ca. EUR 6.250,–)
chocfactory.com – US$ 6.300,– (ca. EUR 5.833,–)
breakcore.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.556,–)
hatia.com – US$ 5.695,– (ca. EUR 5.273,–)
aiten.com – US$ 5.200,– (ca. EUR 4.815,–)
takarastandard.com – EUR 4.800,–
boomchaga.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.630,–)
stockbase.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.630,–)
myloanapp.com – US$ 4.995,– (ca. EUR 4.625,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

GLOBAL DOMAIN REPORT – ECO LÄDT ZUM LIVE-SEMINAR

Sedo und InterNetX haben kürzlich die fünfte Auflage ihres „Global Domain Report“ vorgelegt. Zusammen mit dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eV wird am 17. April 2024 die aktuelle Ausgabe in einem Online-Seminar live besprochen.

eco eV lädt zum „Global Domain Report 2024 – Deep dive into domains“ und zu einer Stunde ausführlicher Informationen über die Entwicklung des Domain-Marktes in 2023 ein. Simone Catania (InterNetX) und Christian Voss (Sedo) werden zusammen mit Rechtsanwalt Thomas Rickert (eco) anhand des „Global Domain Report“ ausführlich über den Stand der Domain-Branche, wesentliche Erkenntnisse aus dem Primär- und Sekundär-Domainmarkt, beliebte TLDs, SLDs und Keyword-Trends, die Verbindung zwischen Technologie, KI und Domains sowie wichtige Verkaufsdaten aus dem Aftermarket informieren. Das Seminar wird auf Englisch abgehalten.

Der eco eV „Global Domain Report 2024 – Deep dive into domains“ findet am 17. April 2024 von 17:00 bis 18:00 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://international.eco.de/event/global-domain-report-2024-deep-dive-into-domains/

Den aktuellen Global Domain Report haben wir gerade erst besprochen und für sehr lesenswert befunden: InterNetX und Sedo geben mit den von ihnen zusammengetragenen Daten einen praktischen und nützlichen Einblick in die Domain-Industrie. Der Report bietet eine Menge wertvoller Informationen, die bei der Beurteilung unternehmenseigener Fragen zur Domain-Strategie herangezogen werden können.

Den „Global Domain Report 2024“ finden Sie unter:
> https://hub.internetx.com/de/global-domain-report-2024?utm_campaign=global_domain_report_2024&utm_source=eco&utm_medium=LP-webinar

Quelle: eco.de, eigene Recherche

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