Themen: ASP – ICANN verlängert die Antragsfrist | DomainCrawler – nTLD-Runde 2026 datengetrieben | TLDs – Neues von .dk, .il und .org | blockchain.ai – Eilantrag gegen Domain-Auktion | UDRP – mieses Programm im Streit um münchen.tv | Bankgeschäfte – fintiv.com kostet US$ 117.000,– | INTA 2026 – Registrierung für London beginnt
ASP – ICANN VERLÄNGERT DIE ANTRAGSFRIST
Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Antragsphase für das Applicant Support Program (ASP) verlängert: Potentielle Bewerber um eine neue generische Top Level Domain haben nun Zeit bis 19. Dezember 2025, um wirtschaftliche Unterstützung zu beantragen.
Voraussichtlich im April 2026 öffnet sich zum zweiten Mal nach 2012 und nur für wenige Wochen das Zeitfenster, um Bewerbungen für eine neue Domain-Endung bei ICANN einzureichen. Die Einzelheiten des Verfahrens regelt das Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz AGB); dessen verbindliche Fassung wird für Ende Oktober 2025 erwartet, im Dezember 2025 sollte sie allerspätestens vorliegen. Zu diesen Einzelheiten gehört die Bewerbungsgebühr, die sich voraussichtlich auf US$ 227.000,– (umgerechnet ca. EUR 195.000,–) belaufen wird; die insgesamt anfallenden Kosten übersteigen diesen Betrag jedoch deutlich. Viele Interessenten drohen daher, an den Kosten des Bewerbungsverfahrens zu scheitern. Hier setzt das ASP von ICANN an, in dem es bestimmten besonders qualifizierten und berechtigten Bewerbungsgruppen „financial and non-financial support“ zur Verfügung stellt. Insgesamt will ICANN das gTLD-Programm somit zugänglicher machen und den Kreis potentieller Bewerber weit fassen. Zu den finanziellen Vorteilen zählen „75-85% reduction in applicable gTLD evaluation fees“, ein „Bid credit (pending outcome of contention resolution)“ und „Reduced base registry agreement fees“. Als weitere wirtschaftliche Vorteile nicht-finanzieller Art stehen „Training materials (e.g. applying for a gTLD, becoming a registry operator)“, ein „capacity development program“, Zugang zu einem Bewerbungsberater und eine Adressliste mit freiwilligen professionellen TLD-Dienstleistern zur Verfügung.
Das ASP-Verfahren läuft dabei getrennt vom Bewerbungsverfahren um eine neue Domain-Endung ab, so dass Interessenten im Vorfeld wissen, ob sich wirtschaftlich die Einreichung einer Bewerbung rechnet. Bisher war vorgesehen, dass man bis spätestens 19. November 2025 einen Antrag stellen muss, um am ASP teilzunehmen. Diese Frist hat ICANN aber nun um einen Monat verlängert; Anträge können also bis zum 19. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Verlängerung soll den Kandidaten „more time to complete their application and to utilize available resources“ geben. Trotz der Verlängerung empfiehlt ICANN dringend, ASP-Anträge schon vor dem 19. November 2025 einzureichen. So erhöht sich die Chance auf einen der lediglich 45 verfügbaren Förderplätze. Wenn ein Antragsteller bis zum 19. November 2025 keine Organisationsinformationen in das ICANN-System eingibt, kann er seinen Antrag nicht weiterverfolgen. Hat man seinen Antrag rechtzeitig und ordnungsgemäß im ASP eingereicht, soll die Prüfung binnen 12 bis 16 Wochen abgeschlossen sein.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass das Interesse am ASP bisher hinter den Erwartungen zurückbleibt. Per 10. Oktober 2025 lag die Zahl der eingereichten ASP-Anträge bei sechs, auch wenn die Zahl der eingeleiteten ASP-Verfahren mit 42 deutlich darüber lag. Abgeschlossen wurde bisher kein einziges ASP-Verfahren, auch wenn zumindest ein Kandidat den Status „conditionally approved“ erreicht hat, zwei sind sogar als „fully approved“ eingetragen. Die größte Nachfrage kommt aus Nordamerika, danach folgen Asien/Australien/Pazifik und Afrika; aus Europa haben bisher lediglich vier Kandidaten das Verfahren eingeleitet. Namen nennt ICANN bisher nicht, die meistgenannte Kategorie „Gemeinnützige Organisationen, Wohltätigkeitsorganisationen oder Ähnliches“ deutet aber darauf hin, welche Organisationen sich den größten Erfolg versprechen. Interesse von zwischenstaatlichen Organisationen, Organisationen indigener-/Stammesvölker und Kleinst- oder Kleinunternehmen aus einer weniger entwickelten Volkswirtschaft gibt es bisher nicht.
Weitere Informationen zum ASP finden Sie unter:
> https://newgtldprogram.icann.org/en/application-rounds/round2/asp/stats
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DOMAINCRAWLER – NTLD-RUNDE 2026 DATENGETRIEBEN
Die bevorstehende Runde zur Einführung neuer generischer Top Level Domains wird anders als die Runde im Jahr 2012 stark datengetrieben sein. Das erwartet und empfiehlt Anna Dobrovolska, CEO von DomainCrawler, im Interview mit eco – Verband der Internetwirtschaft eV.
Seit 2008 sammelt und indexiert das in Stockholm (Schweden) ansässige Unternehmen DomainCrawler Daten rund um Domain-Namen. Die wöchentlich aktualisierte Datenbank umfasst inzwischen mehr als 80 Mrd. Datensätze. Sie ermöglichen es, Plagiate und Fälschungen zu bekämpfen, Zusammenhänge im World Wide Web aufzudecken und vor allem umfassende Marktforschung zu betreiben. Gerade im Vorfeld der Einführung neuer Domain-Endungen können solche Daten wertvolle Informationen bieten, um das Potential einer nTLD einzuschätzen. Im Interview mit eco – Verband der Internetwirtschaft eV verriet CEO Anna Dobrovolska, wo nach ihrer Einschätzung die Reise hingehen wird, wenn ICANN im 2. Quartal 2026 das Bewerbungsfenster öffnet.
Sie empfiehlt im ersten Schritt zu prüfen, ob die Idee einer nTLD und deren Zielgruppe tatsächlich zusammenpassen. Dazu können Faktoren wie das Suchinteresse, die Anzahl der Websites mit dem jeweiligen Keyword und die Wiederverkaufsaktivität ausgewertet werden; sind diese Anzeichen schwach, sollte man die eigene Strategie überdenken oder anpassen. Im zweiten Schritt sollte man die wichtigsten Anwendungsfälle einer potentiellen neuen Top Level Domain festlegen. Darauf aufbauend kann man regeln, wer die Domains registrieren darf und welche sonstigen Vergaberegeln gelten. Auch die Eingruppierung in Domain-Kategorien (Standard, Premium, reserviert) ist dringend zu empfehlen. Und im dritten Schritt sollte man die zehn Registrare auswählen, die die gewünschte Zielgruppe und den gewünschten Markt bereits erreichen. GoDaddy mag der weltgrößte Domain-Registrar sein; Masse bedeutet jedoch nicht zwingend, dass sich dort auch die eigene Zielgruppe tummelt.
Nicht jede neue Domain-Endung muss dabei auf eine größtmögliche Zahl an Registrierungen ausgerichtet sein. Bei erwartetem geringem Interesse kann man die Zielgruppe von vornherein einschränken und auf Exklusivität setzen; im Gegenzug muss man die Gebühren anpassen. Ferner sollte sich jeder Bewerber des Risikos bewusst sein, dass es zu DNS Abuse kommen kann und wird. Hier empfiehlt Dobrovolska, Risikodaten zu bestimmen und zu nutzen, um gegenläufige Policies und Kontrollmechanismen festzulegen; damit gehen Beschwerden zurück, das Vertrauen der Nutzer in eine nTLD steigt und die Geschäftspartner engagieren sich stärker. Bauchgefühl mag hilfreich sein bei der Ideenfindung, wichtige Entscheidungen sollten jedoch anhand von Daten überprüft und validiert werden, so Dobrovolska nicht ganz uneigennützig.
Unterdessen hat ICANN ein Update zum Stand des Einführungsverfahrens veröffentlicht. Dass der Start im April 2026 erfolgen wird, wird dabei immer konkreter. So heißt es in einem Blog-Post wörtlich: „The ICANN organization (org) continues to make steady progress on the path to opening the new gTLD application window in April 2026“. Das Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz AGB) steht dabei kurz vor der Fertigstellung. In den vergangenen Monaten wurden die insgesamt 29 Einsendungen geprüft, die während der letzten öffentlichen Kommentierungsphase zum Entwurf des AGB eingegangen sind. Geplant ist, dass der ICANN-Vorstand die Endfassung des AGB anlässlich des ICANN84-Meetings, das vom 25. bis 30. Oktober 2025 im irischen Dublin stattfindet, beschließt; das wiederum stellt sicher, dass das AGB mindestens fünf Monate vor Öffnung der Einführungsrunde verfügbar ist. Die Entwicklung des TLD Application Management Systems (TAMS) ist zudem derzeit zu 63 Prozent abgeschlossen; dieser Schritt ist entscheidend, um das Zeitfenster für nTLD-Bewerbungen wie geplant öffnen zu können. Und auch das Registry Service Provider (RSP) Evaluation Program steht vor seinem Abschluss. Aktuell werden 35 RSP-Anträge von ICANN geprüft und bearbeitet. Im Dezember 2025 soll eine Liste aller Anbieter veröffentlicht werden, die im Rahmen des RSP-Programms erfolgreich bewertet wurden; aus diesem Kreis kann dann jeder nTLD-Bewerber „seinen“ künftigen technischen Dienstleister auswählen.
Das Interview mit Anna Dobrovolska finden Sie unter:
> https://international.eco.de/news/data-driven-decisions-in-preparing-for-the-2026-new-gtld-round/
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .DK, .IL UND .ORG
Konzentration auf das Wesentliche: die Registrierung von dänischen .dk-Domains ist künftig ausschließlich über Registrare möglich. Derweil lockert Israel die Hürden für .net.il-Domains, während .org die jährlichen Impact Awards verliehen hat – hier unsere Kurznews.
Punktum dk, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, beendet den Direktverkauf von .dk-Domains an Endkunden. Am 02. Oktober 2025 teilte die Registry mit, dass Verkauf und Verwaltung künftig ausschließlich über Reseller – also klassisch über Domain-Registrare – erfolgt. Mit dem neuen Modell müssen sich die Domain-Inhaber nur noch an ihren Reseller wenden, der in der Regel auch Websites und andere Dienste hostet, sprich: ein Ansprechpartner, eine Rechnung. Außerdem erhofft man sich verbesserte Sicherheit und mehr Wettbewerb, da das neue Modell mehr internationale Reseller anziehen dürfte und so den Wettbewerb stärkt, was letztlich zu niedrigen Preisen führen kann. Gleichzeitig verspricht die Registry, dass die Sicherheit nicht leidet; man werde weiterhin eng mit den Resellern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie hohe Sicherheitsstandards wie DNSSEC erfüllen. Die Änderung sei eine natürliche Entwicklung, auf die man seit dem Jahr 2021 hinarbeite. Die Neuregelung tritt am 01. Juli 2026 in Kraft. Wer seine .dk-Domain bisher über Punktum dk registriert hält, hat aber Zeit bis 30. Juni 2028, sich einen Domain-Registrar auszuwählen.
Die Israel Internet Association (ISOC-IL) erweitert den Kreis der Personen, die sich für die Registrierung einer Subdomain unterhalb von .net.il qualifizieren. Bislang war die Berechtigung zur Registrierung auf Unternehmen beschränkt, die wesentliche Internetdienste (einschließlich Zugangsdienste) auf der Grundlage einer vom Kommunikationsministerium erteilten Lizenz anbieten. Daher mussten Antragsteller für eine Registrierung unter .net.il eine gültige, vom Kommunikationsministerium ausgestellte ISP-Lizenz vorlegen. Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Änderung benötigen die meisten Unternehmen, die Internetzugangsdienste anbieten, keine Lizenz mehr; stattdessen genügt die Eintragung in ein vom Kommunikationsministerium geführtes Register. Domain-Namen mit der Endung .net.il können daher zugeteilt werden an (i) jeden „autorisierten Anbieter“ gemäß der Definition im Kommunikationsgesetz (Telekommunikation und Rundfunk) von 1982, der Breitband- und/oder Internetzugangsdienste über feste, mobile oder satellitengestützte Mittel anbietet, und (ii) jede Einrichtung, die einen Internet Exchange Point (IXP) in Israel betreibt. Die Neuregelung ist am 02. September 2025 in Kraft getreten.
Die Schweden haben den Nobel-Preis, die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) ihre Impact Awards: Bei der jährlichen Preisverleihung, die in Washington (DC) stattfand, ernannte PIR den in der Demokratischen Republik Kongo ansässigen gemeinnützigen Fonds „pour les Femmes Congolaises“ (zu Deutsch: Der Fonds für kongolesische Frauen) zum Gewinner des mit US$ 50.000,– dotierten Preises „.org of the Year“. Damit würdigte PIR die Arbeit der Organisation zur Stärkung der Frauen im Kongo durch die Förderung von Initiativen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt, die Bereitstellung von Empowerment-Programmen für Frauen und Mädchen, die Aufklärung von Frauen über HIV/AIDS und reproduktive Gesundheit sowie den Einsatz für Umweltgerechtigkeit und gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und Land. „The winners of the .ORG Impact Awards are the very best of the .ORG Community and work tirelessly to create positive change every day. Public Interest Registry is thrilled to uplift their efforts and humbled by the work they are doing to build a bright future for us all“, so Jon Nevett, President und CEO von PIR. Mit IncluEdu, Nature Environment and Wildlife Society, Humanos 3D, Access to Specialist Knowledge, Andando und Ecobed Biotech dürften sich weitere sechs Organisationen über je US$ 10.000,– freuen. In den sieben Jahren seit der Einführung der Impact Awards hat PIR insgesamt US$ 865.000,– an .ORGs weltweit gespendet.
Eine Liste der Gewinner der .org Impact Awards finden Sie unter:
> https://pir.org/news-insights/public-interest-registry-unveils-winners-of-7th-annual-org-impact-awards-at-dc-ceremony-hosted-by-grammy-award-winning-artist-common/
Quelle: punktum.dk, isoc.org.il, pir.org
BLOCKCHAIN.AI – EILANTRAG GEGEN DOMAIN-AUKTION
Der Inhaber der Domain blockchain.ai musste feststellen, dass die automatische Registrierungsverlängerung nicht funktionierte. Die Domain kam daraufhin in eine Auktion. Der Eilantrag einen Tag vor Ablauf der Auktion kam zu spät.
Haword Gould ist seit dem 16. Dezember 2017 Inhaber der Domain blockchain.ai. Die Domain hat er über den Registrar OnlyDomains registriert. Die Registrierung sollte sich automatisch um den 19. Juli 2025 herum verlängern. Mitte September 2025 erhielt er die Nachricht, dass die automatische Registrierungsverlängerung gescheitert sei. Am 21. September 2025, 64 Tage nach Auslaufen der Registrierung, zahlte Gould die Verlängerungsgebühr an den Registrar. Und sobald die Aufforderung kam, zahlte er die separate Wiederherstellungsgebühr. Obgleich er beide Zahlungen fristgerecht geleistet hatte, ging die Domain um den 08. Oktober 2025 herum in den „PendingDelete“-Status bei der Registry Identity Digital. Damit war die Domain nicht mehr in den Händen des Registrars, sondern ausschließlich Identity Digital und Namecheap konnten noch die Löschung, Auktionierung oder den Transfer an einen Dritten verhindern. Wie Gould nun feststellte, befand sich die Domain blockchain.ai bereits in einer Auktion, die am 12. Oktober 2025 enden sollte. Die Beteiligten in der Sache wurden vom Anwalt von Gould angeschrieben, reagierten aber nicht. Am 11. Oktober 2025 reichte er beim „United States District Court Central District Of California“ unter dem Aktenzeichen 2:25-cv-09767 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um die Auktion und einen Transfer zu stoppen.
Das Verfahren richtet sich gegen Identity Digital Inc., Centralnic NZ LTD. d/b/a OnlyDomains und Namecheap Inc. In der Antragsschrift heißt es unter anderem: „This is an urgent action seeking immediate injunctive relief to prevent the sale or transfer of the Plaintiff’s high-value internet domain name property“. Gould beruft sich auf den bestehenden Registrierungsvertrag, den er mit Zahlung der Verlängerungs- und Wiederherstellungsgebühr erfüllt habe. Den Vertrag und mit ihm einhergehende vertragliche Nebenpflichten (wie „Duty of Care“) hätten die Gegner gebrochen und seine Inhaberrechte verletzt. Der Schaden, der ihm bei Verlust der Domain entstehen würde, könne nicht allein durch finanzielle Entschädigungen quantifiziert oder ausgeglichen werden, da die Domain blockchain.ai einzigartig sei. Er habe einen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung und eine zwingende Unterlassungsverfügung, die die Beklagten Identity Digital und Namecheap Inc. dazu verpflichte, die geplante Versteigerung der Domain unverzüglich auszusetzen oder zu stornieren, da diese auf einem unrechtmäßigen Löschstatus beruht, der durch die Mitbeklagte OnlyDomains verursacht wurde. Er beantragte neben dem unverzüglichen Stopp der Auktion unter anderem, einen „Registry-Hold“-Status für die Domain zu setzen, damit diese nicht transferiert werden könne, und ihm wieder die Kontrolle über sie einzurichten.
Eine Reaktion des Gerichts liegt bisher nicht vor. Der Antrag wurde am Samstag, den 11. Oktober 2025 gestellt, am Sonntag, dem 12. Oktober 2025 endete die Auktion. Diese wurde nicht gestoppt, sondern ausgeführt. Den Zuschlag erhielt am frühen Sonntagabend „francescotolli“ mit einem Gebot von US$ 405.000,–, was in etwa EUR 346.154,– entspricht. Wie die Sache sich nun weiterentwickelt, werden wir beobachten und entsprechend berichten. Klar ist, dass .ai-Domains aktuell Höchstpreise generieren und dass blockchain.ai mit US$ 405.000,– der drittteuerste bekannte .ai-Kauf wäre, hinter you.ai mit UD$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–) und cloud.ai mit US$ 600.000,– (ca. EUR 509.654,–).
Den Eilantrag zur Sicherung der Domain blockchain.ai finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/Blockchain-ai-lawsuit.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
UDRP – MIESES PROGRAMM IM STREIT UM MÜNCHEN.TV
Im Streit um münchen.tv versagte die München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG auf ganzer Linie und holte sich gleich noch ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), da sie erst nach Registrierung der Umlautdomain münchen.tv gegründet wurde und ihre Marke beantragt hatte.
Die München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG, ein regionaler Fernsehsender mit Sitz in München, sieht ihre Rechte an ihrer im Jahr 2005 beantragten und eingetragenen Wort-/Bildmarke „MÜNCHEN.TV“ durch die Domain münchen.tv verletzt. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und trug unter anderem vor, der Gegner habe die Domain münchen.tv in böswilliger Absicht registriert und nutze sie böswillig, was sich darin zeige, dass er sie ihr im Jahr 2023/2024 zum Preis von EUR 30.000,– bis EUR 40.000,– zum Kauf angeboten habe. Der Gegner, Christian Reise, hält unter anderem entgegen, er habe die Domain münchen.tv bereits im Dezember 2004 registriert, bevor die Marke der Beschwerdeführerin und diese selbst existierten. Deren Marke werde derzeit aufgrund eines Antrags auf Löschung wegen Nichtbenutzung angefochten. Unter der Domain habe er seinerzeit eine Online-Plattform geplant gehabt, die Informationen über und von Unternehmen in München, einschließlich Videos, bereitstellt. Er erwäge, die Domain für zukünftige Geschäftsmodelle zu nutzen, die sich auf Münchner Unternehmen und Veranstaltungen sowie deren Präsentation im Internet konzentrieren. Bereits 2015 habe die Beschwerdeführerin ihn erfolglos abgemahnt. 2023/2024 habe es Verhandlungen per Telefon über den Verkauf der Domain gegeben, wobei er der Beschwerdeführerin hinsichtlich ihres Angebots von EUR 500,– für die Domain entgegnet habe, wenn er die Domain verkaufen würde, dann zu einem Betrag von mindestens EUR 30.000,–. Als Entscheider wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Kaya Köklü berufen.
Köklü wies die Beschwerde ab und stellte ein RDNH fest (WIPO Case No. DTV2025-0004). Bei der Frage nach Identität oder verwechselbarer Ähnlichkeit von Marke und Domain ging Köklü auf das Problem des Punycodes bei Umlautdomains ein, wobei er auf anerkannte Panel-Entscheidungen verweisen konnte. Danach hindere die Verwendung von Punycode (in diesem Falle „xn--mnchen-3ya.tv“) zur Erstellung eines Domain-Namens, der optisch mit einer Marke identisch ist, eine Feststellung der Identität oder verwirrenden Ähnlichkeit nicht. Weiter stellte sich die Frage der Anfechtung der Markeneintragung. Doch sah Köklü keinen Grund, eine Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Marke „MÜNCHEN.TV“ abzuwarten, da das UDRP-Verfahren aus anderen Gründen scheiterte. Köklü widmete sich dabei gleich der Frage der Bösgläubigkeit seitens des Gegners bei Registrierung oder Nutzung der Domain münchen.tv, die er nicht feststellen konnte. Es zeige sich nicht, dass der Gegner die Marke der Beschwerdeführerin ausbeute. Köklü fand, dass der Gegner die Domain nicht mit der Marke der Beschwerdeführerin im Sinn und als Ziel registriert hat, da diese zu dieser Zeit noch nicht existierten. Darüber hinaus enthalte die Akte keine Beweise oder auch nur begründete Behauptungen der Beschwerdeführerin, dass die Domain vom Gegner in Erwartung der von der Beschwerdeführerin beabsichtigten Eintragung ihres Markenrechts registriert worden sein könnte. Auch aus den Preisvorstellungen des Gegners in 2023/2024, ergäbe sich keine Bösgläubigkeit bei der Registrierung in 2004. Köklü sah keine Anhaltspunkte für eine Bösgläubigkeit des Gegners, womit die Beschwerdeführerin das 3. Element der UDRP nicht erfüllt hatte.
Auf Antrag des Gegners prüfte Köklü ein RDNH, dessen Vorliegen er bestätigte. Die Domain sei registriert worden, bevor die Beschwerdeführerin gegründet und ihre Marke angemeldet und eingetragen war. Außerdem hatte die Beschwerdeführerin den Gegner bereits 2025 abgemahnt und 2023/2024 den Kauf der Domain verhandelt. Das spreche dafür, dass die Beschwerdeführerin über die allgemeine Rechtslage und das Fehlen der Voraussetzungen für ein erfolgreiches UDRP-Verfahren informiert gewesen sein muss, dieses aber gleichwohl gestartet hat. Zudem ließ sie sich dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Mit anderen Panels stimmte Köklü überein, dass aufgrund dessen an die vertretene Beschwerdeführerin höhere Anforderungen gestellt werden sollten. Sie hätte wissen müssen, dass sie kein erfolgreiches UDRP-Verfahren würde führen können. Unter diesen Umständen liege ein Missbrauch des Verfahrens vor. Damit bestätigte Köklü das RDNH und wies die Beschwerde ab.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain münchen.tv finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/dtv2025-0004.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
BANKGESCHÄFTE – FINTIV.COM KOSTET US$ 117.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche bringt wieder .com an die Spitze, mit fintiv.com zum Preis von US$ 117.000,– (ca. EUR 100.000,–). Stärke zeigt darüber hinaus die Endung .io mit touchless.io für US$ 46.549,– (ca. EUR 39.785,–).
Die Domain fintiv.com überzeugt nicht nur mit ihrem aktuellen Preis von US$ 117.000,– (ca. EUR 100.000,–), sondern auch mit rapider Preissteigerung: laut domain.news hat der Verkäufer „John“ die fintiv.com bei einer DropCatch.com-Auktion im vergangenen Jahr 2024 für US$ 857,– erstanden. Die Domain blackwolf.com verbessert sich ebenfalls deutlich: sie kam im Februar 2018 auf US$ 10.200,– (ca. EUR 8.126,–) und präsentiert sich heute mit US$ 25.000,– (ca. EUR 21.368,–). Agiler war padz.com, die aktuell auf US$ 9.750,– (ca. EUR 8.333,–) kommt, nachdem sie sich langsam von US$ 7.500,– (ca. EUR 5.639,–) im April 2009 auf US$ 9.000,– (ca. EUR 7.965,–) im Juni 2017 hochgearbeitet hat. Schließlich noch eine Abstiegsgeschichte: technewsdaily.com lag im März 2022 bei US$ 13.500,– (ca. EUR 12.385,–) und kommt nun nur noch auf US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–).
Die Länderendungen werden von der .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) touchless.io zum Preis von US$ 46.549,– (ca. EUR 39.785,–) angeführt. Die neuen generischen Endungen sind mit auto.finance zum Preis von US$ 45.000,– (ca. EUR 38.462,–) sicher im Rennen. Hingegen zeigen die klassischen generischen Endungen Schwäche mit einerseits der Drei-Zeichen-Domain gdh.org zum Preis von US$ 9.800,– (ca. EUR 8.376,–) als Beste, vor allem aber wegen ultralinux.org, die im August 2020 noch auf US$ 2.600,– (ca. EUR 2.203,–) kam und nun lediglich US$ 1.000,– (ca. EUR 855,–) erzielt. Die vergangene Domain-Handelswoche ist eine der schwächeren.
Länderendungen
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touchless.io – US$ 46.549,– (ca. EUR 39.785,–)
exchanged.io – US$ 16.500,– (ca. EUR 14.103,–)
io-co.io – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
concept.vc – US$ 28.000,– (ca. EUR 23.932,–)
empower.us – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.256,–)
tuinhuis.nl – EUR 10.000,–
jackpotstars.de – EUR 9.995,–
802.eu – EUR 6.500,–
scoreboard.it – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.410,–)
univers.eu – EUR 3.900,–
akku24.de – EUR 3.650,–
taxbit.eu – EUR 2.999,–
contractor.es – EUR 2.995,–
automatedlogic.de – EUR 2.980,–
autoankaufstation.de – EUR 2.800,–
samra.de – EUR 2.749,–
droneshield.eu – EUR 2.499,–
omny.fr – EUR 2.499,–
pyh.fr – EUR 2.499,–
silens.fr – EUR 2.499,–
mabex.de – EUR 2.495,–
bookcircle.de – EUR 2.450,–
discretion.fr – EUR 2.450,–
viago.fr – EUR 2.450,–
hyme.de – EUR 2.380,–
supercashback.de – EUR 2.380,–
eatright.de – EUR 2.200,–
cruiseonline.fr – EUR 2.099,–
mexc.fr – EUR 2.099,–
fido2.de – EUR 2.000,–
mundfester.de – EUR 2.000,–
takip.de – EUR 2.000,–
Neue Endungen
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auto.finance – US$ 45.000,– (ca. EUR 38.462,–)
polaris.global – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–)
Generische Endungen
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gdh.org – US$ 9.800,– (ca. EUR 8.376,–)
pots.org – US$ 9.537,– (ca. EUR 8.151,–)
fics.net – US$ 7.823,– (ca. EUR 6.686,–)
governsmarter.org – US$ 6.766,– (ca. EUR 5.783,–)
nicosia.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–)
songbirds.org – US$ 4.729,– (ca. EUR 4.042,–)
ultralinux.org – US$ 1.000,– (ca. EUR 855,–)
.com
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fintiv.com – US$ 117.000,– (ca. EUR 100.000,–)
archviz.com – EUR 39.900,–
blackwolf.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.368,–)
visitmissouri.com – US$ 24.888,– (ca. EUR 21.272,–)
coforma.com – EUR 19.000,–
yubit.com – US$ 21.888,– (ca. EUR 18.708,–)
zenarahealth.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.821,–)
bouncebet.com – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.111,–)
gloryhouse.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.256,–)
betongold.com – EUR 10.000,–
padz.com – US$ 9.750,– (ca. EUR 8.333,–)
uctrl.com – US$ 7.823,– (ca. EUR 6.686,–)
childcaretraining.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.410,–)
labstorage.com – US$ 6.499,– (ca. EUR 5.555,–)
technewsdaily.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
libertyvote.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
gymnet.com – EUR 5.000,–
alaskaproperties.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.701,–)
vuhoang.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.701,–)
hydranautics.com – US$ 5.399,– (ca. EUR 4.615,–)
kinoworld.com – US$ 5.359,– (ca. EUR 4.580,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
INTA 2026 – REGISTRIERUNG FÜR LONDON BEGINNT
Im Mai kommenden Jahres trifft sich die International Trademark Association (INTA) zu ihrem Jahrestreffen in London. Die Registrierung ist eröffnet, in wenigen Tagen lassen sich Karten für das Event bestellen.
INTA spricht von ihrer ambitioniertesten und weltweit bedeutendsten Jahrestagung in ihrer Geschichte. Sie findet vom 02. bis 06. Mai 2026 in London statt. Zu dieser 148. Jahrestagung erwartet INTA über 10.000 IP-Fachleute, Führungskräfte aus der Wirtschaft, politische Entscheidungsträger, Visionäre und Lösungsanbieter aus mehr als 100 Ländern, die die Zukunft des geistigen Eigentums und der immateriellen Vermögenswerte gestalten. Es liegen bereits mehr als 1.200 Voranmeldungen vor. Das Programm des Treffens umfasst unter anderem Themen wie KI, Markenschutz und IP-Finanzierung. Es ist die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zusammenzuarbeiten. Teilnehmer können ihrerseits aktiv werden und eigene Veranstaltungen an Außenstellen in Central London, im West End und in Shoreditch organisieren. Neues Element wird das „Ambassador Program“, bei dem führende Londoner Anwaltskanzleien Einblicke in die lokale Kultur bieten. Jeder Tag beginnt mit zwei Keynotes von Persönlichkeiten aus den Bereichen IP und Politik, Technologie und Wirtschaft. Weiter wird es – neben der großen Bühne – verschiedene Gesprächsrunden und kleine Informationsveranstaltungen geben.
Das INTA 2026 Annual Meeting findet vom 02. bis 06. Mai 2026 im Royal Victoria Dock, 1 Western Gateway, London E16 1XL in London (Vereinigtes Königreich) – in unmittelbarer Nähe zum London City Airport – statt. Man kann sich bereits registrieren lassen. In wenigen Tagen startet ein „Flash Sale“.
Weitere Informationen und Registrierung unter:
> https://www.inta.org/events/2026-annual-meeting/
Quell: inta.org, eigene Recherche