DNS-Sperren

dnszensur.ch zeigt in der Schweiz gesperrte Domains

Der Schweizer Netzaktivist Markus Ritzmann sagt der Zensur des Domain Name Systems durch die Provider den Kampf an: unter der Domain dnszensur.ch hat er eine Datenbank eingerichtet, in der er hunderte gesperrter Adressen veröffentlicht.

Spätestens mit der Annahme eines revidierten Geldspielgesetzes hat das Thema Netzsperren auch die Schweiz erreicht. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangsprovider wie die Swisscom AG oder die UPC Schweiz GmbH dazu, durch technische Mittel den Zugriff auf bestimmte Webseiten zu unterbinden. Es zielt vor allem darauf ab, den Zugang zu ausländischen Online-Geldspielen zu verbieten. So heißt es in Artikel 86:

Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind.

Gesperrt wird in diesem Rahmen ausschliesslich der Zugang zu solchen Spielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben oder ihn verschleiern und die von der Schweiz aus zugänglich sind. Dazu führen die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die interkantonale Behörde jeweils eine Sperrliste. Den in der Schweiz ansässigen Casinos erlaubt das Geldspielgesetz dagegen, unter bestimmten Umständen Geldspiele im Internet anzubieten.

Für den 21jährigen Netzaktivisten Markus Ritzmann, von Beruf Informatiker und Mitglied bei der Digitalen Gesellschaft, ist dies ein untragbarer Zustand. Nach seinen Beobachtungen sperren Schweizer Provider aus den unterschiedlichsten Gründen ausgewählte Webseiten mittels DNS-Server. Er überprüft daher regelmäßig mehr als eine Million Webseiten und führt diejenigen auf, die via DNS-Server gesperrt werden. Die gesperrten Webseiten können dann thematisch sortiert in einer Zensurdatenbank eingesehen werden; thematisch trennt Ritzmann in die Kategorien Phishing, rechtliche Gründe, unbekannte Gründe sowie Kinderpornographie. Die gesperrten Domain-Namen werden dabei im Klartext genannt; lediglich im Fall der Kinderpornographie-Domains werden aus naheliegenden Gründen nur die ersten drei Zeichen angegeben. Mit über 1.000 gesperrten Domain-Namen ist die Datenbank bereits recht umfangreich. Die Liste der zu überprüfenden Webseiten wird laufend erweitert; aktualisiert wird die Liste üblicherweise einmal pro Woche.

In einem Interview mit watson.ch betont Ritzmann zu seinem Projekt:

Es ist nur fair, zu erfahren, welche Webseiten von seinem Provider gesperrt werden.

Schnellschüsse bei DNS-Sperren könnten auch legitime Webseiten gefährden. Er wirbt deshalb dafür, den Grundsatz »Löschen statt Sperren« umzusetzen, schon weil DNS-Sperren einfach umgangen werden können.

Es kann doch nicht die Lösung sein, Webseiten einfach zu sperren und zu vergessen, statt gegen den Webseitenbetreiber rechtlich vorzugehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top