Domain-Newsletter

Ausgabe #1206 – 22. Februar 2024

Themen: Exit – Freenom beendet Domain-Geschäfte | DNS Abuse – GAC veröffentlicht Status-Bericht | TLDs – Neues von .be, .core und .cr | Reinfall – RDNH im UDRP-Verfahren ohne Gegner | Service – was tun mit ungenutzten Domains? | Schlauer Kauf – gamegenie.com für US$ 65.000,– | RIPE 88 – Treffen im Mai 2024 in Krakau (Polen)

EXIT – FREENOM BEENDET DOMAIN-GESCHÄFTE

Der skandalumwitterte niederländische Domain-Registrar OpenTLD B.V., besser bekannt als Freenom, ist Geschichte: nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Meta Platforms Inc. teilte das Unternehmen mit, aus der Domain Name Industry auszusteigen.

Mit dem Vertrieb kostenloser Domain-Namen unter Länderendungen wie .cf (Zentralafrikanische Republik), .ga (Gabun), .gq (Äquatorialguinea), .ml (Mali) und .tk (Tokelau) sorgte Freenom jahrelang für millionenfache Domain-Registrierungen. Allein bei .tk sollen es zeitweise mehr als 25 Mio. registrierte, häufig von Cyberkriminellen missbrauchte Domains gewesen sein, mehr als unter jeder anderen ccTLD weltweit. Geld soll Freenom dabei unter anderem mit Domain-Parking und der Monetarisierung von Traffic nach Auslaufen der Registrierung verdient haben. Doch spätestens seit November 2023 kriselt es bei Freenom gewaltig. Mit Schreiben vom 09. November 2023 kündigte die Internet-Verwaltung ICANN das „Registrar Accreditation Agreement“ (RAA) mit Freenom; die Kündigung trat am 25. November 2023 in Kraft. Seither kann Freenom keine weiteren Domains mit generischer Endung mehr neu registrieren oder verlängern. Freenom war es nach Angaben von ICANN nicht gelungen, eine Vielzahl von Pflichtverletzungen abzustellen, die in drei Abmahnungen vom 20. September 2023, vom 29. September 2023 und 17. Oktober 2023 gerügt worden waren. Konkret bemängelte ICANN unter anderem das Versäumnis von OpenTLD, Registrierungsdaten und Aufzeichnungen auf Anfrage von ICANN zur Verfügung zu stellen, das Versäumnis, den Inhabern registrierter Domains AuthInfo-Codes zur Verfügung zu stellen, damit sie mit ihren Domains zu einem anderen Registrar umziehen können, die ordnungsgemäße Anzeige von WHOIS-Angaben und die Nichtzahlung von Gebühren. Domains mit Länder-Endung waren von der Kündigung nicht betroffen, da sie nicht dem RAA von ICANN unterliegen. Aber auch hier musste Freenom erhebliche Rückschläge einstecken; so beabsichtigt Tokelau, mit .tk zu einer anderen Registry umzuziehen.

Den Nagel in den Sarg geschlagen hat offenbar eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Meta Platforms Inc. Am 03. März 2023 verklagte der Facebook-Konzern Freenom vor einem Gericht in Nord-Kalifornien wegen Cybersquatting und Markenrechtsverletzungen. Unter anderem forderte Meta Auskunft über die Identität von 20 verschiedenen „John Does“-Kunden von Freenom, die laut Meta besonders aktiv an Phishing-Angriffen gegen Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Benutzer beteiligt gewesen sein sollen; zudem verlangte man Schadensersatz in Millionen-Höhe. Die Klage stützte sich dabei auf eine Studie der Interisle Consulting Group aus dem Jahr 2021, wonach die von Freenom betriebenen ccTLDs fünf der zehn am häufigsten von Phishern missbrauchten TLDs sein sollen. Freenom wehrte sich dagegen unter anderem mit dem Einwand, dass Meta eine spezielle Schnittstelle zur Verfügung gestellt bekommen habe, über die Rechtsverletzungen hätten abgestellt werden können; davon habe Meta aber keinen Gebrauch gemacht. Am 12. Februar 2024 knickte Freenom dann ein; in einer Pressemitteilung heisst es: „Freenom today announced it has resolved the lawsuit brought by Meta Platforms, Inc. on confidential monetary and business Terms. Freenom recognizes Meta’s legitimate interest in enforcing its intellectual property rights and protecting its users from fraud and abuse. Freenom and its related companies have also independently decided to exit the domain name business, including the operation of registries. While Freenom winds down its domain name business, Freenom will treat the Meta family of companies as a trusted notifier and will also implement a block list to address future phishing, DNS abuse, and cybersquatting.“ Ob und in welcher Höhe auch Zahlungen geleistet werden, teilte Freenom in der Pressemitteilung nicht mit.

Für die verbliebenen Freenom-Kunden gilt, dass Domain-Namen mit generischer Endung wie .com oder .net kostenfrei zum Registrar Gandi umziehen. Dort heisst es: „ICANN has selected Gandi as the gaining registrar for the gTLD domain names previously managed by OpenTLD (operating as „Freenom“). These domains are being transferred to Gandi and we are in the process of importing them into our system.“ Unklar ist hingegen das Schicksal aller Domains mit Länderendung; hier sollten sich die Domain-Inhaber – wenn möglich – um einen raschen Transfer bemühen, jedenfalls aber ihre Inhalte sichern und eMail-Verkehr rechtzeitig umleiten.

Die Mitteilung von Freenom finden Sie unter:
> https://www.freenom.com/en/freenom_pressstatement_02122024_v0100.pdf

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

DNS ABUSE – GAC VERÖFFENTLICHT STATUS-BERICHT

Der ICANN-Regierungsbeirat, das Governmental Advisory Committee (GAC), hat sich in die Diskussion zum Thema „DNS Abuse“ eingeschaltet: in Kooperation mit dem DNS Abuse Institute veröffentlichte das GAC einen aktuellen Bericht seiner Initiativen.

Das GAC ist ein beratender Ausschuss, der sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, Territorien und Beobachterorganisationen zusammensetzt. Er liefert ICANN Beiträge zu den politischen Aspekten des Domain Name Systems (DNS). Das typische Format hierfür ist ein Kommuniqué; es wird nach jedem der drei jährlichen ICANN-Meetings erstellt und enthält formelle Empfehlungen an den ICANN-Vorstand sowie die Identifizierung von wichtigen Themen. Der ICANN-Vorstand ist verpflichtet, auf formelle Empfehlungen zu reagieren. Da es in Bezug auf „DNS Abuse“ noch keine formellen Empfehlungen gab, hat das GAC seine Standpunkte in einem Bericht zusammengestellt und über das von der .org-Verwalterin Public Interest Registry 2021 gegründete DNS Abuse Institute veröffentlicht. Anknüpfungspunkt sind dabei vier Themenbereiche: „(1) contractual obligations, (2) enhanced reporting, (3) work on compromised and malicious registrations, and (4) measurement.“

An erster Stelle steht für das GAC verbesserte vertragliche Verpflichtungen. Damit will man der häufigen Beschwerde begegnen, dass es ICANN an einem Durchsetzungsmechanismus zur effektiven Verhinderung von DNS-Missbrauch fehlt. Diesen Aspekt kann das GAC aber mittlerweile abhaken. Änderungen sowohl am Base Generic Top-Level Domain Registry Agreement (Base RA) zwischen ICANN und den Registries sowie dem Registrar Accreditation Agreement (RAA) zwischen ICANN und den Registraren sind bereits beschlossen; im Interesse der Bekämpfung von „DNS Abuse“ wurden deren Rechte und Pflichten erweitert. Jetzt gelte es, deren Umsetzung sicherzustellen. Um die Einhaltung zu überwachen, sollen nach dem Willen des GAC mit NetBeacon und DNSAI Compass zwei Software-Werkzeuge zum Einsatz kommen. Das leitet über zum zweiten Punkt des verbesserten Reportings, dem das GAC im Hinblick auf die nächste Einführungsrunde für nTLDs große Bedeutung zumisst. Dennoch mangele es an Kenntnissen und Bewusstsein für Berichtsinstrumente. Zwar gäbe es Gemeinschaftsinitiativen, um den Meldeprozess zu straffen und zu verbessern; viele potenzielle Melder seien aber nicht damit vertraut, wie, wo und mit welchen Beweisen sie mutmaßlichen DNS-Missbrauch melden sollten. Eine Möglichkeit, diese Lücke zu schließen, sei auch die Optimierung der technischen Fähigkeiten in den Meldeverfahren, zum Beispiel durch die Verbesserung der Kenntnisse über die Extraktion von eMail-Kopfzeilen. Im Bereich der Arbeit an kompromittierten und bösartigen Registrierungen bedürfe die Erkenntnis, dass ein erheblicher Teil der Phishing- und Malware-Fälle mit harmlosen, aber kompromittierten Domains zu tun habe, differenzierterer Ansätze bei der Missbrauchsabwehr, um unangemessene Einschränkungen und Kollateralschäden zu vermeiden. Das dürften Bürgerrechtsorganisationen gern hören, da sie häufig ein Übermaß an Sperren befürchten.

Was schließlich die Missbrauchsmessung betrifft, bittet das GAC unter anderem um qualitativ hochwertige und quantitativ umfangreiche Daten über die Reaktionszeiten zur Abschwächung und Analyse von Missbrauchstrends, da sie Schwachstellen aufzeigen können. Die bisherigen Daten seien begrenzt, da sie dazu dienen, das DNS zu schützen, aber nicht DNS-Missbrauch zu messen. Die Herausforderung bestehe darin, detailliertere und genauere Methoden zur Messung des Missbrauchs zu entwickeln und Analysen zu bestimmten Themen zu erstellen, darunter das Älterwerden von Domains. Insgesamt entwickelt das GAC erhebliche Aktivitäten zum Thema „DNS Abuse“ und unterstreicht, dass dieses Feld zunehmend an politischer Bedeutung gewinnt.

Den Report des GAC finden Sie unter:
> https://dnsabuseinstitute.org/wp-content/uploads/2024/02/Report_2024-01-Community-Activity-on-DNS-Abuse.pdf

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .CORE UND .CR

Das ist des Pudels Kern: das US-Unternehmen CoreChain hat angekündigt, sich bei ICANN um .core bewerben zu wollen. Derweil muss sich die .be-Registry mit Phishing herumschlagen, während Costa Ricas .cr leichter zu finden ist – hier unsere Kurznews.

DNS Belgium, Verwalterin der belgischen Länder-Endung .be, ist Opfer einer Phishing-Kampagne geworden. In der Nacht vom 1. auf den 2. Februar 2024 ist es Cyberkriminellen gelungen, einen Link von tracking.dnsbelgium.be auf eine Phishing-Seite umzuleiten. Entdeckt wurde die Lücke vom Registry-eigenen Sicherheitstool Safebrowsing. Safebrowsing bezieht seine Informationen von externen Dritten wie Netcraft, die Listen mit Domain-Namen erstellen, die gehackt oder missbraucht wurden. Im konkreten Fall handelte es sich um eine offene Weiterleitung der Subdomain. Sie wurde vom CRM-Anbieter von DNS Belgium verwendet, um externe Mailings von DNS Belgium zu verfolgen; DNS Belgium erhält so Einblick darin, wer eMails öffnet und auf Links klickt. Ein Fehler in der Software ermöglichte es, einen Besucher von dieser URL auf eine andere Website umzuleiten. Die Registry betonte, dass es weder einen Datendiebstahl noch einen Hackerangriff auf ihre Systeme gegeben hat. Wer gleichwohl eine eMail von DNS Belgium erhalten hat, sollte beim Anklicken von Links vorsichtig sein.

Die Entwickler der B2B-Zahlungsplattform CoreChain haben angekündigt, sich bei ICANN um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .core bewerben zu wollen. Gelingen soll dieser Schritt in Zusammenarbeit mit dem Start-Up-Unternehmen D3 Global, das von einem Konsortium von Investoren wie Shima Capital, Lightshift, Dispersion Capital, VentureSouq, Infinite Capital, MZ Web3 Fund, Kestrel0x1, Nonagon oder C² Ventures unterstützt wird. „We’re excited to partner with D3 to bridge the divide between traditional Internet and Web3 infrastructure. With over 5 million active wallets since our main net launch, this step aligns with our mission to make Web3 more accessible and intuitive for the next billion users“, so Rich Rines von CoreChain Technologies Inc. CoreChain hat sich darauf konzentriert, dezentralisierte Anwendungen in das Bitcoin-Ökosystem zu integrieren. D3 Global wiederum entwickelt sich zum Magnet für Bewerber aus dem Blockchain-Ökosystem; mit NEAR Foundation (.near), Gate.io (.gate), Viction (.vic) und Shiba Inu (.shib) vertritt man bereits vier weitere Unternehmen, die eine Bewerbung angekündigt haben. Interessenten müssen sich aber noch eine Weile gedulden: Bewerbungen für neue Domain-Endungen nimmt ICANN nach aktuellem Stand erst im 2. Quartal 2026 entgegen.

Die offizielle Länder-Endung .cr (Costa Rica) ist das neueste Mitglied in der „Unified Domain Search Engine“ der Latin American and Caribbean Association of ccTLDs (LACTLD). Die derzeit in einer Beta-Version verfügbare Suchmaschine erlaubt die Suche nach freien Domains quer über insgesamt 15 Domain-Endungen aus Latein-Amerika und der Karibik, darunter aktuell .co (Kolumbien), .pe (Peru), .do (Dominikanische Republik), .ec (Ecuador), .cr (Costa Rica), .gt (Guatemala), .pr (Puerto Rico), .br (Brasilien), .mx (Mexiko), .hn (Honduras), .ar (Argentinien) und .uy (Uruguay); die beiden Endungen .sv (El Salvador) und .py (Paraguay) sollen folgen. Dabei genügt die Eingabe des gewünschten Begriffs, um sich direkt über die Verfügbarkeit der gleichen Second Level Domain in anderen Ländern zu informieren. Auf diese Weise möchte die .cr-Registry Academia Nacional de Ciencias die Domain-Suchmaschine stärken, da sie zur digitalen Integration in der Region beiträgt. LACTLD betont dabei ausdrücklich, dass .cr eines der führenden integrierten Mitglieder in der gemeinschaftlichen Kampagne des Dienstes und eine jener ccTLDs ist, die der Suchmaschine ihren Stempel aufgedrückt hat. Die Nutzung der Domain-Suchmaschine von LACTLD ist kostenlos.

Die „Unified Domain Search Engine“ von LACTLD finden Sie unter:
> https://buscador.lactld.org/index-en.html

Quelle: dnsbelgium.be, domainincite.com, lactld.org

REINFALL – RDNH IM UDRP-VERFAHREN OHNE GEGNER

Eine UDRP-Entscheidung besonderer Güte liefert Panelist Nick J. Gardner im Streit um die kolumbianische Domain innoviti.com.co: Obwohl der Gegner sich nicht meldete, wies Gardner die Beschwerde ab und entschied auf Reverse Domain Name Hijacking (RDNH).

Beschwerdeführerin ist die 2002 gegründete indische Innoviti Technologies Private Limited. Sie ist im Bereich Finanzwirtschaft tätig und in Indien im Bereich Zahlungstechnologieprodukte prominent auf dem Markt vertreten. Sie betreibt seit 2002 die Domain innoviti.com und ist Inhaberin mehrerer indischer Marken „Innoviti“. Im Verfahren trägt sie unter anderem vor, der Gegner betreibe keine nennenswerten Geschäfte unter dem Namen und der Marke „INNOVITI“, die eine Registrierung der Domain in seinem Namen rechtfertigen würden. Gegnerin ist Richard Cardenas, INNOVITI S.A.S., ein Technologieunternehmen aus Kolumbien. Es meldete sich nicht zum Verfahren.

Der britische Jurist Nick J. Gardner wurde als Panel eingesetzt. Er wies die Beschwerde ab und stellte zudem ein RDNH fest (WIPO Case No. DCO2023-0108). Gardner erklärte vorab, dass, nur weil die Gegnerin sich in der Sache nicht gemeldet hat, nicht selbstverständlich eine Entscheidung zugunsten der Beschwerdeführerin ergehe. Dann prüfte er die Ähnlichkeit von streitiger Domain und Marke, deren Verwechselungsgefahr er bestätigte. Hinsichtlich eines Rechts oder berechtigten Interesses der Gegnerin an der Domain schaute sich Gardner die Sache genauer an. Er machte von der Möglichkeit Gebrauch, die Website der Gegnerin zu prüfen und stellte fest, dass die Gegnerin eine ordentliche, in Spanisch gehaltene Website betreibt, auf der sie Cloud-Dienste anbietet, und Standorte in Bogota und Medellin unterhalte. Sie verweise auf zehn Jahre Erfahrung in ihrem Geschäft. Nach Gardners Einschätzung wurde die Domain innoviti.com.co 2013 registriert und nicht, wie von der Beschwerdeführerin behauptet, erst 2019. Unter diesen Umständen seien die Anforderungen des 2. Elements der UDRP seitens der Beschwerdeführerin nicht erfüllt.

Gardner prüfte weiter die Bösgläubigkeit der Gegnerin. Er meint, es bestehe keine Schwierigkeit zu akzeptieren, dass die Beschwerdeführerin ein großes, erfolgreiches und bekanntes Unternehmen ist. Doch lägen keine Belege vor, wonach die Beschwerdeführerin außerhalb Indiens tätig oder bekannt ist. Nichts deute darauf hin, dass die Gegnerin in Kolumbien die Beschwerdeführerin gekannt habe. Es sehe danach aus, als habe diese festgestellt, die Domain innoviti.com ist bereits vergeben, weshalb sie sich für innoviti.com.co entschied. Ob sie vorher eine Internetsuche vorgenommen habe, lasse sich nicht sagen. Aber selbst wenn, sie hätte keine Hinweise darauf gefunden, dass die Beschwerdeführerin außerhalb Indiens tätig ist. Es sehe so aus, als betreibe die Gegnerin ihr Geschäft seit zehn Jahren unter der Domain. Die Wahl der Domain sieht für Gardner wie ein Zufall aus. Er konnte keine Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain innoviti.com.co feststellen. Die Beschwerdeführerin hatte so die Voraussetzungen des 2. und 3. Elements der UDRP nicht erfüllt, und Gardner wies die Beschwerde ab.

Aber Gardner ging weiter und prüfte von sich aus, ob ein Fall von Missbrauch des UDRP-Verfahrens seitens der Beschwerdeführerin vorlag, indem diese das Verfahren nutzte, um unberechtigt einem anderen seine Domain zu nehmen (RDNH). Die Beschwerdeführerin hatte mit Einreichung der Beschwerde nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt, dass die enthaltenen Informationen vollständig und richtig sind, dass die Beschwerde nicht zu einem unangemessenen Zweck eingereicht wird (z.B. um zu schikanieren), und dass die Behauptungen in ihrer Beschwerde nach den Regeln und nach dem geltenden Recht gerechtfertigt sind. Für Gardner war es ein Rätsel, wie die Beschwerdeführerin diese Erklärung guten Gewissens hat abgegeben können. Sie habe kein Sterbenswörtchen über die Website der Gegnerin mitgeteilt, etwa in Form von Screenshots. Stattdessen trug sie vor, die Gegnerin nutze die Domain nicht für ein ordentliches Angebot von Waren oder Dienstleistungen und man gewinne den unmissverständlichen Eindruck, die Domain habe mit der Beschwerdeführerin und ihren Dienstleistungen zu tun. Für Gardner leiten diese Angaben der Beschwerdeführerin im höchsten Maße fehl angesichts dessen, dass die Gegnerin unter der Domain ein ordentliches Geschäft führt. Die Beschwerdeführerin schwinge sich zudem auf zu behaupten, nach ihrem Wissen betreibe die Gegnerin kein solides Geschäft unter der Marke „Innoviti“, was äußerst irreführend, im schlimmsten Falle eine Lüge sei. Gardner hatte den Eindruck, dass die Beschwerdeführerin eigentlich wüsste, dass die Gegnerin unter der Domain innoviti.com.co ein ordentliches Geschäft führt, das aber dem Panel verschweigen wollte. Ein Panel sollte – so Gardner – in der Lage sein, sich auf die Erklärung in der Beschwerde zu verlassen, und bedauert, dass die Beschwerdeführerin offenbar versucht, es in die Irre zu führen. Die einzige Sanktion, die ihm zur Verfügung stehe, sei die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking, und das tue er hiermit.

Damit wies Gardner die Beschwerde ab und stellte ein RDNH fest. Das war am 30.01.2024. Für den 05.02.2024 zeigt das Internetarchiv archive.org noch die von Gardner beschriebene Website. Jetzt aber findet sich unter der Domain eine GoDaddy-Parkingsite. Es lässt sich nicht sagen, was das zu bedeuten hat.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain innoviti.com.co finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/dco2023-0108.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

SERVICE – WAS TUN MIT UNGENUTZTEN DOMAINS?

Domain-Investor Elliot Silver reagierte auf die Anfrage der Inhaberin einer Drei-Zeichen-Domain, die sie Silver zum Kauf anbot. Anstatt ihr ein schwaches Angebot für die nette Domain mit guter Vergangenheit zu unterbreiten, gab er ihr Ratschläge. Und damit die nicht verpuffen, teilte Silver sie mit der gesamten Domain-Welt.

Was tun mit einer ungenutzten Domain, ist die Frage, die Silver in einem Artikel auf domaininvesting.com stellt und beantwortet. Er sieht drei Möglichkeiten. Die erste Option ist seiner Meinung nach, die Domain auf eine Verkaufsseite zu leiten, die über ein Anfrageformular oder zumindest eine Kontakt-eMail verfügt. So können Interessenten Anfragen starten. Problematisch kann es werden, nicht auch gleich ein Preisschild anzuhängen, da dann unter Umständen Gebote in unterschiedlichsten Höhen eingehen, angefangen bei EUR 100,–. Man kann so eine Website (Landing Page) selber basteln oder einen entsprechenden Anbieter wählen, um eine Landing Page zu installieren. Vorteil einer eigenen Website ist, dass man selbst die Verhandlungen mit dem potentiellen Käufer führen und gegebenenfalls die eigenen Preisvorstellungen an den Interessenten anpassen kann.

Als zweite Möglichkeit verweist Silver auf die üblichen Domain-Handelsplattformen wie Sedo, Afternic und Dan.com. Diese bieten von sich aus Landing Pages. Vorteil einer solchen Plattform ist, dass sie mit Anbietern vernetzt sind, die Domain-Suchdienste bieten, über die die zum Verkauf stehende Domain leichter gefunden wird. Und die Verkaufsabwicklung findet über so eine Plattform ebenfalls statt. Allerdings zahlt man für die Dienstleistung auch etwa 15 Prozent des Verkaufspreises. Unter Umständen erfährt man nicht, wer sich für die Domain interessiert, womit einem der Verhandlungspartner der anderen Seite unbekannt bleibt.

Die dritte Option ist, einen Domain-Broker zu engagieren, um die Domain zu verkaufen. Ein Domain-Broker kann proaktiv agieren und potentielle Interessenten für die Domain ansprechen. Auf diese Weise kommt es vielleicht nicht zum besten Verkaufspreis. Sollte der Domain-Broker lediglich auf eine eingehende Anfrage reagieren, so liegt seine Aufgabe unter anderem darin, die Landing Page einzurichten und zu betreuen, und den Verkauf ordentlich abzuschließen. Die Änderung der DNS-Einträge auf die eingerichtete Landing Page muss man aber noch selbst vornehmen. Broker sind darauf geschult, Verkäufe abzuschließen. Dafür erhalten sie eine Kommission von zwischen 10 bis 20 Prozent des Verkaufspreises.

Voraussetzung für all das ist, dass man die ungenutzte Domain wirklich verkaufen will. Vielleicht wartet man ja noch auf den richtigen Zeitpunkt, um ein lang gehegtes Projekt mit der Domain umzusetzen. Dann kann man, vorausgesetzt die laufenden Kosten der Domain-Registrierung sind bezahlbar, eine solche Domain gut ungenutzt liegen lassen.

Sie finden die Ratschläge von Elliot Silver unter:
> https://domaininvesting.com/what-to-do-with-an-unused-domain-name/

Quelle: domaininvesting.com, eigene Recherche

SCHLAUER KAUF – GAMEGENIE.COM FÜR US$ 65.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche liefert wenig Energie. Den höchsten Preis erzielt gamegenie.com mit US$ 65.000,– (ca. EUR 60.322,–), gefolgt von der nTLD be.love mit US$ 51.000,– (ca. EUR 47.330,–).

Mit gamegenie.com zum Preis von US$ 65.000,– (ca. EUR 60.322,–) liegt der Höchstwert dieser Woche wieder nicht hoch. Das lässt sich besonders von freewebsites.com mit US$ 30.500,– (ca. EUR 28.305,–) sagen, die bei einer Auktion anlässlich der Webfest Global 2013 noch US$ 250.001,– (bis US$ 500.000,–) als Gebotsrahmen vorgab – Werte, die keinen Bieter verlocken konnten. Bemerkenswert sind die Drei-Zeichen-Domains efq.com mit US$ 18.500,– (ca. EUR 17.169,–) und 66b.com mit US$ 18.090,– (ca. EUR 16.788,–). Beide konnten sich über die Jahre verbessern: im Februar 2015 kam efq.com auf US$ 8.988,– (ca. EUR 8.106,–), 66b.com lag im März 2016 bei US$ 9.999,– (ca. EUR 9.010,–). Und dann ist da noch traveldreams.com mit US$ 8.800,– (ca. EUR 8.167,–), die im Oktober 2021 auf US$ 2.950,– (ca. EUR 2.542,–) gekommen war.

Unter den Länderendungen steht die österreichische reiseversicherung.at mit EUR 12.600,– an der Spitze. Die deutsche Endung lenkt mit wondersmile.de zum Preis von EUR 4.750,– ein.

Die neuen generischen Endungen gehen diesmal die Sache wieder mit Verve an: be.love kommt auf US$ 51.000,– (ca. EUR 47.330,–). Die klassischen generischen Endungen halten sich bedeckt. Von hdc.net, die auf US$ 3.750,– (ca. EUR 3.480,–) kommt, lässt sich berichten, dass sie sich von den im Juli 2007 erzielten US$ 1.550,– (ca. EUR 1.123,–) deutlich verbessern konnte. Die vergangene Domain-Handelswoche war nochmals schwächer als die vorangegangene. Dem Karneval lässt sich das nur schwerlich in die Schuhe schieben.

Länderendungen
————–

reiseversicherung.at – EUR 12.600,–
yago.in – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.104,–)
wondersmile.de – EUR 4.750,–
globex.co – US$ 4.375,– (ca. EUR 4.060,–)
grillpfannen.de – EUR 2.990,–
smartprocure.de – EUR 2.950,–
sawstop.eu – EUR 2.900,–
kehrwieder.de – EUR 2.900,–
versicherungsguru.de – EUR 2.750,–
mypadel.de – EUR 2.750,–
punktekonto.de – EUR 2.650,–
family.cl – EUR 2.500,–
meinheizkoerper.de – EUR 2.500,–
health-cloud.de – EUR 2.500,–
naga.eu – EUR 2.499,–
upsells.de – EUR 2.499,–
natur.es – EUR 2.200,–
imm.es – EUR 2.000,–

Neue Endungen
————-

be.love – US$ 51.000,– (ca. EUR 47.330,–)
aeon.life – EUR 14.500,–
plus.bet – US$ 9.999,– (ca. EUR 9.279,–)
pata.group – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.320,–)

Generische Endungen
——————-

heidi.org – US$ 4.900,– (ca. EUR 4.547,–)
hdc.net – US$ 3.750,– (ca. EUR 3.480,–)
yuen.org – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.784,–)

.com
—–

gamegenie.com – US$ 65.000,– (ca. EUR 60.322,–)
freewebsites.com – US$ 30.500,– (ca. EUR 28.305,–)
allmachine.com – US$ 21.155,– (ca. EUR 19.632,–)
efq.com – US$ 18.500,– (ca. EUR 17.169,–)
66b.com – US$ 18.090,– (ca. EUR 16.788,–)
selltothefeds.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.920,–)
aiassistants.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.920,–)
razom.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.280,–)
indutrax.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.276,–)
traveldreams.com – US$ 8.800,– (ca. EUR 8.167,–)
z47.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.424,–)
roltex.com – US$ 7.300,– (ca. EUR 6.775,–)
lgmanagement.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.475,–)
teachmate.com – US$ 5.750,– (ca. EUR 5.336,–)
ferr.com – EUR 5.100,–
mpga.com – EUR 5.000,–
moneyfund.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.640,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com, eigene Recherche

RIPE 88 – TREFFEN IM MAI 2024 IN KRAKAU (POLEN)

Réseaux IP Européens (RIPE) lädt zum 88. RIPE-Meeting im Mai 2024. Das RIPE-Meeting 2024 findet vom 20. bis 24. Mai 2024 in Krakau (Polen) statt. Zurzeit besteht ein „Call for Presentations“.

Das RIPE 88 wird vom 20. bis 24. Mai 2024 vor Ort in Krakau (Polen) und Online stattfinden. Derzeit besteht noch die Möglichkeit bis 11. März 2024 auf den „Call for Presentations“ zu reagieren und ein eigenes Thema für einen Vortrag einzureichen. Die Themen, um die sich der mögliche Vortrag drehen soll, sind vorgegeben. An erster Stelle steht die Entwicklung von IPv6, gefolgt vom Umgang mit der Verknappung bei IPv4. Darüber hinaus gibt es aber ein breites Spektrum weiterer Themen, zu denen Vortragsvorschläge gewünscht sind. Der Meeting-Plan liegt bereits vor und weicht wenig von früheren Agenden ab. Nach einem morgendlichen „Welcome Coffee“ um jeweils 08:30 Uhr beginnen die Arbeitstage um 09:00 Uhr, am Montag, den 20.05.2024 zunächst mit Tutorials und einer sich anschließenden Einführung für Neulinge, für die es auch ein eigenes Mittagessen gibt. Es gibt zudem eine Menge Plenarsitzungen und am Mittwochnachmittag (22.05.2024) das „General Meeting“.

Das RIPE 88 findet vom 20. bis 24. Mai 2024 vor Ort im Metropolo Hotel Ul. Orzechowa 11, 30-422 Kraków (Polen), südlich vom krakauer Stadtkern, und Online statt. Das Wochenticket kostet EUR 400,–; das Tagesticket EUR 130,–; Studenten zahlen lediglich EUR 50,–. Die Online-Teilnahme kostet nichts. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an Internet Service Provider (ISPs) und Netzwerkbetreiber, die Teilnahme steht aber jedem offen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://ripe88.ripe.net

Quelle: ripe.net, eigene Recherche

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