iphone-werkstatt.de

Abmahnwelle durch Apple?

Apple mahnte den Inhaber der Domain iphone-werkstatt.de wegen einer Kennzeichenrechtsverletzung ab. Der Inhaber reagierte sofort und löschte die Domain. Ist mit einer Abmahnwelle seitens Apple zu rechnen?

Vor wenigen Monaten hatte Apple Inc. – wie berichtet – im Rahmen eines UDRP-Verfahrens 16 Domains erstritten, und der Inhaber der Domain iphone-werkstatt.de hatte seinerseits 2006 bereits Erfahrungen mit der Apple-Rechtsabteilung sammeln können, als er seine Unternehmung „MacBar“ nannte, und sie sechs Tage nach Eröffnung, nach einer Abmahnung von Apple, in SolutionBar umbenannte. Die aktuelle Abmahnung befasste sich mit der Domain iphone-werkstatt.de, deren Inhaber SolutionBar-Betreiber Marco Peters sie prompt löschte. Dass in dem Fall eine Kennzeichenrechtsverletzung nahe liegt, insbesondere da die SolutionsBar auch einen iPhone-Reparaturservice anbietet, liegt auf der Hand. Doch ein Blick ins Internet zeigt ungezählte Domains, die Kennzeichenrechte von Apple Inc. verletzen.

Jedes Produkt, welches das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino (USA) auf den Markt bringt, löst derzeit eine Welle von Domain-Registrierungen aus. Wer sich umschaut, findet dabei „iphone-“ und „ipad-„Domains in Fülle, und Apple Inc. ist nicht als deren Inhaber eingetragen. Die Domains werden in der Regel geparkt. Das Abmahnrisiko bei solchen Domains ist enorm; doch derzeit ist nicht erkennbar, dass die Strategie Apples darauf hinausläuft, den Domain-Markt zu reinigen. Die Liste mit UDRP-Entscheidungen der WIPO weist bisher lediglich drei Entscheidungen auf, bei denen Apple als Antragsteller in Erscheinung trat. Neben der Entscheidung über 16 Domains im Jahr 2009 gibt es eine Entscheidung aus 2000 (quicktime.net) und eine aus 2006 (applefans.com, applefansgallery.com). Ein Blick auf die Aufzeichnungen des National Arbitration Forum kann als Anstieg der Appleaktivitäten gedeutet werden: Erstmals erging 2002 eine Entscheidung; in 2005, 2006 und 2008 waren es je zwei Entscheidungen und in 2009 nun ganze drei Entscheidungen, bei denen Apple immer Recht bekam und die Panel den Transfer der Domains anordneten.

Dieser sporadische Einsatz gegen Domain-Missbrauch von Apple weist noch nicht auf den Beginn einer großangelegten Aktion hin. Doch sollte man sich im Klaren darüber sein, dass in der Regel die Registrierung von Domains, die Marken-, Produkt- und andere Namen enthalten, generell abmahngefährdet sind. Und dass die Nutzung von Kennzeichen Dritter für den Domain-Namen heikel ist, zeigen die bekannten Urteile zu den Domains peugeot-tuning.de und cat-ersatzteile.de.

Ein Blick in die Apple Marken-Liste verschafft einen Überblick über die „No-Go´s“ bei dem beliebten Elektronikhersteller.

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