Themen: NIS 2 – Keine Sicherheit für kommunale Behörden | Statistik – weltweit ca. 360 Mio. Domains vergeben | TLDs – Neues von .de, .natura und .pt | astonmartin.ai – Schnelle Autos, lahmes Verfahren | Kaufbremse – Content-Blocker verstecken Domains | LLM-Domain – saudigpt.com bringt US$ 78.600,– | CloudFest 2024 – Start steht unmittelbar bevor
NIS 2 – KEINE SICHERHEIT FÜR KOMMUNALE BEHÖRDEN
Kommunale Behörden sollen vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit („NIS 2“) ausgeschlossen sein. Das schlägt jedenfalls der IT-Planungsrat vor; eine verbindliche Regelung gibt es aber noch nicht.
Am 16. Januar 2023 ist die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (NIS 2-Richtlinie) in Kraft getreten. Sie modernisierte den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich entwickelnden Bedrohungslandschaft für Cybersicherheit Schritt zu halten. Dazu gehört zum Beispiel die Einrichtung eines Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und einer nationalen Behörde für Netzwerk- und Informationssysteme (NIS). Wichtige Anbieter digitaler Dienste wie etwa Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste oder Online-Marktplätze müssen die Sicherheits- und Benachrichtigungsanforderungen der Richtlinie erfüllen. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, die bis zum 17. Oktober 2024 abgeschlossen sein muss, mehren sich nun die Diskussionen um deren Auslegung und verbleibende Spielräume des nationalen Gesetzgebers. So hat sich etwa der IT-Planungsrat, das zentrale politische Steuerungsgremium bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, zu Wort gemeldet, um Ausnahmen für die Kommunen zu erreichen.
Besondere öffentliche Beachtung findet aktuell ein Vorschlag für ein Konzept zur Identifizierung von Einrichtungen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 f) ii) der NIS 2 in einem Beschluss des IT-Planungsrats aus dem September 2023. Die Regelung erfordert ein risikobasiertes Identifizierungskonzept, das Dienste der öffentlichen Verwaltung auf regionaler Ebene ermittelt, deren Störung erhebliche Auswirkungen auf kritische gesellschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten haben könnte. Einrichtungen, die nicht unter diese Regelung fallen, müssten daher nur ein verringertes Maß an Cybersicherheit erreichen – und das wären nicht wenige. Unter das Merkmal „regionale Ebene“ soll nach Ansicht des IT-Planungsrats jede Einrichtung der öffentlichen Verwaltung fallen, die nicht entweder der Zentralregierung oder der lokalen Ebene zuzuordnen ist. Die Abgrenzung insbesondere zur Kommunalverwaltung sei aber diffizil. Der IT-Planungsrat empfiehlt, auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) als Abgrenzungskriterium abzustellen. Damit würden beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörden / Landratsämter in Bayern und Baden-Württemberg aufgrund der Organisationshoheit des Landrats nicht der „regionalen Ebene“, sondern der „lokalen Ebene“ zugeordnet werden; die Rede ist bundesweit von rund 11.000 Kommunen, die ausgenommen wären. Allerdings handelt es sich lediglich um einen Vorschlag; zudem sind eigene landesrechtliche Regelungen nicht ausgeschlossen, was allerdings das Risiko eines Flickenteppichs erhöht. Für Manuel Atug, Gründer der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS), ein Unding: „Durch das massive Ausklammern der öffentlichen Verwaltung und die vielen Ausnahmen verkommt das Cybersicherheitsstärkungsgesetz eher zu einem Cybersicherheitsschwächungsgesetz. Schade, Chance wieder einmal vertan.“
Die Domain Name Industry muss diese Diskussionen im Blick behalten und versuchen, die nationalen Regelungen insbesondere mit Bezug zu Artikel 28 („Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten“) der NIS 2 zu vereinheitlichen. Andernfalls droht auch hier ein europäischer Flickenteppich an nationalen Regelungen – zum Nachteil der Kunden.
Den Beschluss des IT-Planungsrates finden Sie unter:
> https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2023-39
Quelle: heise.de, eigene Recherche
STATISTIK – WELTWEIT CA. 360 MIO. DOMAINS VERGEBEN
Die Zahl der weltweit registrierten Domain-Namen ist zum Jahresende 2023 quer über alle Top Level Domains auf 359,8 Mio. gestiegen. Das hat die .com-Registry VeriSign Inc. in der aktuellen Auflage ihres Domain Name Industry Brief mitgeteilt.
Jahrelang waren .com und .net die Wachstumstreiber der Domain-Branche. Doch so langsam geht ihnen die Puste aus. Per 31. Dezember 2023 waren insgesamt 159,6 Mio. .com-Domains registriert, dazu weitere 13,1 Mio. .net-Domains. In Summe ergeben sich damit 172,7 Mio. Domains, ein satter Rückgang von 1,2 Mio. Domains gegenüber dem dritten Quartal 2023 und ein Rückgang von rund einer Mio. Domains gegenüber dem Vorjahr. Zu den Gründen macht VeriSign keine Angaben, hat aber in der Vergangenheit unter anderem auf sinkende Nachfrage aus China verwiesen. Zumindest stabil entwickeln sich dagegen die ccTLDs; hier meldet VeriSign einen quartalsweisen Anstieg um etwa 200.000 Domains auf insgesamt 138,3 Mio.; im Jahresvergleich fällt das Plus mit 5,3 Mio. sogar noch deutlich größer aus. Darin berücksichtigt sind 20,3 Mio. .cn-Domains, deren Entwicklung jedoch als volatil gilt. Zweitgrößte Länderendung bleibt .de mit 17,7 Mio. Domains vor .uk mit 10,7 Mio. und .nl mit 6,3 Mio. Domains. Vorne dabei bleibt auch das russische Kürzel .ru mit 6,2 Mio. Domains sowie die südamerikanische Endung .br mit 5,2 Mio. Domains.
Die Gesamtzahl der Registrierungen mit neuer generischer Domain-Endung (nTLDs) kletterte am Ende des vierten Quartals 2023 auf 31,8 Mio., was einem Anstieg von 1,6 Mio. Registrierungen gegenüber dem dritten Quartal 2023 entspricht. Auf die zehn wichtigsten nTLDs entfielen dabei 53,2 Prozent aller Registrierungen, allen voran .xyz mit einem Anteil von 10,4 Prozent vor .online mit 9,0 Prozent und .top mit 8,4 Prozent. Derzeit gibt es 42 nTLDs, die auf über 100.000 registrierte Domains kommen, oder anders ausgedrückt: hunderte nTLDs erreichen diese Marke nicht, der Großteil steht sogar bei unter 10.000 Registrierungen. Diese Entwicklung dürfte so mancher potentielle Bewerber um eine nTLD im Auge haben.
Die .nl-Verwalterin SIDN blickt auf ein stabiles Jahr 2023 zurück. Wie die Registry mitteilt, waren zum 31. Dezember 2023 exakt 6.297.384 .nl-Domains registriert; ein Jahr zuvor waren es 6.288.394 .nl-Domains, so dass unter dem Strich ein Plus von 8.990 Domains steht. Zwischenzeitlich notierte .nl einen Höchststand von rund 6,35 Mio. Domains, bevor im Herbst 2023 eine Welle an Löschungen die Registrierungszahlen wieder sinken ließ. Wie SIDN weiter angibt, sollen aktive Maßnahmen gegen böswillige Registrierungen für den Rückgang gesorgt haben, so dass .nl nun gesünder und sicherer ist. Übrigens hat auch das Wetter Einfluss auf die Zahl der registrierten Domains: Gutes Wetter gehe oft mit einem Rückgang der Neuanmeldungen einher, weil die Menschen weniger Zeit drinnen am Computer verbringen, so SIDN. Aber auch die jüngsten Preiserhöhungen haben das Wachstum gebremst, da viele Domain-Inhaber ihre Portfolien kritisch geprüft hätten, was zu Löschungen insbesondere ungenutzter Domain-Namen geführt habe. Für 2024 erwartet SIDN ein weiteres Jahr der Stabilität. Man erwarte aber auch, dass die NIS 2 durch die Anwendung strenger neuer Anforderungen erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben wird, wenn sie im Oktober 2023 in Kraft tritt.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-
.de – 17.665.498 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.984)
.at – 1.503.801 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.029)
.com – 159.642.962 – (Vergleich zum Vormonat: – 21.130)
.net – 13.057.790 – (Vergleich zum Vormonat: – 20.846)
.org – 10.813.703 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.599)
.info – 3.605.025 – (Vergleich zum Vormonat: – 17.814)
.biz – 1.245.534 – (Vergleich zum Vormonat: – 5.167)
.eu – 3.642.116 – (Vergleich zum Vormonat: – 810)
.xyz – 3.685.070 – (Vergleich zum Vormonat: – 26.742)
.online – 3.450.578 – (Vergleich zum Vormonat: + 62.950)
.top – 3.087.847 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.360)
(Stand 01. März 2024)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Quelle: dnib.com, sidn.nl, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .DE, .NATURA UND .PT
Das wars für .natura: Der brasilianische Kosmetikkonzern Natura Cosméticos S.A. hat den Registry-Vertrag kurz vor Weihnachten 2023 gekündigt. Derweil erleichtert Portugals .pt den Domain-Transfer, während die DENIC eG global agiert – hier unsere Kurznews.
Die DENIC eG bleibt international präsent: Peter Koch, Senior Policy Advisor der DENIC, ist mit Wirkung ab dem 08. März 2024 für drei Jahre in das ccNSO-Council gewählt worden. Die ccNSO (Country Code Names Supporting Organisation) vertritt innerhalb ICANNs die Interessen der Betreiber von länderspezifischen Top Level Domains (ccTLDs). Ihr sind aktuell 176 nationale Domain-Verwalter angeschlossen. Dem 18-köpfigen ccNSO-Council gehören 15 durch die ccNSO-Mitglieder gewählte und drei durch den ICANN-Nominierungsausschuss NomCom ernannte Vertreter an. Koch wird als Councillor künftig unmittelbar in das Agenda-Setting der ccNSO eingebunden sein. Seine dreijährige Amtszeit begann mit Ablauf des 79. ICANN-Treffens in San Juan (Puerto Rico). Den Schwerpunkt seiner Mitarbeit im ccNSO-Council will Koch auf die Bewahrung der spezifischen Rolle der ccTLDs legen: „Als nicht von ICANN abhängige, in der jeweiligen lokalen Community verankerte Akteure kommt den ccTLDs eine besondere Bedeutung in der Gestaltung der Internet-Governanceprozesse wie ’Global Digital Compact‘, ’WSIS+20‘ oder ’NETMundial+10‘ zu. Wichtiger wird auch die Kooperation der ccTLDs untereinander werden, etwa wenn es um die Bewertung der Wechselwirkung zwischen technologischem Fortschritt und der Policygestaltung geht.“ Der Sitz von Koch im ccNSO-Council bildet einen weiteren wichtigen Baustein im Gesamtkonzept der DENIC, ihr Engagement in der Internet Governance sukzessive zu erweitern und zu verstärken.
Die im brasilianischen Sao Paulo ansässige Natura Cosméticos S.A. trennt sich von ihrer Marken-Endung .natura. Der Kosmetikkonzern, der Einzelhandelsgeschäfte unter den auch in Europa bekannten Marken Natura, The Body Shop und Aēsop betreibt, hat das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN am 20. Dezember 2023 gekündigt. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Zur Begründung heißt es unverblümt: „NATURA is no longer interested in continuing the document signed with the Counterparty“. Das fehlende Interesse des Unternehmens deckt sich mit der Zahl der registrierten Domains – über die obligatorische nic.natura hinaus gibt es keine. Bereits seit dem 30. November 2023 heißt es lediglich: „.natura is being phased out and no longer accepts registrations.“ Trotz des generischen Charakters hat ICANN vorläufig entschieden, die Endung .natura auf keine Nachfolge-Registry zu übertragen. Nicht auszuschließen ist, dass sich im Rahmen der kommenden Einführungsrunde andere Interessenten für eine Bewerbung um .natura entscheiden.
Associação DNS.PT, Verwalterin der portugiesischen Länderendung .pt, hat mitgeteilt, den Transfer einer .pt-Domain ab sofort schnell und einfach online über den zugangsbeschränkten Bereich der Registry-Website abzuwickeln. Den Transfer kann sowohl der Domain-Inhaber als auch der Admin einer .pt-Domain einleiten. Der neue Inhaber hat dann acht Tage Zeit, den Transfer durch Anklicken eines Links in einer eMail zu bestätigen; leitet der Admin den Transfer ein, muss zusätzlich auch der Domain-Inhaber binnen acht Tagen zustimmen. Es darf jedoch weder ein gerichtliches noch ein Schiedsverfahren um die Domain anhängig sein, auch ein „Registry Lock“ schließt den Transfer auf diesem Weg aus. Für Domain-Investoren interessant: die Übertragung einer Domain über die Registry ist mit keinen Kosten verbunden. Stellt DNS.PT allerdings fest, dass die Daten des neuen Inhabers invalide oder unzureichend sind, kann die Registry dazu auffordern, binnen zwei Tagen einen Nachweis zu erbringen. Gelingt das nicht, wird die Übertragung rückgängig gemacht und die Domain verbleibt bei ihrem vorherigen Inhaber. Details hat DNS.PT in einem Flyer zusammengestellt, der ab sofort kostenlos heruntergeladen werden kann.
Das Kündigungsschreiben für .natura finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/natura/natura-termination-notice-22-12-2023-en.pdf
Weitere Informationen zum Transfer von .pt-Domains finden Sie unter:
> https://www.pt.pt/fotos/editor2/relatorios/en-flyer_transferencia_de_titularidade.pdf
Quelle: denic.de, icann.org, pt.pt
ASTONMARTIN.AI – SCHNELLE AUTOS, LAHMES VERFAHREN
Die britische Aston Martin Lagonda Limited startete wegen der Domain astonmartin.ai ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Das zog sich unter anderem wegen Vergleichsverhandlungen über mehr als ein halbes Jahr hin, musste letztlich aber entschieden werden.
Aston Martin Lagonda Ltd., der seit über hundert Jahren existierende Luxusautomobilhersteller, sah seine Rechte durch die Domain astonmartin.ai verletzt. Die Domain astonmartin.ai wurde über einen niederländischen Registrar am 02. September 2022 registriert. Die am 23. Februar 2024 durch den französischen Rechtsanwalt Fabrice Bircker entschiedene Beschwerde reichte Aston Martin bereits im Juli 2023 ein. Erst Anfang September 2023 teilte der Registrar die Domain-Inhaberdaten mit. WIPO reichte die Beschwerde unverzüglich an den Gegner weiter und bereits am 13. September 2023 bat die Beschwerdeführerin um Aussetzung des Verfahrens, um eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln. Die Verfahrenspause wurde zwei Mal verlängert; WIPO setzte das Verfahren am 21. Dezember 2023 wieder ein. Die Gegnerin vermochte die Einlassungsfrist nicht einzuhalten und bat nach deren Ablauf um Verlängerung, die ihr letztendlich unter anderem deswegen gewährt wurde, weil sich das Verfahren sowieso schon lange hinzog.
Die Beschwerdeführerin trug das in UDRP-Verfahren Übliche vor, verwies auf die Berühmtheit ihrer Marke und verschiedene Markeneintragungen. Sie verwies weiter darauf, dass zum Zeitpunkt, als sie die Beschwerde einreichte, die Domain zum Verkauf angeboten wurde. Der Gegner, DNS Admin, Kindpedia, aus den USA, leistete sich einen indischen Rechtsbeistand, um gegen die Beschwerde anzutreten. In seinem Vortrag versuchte der Gegner, den Vortrag der Beschwerdeführerin zu diskreditieren, ohne selbst eigene Argumente oder Informationen zu den Gründen vorzutragen, warum und zu welchem Zweck er die Domain astonmartin.ai registriert hat. Sein stärkstes Argument war, dass die Beschwerdeführerin keine Marke in Anguilla angemeldet habe und keine ihrer Marken für den Bereich „Artificial Intelligence“ geschützt sei.
Panelist Bircker bestätigte nach eingehender Prüfung die Beschwerde von Aston Martin (WIPO Case No. DAI2023-0014). Der Gegner ließ keine Möglichkeit aus, der Beschwerdeführerin Knüppel zwischen die Verfahrensschritte zu werfen. So meinte er, die Beschwerde müsse zurückgewiesen werden, da sie hauptsächlich in einer beigefügten Zeugenaussage des Vertreters der Beschwerdeführerin begründet wird. Birckner wies dieses Argument zurück, weil das Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht nur aus der Zeugenaussage ihres Vertreters besteht, sondern mit dieser auch entsprechende Dokumente vorgelegt wurden, die die Richtigkeit der Aussage beweisen. Erst danach stieg er in die normale Prüfung der drei Elemente der UDRP, hier in der für die Endung .ai abgewandelten Form, ein. Er bestätigte die Identität von Domain und Marke. Er bestätigte auch den Anscheinsbeweis durch die Beschwerdeführerin, wonach der Gegner in keiner Weise dazu autorisiert sei, die Marke „ASTON MARTIN“ zu nutzen, er unter dieser nicht bekannt sei und die Domain zudem zum Kauf anbietet. Dem habe der Gegner nichts entgegengesetzt. Birckner stellte fest, der Gegner habe nicht die geringsten Angaben zu seinem Interessensbereich gemacht, außer dass er die Domain zum Verkauf angeboten hat. Zudem erkläre er in keiner Weise, warum er Rechte oder berechtigte Interessen an der Domain haben könnte, die der bekannten, unterscheidungskräftigen und ikonischen Marke der Beschwerdeführerin entspricht. Birckner resümierte, der Gegner ist unter der streitigen Domain nicht allgemein bekannt, er nutzt sie nicht zu nichtkommerziellen oder fairen Zwecken und gibt keinerlei Hinweise auf eine Nutzung oder mögliche Vorbereitungen zur Nutzung der Domain in Verbindung mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen. Für Birckner war damit der Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin bestätigt und das zweite Element der UDRP erfüllt. Schließlich schloss Birckner bei der Prüfung der Bösgläubigkeit des Gegners aus, dass er die Marke der Beschwerdeführerin bei Registrierung der Domain astonmartin.ai nicht kannte. Zudem bot er die Domain zum Kauf an, weshalb er sie auch bösgläubig nutzte, da der Verkauf Kapital aus dem Wert der Marke schlagen sollte. Damit lagen alle Voraussetzungen vor, Birckner bestätigte die Beschwerde von Aston Martin und entschied auf Übertragung der Domain astonmartin.ai auf den Autohersteller.
Im Grunde zeigt das Verfahren, dass sich in ihren Rechten Verletzte nicht auf irgendwelche Spielchen ihres Gegners einlassen sollten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Sache schnell über die Bühne zu bringen, was über eine außergerichtliche Einigung sehr gut möglich ist. Aber bei diesem Fall drängt sich ein anderes Handeln auf: das UDRP-Verfahren zügig durchzuziehen. Leider weiß man nicht im Vorhinein, wie sich ein Gegner und dessen Rechtsbeistand gebärden werden. Professionellen Umgang mit Rechtsangelegenheiten zeigte die indische Anwaltskanzlei, die den Gegner vertrat, nicht.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain astonmartin.ai finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dai2023-0014.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
KAUFBREMSE – CONTENT-BLOCKER VERSTECKEN DOMAINS
Branchenblogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) macht in einem Artikel auf das Problem aufmerksam, dass „content blocker“ und andere technische Einrichtungen zum Verkauf stehende Domains unsichtbar machen. Am effektivsten können Domain-Marktplätze etwas an der Situation ändern.
Wer eine Domain kaufen will, hat zwei Möglichkeiten: Er geht auf die Suche bei einem Domain-Provider, der üblicherweise eine Suchfunktion anbietet. Im Ergebnis einer Domain-Suche wird dort dann angezeigt, ob die Wunschdomain direkt zu registrieren ist oder über einen Domain-Marktplatz gekauft werden kann. Oder der Suchende gibt den gewünschten Domain-Namen manuell in seinen Browser ein und findet so gegebenenfalls zur Verkaufslandeseite. Unerfreulicherweise ist der zweite Weg nicht immer gangbar, da verschiedene Faktoren ihn versperren. Das fängt an mit Adblockern, die in die Browsersoftware integriert sind oder die man als Erweiterung implementiert hat. Eigentlich sollen Adblocker Werbeeinblendungen unterdrücken. Doch manchmal wird so auch der Blick auf das Verkaufsangebot des Domain-Inhabers versperrt und der Domain-Besucher erfährt nicht, dass er die Domain erwerben kann. Allemann teilt mit, dass Domain-Investor Michael Sumner vor kurzem feststellen musste, dass „uBlock Origin“ alle über Afternic zum Verkauf angebotenen Domains sperrt. Der Werbeblocker ist sehr populär und findet sich bei 37 Mio. Chrome- und 8 Mio. Firefox-Nutzern.
Ähnliche Wirkung haben Sicherheitseinrichtungen wie Malwarebytes „Browser Guard“, die in 10 Mio. Chrome-Installationen implementiert ist. Der Browser ruft mit „Browser Guard“ zwar die Domain auf, zeigt aber bei vielen Domains, die über Afternic oder DAN angeboten werden, eine weisse Seite. Gleiches gilt für das „Norton Safe Web“-PlugIn, das laut Microsoft von 10 Mio. Nutzern eingesetzt wird. Das PlugIn blockiert gerne GoDaddy-Auktionen, wenn es sich bei der zur Versteigerung angebotenen Domain um eine zuvor für rechtswidrige Zwecke genutzte Domain handelt. Manchmal blockiert Norton bestimmte URLs auf GoDaddy-Auktionen, so dass es unmöglich ist, den eigenen Account zu verwalten, und Norton blockiert einige URLs auf Squadhelp.com. Außerdem werden Links zu GoDaddy-Auktionen in eMails als schädlich markiert. Die Gründe für das Verhalten von Norton kennt Allemann nicht. Zum Glück, so Allemann, reagieren Norton-Mitarbeiter recht schnell, wenn man sie informiert. Darüber hinaus gibt es SSL-Probleme. Chrome hat eine Funktion, die die Weiterleitung auf Domains ohne SSL nicht durchführt. Man kann diese Einstellung zwar abstellen, aber das erhöht auch das Risiko beim Surfen im Internet.
Es stellt sich die Frage, was zu tun ist. Allemann verweist auf die Domain-Marktplätze: die könnten am meisten an der Situation etwas ändern. Sie dürften auch ein großes Eigeninteresse haben, wenn die über sie angebotenen Domains von jedem erreichbar sind. Ein erster Schritt wäre, wenn die Marktplätze alle durchgängig SSL implementieren würden. Während DAN das, laut Andrew Allemann, schon lange anbietet, hat Afternic das für einzelne Domains erst im vergangenen Jahr eingeführt. Bei einem aktuellen Test von Allemann stellte er fest, dass die meisten Domains, die auf Sedo „Buy Now“- und „Make Offer“-Landing Pages verweisen, kein SSL haben und blockiert sind. Aber: „most Sedo PPC pages I visited have SSL and are not blocked.“ Domain-Investoren haben die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, wann immer sie ein Problem feststellen, indem sie die Plattformen darauf hinweisen.
Den Artikel von Andrew Allemann finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/2024/03/07/content-blockers-are-preventing-people-from-seeing-domain-landers/
Quelle: domainnamnewire.com, eigene Recherche
LLM-DOMAIN – SAUDIGPT.COM BRINGT US$ 78.600,–
Die vergangene Domain-Handelswoche bewegt sich auf niedrigem Niveau. Mit Abstand steht saudigpt.com zum Preis von US$ 78.600,– (ca. EUR 72.110,–) ganz oben auf der Liste.
Selbstverständlich bleiben auch zukünftig Domains, die auf AI und LLMs verweisen, treibender Faktor auf dem Domain-Markt – für wie lange der Hype bestehen bleibt, wird man sehen, doch werden sie an Aktualität nicht so bald verlieren. Darum steht mit saudigpt.com zum Preis von US$ 78.600,– (ca. EUR 72.110,–) eine LLM-Domain in dieser Woche vorne. Ihr folgt die AI-Domain loft.ai zum Preis von US$ 50.000,– (ca. EUR 45.872,–). Die deutsche Endung .de schneidet nicht mal schlecht mit unter anderem cfmoto.de zum Preis von EUR 15.000,– ab.
Die neuen generischen Endungen sorgen für Klarheit mit church.sucks zum Preis von US$ 13.000,– (ca. EUR 11.927,–). Und die klassischen generischen Endungen sind wieder recht schwach, mit carc.org zum Preis von US$ 4.050,– (ca. EUR 3.716,–) als Beste. Die vergangene Domain-Handelswoche trägt das schwache Niveau der vorangegangenen Wochen mehr oder weniger weiter. Aber kommende Woche lässt hoffen.
Länderendungen
————–
loft.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 45.872,–)
enlarger.ai – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.835,–)
cfmoto.de – EUR 15.000,–
matching.de – EUR 9.000,–
grossanzeigen.de – EUR 8.000,–
nmp.de – EUR 7.500,–
bags.de – EUR 7.000,–
posted.de – EUR 5.375,–
online-energieausweis.de – EUR 4.000,–
nzero.de – EUR 3.499,–
weihnachtsladen.de – EUR 2.990,–
oneagent.de – EUR 2.980,–
liluna.de – EUR 2.975,–
auto-tech.de – EUR 2.750,–
wirstehenauf.de – EUR 2.750,–
orthopaedikum.de – EUR 2.350,–
temashop.de – EUR 2.000,–
gasup.de – EUR 2.000,–
foreverfit.de – EUR 2.000,–
golfandtravel.de – EUR 2.000,–
controlling.io – EUR 10.000,–
crimeclub.nl – EUR 10.000,–
bus.lu – EUR 9.500,–
jaga.in – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.881,–)
news365.gr – EUR 5.000,–
software.ch – EUR 4.700,–
transformit.eu – EUR 3.249,–
links.me – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.752,–)
cgroup.eu – EUR 2.599,–
lend.fi – EUR 2.500,–
blask.eu – EUR 2.300,–
follow.ch – EUR 2.000,–
Neue Endungen
————-
church.sucks – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.927,–)
link.xyz – EUR 10.000,–
michael.art – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.174,–)
psi.art – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.587,–)
Generische Endungen
——————-
carc.org – US$ 4.050,– (ca. EUR 3.716,–)
felice.net – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.670,–)
liveoutloud.info – US$ 2.961,– (ca. EUR 2.717,–)
thetime.org – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.294,–)
bclub.org – US$ 2.488,– (ca. EUR 2.283,–)
citiesspeak.org – US$ 2.350,– (ca. EUR 2.156,–)
bakehouse.net – US$ 1.995,– (ca. EUR 1.830,–)
petsworld.net – US$ 1.888,– (ca. EUR 1.732,–)
primafund.org – US$ 1.725,– (ca. EUR 1.583,–)
.com
—–
saudigpt.com – US$ 78.600,– (ca. EUR 72.110,–)
pizzos.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 45.872,–)
mksport.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 27.523,–)
emeis.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.349,–)
nowon.com – US$ 19.000,– (ca. EUR 17.431,–)
dentacore.com – EUR 10.000,–
1stewards.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.174,–)
hdata.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.174,–)
lawfirmseo.com – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.798,–)
tamaska.com – US$ 7.700,– (ca. EUR 7.064,–)
juegosdecasino.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.881,–)
tower1.com – US$ 6.950,– (ca. EUR 6.376,–)
starsplay.com – US$ 6.940,– (ca. EUR 6.367,–)
gptscript.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.505,–)
euhp.com – EUR 5.000,–
trusttravel.com – EUR 4.999,–
promoregalo.com – US$ 5.276,– (ca. EUR 4.840,–)
measuredhs.com – US$ 5.250,– (ca. EUR 4.817,–)
pinkfarms.com – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.586,–)
oldenburgvanbruggen.com – US$ 4.981,– (ca. EUR 4.570,–)
newalliance.com – US$ 4.927,– (ca. EUR 4.520,–)
indochine.com – US$ 4.779,– (ca. EUR 4.384,–)
innerskin.com – EUR 4.500,–
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
CLOUDFEST 2024 – START STEHT UNMITTELBAR BEVOR
Das CloudFest 2024 findet – wie immer, so auch in diesem Jahr – im März im Europa-Park bei Rust statt. Am 18. März 2024 ist es soweit, die 20. Ausgabe des CloudFest läuft unter dem Thema „Uniting the Nations of Cloud“. Organisator ist die WHD Event GmbH.
In wenigen Tagen startet – wie alle Jahre – das CloudFest. Die WHD Event GmbH lädt zum CloudFest vom 18. bis 21. März 2024 in den Europapark bei Rust. Im Juni 2024 findet eine vergleichbare Veranstaltung unter dem Titel „CloudFest USA“ parallel zur NamesCon Global in Austin/Texas (USA) statt. In Rust startet CloudFest 2024 am 18. März 2024 nach der Anmeldung ab 09:00 Uhr. Doch bereits zwei Tage zuvor, am 16. März 2024, beginnt der 7. Hackerthon des CloudFest, an dem ausschließlich Hacker teilnehmen. Er erstreckt sich bis zum 18. März 2024. Programmiert wird zielorientiert an Open-Source-Projekten. Die Agenda des CloudFest sieht für die Keynote am Montag, 18. März 2024 das Thema „Stability, Security, and the Strength of the AlmaLinux Community“ vor, die tatsächlich eine Diskussionsrunde mit sechs Teilnehmenden wird, unter der Moderation von Benny Vasquez (AlmaLinux). Die Cloud unter Linux-System bleibt über den Vormittag Thema. Am Nachmittag des ersten Tages liegt der Schwerpunkt auf den Möglichkeiten und der Zukunft von WordPress. An den folgenden Tagen geht es unter anderem um Masse (bei den Daten und deren Verarbeitung) und KI, wobei unter anderem Lightning-Talks zu vielfältigen Themen geboten werden. Am Mittwoch, 20. März 2024 stellt Romain Cholat (VeriSign) „The Expanding Opportunities for Domain Names“ vor. Darüber hinaus gibt es Talks über Datensicherheit, Data Recovery, Energieeinsparung und vieles mehr. Neben den „ordentlichen“ Veranstaltungspunkten gibt es am Abend auch entspannende Momente wie einen Karaoke-Abend. Wie im Vorjahr endet das CloudFest mit einem „BierFest“ am 21. März 2023 abends um 19:00 Uhr.
Das CloudFest 2024 findet vom 18. bis 21. März 2024 im Europa-Park, Europa-Park-Straße 2, 77977 Rust (Deutschlands) statt. Derzeit gibt es Tickets wie folgt: den „Standard Pass“ für EUR 499,– (zzgl. Steuer) und den „VIP Pass“ EUR 999,– (zzgl. Steuern). Darüber hinaus gibt es den „VendorPass“ für ebenfalls EUR 999,– (zzgl. Steuer) und den „Vendor WIP Pass“ für EUR 1.999,– (zzgl. Steuer).
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.cloudfest.com
Quelle: cloudfest.com, eigene Recherche