Domain-Newsletter

Ausgabe #1286 – 25. September 2025

: Kehraus – ICANN räumt mit alten Bewerbungen auf | nTLDs – die wichtigsten Neuerungen im AGB | TLDs – Neues von .eu, .hiphop und .x | Unsportlich – Verfahren um viessmann-sports.com | techlink.ch – IT-Dienstleister hat das Nachsehen | divinity.com – Göttliches für US$ 795.000,– | November – NamesCon.Global findet in Miami statt

KEHRAUS – ICANN RÄUMT MIT ALTEN BEWERBUNGEN AUF

Frühjahrsputz im Herbst: der Vorstand der Internet-Verwaltung ICANN hat über das Schicksal jener neuen Top Level Domains entschieden, die aus der Einführungsrunde 2012 übriggeblieben sind. Die Zukunft von .web bleibt demnach vorerst ungeklärt.

Exakt 1.930 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain sind im Jahr 2012 bei ICANN eingegangen, die zu bisher 1.241 delegierten Domain-Endungen geführt haben. Berücksichtigt man, dass 646 Bewerbungen zurückgezogen wurden, verbleibt eine Handvoll nTLD-Bewerbungen, deren Schicksal bisher ungeklärt war. Bewerber, deren gewünschte Top Level Domain nicht delegiert werden konnte, wurden im Laufe der Jahre in regelmäßigen Abständen von ICANN kontaktiert und an ihre Möglichkeit erinnert, die Bewerbung zurückzuziehen und eine teilweise Rückerstattung der Bewerbungsgebühren zu erhalten, zumeist jedoch ohne Erfolg. Im Hinblick auf die bevorstehende Einführungsrunde 2026 hat das ICANN Board of Directors anlässlich seiner Sitzung vom 14. September 2025 nun einen Schlussstrich gezogen und das Verfahren zur weiteren Behandlung dieser erfolglosen Bewerbungen beschlossen. Demnach erhalten DotConnectAfrica Trust (.africa), Planet Dot Eco LLC (.eco), L’Oréal (.salon), Commercial Connect LLC (.shop), dot Hotel Limited, DotHotel Inc., Fegistry LLC, Spring McCook LLC und Travel Reservations SRL (alle .hotel) den Status „Will Not Proceed“, weil die gewünschte nTLD bereits an einen anderen Bewerber delegiert wurde; im Fall von .hotel wurde die Pluralvariante .hotels der niederländischen Booking.com B.V. zugeteilt.

Als „Not Approved“ gelten drei Bewerbungen der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. (.corp, .home, .mail), Amazon EU S.à rl (.mail) und GMO Registry Inc. (.mail). Hierzu hat der ICANN-Vorstand auf Empfehlung des Security and Stability Advisory Committee (SSAC) entschieden, dass eine Delegierung wegen einer möglichen „Name Collision“ ausgeschlossen ist. Die drei Endungen werden inoffiziell in privaten Netzwerken verwendet, so dass sich der öffentliche und der private Namensraum überlappen könnten mit der Folge, dass eine Domain nicht mehr eindeutig auflöst. Dies könne nicht nur dazu führen, dass ein bestimmtes Angebot unerreichbar bleibt, sondern auch den gesamten eMail-Verkehr beeinträchtigt. Keine Zukunft haben auch die Bewerbungen von Nameshop (.idn), Asia Green IT System Bilgisayar San. ve Tic. Ltd. Sti. (.islam, .halal, .persiangulf) und TATA SONS LIMITED (.tata); hier hat ICANN ebenfalls bereits entschieden, dass das Bewerbungsverfahren den Status „Will Not Proceed“ erhält. Im Fall von .idn stimmt die gewünschte Zeichenfolge mit dem Ländercode für Indonesien überein und ist daher unzulässig, die beiden anderen Bewerber konnten sich mit ihren Wunschendungen nicht über ein Veto des ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) hinwegsetzen. Bewerber abgelehnter Anträge können weiterhin eine Rückerstattung ihrer Gebühren beantragen; dafür haben sie 90 Tage ab Erhalt der Benachrichtigung Zeit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, verfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Die Bewerbung selbst erhält dann den dauerhaften Status „withdrawn“.

Mit Spannung erwartet wurde die Entscheidung des ICANN-Vorstands zu den Bewerbungen um die wohl wertvollste neue Domain-Endung .web samt der Pluralvariante .webs und um .gcc, die zum Teil Gegenstand von Schiedsverfahren sind. Sie führen aktuell den Status „On Hold“ oder „In Contracting“, ohne dass ein Hinweis darauf vorliegt, ob und wann sie fortgesetzt werden können. Dabei wird es vorerst auch bleiben, denn der Vorstand hat sie mit dem Beschluss „Moved to the New gTLD Program Team“ in die Warteschleife geschickt. Theoretisch könnte sich die Zahl der Bewerbungen um diese Endungen noch steigern, wenn sich in der kommenden Einführungsrunde weitere Interessenten finden; den Bewerbern aus dem Jahr 2012 dürfte aber ein zeitlicher Vorrang zukommen.

Den Beschluss des ICANN Board of Directors finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/board-activities-and-meetings/materials/approved-resolutions-regular-meeting-of-the-icann-board-14-09-2025-en#section1.c

Quelle: icann.org, eigene Recherche

NTLDS – DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN IM AGB

Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, die Endfassung des Bewerberhandbuchs für neue generische Top Level Domains bis Dezember 2025 veröffentlichen zu wollen. Bereits jetzt zeichnen sich einige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 ab.

Das Herzstück des nTLD-Einführungsverfahrens bildet das Applicant Guidebook, kurz AGB. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine neue Domain-Endung von ICANN zugelassen wird. Am 30. Mai 2025 hat ICANN eine vollständige Entwurfsversion des AGB veröffentlicht. Die öffentliche Anhörung hierzu wurde im Juli 2025 abgeschlossen, und nach derzeitigem Stand soll die Endfassung des AGB im Dezember 2025 vorliegen, so dass das Bewerbungsfenster wie geplant im 2. Quartal 2026 geöffnet werden kann. Mit voraussichtlich 395 Seiten fällt es umfangreicher aus als seine Vorgängerversion aus dem Jahr 2011, die mit rund 350 Seiten auskam. Das hat seinen Grund unter anderem in einigen geplanten Änderungen. Die wohl wichtigste betrifft alle .brand-Bewerber. Sie müssen eine Signed Mark Data (SMD)-Datei des Trademark Clearinghouse (TMCH) einreichen, um sich um eine Markenendung zu bewerben; eine umgehende Eintragung des gewünschten Zeichens beim TMCH ist also zu empfehlen. Ein Vorteil für .brands: gerät das gewünschte Zeichen in einen Konflikt mit einer anderen Bewerbung, kann der Bewerber ein Wort aus dem Abschnitt „goods and services“ des AGB seiner Markenregistrierung an die beantragte Zeichenfolge anhängen, um aus dem Konflikt herauszukommen. Da fällt die zusätzliche „brand application evaluation fee“ von voraussichtlich US 500,– nicht mehr so ins Gewicht.

Inhaber einer Marke, die wie „Bild“ oder „Spiegel“ einem generischen Begriff entspricht, müssen zudem mit erheblichen Einschränkungen rechnen. ICANN beabsichtigt Bewerbungen für Zeichen zu untersagen, die von generischer Natur sind und deren Verwendung ausschließlich auf das Unternehmen des Bewerbers beschränkt sein soll; damit will ICANN das Problem der „closed generics“ umgehen. Jedem potentiellen Bewerber ist außerdem zu empfehlen, sich mit dem „Registry Service Provider Evaluation Program“ zu beschäftigen. Bei der Einführungsrunde 2012 mussten die Bewerber eine Reihe technischer Fragen zu DNS-Operationen, Infrastruktur und Sicherheitsprotokollen beantworten, was eine erhebliche Herausforderung darstellte. Um diesem Problem zu begegnen, hat ICANN ein Vorab-Evaluierungsprogramm eingeführt; Back-End-Registry-Betreiber werden dabei vorab geprüft und zugelassen. Wenn sich ein Bewerber für einen dieser vorab akkreditierten Anbieter entscheidet, beschleunigt er das Bewerbungsverfahren erheblich und reduziert damit die Kosten. Wichtig zu wissen ist auch, dass ICANN im Fall von Mehrfachbewerbungen private Aktionen unter den Bewerbern verbieten will. Sobald alle Prüfungsprozesse abgeschlossen sind, werden alle verbliebenen Mehrfachbewerbungen stattdessen in eine von ICANN durchgeführte Auktion gesteckt. Bewerber, die eine private Lösung versuchen, riskieren die Zurückweisung ihrer Bewerbung und können von zukünftigen Einführungsrunden ausgeschlossen werden. Für alle Bewerber von Vorteil ist schließlich die Möglichkeit, eine alternative Top Level Domain zu benennen. Wenn sich ein Bewerber am „reveal day“ (also dem Tag, an dem alle beworbenen Zeichenfolgen und die jeweiligen Bewerber veröffentlicht werden) in Konkurrenz mit einem Mitbewerber um die gleiche Zeichenfolge befindet, kann er ohne zusätzliche Kosten zu seiner alternativen Endung wechseln.

Ob sich alle diese Änderungen in der Endfassung des AGB wiederfinden, bleibt abzuwarten. Schon jetzt wird aber das Bemühen von ICANN deutlich, aus der Einführungsrunde 2012 zu lernen und den Bewerbungsprozess planbarer, fairer und transparenter zu machen. Das nächste Treffen des Implementation Review Team (IRT) von ICANN zur Vorbereitung der Einführungsrunde ist übrigens für den heutigen Donnerstag angesetzt; weitere Termine sind für den 07. und den 14. Oktober 2025 geplant. Gut möglich, dass wir dann schon mehr wissen.

Den Entwurf des AGB für die 2. Bewerbungsrunde finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/policy-development/new-gtld-program-next-round-draft-applicant-guidebook-for-public-comment-30-05-2025-en.pdf

Quelle: home.fairwinds, icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EU, .HIPHOP UND .X

Sie wollen Registry-Inhaber werden? Der Traum könnte sich bald erfüllen: .hiphop testet die Möglichkeit, Anteile zu verkaufen. Derweil kündigt Unstoppable Domains an, gleich mehrere Domain-Endungen aus der Blockchain nicht in eine ICANN-Bewerbung zu schicken, während .eu in die Sicherheit investiert – hier unsere Kurznews.

EURid, Verwalterin der Europa-Domain .eu, rüstet im Kampf gegen Missbrauch des Domain Name Systems personell auf. Mit Philip Struyf von der Katholieke Hogeschool Mechelen wurde ein Programmmanager für Missbrauchsprävention bestellt. Er leitet die Abteilung zur Erkennung, Prävention und Eindämmung von DNS Abuse und wird in den kommenden Monaten an mehreren Branchenveranstaltungen teilnehmen, um Erkenntnisse auszutauschen und Präventionsstrategien zu diskutieren. Persönlich treffen kann man ihn unter anderem beim R&D Workshop von CENTR am 01. und 02. Oktober 2025 in Stockholm und bei ICANN84 vom 25. bis 30. Oktober 2025 in Dublin. Interessenvertreter sind herzlich aufgefordert, ihn bei diesen Veranstaltungen anzusprechen, um Ideen und Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam nachhaltige Veränderungen zu erarbeiten. Mit dem Abuse Prevention and Early Warning System (APEWS) und Verfahren wie Know Your Customer (KYC) hat EURid bereits mehrere Mechanismen etabliert, um Domain-Registrierungen unter .eu zu analysieren und potentiell missbräuchliche Domains zu sperren, bevor sie missbraucht werden können.

Die in Pompano Beach (US-Bundesstaat Florida) ansässige Dot Hip Hop LLC überlegt, sich für private Investoren zu öffnen. Fans der Hip-Hop-Kultur, Künstler, Unternehmer und Investoren weltweit sind eingeladen, im Rahmen einer Equity-Crowdfunding-Kampagne ihr Interesse am Erwerb von Registry-Anteilen zu bekunden. Über die Plattform Wefunder können potentielle Unterstützer Investments ab US$ 250,– reservieren. Die Registry nennt drei Hauptgründe dafür, warum sie davon überzeugt ist, dass .hiphop eine einzigartige Investitionsmöglichkeit bietet: man erhalte mit Domains wie DJName.HipHop und ArtistName.HipHop die Kontrolle über die eigene Online-Identität, die Mitglieder des Führungsteams (darunter Monte Cahn) würde über jahrzehntelange Erfahrung im Domain-Verkauf, Marketing und in der Internet-Governance verfügen, und man sehe hohes Wachstumspotenzial angesichts von über zwei Milliarden Hip-Hop-Fans weltweit. Als Hauptinvestor wird mit DJ Madout geworben. „Hip Hop is more than music – it’s a movement, a culture, and a legacy“ sagt DJ Madout. „By supporting .HipHop, I’m ensuring the culture owns its digital foundation. This is an investment in the future of Hip Hop, for the community and ultimately by the community.“ Die Dot Hip Hop LLC weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich aktuell nur um ein „testing the waters“ handelt; ob man das Investorenvorhaben umsetzt, bleibt abzuwarten.

Das US-Unternehmen Unstoppable Domains Inc., Anbieter von Blockchain-basierten Web3-Domains, hat in den vergangenen Monaten angekündigt, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um zahlreiche traditionelle, DNS-basierte Web2-Domains bewerben zu wollen, wenn sich das Bewerbungsfenster öffnet. Jetzt kommt der überraschende Teilrückzieher: in einer Pressemitteilung gab das Unternehmen bekannt, dass man gemeinsam mit seinen Partnern evaluiert habe, für welche Endungen eine doppelte Anerkennung sowohl im Blockchain-Ökosystem als auch in der ICANN-Rootzone angestrebt werden soll. Aus dem Raster fliegen auf jeden Fall .x, .u, .hi, .go, .888 und .og, wobei der Grund auf der Hand liegt: ICANN lässt keine Top Level Domains mit weniger als drei Zeichen oder bestehend aus Ziffern zu. Keine Bewerbung wird es zudem für folgende Web3-Domains geben: .bald, .basenji (ehemals .benji), .bay, .boomer, .calicoin, .caw, .cgai, .donut, .mery, .mumu, .nibi und .pendle. Hier hätten sich die Partner gegen eine Bewerbung entschieden, wobei diese Liste laufend aktualisiert wird. Wer gleichwohl eine Web3-Domain unter einer dieser Endungen registriert hat in der Hoffnung, sich Vorteile zu verschaffen, kann um eine Rückerstattung seiner Gebühren bitten; Einzelheiten teilt Unstoppable Domains per eMail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse mit. Noch offen ist, ob ein anderes Unternehmen nun sein Glück versucht und sich nach dem freiwilligen Rückzug von Unstoppable Domains um eine dieser Endungen bewirbt.

Weitere Informationen zum .hiphop-Investment finden Sie unter:
> https://wefunder.com/dothiphop

Quelle: eurid.eu, dnjournal.com, unstoppabledomains.com

UNSPORTLICH – VERFAHREN UM VIESSMANN-SPORTS.COM

Viessmann führte ein klares Streitbeilegungsverfahren vor der WIPO um die Domain viessmann-sports.com. Dabei kam einerseits das Sportsponsoring von Viessmann zur Geltung, andererseits lief das Verfahren lediglich auf Löschung der Domain hinaus und nicht auf ihre Übertragung.

Die Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG sah ihre Markenrechte durch die Domain viessmann-sports.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO mit dem Antrag, die Domain zu löschen. Dort trug sie unter anderem vor, sie sei Markenlizenzgeber für die Viessmann Climate Solutions, ein führender Anbieter von Produkten für Heizung, Kühlung, Lüftung und Stromerzeugung. Sie verwies auf im Vereinigten Königreich 1995 und 2010 registrierte Marken. Auf der im September 2022 registrierten Domain viessmann-sports.com würden unter der Kopfzeile „Viessmann Sports. Blog About Sports Betting“ Glücksspiele angeboten. Der Gegner, Ewan Rowley aus Großbritannien, meldete sich nicht zu Sache.

Der als Entscheider berufene argentinische Rechtsanwalt Pablo A. Palazzi bestätigte die Beschwerde in einer kurzen Entscheidung und entschied auf Löschung der Domain (WIPO Case No. D2025-3049). Er sah die Marke „Viessmann“ vollständig in der Domain wiedergegeben; der Zusatz „sports“ ändere nichts an der Verwirrung stiftenden Ähnlichkeit von Domain und Marke. Palazzi bestätigte auch einen Anscheinsbeweis seitens der Beschwerdeführerin, wonach der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat. Dem sei der Gegner nicht entgegengetreten und habe den Anscheinsbeweis nicht entkräftet. Palazzi schaute sich die Website der Beschwerdeführerin an und konnte so feststellen, dass diese seit 1993 als Sponsor von Sport und Sportereignissen weithin aufgetreten ist. Ihre Marke sei bei zahlreichen internationalen Sportereignissen sichtbar gewesen. Die Verbindung der Marke der Beschwerdeführerin mit dem Begriff „Sport“ in der Domain könne bei Internetnutzern Verwirrung stiften. Davon abgesehen, könne die Verbindung der Marke der Beschwerdeführerin mit Glücksspielaktivitäten dem Gegner niemals Rechte oder berechtigte Interessen verleihen. Damit waren die Voraussetzung dieses Elements des UDRP-Verfahrens zugunsten der Beschwerdeführerin erfüllt.

Schließlich bestätigte Palazzi auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain viessmann-sports.com. Die Domain kombiniere die bekannte Marke „Viessmann“ der Beschwerdeführerin mit dem Begriff „Sports“ und erwecke so den irreführenden Eindruck einer offiziellen Verbindung zu den umfangreichen Sportsponsoring-Aktivitäten der Beschwerdeführerin. Palazzi fand auch, dass der Gegner vorsätzlich versucht habe, Internetnutzer aus kommerziellem Gewinnstreben auf seine Website zu locken, indem er eine Verwechslungsgefahr mit der Marke der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Herkunft, der Trägerschaft, der Zugehörigkeit oder der Unterstützung der Website geschaffen hat. Die böswillige Absicht des Gegners werde zudem durch die Nutzung der Domain zur Bereitstellung von Glücksspielinhalten belegt, wodurch er den mit der Marke „Viessmann“ verbundenen guten Ruf in unfairer Weise ausgenutzt habe. Damit war für Palazzi auch die Bösgläubigkeit des Gegners nachgewiesen und so alle Voraussetzungen der UDRP durch die Beschwerdeführerin erfüllt. Folglich entschied Palazzi antragsgemäß auf Löschung der Domain.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain viessmann-sports.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-3049.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TECHLINK.CH – IT-DIENSTLEISTER HAT DAS NACHSEHEN

In einem Streit um die Schweizer Domain techlink.ch nach dem Verfahrensreglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für .ch- und .li-Domainnamen („Verfahrensreglement“) wagte sich die 2022 gegründete TECHLink AG weit aus dem Fenster.

Die am 03. Februar 2022 ins Handelsregister von Zürich eingetragene Schweizer TECHLink AG erbringt Informatik- sowie Telekommunikationsdienstleistungen und bietet Soft- und Hardware an. Sie sieht ihre Rechte durch die Domain techlink.ch verletzt. Deren Inhaberin seit Dezember 2015 ist die 2007 gegründete Schweizer Aybit GmbH; sie erbringt IT-Dienstleistungen; ihr Gesellschafter und Geschäftsführer ist Y. Bron. In ihrem Gesuchsverfahren vor der WIPO trägt die Gesuchstellerin TECHLink AG unter anderem vor, „eine Nutzung des Domain-Namens verletze das Lauterkeitsrecht (insbesondere Art. 3 lit. d und e UWG), da sie die Gesuchstellerin behindere und Internetbenutzer täusche. Zudem bestehe der Verdacht einer bösgläubigen Registrierung, da der Domain-Name von der Gesuchsgegnerin nicht für eigene unternehmerische Zwecke genutzt werde, sondern brachliege bzw. für wechselnde Werbung eingesetzt werde.“ Sie beantragte die Übertragung der Domain techlink.ch auf sich.

Die Gesuchsgegnerin erklärte unter anderem, sie bestehe seit über 18 Jahren und sei seit 15 Jahren Domain-Inhaberin. Die Domain habe man zunächst für ein Produkt der IP-Telefonie erworben und verwendet; die letzten drei bis vier Jahre wurde sie im Bereich Human Resources eingesetzt. Die Gesuchstellerin habe am 01. Februar 2022, zwei Tage vor ihrer Handelsregistereintragung, die eigene Domain tech-link.ch registriert. Die Bezeichnung „tech-link“ sei nicht unterscheidungskräftig, weshalb keine Verwechslungsgefahr bestehe. Der Schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini wurde als Entscheider bestellt.

Er wies das Gesuch ab, da keine klare Rechtsverletzung durch die Domain vorliege (WIPO Verfahren Nr. DCH2025-0008). Seine Entscheidung begründete Mondini damit, dass die Gesuchstellerin zwar aufgrund der Eintragung im Handelsregister Firmenschutz nach Art. 956 Abs. 1 OR am Begriff „TechLink AG“ genieße. Doch gelte der Grundsatz der Alterspriorität, wonach ein älteres Kennzeichen rechtlich Vorrang genieße. Die Gesuchsgegnerin hatte die Domain techlink.ch bereits 2015 erworben, lange bevor die Gesuchstellerin gegründet wurde, weshalb sie sich mangels Alterspriorität nicht auf ihre Firmenrechte stützen könne. Es liege auch keine Verletzung des lauterkeitsrechtsrechtlichen Kennzeichenrechts (Art. 3 lit. d und e UWG) vor, da die Domain Jahre vor Gründung der Gesuchstellerin registriert wurde. Zudem war die Domain in der Vergangenheit nur geparkt und werde zurzeit für eine Website genutzt, „die für andersartige Dienstleistungen wirbt und anders gestaltet ist als diejenige der Gesuchstellerin.“ Der Vorwurf der Bösgläubigkeit auf Seiten der Gegnerin sei unbegründet. Die Gesuchstellerin hingegen habe ihre Firma im Bewusstsein eingetragen, dass die Domain techlink.ch bereits registriert ist, wie sich aus der Registrierung von tech-link.ch zwei Tage vor der Firmenanmeldung zeige. Für Mondini lag somit keine klare Verletzung der geltend gemachten Kennzeichenrechte vor, weshalb er das Gesuch abwies.

Die Entscheidung der WIPO über die Domain techlink.ch finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/dch2025-0008.pdf

Die Verfahrensregeln für .ch und .li finden Sie unter:
> https://www.nic.ch/de/terms/disputes/rules_of_procedure/index.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DIVINITY.COM – GÖTTLICHES FÜR US$ 795.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet ein göttliches Ergebnis mit divinity.com zum Preis von US$ 795.000,– (ca. EUR 677.086,–). Auch sonst sind die Zahlen nicht übel.

Bei Atom wurde die Domain divinity.com zum Preis von US$ 795.000,– (ca. EUR 677.086,–) gehandelt, womit die Domain auf Platz zehn der Jahresbestenliste 2025 liegt. Ebenfalls hochpreisig ist shiny.com mit US$ 280.000,– (ca. EUR 238.470,–), wobei es sich dabei um den Transferpreis handelt. Wie domain.news weiter mitteilt, erhielt der Verkäufer nach Abzug der plattformbezogenen Servicegebühren einen Betrag in Höhe von US$ 279.460,– (ca. EUR 238.010,–); der Käufer hingegen zahlte einen höheren Gesamtbetrag von US$ 308.849,– (ca. EUR 263.041,–). Die Differenz deckte Transaktionsprovisionen und andere Gebühren. Die Domain freshtake.com verbessert sich von US$ 2.200,– (ca. EUR 1.615,–) im Februar 2011 auf aktuell US$ 25.499,– (ca. EUR 21.717,–).

Diesmal steht die Endung .ai von Anguilla nicht allein im sechsstelligen Bereich: speed.ai kommt auf US$ 165.000,– (ca. EUR 140.527,–), dicht gefolgt von der kanadischen pay.ca zum Preis von US$ 150.000,– (ca. EUR 127.752,–), und mit etwas mehr Abstand von queen.io zum Preis von US$ 108.500,– (ca. EUR 92.407,–).

Die neuen generischen Endungen bieten absichtsvoll purpose.app zum Preis von US$ 87.550,– (ca. EUR 74.565,–). Die klassischen generischen Endungen fahren lediglich imlcc.org zum Preis von US$ 30.101,– (ca. EUR 25.636,–) auf. Die vergangene Domain-Handelswoche bot ganze fünf Domains im sechsstelligen Bereich und zeichnet sich durch den Topwert von divinity.com aus.

Länderendungen
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speed.ai – US$ 165.000,– (ca. EUR 140.527,–)
orchid.ai – US$ 80.000,– (ca. EUR 68.134,–)
phenom.ai – US$ 80.000,– (ca. EUR 68.134,–)
covenant.ai – US$ 65.000,– (ca. EUR 55.359,–)
rfid.ai – US$ 60.500,– (ca. EUR 51.527,–)
capy.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.584,–)
amplitude.ai – US$ 44.999,– (ca. EUR 38.325,–)
dreamer.ai – US$ 44.000,– (ca. EUR 37.474,–)
trig.ai – US$ 29.000,– (ca. EUR 24.699,–)
gptpro.ai – EUR 10.000,–

pay.ca – US$ 150.000,– (ca. EUR 127.752,–)
queen.io – US$ 108.500,– (ca. EUR 92.407,–)

cloud.ws – US$ 35.000,– (ca. EUR 29.809,–)
home.ee – EUR 15.000,–
horizonte.eu – EUR 5.200,–
smartcore.io – US$ 4.940,– (ca. EUR 4.207,–)
mpal.in – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.833,–)
gesundheitspflege.eu – EUR 3.900,–
nastya.me – EUR 3.800,–
friedenstein.de – EUR 3.500,–
mp.al – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.981,–)
tagungszentrum.de – EUR 2.900,–
talentti.fi – EUR 2.898,–
travely.uk – GBP 2.500,– (ca. EUR 2.866,–)
infofi.io – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.385,–)
rettung.ch – EUR 2.500,–
onzo.eu – EUR 2.500,–
nrgplus.de – EUR 2.499,–
aircube.de – EUR 2.499,–
lmservice.eu – EUR 2.499,–
hired.ch – EUR 2.380,–
peggy.li – EUR 2.380,–
anzu.eu – EUR 2.050,–
flora.com.mx – US$ 2.353,– (ca. EUR 2.004,–)
workspot.eu – EUR 2.000,–
xarc.eu – EUR 2.000,–
tangram.es – EUR 2.000,–
edushare.de – EUR 2.000,–

Neue Endungen
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purpose.app – US$ 87.550,– (ca. EUR 74.565,–)
hyperlink.xyz – US$ 30.000,– (ca. EUR 25.550,–)
agent.email – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.775,–)
arcade.fun – US$ 4.685,– (ca. EUR 3.990,–)
ambassadors.net – US$ 4.808,– (ca. EUR 4.095,–)
recycleyourcarseat.org – US$ 4.622,– (ca. EUR 3.936,–)
biggsmuseum.org – US$ 4.610,– (ca. EUR 3.926,–)
enter.pro – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.833,–)
infofi.xyz – US$ 4.040,– (ca. EUR 3.441,–)
wickessolar.scot – GBP 2.750,– (ca. EUR 3.153,–)

Generische Endungen
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imlcc.org – US$ 30.101,– (ca. EUR 25.636,–)
aqg.org – US$ 8.800,– (ca. EUR 7.495,–)
vermontfresh.net – US$ 7.250,– (ca. EUR 6.175,–)
bully.org – GBP 4.500,– (ca. EUR 5.160,–)
cidac.org – US$ 5.065,– (ca. EUR 4.314,–)
hsd.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.703,–)
wg.biz – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.703,–)
tinychat.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.703,–)

.com
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divinity.com – US$ 795.000,– (ca. EUR 677.086,–)
shiny.com – US$ 280.000,– (ca. EUR 238.470,–)
bewell.com – US$ 55.000,– (ca. EUR 46.842,–)
qcollection.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.584,–)
freshtake.com – US$ 25.499,– (ca. EUR 21.717,–)
hairpalace.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.775,–)
csgowin.com – US$ 14.995,– (ca. EUR 12.771,–)
soldhouse.com – US$ 14.995,– (ca. EUR 12.771,–)
sunergy.com – US$ 13.138,– (ca. EUR 11.189,–)
roughneck.com – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.072,–)
aa11.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 10.646,–)
tcab.com – EUR 10.000,–
studyinswitzerland.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.517,–)
ru5h.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.517,–)
plait.com – US$ 9.888,– (ca. EUR 8.421,–)
qudit.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 7.665,–)
agentecosystem.com – US$ 8.888,– (ca. EUR 7.570,–)
ntsk.com – US$ 7.995,– (ca. EUR 6.809,–)
craftr.com – US$ 7.900,– (ca. EUR 6.728,–)
next88.com – US$ 7.888,– (ca. EUR 6.718,–)
danceacademy.com – US$ 7.750,– (ca. EUR 6.601,–)
invito.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.388,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, domain.news

EVENT
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07) November – NamesCon.Global findet in Miami statt
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Die NamesCon.Global findet Anfang November 2025 diesmal nicht in Austin (Texas), sondern in Miami (Florida) statt. Veranstalter ist die WHD Event GmbH, die auch CloudFest veranstaltet.

Die NamesCon ist nach eigenen Angaben die größte und wichtigste Veranstaltung der Domain-Industrie. Der Termin für die NamesCon 2025 rückt näher: sie findet am 05. und 06. November 2025 in Miami (Florida) statt unter dem Motto „Unlock Tomorrow“. Die NamesCon Global bringt Registries, Registrare, Back-End-Anbieter, Marktplätze, Makler und natürlich Domain-Investoren zusammen. Sie bietet reichlich Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und alte Kontakte aufzufrischen. 2025 blickt NamesCon Global auf 40 Jahre Domain Name Industry, die Domain-Gemeinschaft und wie sie ihre Zukunft gestaltet, zurück. Thema wird vor allem die kommende nTLD-Runde sein, die Bewegung in die Branche bringt. Auf der Agenda für die Hauptbühne am 05. November 2025 steht unter anderem Andrew Miller (Hilco Digital Assets), der Einblicke in die Welt der wertvollsten digitalen Werte gibt. Auch dabei sind die Domain-Investoren Michael Mann, Braden Pollock und Josh Reason zum Thema „Mastering Domain Investing“. Domain-Anwalt John Berryhill gibt, zusammen mit Todd Ryan und Rechtsanwältin Jessica Neer McDonald, Tipps zur Vermeidung und Bewältigung von UDRP-Verfahren. An diesem, wie am Folgetag, dem 06. November 2025, gibt es reichlich weiteres Programm. Die NamesCon.Global schließt mit einer kurzen „Domain Name 40th Birthday Party: The Story of the World’s First .COM“ und endet abends mit einer „Wild Night At Wynwood Walls“.

Die NamesCon Global 2025 findet vom 05. bis 06. November 2025 in den Ice Palace Films Studios, 1400 N Miami Ave, Miami, FL 33136 (USA) statt. Der Standard-Pass wird derzeit für US$ 799,– und der Vendor-Pass für US$ 1.299,– angeboten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://namescon.com

Quelle: namescon.com

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