Themen: nTLDs – ICANN verabschiedet Bewerberhandbuch | NIS-2 – Bundestag stimmt über Gesetzesentwurf ab | TLDs – Neues von .eu, .nl und .ru | coinflex.com – Erfolgreich im zweiten Anlauf | UDRP – Gigalaw Domain Dispute Digest Q3/2025 | Auf der Höhe – altitude.xyz erzielt US$ 99.888,– | St. Gallen – Domain pulse im Februar 2026
NTLDS – ICANN VERABSCHIEDET BEWERBERHANDBUCH
Es ist vollbracht: Der Vorstand der Internet-Verwaltung ICANN hat das Bewerberhandbuch zur Einführung neuer generischer Top Level Domain (Applicant Guidebook, kurz AGB) verabschiedet. Die endgültige Fassung des AGB soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Über 250 Stunden an Konferenzen des 125-köpfigen Implementation Review Team in verschiedenen Zeitzonen, mehr als 300 Empfehlungen aus der Community und voraussichtlich ein Umfang von 348 Seiten – stolz verkündete ICANN am 03. November 2025, dass der Weg für die Einführungsrunde 2026 geebnet ist. „Adoption of the AGB is a significant milestone on the path to opening the gTLD application window. The Board is pleased and proud to have adopted the AGB“, sagte ICANN-Board Chair Tripti Sinha. Beschlossen wurde dies anlässlich einer Sitzung des ICANN-Vorstands am 30. Oktober 2025 und damit zwei Monate früher als ursprünglich angesetzt. Nicht alles lief reibungslos, räumt ICANN-Vizepräsident Lars Hoffmann ein. Manchmal seien Entwürfe erst Stunden vor einem Meeting geteilt worden, oder Meetings mussten kurzfristig verschoben werden. „Yet our amazing community went along for the ride and showed flexibility, collegiality, and a work ethic that was truly astounding“, so Hoffmann. Das AGB legt nun die Rahmenbedingungen für all jene fest, die sich um eine neue generische Top Level Domain bewerben wollen. Wichtig war vor allem der Zeitpunkt der Verabschiedung; der Bewerbungsprozess sieht vor, dass das AGB mindestens vier Monate vor Öffnung des Bewerbungsfensters veröffentlicht werden muss. Die Annahme durch den Vorstand bedeutet, dass ICANN verpflichtet ist, die Endfassung des AGB bis spätestens 30. Dezember 2025 zu veröffentlichen. Bis dahin arbeitet die Netzverwaltung mit Anbietern von Streitbeilegungsdiensten zusammen, um sicherzustellen, dass deren Regeln mit den entsprechenden Verfahren im AGB übereinstimmen.
Inhaltlich wird das AGB noch abschließend überprüft, so dass weitere kleine Änderungen möglich sind. Diese hat sich ICANN ohnehin für die gesamte Dauer des Bewerbungsverfahrens vorbehalten. Nach dem aktuellen Stand hat das AGB die folgenden sieben Module:
– Module 1: The Applicant Journey
– Module 2: Application Submission
– Module 3: Community Input, Objections, and Appeals
– Module 4: Contention Set Resolution:
– Module 5: Applicant Evaluation Procedures
– Module 6: String and Application Evaluation Procedures
– Module 7: General Information
Dazu kommen die zwölf Anhänge „Application Questions, Materials related to Geographic Names, Objection and Appeals materials, Base Registry Agreement, Templates for Standard Financial Profile, Predictability Framework, Conflict of Interest, Code of Conduct and Conflict of Interest Guidelines for Service Providers, New gTLD Program: Next Round Privacy Policy, Terms and Conditions, Applicant Support Program, RSP Evaluation Program“. Fest steht zudem bereits jetzt, dass die Bewerbungsgebühr bei US$ 227.000,– liegen wird, nach aktuellem Stand umgerechnet also rund EUR 197.000,–; Bewerber mit Unterstützung aus dem Applicant Support Program (ASP) erhalten eine Ermäßigung von mindestens 75 Prozent auf die Bewerbungsgebühr. Man sollte sich aber nicht täuschen lassen: Die Gebühren für das gesamte Bewerbungsverfahren einschließlich der Kosten für den Betrieb einer Registry liegen deutlich höher; so können zahlreiche weitere Gebühren anfallen, zum Beispiel Gebühren für „Brand Eligibility Evaluation“, „Geographic Names Evaluation“ und „Name Collision High Risk String Mitigation Plan Evaluation“. Wer mit einem hohen sechsstelligen oder gar siebenstelligen Betrag kalkuliert, dürfte nicht ganz falsch liegen.
Im Interesse der Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems (DNS) wird ICANN übrigens sicherstellen, dass die Wachstumsrate der Root Zone fünf Prozent pro Monat nicht überschreitet. Darüber hinaus wird ICANN die Aufnahme neuer Einträge in die Root Zone im Falle von Instabilitäten verzögern. Die Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 lässt aber vermuten, dass dies nicht notwendig sein wird.
Den Beschluss des ICANN-Vorstands finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/board-activities-and-meetings/materials/approved-resolutions-regular-meeting-of-the-icann-board-30-10-2025-en#section2.d
Die aktuelle Fassung des AGB finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/policy-development/new-gtld-program-next-round-draft-applicant-guidebook-for-public-comment-30-05-2025-en.pdf
Quelle: icann.org, eigene Recherche
NIS-2 – BUNDESTAG STIMMT ÜBER GESETZESENTWURF AB
Das seit langem überfällige Gesetz zur europäischen NIS-2-Richtlinie biegt in die Zielgerade ein: am Donnerstag, den 13. November 2025 soll der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ abstimmen.
Gerade einmal acht der insgesamt 27 EU-Mitgliedsländer haben es geschafft, die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) rechtzeitig in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland war nicht darunter; erst nach einem Regierungswechsel und der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wurde im Sommer 2025 der Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ vorgelegt. Er ähnelt inhaltlich stark den letzten Entwürfen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), das noch von der Ampelkoalition verhandelt worden war. Waren bislang ca. 4.500 Einrichtungen vom Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) erfasst, gelten künftig für rund 29.500 Einrichtungen neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält hierzu Aufsichtsinstrumente, um Unternehmen gezielter zu begleiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überwachen. An letzten Details feilte die Regierungskoalition bis zuletzt.
Diese Verhandlungen nähern sich ihrem Ende. Wie der Bundestag auf seiner Website mitteilt, wird am Donnerstag, dem 13. November 2025, nach halbstündiger Debatte in 2./3. Lesung über die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU abgestimmt. Zu dem Gesetzentwurf (21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11) wird der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorlegen. Der Entwurf sieht vor, dass der mit dem IT-Sicherheitsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 geschaffene Ordnungsrahmen ausgeweitet wird und neue Einrichtungskategorien eingeführt werden. Zudem soll die bislang einstufige Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen durch ein dreistufiges Melderegime ersetzt werden. Das Instrumentarium des BSI soll im Hinblick auf Aufsichtsmaßnahmen erweitert werden. Darüber hinaus soll in der Bundesverwaltung ein zentraler Koordinator (CISO Bund) für Maßnahmen zur Informationssicherheit in deren Einrichtungen etabliert werden; dieser soll auch die Ressorts bei der Umsetzung der Vorgaben für das Informationssicherheitsmanagement unterstützen. Erstmals beraten werden soll im Rahmen der Debatte auch ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“. Der Antrag soll schließlich an die Ausschüsse überwiesen werden.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner geht nach einer Meldung von netzpolitik.org davon aus, dass die neuen Anforderungen für 29.500 Unternehmen verbindlich sein werden; viele dieser Unternehmen wüssten aber noch gar nicht, dass sie betroffen sind. Hier fordert der Branchenverband bitkom, der Staat müsse „pro-aktiv informieren“. Ausgeklammert von einigen der neuen Pflichten sind hingegen zum Beispiel die Strafverfolgungsbehörden und deren Dienstleister, aber auch das Auswärtige Amt oder das Bundeskanzleramt sowie die Bundesverwaltung. Dies führte zu scharfer Kritik: „In der Wirtschaft werden längst höhere Maßstäbe angesetzt, die staatliche Einrichtungen und öffentliche Verwaltungen nicht leisten müssen“, so Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG Kritis. „Wenn aus Deutschland eine Cybernation werden soll, dann muss die Regierung aufhören, hier Ausnahmen zu machen, sondern hart arbeiten, anpacken und kompromisslos umsetzen“. Mit Änderungen ist insoweit aber nicht mehr zu rechnen. Für das Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung hätten sich die bisherigen Steuerungsinstrumente auf überwiegend untergesetzlicher Basis als nicht ausreichend effektiv erwiesen, um eine flächendeckend wirksame Steigerung des Sicherheitsniveaus zu erreichen, heißt es im Entwurf.
Den Regierungsentwurf finden Sie unter:
> https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-nis-2-1123138
Eine „NIS-2-Betroffenheitsprüfung“ ist möglich unter:
> https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de
Quelle: bundestag.de, netzpolitik.org, kritis.info
TLDS – NEUES VON .EU, .NL UND .RU
Ein digitales Verkaufsschild für Domain-Namen? Daran arbeitet die .nl-Registry SIDN und kann dabei auf die Unterstützung der IETF zählen. Derweil krönt EURid die Gewinner der .eu Web Awards 2025, während in Russland die sechsmillionste .ru-Domain registriert wird – hier unsere Kurznews.
Die .eu-Registry EURid hat die Gewinner der .eu Web Awards 2025 bekanntgegeben. Innerhalb eines einmonatigen Nominierungszeitraums gingen 93 Vorschläge ein, aus denen 25 Finalisten ausgewählt und am 06. Oktober 2025 bekanntgegeben wurden. Während der Abstimmungsphase, die am 31. Oktober 2025 endete, erhielten die Finalisten insgesamt 57.451 Stimmen – die höchste jemals bei der Verleihung der Awards erzielte Stimmenzahl. Gewonnen haben in der Kategorie „Europäische Exzellenz“: project-narrate.eu, in der Kategorie „Nachhaltigkeits-Champion“: sundanseproject.eu, in der Kategorie „KMU-Star“: sustainableinnovations.eu, in der Kategorie „Kulturbotschafter“: fairmuse.eu und in der Kategorie „Publikumswahl“: aueuyouthvoiceslab.eu. Jeder Gewinner erhält EUR 5.000,– zur Stärkung seiner Online-Marketingkampagne, um neue Zielgruppen zu erreichen und die Markenbekanntheit zu steigern. Zusätzlich wird 2026 in seinen Geschäftsräumen ein professionelles Testimonial-Video gedreht. Die .eu Web Awards zeichnen herausragende Websites unter .eu aus und würdigen Kreativität, Innovation und positive Auswirkungen digitaler Projekte in ganz Europa.
SIDN, Verwalterin der niederländischen Länderendung .nl, arbeitet an der Einführung eines digitalen „Zu verkaufen“-Schildes für Domain-Namen. Der Mechanismus mit dem Titel „The ‚for-sale‘ Underscored and Globally Scoped DNS Node Name“ und besser bekannt als „ForSale“, wurde bereits der Internet Engineering Task Force (IETF) zur Prüfung vorgelegt. Dabei versieht ein Domain-Inhaber seine Domain – unabhängig von der Domain-Endung – mit dem „Zu verkaufen“-Schild in Form eines TXT-Eintrags im Domain Name System (DNS). Dieses Label signalisiert, dass die Domain oder das Nutzungsrecht hieran zum Verkauf oder zur Verpachtung steht. Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine besteht darin, lesbare Informationen in den TXT-Eintrag einzufügen, die jeder Leser leicht verstehen kann, wie: „Diese Domain steht zum Verkauf. Für Details kontaktieren Sie uns bitte …“. Der TXT-Eintrag kann aber auch eine URL, eine eMail-Adresse oder eine Telefonnummer enthalten – oder noch einfacher: den Preis der Domain. Auch an der Möglichkeit, diese Informationen automatisiert erfassbar zu machen, wird gearbeitet. „ForSale“ wurde dabei mit dem Ziel entwickelt, den Secondary-Market transparenter und zugänglicher zu gestalten, damit Domains schneller, fairer und effektiver gehandelt werden können. Das Pilotprojekt läuft bereits seit einigen Jahren und wird stetig verbessert. Sobald man sich sicher ist, dass keine Änderungen mehr notwendig werden, will SIDN gemeinsam mit seinen akkreditierten Registraren die finale Version der Software implementieren.
Die .ru-Verwalterin Coordination Center for TLD RU hat mitgeteilt, dass am 20. Oktober 2025 die Marke von sechs Millionen registrierten Domains überschritten wurde. Damit hat es rund zehn Jahre gedauert, seit .ru am 05. November 2015 die Marke von fünf Millionen Registrierungen geknackt hatte. Die Regionen mit der höchsten Anzahl registrierter Domains sind Moskau (1.563.769), die Region um Moskau (542.015), St. Petersburg (382.806), die Region Krasnodar (177.361) und die Region Swerdlowsk (131.520). Bis zu 97 Prozent der .ru-Domains sind delegiert, davon 27 Prozent auf juristische Personen und 73 Prozent auf Privatpersonen. Seit Jahresbeginn 2025 wurden 1,4 Millionen neue .ru-Domains registriert, im Durchschnitt 4.866 pro Tag; hiervon sind die Löschungen abzuziehen. Derzeit sind 151 akkreditierte Registrare in 13 russischen Städten tätig; die größten davon sind Reg.ru (mit einem Marktanteil von 48 Prozent) und Rucenter (16 Prozent), die beide zur Runity-Unternehmensgruppe gehören. „Die meisten Domain-Namen dienen praktischen Zwecken und tragen zur Entwicklung der digitalen Wirtschaft und des Informationsraums in Russland bei. Ganze 1,44 Millionen Domains werden für aktive Websites genutzt, weitere 1,45 Millionen für Landing-Pages und Webanwendungen. Zusätzlich werden 755.000 Domains für eMail-Dienste verwendet“, so Alexei Rogdev vom Technical Center of Internet, das Backend-Dienste für .ru bereitstellt.
Weitere Informationen zum „ForSale“-Projekt von SIDN finden Sie unter:
> https://www.sidnlabs.nl/en/news-and-blogs/a-digital-for-sale-sign-for-nl-domain-names
Quelle: eurid.eu, sidnlabs.nl, cctld.ru
COINFLEX.COM – ERFOLGREICH IM ZWEITEN ANLAUF
Eine Krypto-Unternehmung scheiterte im Streit um die Domain coinflex.com, da der dahinterstehende Streit zu komplex war. Nachdem der damalige Gegner die Domain verkauft hat, startete das Krypto-Unternehmen einen zweiten Versuch – und war erfolgreich.
Die Liquidity Technologies Ltd. mit Sitz auf den Seychellen und die Liquidity Technologies Software Ltd. mit Sitz in Hongkong, eine 100-prozentige Tochter der ersteren, führten 2024 ein UDRP-Verfahren gegen Mark Lamb, Gründer der Unternehmen und Inhaber der Domain coinflex.com. Das UDRP-Verfahren vor der WIPO scheiterte damals, da es nach Ansicht des als Entscheider berufenen Rechtsanwalts und Politikwissenschaftlers Robert A. Badgley aus Chicago eine ziemlich verworrene Vorgeschichte gab: die Parteien kennen sich gut und waren bereits vor Einreichung der Beschwerde seit einiger Zeit in einen Rechtsstreit in Hongkong verwickelt. Deshalb beschränkte sich Badgley bei seiner Entscheidung auf diejenigen Tatsachen, die ausreichten, um zu begründen, dass dieser Streit vor einem Zivilgericht und nicht in einem UDRP-Verfahren beigelegt werden sollte. Er wies die Beschwerde ab. In der Folge verkaufte Mark Lamb zu einem nicht bekannten Zeitpunkt die Domain coinflex.com an Kirill Potekhin. Nachdem die Beschwerdeführer davon mitbekamen, starteten sie erneut ein UDRP-Verfahren vor der WIPO – diesmal gegen Kirill Potekhin.
Die Beschwerdeführer legten Screenshots vor, die zeigen, dass ihre Marke „COINFLEX“ seit mindestens dem 11. Juni 2019 auch auf der Website der genannten Plattform und im zugehörigen Domain-Namen, um den die Parteien streiten, verwendet wurde. Die Domain wurde am 22. November 2018 registriert, vor dem 02. Juni 2025 an den Beschwerdegegner übertragen, blieb nach dem Erwerb inaktiv und wurde laut einem nachgereichten ergänzenden Vortrag der Beschwerdeführer am 18. September 2025 mit einer Website versehen. Die genannte Website trägt den Titel „CoinFLEX Creditors United“ und fordert die Gläubiger der Beschwerdeführer auf, sich einer möglichen Klage anzuschließen. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass sie nicht eingetragene Markenrechte an der Marke „COINFLEX“ innehaben, was durch die Verwendung dieser Marke auf der mit der Domain verbundenen Website zwischen Juni 2019 und März 2023 belegt werde. Die Beschwerdeführer behaupten, der Gegner habe zum Zeitpunkt der Übertragung der Domain höchstwahrscheinlich Kenntnis davon gehabt und es bestehe die Gefahr, dass die Domain für Phishing oder andere illegale Aktivitäten genutzt wird. Der Gegner macht geltend, dass der Kauf der Domain von Mark Lamb im Rahmen eines rechtmäßigen Kaufvertrags ein berechtigtes Interesse und eine ordnungsgemäße Rechtsübertragungskette begründet und keinen Markenmissbrauch darstellt. Er weist darauf hin, dass der Erwerb von Domains mit gängigen Begriffen oder legitimen Firmennamen in gutem Glauben erfolgen kann, wenn keine Absicht besteht, die Marke des Beschwerdeführers auszunutzen. Er macht ferner geltend, dass sein passives Halten und die nicht irreführende Nutzung der Domain auf ein berechtigtes Interesse hindeuten oder jeden gegenteiligen Anscheinsbeweis widerlegen, und fügte hinzu, es sei anerkannt, dass Domain-Investoren oder Käufer, die Domains passiv halten, ein berechtigtes Interesse haben. Er kannte „CoinFLEX“ als Unternehmen (und nicht nur als Marke der Beschwerdeführer) und habe die Domain als Teil des Vermögens oder Erbes dieses Unternehmens gekauft und nicht, um die Rechte der Beschwerdeführer auszunutzen.
Der als Panelist eingesetzte schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian akzeptierte den ergänzenden Vortrag der Beschwerdeführer hinsichtlich der kurzfristig gestarteten Website unter der Domain. Den Gegner forderte er auf, zur Behauptung der Beschwerdeführer, dass der Gegner kein bekannter Gläubiger der Beschwerdeführer ist, Stellung zu nehmen und nachzuweisen, dass eine Verbindung zu den Beschwerdeführern besteht, sei es als Gläubiger oder anders. Weiter sollte er Stellung nehmen zur Behauptung der Beschwerdeführer, der Gegner betreibe Phishing, indem er (auf der mit der Domain coinflex.com verbundenen Website) den vollständigen Namen bestimmter angeblich interessierter Parteien, deren CoinFLEX-Konto-ID oder eine ihrer Einzahlungsadressen anfordert.
Lothian bestätigte nach einer ausführlichen Prüfung die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2025-3478). Zunächst bearbeitete er Vorfragen: Er ließ einerseits beide Beschwerdeführer zu, und er lehnte den vom Gegner vorgebrachten Einwand, es liege in der Sache bereits eine frühere Entscheidung vor, mit der Begründung ab, der vorliegende Fall betreffe nicht dieselben Parteien wie der zuvor entschiedene UDRP-Fall (WIPO-Case No. D2024-0456). In der Sache kam Lothian zu dem Ergebnis, dass die Beschwerdeführer einen Anscheinsbeweis dargelegt haben, wonach der Gegner keine Rechte oder berechtigten Interessen an der Domain hat. Der Gegner stütze sich auf eine legitime Rechtsübertragungskette, über die er Inhaber der Domain wurde: die frühere UDRP-Entscheidung habe gezeigt, dass der vorhergehende Registrant Mark Lamb berechtigter Inhaber war. Für Lothian lag allerdings ein Missverständnis des Gegners vor: Selbst wenn der frühere Registrant Rechte gehabt hätte, stelle die Übertragung der Domain an einen Dritten eine Neuregistrierung dar. Er könne sich deshalb nicht auf Rechte oder ein berechtigtes Interesse über eine legitime Rechtsübertragungskette berufen. Hingegen sprach für Lothian die Tatsache Bände, dass der Gegner – entgegen der Anordnung – nicht auf die Phishing-Behauptung und die weiteren Punkte eingegangen war. Über das Schweigen des Gegners zu diesen Fragen folgerte Lothian, dass die offensichtliche Kritik auf der mit der Domain verbundenen Website höchstwahrscheinlich nur ein Vorwand ist. Zudem habe der Gegner keine Rechte und berechtigten Interessen vom früheren Registranten übernommen. In jedem Fall bringe die exakte Übereinstimmung zwischen Domain und nicht eingetragener Marke der Beschwerdeführer einen hohen Grad der Zugehörigkeit beider mit sich. Dies berge ein unzulässiges Risiko der Verwechslung durch Identitätsbetrug für die Nutzer.
So kam Lothian zu dem Schluss, dass der Gegner den Anscheinsbeweis der Beschwerdeführer nicht widerlegt habe. Es blieb nun noch die Prüfung der Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners. Hier orientierte sich Lothian am im WHOIS eingetragenen letzten Änderungsdatum für die Domain, dem 18. Februar 2025, da der Gegner selbst keine Angaben zum Kaufdatum gemacht hatte. Zu dem Zeitpunkt waren die Rechte der Beschwerdeführer an der nicht eingetragenen Marke „COINFLEX“ fest etabliert, und der Gegner wusste dies. Die Beweise zeigten, dass der Gegner die Absicht hatte, diese Marke in unlauterer Weise zu nutzen, entweder zu Phishing-Zwecken unter dem Deckmantel nichtkommerzieller Kritik oder indem er sich durch die Verwendung einer exakten Übereinstimmung der Marke als Beschwerdeführer ausgab, um nichtkommerzielle Kritik zu üben und Werbung für eine bevorstehende Klage zu machen. Lothian ist überzeugt, dass dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles keine Registrierung und Nutzung der streitigen Domain in gutem Glauben darstellen kann. Da der Gegner einen Antrag auf Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) gestellt hatte, ging Lothian kurz auch darauf noch ein und verneinte unter Bezug auf seine vorangegangenen Feststellungen einen Fall von RDNH. Damit bestätigte er die Beschwerde und entschied auf den Transfer der Domain.
Die UDRP-Entscheidung aus 2025 über die Domain coinflex.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-3478.pdf
Die UDRP-Entscheidung aus 2024 über die Domain coinflex.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2024/d2024-0456.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
UDRP – GIGALAW DOMAIN DISPUTE DIGEST Q3/2025
Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidung für das 3. Quartal 2025 vor. Die Anzahl von UDRP-Verfahren nimmt um 10 Prozent zu, die der streitigen Domains nimmt minimal ab.
„Gigalaw’s Domain Dispute Digest Third Quartal, 2025“ ist ein 16-seitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den dritten drei Monaten dieses Jahres. Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsstellen (WIPO, Forum, CAC, ADNDRC und CIIDRC) aus. In einem Vorwort geht Isenberg diesmal auf das bestehende Problem mit Seriencybersquattern ein. Kann man auf bereits bestehende Entscheidungen gegen diese verweisen, erleichtert das die Argumentation in einem UDRP-Verfahren. Doch gibt es keine Kur gegen diesen Missbrauch; Markeninhabern bleibt immer nur der Weg, ein UDRP-Verfahren gegen Cybersquatter zu betreiben.
Isenberg vergleicht die aktuellen Daten mit jeweils dem Vorjahresquartal. Im 3. Quartal 2025 wurde in 2.178 Verfahren über 3.683 Domains entschieden. Gegenüber dem Vorjahresquartal (Q3/2024) mit 3.695 Domains und 1.982 Entscheidungen fällt 2025 die Zahl der streitigen Domains um 12 ab, während die Anzahl der Fälle um 196, also knapp 10 Prozent, steigt. Das vorangegangene 2. Quartal 2025 verzeichnet hingegen nur 3.015 Domains bei 2.077 Entscheidungen. Was den Ausgang der Verfahren betrifft, so ergingen weniger Entscheidungen zugunsten von Domain-Transfers, dafür wurden mehr Beschwerden abgewiesen. In Zahlen: bei 3.436 (93,29 Prozent) Domains wurde auf Transfer entschieden, gegenüber 3.565 (96,48 Prozent) im Vorjahresquartal. Abweisungen gab es bei 197 (5,35 Prozent) Domains gegenüber 96 (2,6 Prozent) im Vorjahresquartal; und auch die Abbrüche („cancelled“) mehrten sich von 34 (0,92 Prozent) Domains im Vorjahresquartal auf jetzt 50 (1,36 Prozent). Die meisten Entscheidungen ergingen wie üblich bei WIPO (1.231), gefolgt von Forum (677). Bei 87,19 Prozent aller Verfahren ging es um lediglich eine Domain, bei 5,84 Prozent um zwei Domains. Der prozentuale Anteil nimmt ab, je mehr Domains beteiligt waren. Das umfangreichste Verfahren war ein Streit von 7-Eleven um 295 Domains. Die meisten, nämlich 33 Verfahren, bestritt das französische Handelsunternehmen Carrefour, und führte damit 7 Verfahren weniger als im 3. Quartal 2024. Die meisten Verfahren unter den gTLDs betrafen .com-Domains (2.240), gefolgt von .shop (262) und .net (134). Unter den Länderendungen lag .co (Kolumbien) mit 46 Verfahren vor .cc (Kokos-Inseln) und .ai (Anguilla), die mit jeweils 32 Verfahren gleichauf liegen.
Isenberg widmet sich zum zweiten Mal den Entscheidungen mit Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), bei denen der Missbrauch der UDRP durch den Beschwerdeführer geprüft wird. Diese machen lediglich 26 der insgesamt 2.178 Entscheidungen und damit 1,19 Prozent aus. 16 der Fälle lagen bei der WIPO, 7 beim Forum; bei CAC und CIIDRC kam es zu keiner RDNH-Entscheidung. Herausragend ist das Ergebnis beim ADNDRC: unter den 58 Fällen kam es in 3 Fällen zu RDNH-Entscheidungen, was einen Anteil von 5,17 Prozent führt. Schließlich spricht Isenberg auch URS-Entscheidungen an, bei denen er gegenüber dem Vorjahresquartal einen erheblichen Rückgang verzeichnet.
Das 16-seitige „Gigalaw Domain Dispute Digest, Q3/2025“ gibt – wie gewohnt – einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und URS-Verfahren im 3. Quartal 2025. Wir empfehlen die Lektüre.
Sie finden das „Gigalaw’s Domain Dispute Digest Third Quartal, 2025“ von Doug Isenberg unter:
> https://static1.squarespace.com/static/58febdfcbf629aa913a85974/t/6904cb8b6d168173f3909363/1761921931694/2025-q3-domain-dispute-digest.pdf
Quelle: giga.law, eigene Recherche
AUF DER HÖHE – ALTITUDE.XYZ ERZIELT US$ 99.888,–
Die vergangene Domain-Handelswoche endet kurz vor einem sechsstelligen Wert: Swetha gibt die Vermittlung von altitude.xyz zum Preis von US$ 99.888,– (ca. EUR 86.379,–) bekannt und kommt so auf den 1. Platz dieser Woche.
Die Endung .com enttäuscht: Nicht nur ist superbridge.com mit ihrem Preis von US$ 61.500,– (ca. EUR 53.183,–) das Beste, was die Kommerzendung liefert. criminallawyers.com kommt auf lediglich US$ 40.500,– (ca. EUR 35.023,–), obwohl sie doch im Oktober 2007 anlässlich einer T.R.A.F.F.I.C.-Konferenzauktion noch ganze US$ 195.000,– (seinerzeit ca. EUR 168.300,–) erzielt hatte.
Die Länderendungen vereinnahmt die Domin onchain.cc von den Kokos-Inseln mit US$ 39.999,– (ca. EUR 34.590,–). Der Kauf steht jedoch nicht für sich: vor drei Wochen meldeten wir den Verkauf von onchain.net für US$ 29.888,– (ca. EUR 25.653,–). Hinzu kommt der aktuelle Verkauf von onchain.one zum Preis von US$ 25.000,– (ca. EUR 21.619,–).
Die neuen generischen Endungen setzen sich diesmal mit altitude.xyz zum Preis von US$ 99.888,– (ca. EUR 86.379,–) an die Spitze. Unter den klassischen generischen Endungen liegt wcbryanths.org mit US$ 64.545,– (ca. EUR 55.816,–) vorne. Jemand kaufte ein Duett von duel-Domains, und dubai.net verbessert sich auf US$ 24.120,– (ca. EUR 20.858,–), nachdem sie im August 2004 US$ 18.000,– (ca. EUR 14.585,–) erzielt hatte. Keine großen Zahlen also in dieser Domain-Handelswoche, aber doch erstaunliche Bewegungen.
Länderendungen
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onchain.cc – US$ 39.999,– (ca. EUR 34.590,–)
040.de – EUR 12.999,–
email.ar – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.350,–)
education.it – EUR 6.000,–
claudie.de – EUR 6.000,–
onchain.fm – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.324,–)
baldur.fr – EUR 3.900,–
optimist.in – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.891,–)
sankalp.in – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.459,–)
buildabot.ai – US$ 3.990,– (ca. EUR 3.450,–)
daconsulting.de – EUR 3.350,–
immoboost.de – EUR 3.322,–
deck.fr – EUR 3.000,–
yvv.de – EUR 2.850,–
crowdinvesting.ch – EUR 2.750,–
skyfix.de – EUR 2.500,–
bouwnet.nl – EUR 2.500,–
kollab.eu – EUR 2.500,–
classicfootballshirts.de – EUR 2.499,–
carthago.fr – EUR 2.499,–
also.fr – EUR 2.450,–
turniej.pl – US$ 2.510,– (ca. EUR 2.171,–)
thegoodstuff.de – EUR 2.099,–
littletokyo.de – EUR 2.000,–
tallow.eu – EUR 2.000,–
carvertical.ca – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.730,–)
Neue Endungen
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altitude.xyz – US$ 99.888,– (ca. EUR 86.379,–)
onchain.one – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.619,–)
model.studio – US$ 24.000,– (ca. EUR 20.754,–)
oko.app – EUR 4.500,–
Generische Endungen
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wcbryanths.org – US$ 64.545,– (ca. EUR 55.816,–)
duel.net – US$ 38.399,– (ca. EUR 33.206,–)
duel.org – US$ 27.299,– (ca. EUR 23.607,–)
dubai.net – US$ 24.120,– (ca. EUR 20.858,–)
speros.org – US$ 3.488,– (ca. EUR 3.016,–)
worldwidetechnology.org – US$ 2.600,– (ca. EUR 2.248,–)
.com
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superbridge.com – US$ 61.500,– (ca. EUR 53.183,–)
meshpay.com – US$ 60.000,– (ca. EUR 51.886,–)
sonya.com – US$ 52.506,– (ca. EUR 45.405,–)
criminallawyers.com – US$ 40.500,– (ca. EUR 35.023,–)
enrichment.com – US$ 38.777,– (ca. EUR 33.533,–)
youtrust.com – EUR 32.185,–
poolrepair.com – US$ 32.011,– (ca. EUR 27.682,–)
payology.com – EUR 25.000,–
powerone.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.619,–)
winf.com – US$ 23.000,– (ca. EUR 19.889,–)
streamring.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.295,–)
lawyersforjustice.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.971,–)
genuinejoecoffee.com – US$ 12.250,– (ca. EUR 10.593,–)
landseed.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.648,–)
maruman.com – US$ 9.999,– (ca. EUR 8.647,–)
sumary.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 8.643,–)
methal.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 7.783,–)
studyinmalaysia.com – US$ 7.785,– (ca. EUR 6.732,–)
radianthealthcare.com – US$ 7.499,– (ca. EUR 6.485,–)
counterpro.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.053,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com, domain.news
ST. GALLEN – DOMAIN PULSE IM FEBRUAR 2026
SWITCH lädt zum kommenden Domain pulse, der Anfang Februar 2026 unter dem Titel „Sicher vernetzt“ an der Hochschule St. Gallen (Schweiz) stattfindet. Über zwei Tage hinweg tauschen sich Fachleute aus der Domain- und Internetbranche sowie aus Forschung und Politik über aktuelle Themen rund um Domain-Namen aus.
Die Domain pulse ist die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum. Die Fachtagung richten zusammen sowie alternierend die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (nic.at) und der Schweiz (SWITCH) aus. Aktueller Gastgeber ist SWITCH, die am 04. und 05. Februar 2026 nach St. Gallen (Schweiz) lädt. Das Motto der Veranstaltung lautet „Gemeinsam für ein sicheres Internet von morgen“. In der Konferenz, die Fachwissen, Menschen und Institutionen aus Wirtschaft, Forschung und Politik über Grenzen hinweg vernetzt, werden Fragen wie „Wie sicher ist das Internet? Und wie wirken sich Vertrauen, Zusammenarbeit und Verantwortung auf unsere digitale Zukunft aus?“ gestellt und von Fachleuten beantwortet. Als Referentinnen mit dabei sind Barbara Stolz (DENIC), Peter Van Roste (CENTR), Andreas Musielak (nic.at), Cornelia Puhze (SWITCH) und zahlreiche weitere. Die Agenda der zweitägigen Veranstaltung ist online. Los gehts mit einem Begrüßungs-Kaffee am 04. Februar 2026 um 09:00 Uhr im SQUARE, Guisanstrasse 20 in 9010 St. Gallen, und nach der Begrüßung mit einem Vortrag über das Konferenzgebäude, das SQUARE. Der erste Arbeitstag endet nach der Zusammenfassung des Tages sowie einem Apéro, und später mit einem Dinner und Get-together. Der 2. Arbeitstag startet wieder um 09:00 Uhr mit Kaffee. Es folgt ein Quiz, und nach einer kurzen Kaffeepause berichten die DACH-Registries von ihrer Arbeit. Die Veranstaltung endet am frühen Nachmittag mit einem Farewell-Lunch.
Der Domain pulse 2026 findet am 04. und 05. Februar 2026 im SQUARE / Hochschule St. Gallen, Guisanstrasse 20 in 9010 St. Gallen (Schweiz) statt. Die Konferenzsprache ist Deutsch, einzelne Referate werden auf Englisch gehalten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainpulse.ch/#rsvp
Quelle: domainpulse.ch, eigene Recherche