Domain-Newsletter

Ausgabe #1298 – 18. Dezember 2025

Themen: Editorial: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2026 | EU – neues Warnsystem für geographischen Angaben | Geschenkidee – Online-Weltkarte 2025 von Nominet | TLDs – Neues von .agent, .be und .goo | DRS – Check24 scheitert an check24.co.uk | online.jobs – Arbeitsbeschaffung zu US$ 65.000,– | icon.com – die teuersten Domains des Jahres 2025 | RIPE 92 – Treffen im Mai 2026 in Edinburgh

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2026

Liebe Leserinnen und Leser,

sechs Mal werden wir noch wach, dann ist Weihnachtstag. Und 104-mal werden wir noch wach, dann beginnt der Monat April 2026 und die Welt hat vierzehn Jahre nach der ersten Einführungsrunde erneut die Chance, sich um die eigene generische Top Level Domain zu bewerben. Doch in den deutschsprachigen Medien findet das Thema neue Domain-Endungen bisher kaum statt; selbst die Netzverwaltung ICANN trägt bisher wenig dazu bei, die globale Werbetrommel zu rühren. Sind wir TLD-müde?

Mitnichten. Wer eine massenmarkttaugliche Top Level Domain im Visier hat, wird weiterhin alles versuchen, den Zuschlag zu erhalten, denn immerhin: aktuell gibt es über 60 nTLDs, die auf mindestens 100.000 registrierte Domains kommen, sogar elf nTLDs mit mehr als einer Million Registrierungen. Nichts anderes gilt für Nischen-TLDs oder berühmte Marken, die durch die eigene Domain-Endung nicht nur veredelt, sondern vor allem geschützt werden. Der Domain-Recht-Experte Peter Müller, der uns in der letzten Ausgabe des Newsletters im Jahr 2025 für ein Interview zur Verfügung stand, fordert zu Recht einen „use case“ – gibt es den, wird es auch viele sinnvolle neue TLDs geben. Vor allem aber: ICANN hat aus so manchem Drama der ersten Einführungsrunde gelernt (erinnert sich noch jemand an das digitale Bogenschießen?) und ein Bewerberhandbuch vorgelegt, das die notwendigen Änderungen umsetzt, ohne das Bewerbungsverfahren selbst noch komplexer zu machen. Die Zeit zwischen den Bewerbungsverfahren mag zu lange gedauert haben, dafür ist der Reformprozess am Applicant Guidebook für ICANN-Verhältnisse nahezu geräuschlos abgelaufen – das kann nicht jede globale Organisation, die jedem Interessensvertreter eine Plattform bietet, für sich behaupten. Die Domain Name Industry ist endgültig erwachsen geworden.

Aber bevor wir uns in das Bewerbungsverfahren stürzen: Erholen Sie sich gut, genießen Sie die Feiertage und starten Sie mit uns im Januar in ein neues, gesundes und erfolgreiches Jahr 2026. Fröhliche Weihnachten!

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger

Team domain-recht.de

EU – NEUES WARNSYSTEM FÜR GEOGRAPHISCHEN ANGABEN

Die EU-Kommission arbeitet an der Einführung eines Informations- und Warnsystems für Domains für geographische Herkunftsangaben. Es soll vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet werden und auf öffentlich zugänglichen DNS-Tools beruhen.

Markenrechtlichen Schutz genießen innerhalb der Europäischen Union nicht nur eingetragene Wort- oder Bildmarken, sondern auch sogenannte geographische Herkunftsangaben, wie ihn § 126 MarkenG in Deutschland vorsieht. Für die EU-Kommission sind sie ein Eckpfeiler der Qualitätspolitik; sie schützen den Namen bestimmter Erzeugnisse, deren Eigenschaften und Ansehen mit ihrem geographischen Ursprung und dem traditionellen Know-how der Erzeuger zusammenhängen; dazu zählen zum Beispiel Produkte wie „Bayerisches Bier“ oder „Thüringer Rostbratwurst“. Zur Stärkung des Schutzes solcher geographischer Herkunftsangaben vor Cybersquatting musste die EU-Kommission gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2024/1143 bis zum 14. November 2025 eine Analyse der Notwendigkeit und Durchführbarkeit eines EU-weiten Informations- und Warnsystems für Domain-Namen für geographische Angaben vornehmen und einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen vorlegen. Ein solches Informations- und Warnsystem würde es Antragstellern einer geographischen Herkunftsangabe bereits bei der Einreichung eines Antrags auf deren Eintragung ermöglichen zu überprüfen, ob eine geographische Angabe als Domain-Name registriert ist; auf Wunsch können sie außerdem Benachrichtigungen erhalten, wenn in der Folge eine Domain registriert wird, die mit der geschützten Angabe identisch ist. In der EU ansässige ccTLD-Registries können dem EUIPO auf freiwilliger Basis die einschlägigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

Nach Vorliegen einer Studie durch die Unternehmensberatung Wavestone, in der unter anderem Nachweise für missbräuchliche Registrierungen von Domains im Zusammenhang mit geographischen Angaben gesammelt und ausgewertet wurden, Einholung einer Stellungnahme des Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) und einer Konsultation aller europäischen ccTLD-Registries (von denen sich 22 zu Wort meldeten), kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass ein EU-weites Informations- und Warnsystem, das vom EUIPO verwaltet wird und auf standardmäßigen, öffentlich zugänglichen DNS-Tools beruht, das verhältnismäßigste und technisch praktikabelste Modell sei. Es könne so konzipiert werden, dass es den EU-Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit entspreche, und würde die Kosten und betrieblichen Belastungen minimieren. Die meisten Befragten gaben an, dass sie grundsätzlich zur freiwilligen Mitwirkung an dem vorgeschlagenen Modell in einer der beiden folgenden Formen bereit wären: (i) Gewährung des automatisierten Zugangs zu Registrierungsinformationen über das WHOIS-Protokoll oder das RDAP oder (ii) Gewährung des Zugangs zu einem „Domain Availability Service“ (DAS). Dies knüpfen sie jedoch an diverse Garantien; unter anderem verlangen sie eine Zweckbindung der Daten, ein Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten und den Ausschluss der Weitergabe von Zonendateien. Einige Registries stellten dabei das Ausmaß des Missbrauchs geographischer Angaben in Frage. Im Bericht der EU-Kommission ist insoweit pauschal von einer „begrenzten“ missbräuchlichen Verwendung die Rede, auch wenn die EU-Kommission darauf verweist, dass begrenzte Überwachungskapazitäten und komplexe Durchsetzungsmechanismen das tatsächliche Ausmaß des Problems verschleiern würden. Sie hielten daher die Gewährung eines bevorzugten Zugangs über WHOIS-Positivlisten oder einen DAS für unverhältnismäßig. Wichtig: Die Mitwirkung der ccTLD-Registries wäre nach wie vor rein freiwillig und würde keine rechtliche Verpflichtung begründen.

Die Kommission wird vorerst die interne Koordinierung und den Dialog mit den beteiligten Interessengruppen fortsetzen, um den geeigneten Rahmen für das EU-weite Informations- und Warnsystem zu ermitteln. Dazu zählen neben dem EUIPO die .eu-Verwalterin EURid und die europäischen ccTLD-Registries, um praktische Vorkehrungen zu erproben und sicherzustellen, dass jedes künftige System verhältnismäßig und praktikabel ist. Mit einer raschen Entscheidung ist nicht zu rechnen; in jedem Fall soll eine gesonderte Analyse der EU-Kommission in Bezug auf geographische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse abgewartet werden, die bis 02. Juni 2026 vorliegen soll.

Den Bericht der EU-Kommission finden Sie unter:
> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52025DC0673

Quelle: centr.org, eigene Recherche

GESCHENKIDEE – ONLINE-WELTKARTE 2025 VON NOMINET

Sie suchen noch ein Weihnachtsgeschenk, und möglich günstig soll es sein? Da hat die .uk-Verwalterin Nominet eine Überraschung für Sie: mit der gratis erhältlichen Weltkarte „The Online World 2025“ liegt Ihnen die gesamte Domain-Welt zu Füßen.

Domains sind mehr als nur Internetadressen. Sie haben das Potenzial, die Geschichte der globalen Vernetzung, Politik, Kultur – und Kriminalität – zu erzählen. Als Registry der britischen Landesendung .uk beobachtet Nominet die Online-Landschaft genau, um die eigene Rolle darin zu verstehen. Zur besseren Visualisierung hat Nominet nun eine aktualisierte Online-Weltkarte im .pdf-Format veröffentlicht, in der die Größe und der Einfluss von Registries dargestellt ist. Bei dieser Karte handelt es sich nicht um eine Weltkarte, die jedem Land dieser Erde seine ccTLD zuordnet; der Ansatz von Nominet ist ein anderer. Die Karte stellt zentral auf die Gesamtzahl der von jeder Registry verwalteten Domains („domains under management“, kurz: DUM) ab und richtet danach die Größe der Landmasse des jeweiligen Landes aus. Das Ergebnis ist eine Neuinterpretation der Online-Welt, gemessen in DUM. So ist Deutschland dank 17,6 Mio. Domains um ein Vielfaches größer als die USA, deren Endung .us auf gerade mal 2,3 Mio. registrierte Domains kommt. Deutlich eingebüßt hat dagegen die tokelauische Länderdomain .tk; sie ist von über 24 Mio. Domains im Jahr 2010 auf knapp 80.000 .tk-Domains im Jahr 2025 dramatisch geschrumpft und damit auf der Weltkarte deutlich kleiner geworden. Die Domain wurde kostenlos angeboten, was zu einem weitverbreiteten Missbrauch für Phishing und Malware führte. Die Registry sah sich zudem einer Klage von Meta ausgesetzt. Im Jahr 2024 wurden deshalb über 12,6 Mio. Domains abgeschaltet, ebenso wie die Registry Freenom selbst.

Aber auch sonst lassen sich aus der Weltkarte die Trends in der Domain Name Industry ablesen, vor allem wenn man die vorherige Fassung aus dem Jahr 2020 danebenlegt:

– So ist die Anzahl der .id-Domains (Indonesien) von über 370.000 auf rund 1,29 Mio. DUM gestiegen und damit das Land gewachsen.

– Die Anzahl der für künstliche Intelligenz genutzten .ai-Domains (Anguilla) ist von über 80.000 auf rund 786.000 nahezu explodiert.

– Bei den .cx-Domains (Christmas Island) wurden aus weniger als 10.000 DUM nun über 17.000 DUMs.

– Trotz des russischen Angriffskriegs blieb die ukrainische Länderendung .uk sehr stabil, bei fast 500.000 DUM.

Die Weltkarte „The Online World 2025“ steht ab sofort zum kostenfreien Download im .pdf-Format zur Verfügung. Ausgedruckt und in einen Bilderrahmen gelegt, wie er in vielen Baumärkten erhältlich ist, schmückt sie nicht nur die Büros von Domain-Enthusiasten, sondern ist ein Blickfang für jedermann.

Die Weltkarte „The Online World 2025“ finden Sie unter:
> https://nominet.uk/wp-content/uploads/2025/12/The-Online-World-Domain-map-Aug-2025.pdf

Quelle: nominet.uk, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AGENT, .BE UND .GOO

007, aufgepasst: die Sentient Foundation hat verlautbart, sich bei ICANN um den Zuschlag für die Top Level Domain .agent bewerben zu wollen. Derweil hat .goo freiwillig den Rückzug aus dem DNS angetreten, während .be geänderten politischen Realitäten Rechnung trägt – hier die Kurznews.

Die US-amerikanische Sentient Foundation teilt mit, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .agent bewerben zu wollen. Sentient wurde von Sandeep Nailwal mitgegründet und arbeitet daran, den Zugang zu agentenbasierter KI zu demokratisieren. Die auf Polygon basierende Domain .agent gibt es bereits als alternative Web3-Domain; mit der geplanten Bewerbung im April 2026 über das nTLD-Programm von ICANN will .agent dezentrale Innovation mit der traditionellen DNS-Infrastruktur verbinden und so agentenbasierte Technologie in alle Bereiche des Webs bringen. Im Erfolgsfall soll .agent als weltweit anerkannte Top Level Domain fungieren, die vollständig mit Browsern und eMail-Systemen kompatibel ist und gleichzeitig ihre Web3-nativen Funktionen wie Kryptozahlungen, On-Chain-Identität und die Integration mit Agenten-Frameworks beibehält. Ziel ist es, einen Namensraum zu schaffen, in dem Agenten, Entwickler und Communities einen wiedererkennbaren Standard nutzen können, der sowohl im Web2 als auch im Web3 zugänglich ist. Unterstützt wird die Sentient Foundation dabei von Unstoppable Domains, einem Anbieter zahlreicher weiterer alternativer Web3-Domains. Das Unternehmen verzeichnet nach eigenen Angaben mittlerweile über 4,2 Mio. registrierte Domains.

Die .be-Verwalterin DNS Belgium hat angekündigt, ihre technische Infrastruktur schrittweise von AWS, der zu Amazon gehörenden US-amerikanischen Cloud-Computing-Plattform, zu einem europäischen Cloud-Anbieter zu verlagern. Seit 2017 befindet sich das System, das die Registrierung von .be-Domains verarbeitet, in den europäischen Rechenzentren von AWS. Geopolitische Realitäten hätten DNS Belgium jedoch dazu gezwungen, die eigene Infrastruktur zu überdenken. „Ten years ago, we made the decision to switch to AWS, which has certainly benefited our services. But the world has changed, and those benefits no longer outweigh the risk we run if the US suddenly imposes restrictions or tariffs on cloud usage.“, so Geschäftsführer Philip Du Bois. Gleichzeitig möchte DNS Belgium mit seinem Ausstieg aus AWS andere Organisationen in Belgien und Europa inspirieren. Die technologische Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern sowie deren möglicher Zugang und Einfluss würden belgischen Unternehmen zunehmend Sorgen bereiten. Die Migration weg von AWS befindet sich noch in einem frühen Stadium. Derzeit wird der Markt analysiert. Der Übergang beginnt 2027 und soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 abgeschlossen sein. Die Nameserver-Infrastruktur wird nicht unterbrochen; Domains unterhalb der Endungen .be, .brussels und .vlaanderen bleiben während des gesamten Prozesses erreichbar.

Die in Tokio ansässige NTT Resonant Inc., Mitglied der japanischen NTT-Gruppe (Nippon Telegraph and Telephone Corporation), hat keinen Bedarf mehr an der Markenendung .goo. Mit erst jetzt veröffentlichtem Schreiben vom 29. September 2025 kündigte die NTT Docomo Inc., nach eigenen Angaben das größte Telekommunikationsunternehmen der Welt, das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Angaben zu den Gründen der Kündigung machte das Unternehmen nicht. Delegiert wurde .goo am 03. März 2015, aktuell sind jedoch lediglich zwei Domains registriert. Unklar bleibt, ob es zuvor Verhandlungen gab, die Domain-Endung an den Suchmaschinenbetreiber Google zu übertragen. Immerhin hatte NTT im Jahr 2013 eine „legal rights objection“ gegen Google erhoben, in deren Folge Google die eigene Bewerbung um .goo zurückziehen musste. Vorläufig wird ICANN die Endung jedenfalls nicht auf eine andere Registry übertragen. Ob Google bei der bevorstehenden Einführungsrunde einen erneuten Anlauf unternimmt, um den Zuschlag für .goo doch noch zu erhalten, bleibt abzuwarten.

Das Kündigungsschreiben für .goo finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/goo/goo-termination-notice-29-09-2025-en.pdf

Quelle: unstoppabledomains.com, dnsbelgium.be, icann.org

DRS – CHECK24 SCHEITERT AN CHECK24.CO.UK

Die deutsche Check24 GmbH ging in einem Verfahren beim „Dispute Resolution Service“ von Nominet gegen den Inhaber der Domain check24.co.uk vor und scheiterte, da sie ihre Behauptungen nicht belegte und stattdessen das DRS-Regelwerk neu interpretierte. Sie erhielt dafür nicht nur eine Beschwerdeabweisung, sondern auch die Bestätigung eines Reverse Domain Name Hijackings.

Beschwerdeführerin ist die deutsche Check24 GmbH aus München, die ihre Markenrechte durch die Domain check24.co.uk verletzt sieht. Sie wandte sich an den „Dispute Resolution Service“ der .uk-Verwaltung Nominet und strengte ein Verfahren nach den Nominet-Streitbeilegungsregeln (Dispute Resolution Service Policy – DRSP) an. Die Beschwerdeführerin trug unter anderem vor, von September 2012 bis März 2022 Inhaberin einer EU-Marke „Check24“ gewesen und seit Januar 2023 Inhaberin einer UK-Marke „Check24“ zu sein. Darüber hinaus bestünden aufgrund der jahrelangen Nutzung des Kennzeichens „Check24“ im geschäftlichen Verkehr nicht registrierte Markenrechte. Der Gegner sei seit Februar 2017 Domain-Inhaber und habe die Domain in erster Linie registriert, um sie an die Beschwerdeführerin oder einen ihrer Wettbewerber zu verkaufen. Er habe sie nie ordentlich genutzt oder ein Angebot unter ihr entwickelt, sondern sie lediglich zum Verkauf angeboten. Weiter blockiere er die Domain-Registrierung unter .co.uk für die Beschwerdeführerin. Der Gegner ist Domain-Investor mit Sitz in Neuseeland. Er hält unter anderem entgegen, die Beschwerdeführerin habe keine ihrer Behauptungen mit Beweisen belegt. Als er die Domain kaufte, wusste er von der Beschwerdeführerin nichts. Für ihn spiegele die Domain eine offensichtliche Kombination von beschreibenden Begriffen wider, nämlich „Check“ im Sinne von „untersuchen“ usw. und „24“, die gängige Endung für 24 Stunden in einem Tag, die für eine Vielzahl von Unternehmen oder Organisationen von Interesse sein könnte. Aus diesem Grunde habe er die Domain seinerzeit gekauft und auch andere Domains nach ähnlichem Schema in seinem Portfolio. Er habe die Domain von Anfang an zum Verkauf angeboten, aber nie die Beschwerdeführerin oder einen ihrer Wettbewerber angesprochen, um sie zu verkaufen. Die Beschwerdeführerin sei im Bereich von Großbritannien unter ihrer Firma „Check24“ nicht aufgetreten, sondern unter einer Tochterunternehmung mit dem Namen „Planet Rentalcars“. Die UK-Unternehmung Check24 Limited wurde erst im Juni 2025 gegründet. Der Gegner stellte nicht nur einen Antrag auf Abweisung der Beschwerde, sondern auch auf Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Als Entscheider wurde der britische Rechtsanwalt David Engel berufen.

Engel wies die Beschwerde ab und stellte ein RDNH fest (Nominet DSR 28103). Markenrechte am Begriff „Check24“ gestand Engel der Beschwerdeführerin zu, zumal der Gegner diese auch gar nicht abstritt. Allerdings ließ er lediglich die eingetragenen Markenrechte gelten, da die Beschwerdeführerin keinerlei Nachweise für nicht registrierte Markenrechte und einer Unterscheidungskraft von „Check24“ vorgelegt habe. Der zweite Prüfungspunkt des DRSP widmet sich der missbräuchlichen Registrierung („abusive registration“). Hier stellte Engel unter anderem fest, dass die Beschwerdeführerin behauptet, der Gegner habe die Domain registriert, um sie an sie oder einen Mitbewerber zu verkaufen. Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass die Beschwerdeführerin nachweist, dass der Gegner um ihre Existenz wusste und er sie registrierte, um sie an die Beschwerdeführerin oder einen Wettbewerber zu verkaufen. Aber die Beschwerdeführerin habe keinerlei Anstalten gemacht zu erklären noch zu belegen, dass der Gegner mit Sitz in Neuseeland von ihr, die seinerzeit ihr Geschäft lediglich in Deutschland, Österreich und Spanien betrieb, hätte wissen sollen. Auch behaupte sie nicht, dass der Gegner ihr die Domain zum Kauf angeboten habe. Selbst in ihrem weiteren Vortrag auf die Entgegnung des Gegners bestreite die Beschwerdeführerin nicht die Behauptung des Gegners, dass er keine Kenntnis von der Existenz der Beschwerdeführerin hatte, sondern bringt stattdessen das neuartige Argument vor: „awareness is not a subjective matter“. Engel stellte allerdings klar, dass „Kenntnis“ unbedingt ein subjektives Element ist. Etwas anderes zu behaupten, widerspreche dem klaren Wortlaut der DRSP. Ohne Kenntnis von der Beschwerdeführerin konnte der Gegner die Domain auch nicht registrieren, um sie für sie zu blockieren. Auch weitere Punkte wies Engel zurück, da sie dem Wortlaut der DRSP und dem „DRS’s Experts Overview“ widersprechen, die regeln, dass die Registrierung einer Domain, um sie zu verkaufen, legitim sei, es sei denn, es sei von vornherein Absicht gewesen, Missbrauch zu betreiben. Aber die Beschwerdeführerin habe nicht nachgewiesen, dass es eher wahrscheinlicher als unwahrscheinlicher ist, dass der Gegner zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung 2017 um sie wusste. Davon abgesehen handele es sich bei „Check“ und „24“ um zwei Alltagsbegriffe, für die die Beschwerdeführerin keine Nachweise vorgelegt habe, wonach sie durch deren Nutzung Unterscheidungskraft erlangt hätten. Unter diesen Umständen habe die Beschwerdeführerin nicht den Nachweis geführt, dass der Gegner die Domain check24.co.uk missbräuchlich registriert hat.

In der Folge prüfte Engel noch das RDNH, das er bestätigte. Die Beschwerdeführerin habe schwache und absurde Behauptungen aufgestellt, ohne Nachweise für diese vorzulegen. Dem Gegner habe sie diesen hoffnungslosen Fall zu begegnen aufgebürdet. Sie habe dabei die klar formulierten Regeln der DRS missachtet, und insgesamt wenig bis keine Belege zur Begründung ihrer Behauptungen vorgelegt. Das spreche alles für den Missbrauch des Verfahrens. Damit wies Engel die Beschwerde ab und stellte ein RDNH fest.

Die Entscheidung über die Domain check24.co.uk finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/D00028103_full_decision.pdf

Die Nominet Dispute Resolution Service Policy findet man unter:
> https://nominet.uk/wp-content/uploads/2025/03/Dispute-Resolution-Service-Policy-post-1st-Oct-2016.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, nominet.org.uk, eigene Recherche

ONLINE.JOBS – ARBEITSBESCHAFFUNG ZU US$ 65.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche liefert ruhige Daten, bietet aber mit online.jobs zum Preis von US$ 65.000,– (ca. EUR 56.034,–) eine nTLD als teuerste Domain.

Mit luxurylock.com zum Preis von US$ 49.888,– (ca. EUR 43.007,–) muss sich die Kommerzendung diesmal mit dem dritten Platz begnügen. Unter den Länderendungen liegt die portugiesische apostar.pt mit EUR 17.500,– vorne. Die Drei-Zeichen-Domain sge.eu kommt auf EUR 13.000,– und verbessert sich so gegenüber den im Juni 2007 erzielten EUR 2.900,–. Nicht so glücklich trifft es die Schweizer assurancevie.ch mit aktuell EUR 2.888,–, die so gegenüber den im April 2016 erzielten EUR 5.000,– verliert.

Die neuen generischen Endungen zeigen sich in Höchstform und kommen mit den beiden teuersten Domains der Woche: online.jobs zum Preis von US$ 65.000,– (ca. EUR 56.034,–) und ala.xyz für US$ 50.000,– (ca. EUR 43.103,–). Die klassischen generischen Endungen stehen nicht übel da, mit mehreren fünfstelligen Preisen und hyper.org zum Preis von US$ 15.000,– (ca. EUR 12.931,–) an der Spitze. Die vergangene Domain-Handelswoche war recht gemäßigt, aber akzeptabel.

Länderendungen
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apostar.pt – EUR 17.500,–
ptsd.ai – US$ 16.250,– (ca. EUR 14.009,–)
sge.eu – EUR 13.000,–
tcm.ch – EUR 11.000,–
massage.ch – EUR 9.000,–
dhi.io – US$ 8.999,– (ca. EUR 7.758,–)
img.ch – EUR 7.500,–
monicaforcongress.us – US$ 7.600,– (ca. EUR 6.552,–)
tlt.nl – EUR 6.500,–
jtexpress.eu – EUR 5.999,–
123auto.nl – EUR 5.350,–
icma.eu – EUR 5.200,–
afl.eu – EUR 4.800,–
palletswanted.co.uk – GBP 4.000,– (ca. EUR 4.554,–)
gwin.de – GBP 3.988,– (ca. EUR 4.540,–)
blankpage.vc – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)
thermia.de – EUR 3.900,–
stairs.co.uk – US$ 3.990,– (ca. EUR 3.440,–)
myskin.co.uk – US$ 3.989,– (ca. EUR 3.439,–)
chuck.fr – EUR 3.150,–
landers.eu – EUR 3.000,–
ses.at – EUR 3.000,–
triton.eu – EUR 3.000,–
lantern.co.uk – US$ 3.459,– (ca. EUR 2.982,–)
metalverse.ai – US$ 3.456,– (ca. EUR 2.979,–)
hopeless.eu – EUR 2.995,–
assurancevie.ch – EUR 2.888,–
thuisbatterijeindhoven.nl – EUR 2.700,–
nouvelhorizon.fr – EUR 2.499,–
management.co.uk – US$ 2.272,– (ca. EUR 1.959,–)
sik.be – EUR 2.000,–
union.it – EUR 2.000,–
laborabzug.de – EUR 2.200,–
bolgherisassicaia.it – EUR 2.000,–

Neue Endungen
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online.jobs – US$ 65.000,– (ca. EUR 56.034,–)
ala.xyz – US$ 50.000,– (ca. EUR 43.103,–)
joy.bot – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)

Generische Endungen
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hyper.org – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.931,–)
wolfs.net – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.345,–)
zamorano.org – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.345,–)
courances.net – US$ 9.100,– (ca. EUR 7.845,–)
cylinder.org – GBP 3.000,– (ca. EUR 3.416,–)
mural.net – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.585,–)
bitterroot.org – US$ 2.975,– (ca. EUR 2.565,–)
onefish.org – EUR 1.800,–
gql.net – US$ 2.054,– (ca. EUR 1.771,–)
makris.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.724,–)

.com
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luxurylock.com – US$ 49.888,– (ca. EUR 43.007,–)
mbaplus.com – US$ 40.000,– (ca. EUR 34.483,–)
daobank.com – US$ 28.000,– (ca. EUR 24.138,–)
deepmatter.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.145,–)
revanna.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.145,–)
usaggregates.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.145,–)
handandeye.com – US$ 16.500,– (ca. EUR 14.224,–)
liege.com – EUR 13.000,–
9bay.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.931,–)
buildbuy.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.834,–)
floridacardiovascular.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.834,–)
bootee.com – US$ 14.250,– (ca. EUR 12.284,–)
dandin.com – US$ 14.000,– (ca. EUR 12.069,–)
lmebel.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.345,–)
9do.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 12.069,–)
9robot.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 12.069,–)
ayox.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 12.069,–)
corvero.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 12.069,–)
encoreconcerts.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 12.069,–)
mobilityglobal.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 12.069,–)
qpus.com – US$ 8.800,– (ca. EUR 7.586,–)
usedevs.com – US$ 8.700,– (ca. EUR 7.500,–)
seedforge.com – US$ 6.940,– (ca. EUR 5.983,–)
utahrangers.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.172,–)
bitcoinproducts.com – US$ 5.995,– (ca. EUR 5.168,–)
9link.com – EUR 5.000,–
vosfactures.com – US$ 5.670,– (ca. EUR 4.888,–)
okea.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

ICON.COM – DIE TEUERSTEN DOMAINS DES JAHRES 2025

Bereits zum Ablauf des ersten Jahresdrittels 2025 lieferte die Endung .com mit icon.com zum Preis von US$ 12.000.000,– (ca. EUR 10.562.450,–) nicht nur die erste und einzige achtstellig bezahlte Domain in diesem Jahr, sondern letztlich auch den höchsten bekanntgewordenen Preis 2025. Solche Preise haben einige für dieses Jahr erwartet, leider wurden mehr nicht bekannt.

Weiter zeigt sich, dass die Landesendungen, getrieben vom Hype um künstliche Intelligenz (KI/AI) den höchsten Wert neben den .com-Domains einfahren und auch sonst stattliche Zahlen aufweisen. Von den Top 20 unter den Landesendungen besetzt .ai, die Endung von Anguilla, 14 Plätze und kommt da auf eine Gesamtsumme von US$ 3.815.000,–. Die deutsche Endung kommt mit der Domain ferienhaus.de auf immerhin sehr gute EUR 357.000,– und damit auf Platz drei der Jahresbesten 2025 unter den Länderendungen.

Die Summe der Preise der 20 teuersten Domains im Überblick der Jahre:

2025 – US$ 29.829.668,–
2024 – US$ 32.162.269,–
2023 – US$ 13.761.295,–
2022 – US$ 44.658.355,–
2021 – US$ 33.918.200,–
2019 – US$ 44.989.000,–
2018 – US$ 14.800.000,–
2017 – US$ 16.900.000,–

Das Jahr 2025 war alles in allem – immer unter der Prämisse, dass die meisten hochpreisigen Verkäufe nicht bekannt werden – im Rahmen. Es fällt etwas gegenüber dem Jahr 2024 ab, steht aber, schaut man sich die Preise der Top 20 über die Jahre an, im oberen Mittelfeld. Das Jahr ist noch nicht abgelaufen: in den letzten Tagen kann es noch zu wichtigen Verkäufen kommen. Wir werden im neuen Jahr weiter berichten.

Länderendungen
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wisdom.ai – US$ 750.000,– (ca. EUR 643.722,–)
cloud.ai – US$ 600.000,– (ca. EUR 509.654,–)
ferienhaus.de – EUR 357.000
tyres.co.uk – GBP 300.000,– (ca. EUR 358.911,–)
law.ai – US$ 350.000,– (ca. EUR 300.915,–)
rush.ai – US$ 300.000,– (ca. EUR 267.857,–)
adapt.ai – US$ 300.000,– (ca. EUR 256.084,–)
seed.ai – US$ 225.000,– (ca. EUR 200.893,–)
breeze.ai – US$ 225.000,– (ca. EUR 198.011,–)
mb.io – US$ 220.000,– (ca. EUR 189.747,–)
sim.ai – US$ 220.000,– (ca. EUR 186.441,–)
ace.ai – US$ 205.000,– (ca. EUR 197.554,–)
zip.ai – US$ 200.000,– (ca. EUR 184.836,–)
rank.ai – US$ 200.000,– (ca. EUR 173.665,–)
ai.tv – US$ 200.000,– (ca. EUR 172.414,–)
turbo.ai – US$ 165.000,– (ca. EUR 152.778,–)
nova.co – US$ 160.000,– (ca. EUR 137.931,–)
weather.ai – US$ 150.000,– (ca. EUR 144.231,–)
os.ai – US$ 150.000,– (ca. EUR 137.615,–)
coches.es – EUR 120.000,– (ca. EUR 102.169,–)

Neue Endungen
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super.xyz – US$ 287.607,– (ca. EUR 245.505,–)
crypto.bot – US$ 250.000,– (ca. EUR 215.109,–)
intelligence.xyz – US$ 150.000,– (ca. EUR 127.781,–)
my.bet – US$ 150.000,– (ca. EUR 127.413,–)
turtle.xyz – US$ 106.000,– (ca. EUR 91.206,–)
altitude.xyz – US$ 99.888,– (ca. EUR 86.379,–)
purpose.app – US$ 87.550,– (ca. EUR 74.565,–)
codex.xyz – US$ 79.888,– (ca. EUR 73.831,–)
watch.now – US$ 79.888,– (ca. EUR 68.825,–)
love.now – US$ 79.499,– (ca. EUR 67.372,–)
bits.xyz – US$ 70.000,– (ca. EUR 67.308,–)
grid.app – US$ 69.888,– (ca. EUR 59.227,–)
online.jobs – US$ 65.000,– (ca. EUR 55.341,–)
thoughtful.xyz – US$ 64.888,– (ca. EUR 55.938,–)
ala.xyz – US$ 50.000,– (ca. EUR 43.103,–)
surge.xyz – US$ 50.000,– (ca. EUR 43.103,–)
airport.media – EUR 43.000,–
mega.app – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.735,–)
auto.finance – US$ 45.000,– (ca. EUR 38.462,–)
borderless.xyz – US$ 35.888,– (ca. EUR 32.925,–)

Generische Endungen
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r.org – US$ 375.000,– (ca. EUR 318.534,–)
forward.org – US$ 100.000,– (ca. EUR 84.942,–)
lw.org – US$ 95.000,– (ca. EUR 81.897,–)
seniors.org – US$ 78.499,– (ca. EUR 76.445,–)
begin.org – EUR 55.000,–
dcf.org – US$ 45.000,– (ca. EUR 38.334,–)
vl.org – US$ 45.000,– (ca. EUR 41.284,–)
zama.org – EUR 35.000,–
manifest.org – US$ 35.000,– (ca. EUR 32.110,–)
fusion.org – US$ 32.000,– (ca. EUR 27.586,–)
onchain.net – US$ 29.888,– (ca. EUR 25.653,–)
cypher.net – US$ 28.000,– (ca. EUR 23.729,–)
usd.org – US$ 26.369,– (ca. EUR 22.538,–)
backup.org – EUR 20.000,–
cia.org – US$ 20.630,– (ca. EUR 17.483,–)
mbtest.org – US$ 20.350,– (ca. EUR 17.543,–)
img.org – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.544,–)
immigrants.org – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.600,–)
ghf.org – US$ 17.500,– (ca. EUR 16.509,–)
dictionary.net – US$ 17.250,– (ca. EUR 14.878,–)

.com
—–

icon.com – US$ 12.000.000,– (ca. EUR 10.562.450,–)
commerce.com – US$ 2.444.000,– (ca. EUR 2.350.000,–)
fuse.com – US$ 2.129.509,– (ca. EUR 1.874.073,–)
sword.com – US$ 1.500.000,– (ca. EUR 1.274.134,–)
gx.com – US$ 1.200.000,– (ca. EUR 1.103.408,–)
slash.com – US$ 1.000.000,– (ca. EUR 884.956,–)
zh.com – US$ 1.000.000,– (ca. EUR 863.088,–)
double.com – US$ 980.000,– (ca. EUR 899.083,–)
spend.com – US$ 802.500,– (ca. EUR 775.445,–)
divinity.com – US$ 795.000,– (ca. EUR 677.086,–)
nolimit.com – EUR 625.000,–
arch.com – US$ 701.000,– (ca. EUR 599.145,–)
abtc.com – US$ 699.999,– (ca. EUR 616.473,–)
pack.com – US$ 600.000,– (ca. EUR 584.300,–)
hsm.com – US$ 550.000,– (ca. EUR 474.138,–)
dollars.com – US$ 500.000,– (ca. EUR 434.163,–)
fanbase.com – US$ 431.400,– (ca. EUR 414.808,–)
carbonenergy.com – US$ 400.000,– (ca. EUR 344.828,–)
nickel.com – US$ 325.000,– (ca. EUR 280.308,–)
mayan.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 258.746,–)
footage.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 254.237,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

RIPE 92 – TREFFEN IM MAI 2026 IN EDINBURGH

Réseaux IP Européens (RIPE) lädt für Mai 2026 zum 92. RIPE-Meeting. Das RIPE-Meeting 2026 findet vom 18. bis 22. Mai 2026 in Edinburgh (Großbritannien) statt. Seit dem 17. Dezember 2025 können Vorträge eingereicht werden.

Das RIPE 92 wird vom 18. bis 22. Mai 2026 in Edinburgh (Großbritannien) und online stattfinden. Aktuell öffnet sich das Fenster, Präsentationen einzureichen: vom 17. Februar 2026 bis 09. März 2026 können Teilnehmende ihren Talk einreichen. Der Meeting-Plan liegt noch nicht vor, er wird aber sicher wenig von der gängigen Struktur der RIPE-Meetings abweichen. Es steht zu erwarten, dass nach einem morgendlichen „Welcome Coffee“ um jeweils 08:30 Uhr die Arbeitstage um 09:00 Uhr beginnen, wobei der erste Tag mit Tutorials und einer sich anschließenden Einführung für Neulinge, für die es auch ein eigenes Mittagessen gibt, startet. Es werden voraussichtlich zahlreiche Plenarsitzungen und am Mittwochnachmittag, dem 22. Mai 2026, das „General Meeting“ stattfinden. Bereits jetzt haben sich über 100 Teilnehmer angemeldet, von denen mehr als 70 vor Ort sein wollen.

Das RIPE 92 findet vom 18. bis 22. Mai 2026 vor Ort im The Edinburgh International Conference Centre, The Exchange, 150 Morrison St, Edinburgh EH3 8EE (Großbritannien) und online statt. Bis 20. Februar 2026 gibt es Early Bird-Konditionen für die Tickets: Das Wochenticket kostet EUR 350,–, das Tagesticket EUR 125,–. Danach steigen die Preise, und das Wochenticket kostet EUR 400,–, das Tagesticket EUR 130,–; Studierende zahlen lediglich EUR 50,–. Die Online-Teilnahme kostet nichts. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an Internet Service Provider (ISPs) und Netzwerkbetreiber, die Teilnahme steht aber jedem offen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://ripe92.ripe.net

Quelle: ripe.net, eigene Recherche

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