Domain-Newsletter

Ausgabe #1290 – 23. Oktober 2025

Themen: Tonic – haftet ICANN für faule ccTLD-Registries? | Monatsreport – eco eV baut topDNS-Initiative aus | TLDs – News von .mobile, .nl und .privacy | Letzte Instanz – Lamborghini bekommt lambo.com | aceforasd.com – Autistenschule fällt durch | wisdom.ai – weise angelegte US$ 750.000,– | Berlin – Diskussion zur digitalen Souveränität

TONIC – HAFTET ICANN FÜR FAULE CCTLD-REGISTRIES?

Haftet ICANN für Rechtsverletzungen, die von der Registry einer ccTLD nicht effektiv unterbunden werden? Das behauptet jedenfalls das tschechische Anti-Piraterie-Unternehmen Warezio und droht der Internet-Verwaltung deshalb mit einer Klage.

„Coordinates the allocation and assignment of names in the root zone of the Domain Name System (DNS) and coordinates the development and implementation of policies concerning the registration of second-level domain names in generic top-level domains (gTLDs)“ – so steht es in den Bylaws von ICANN und weist der Netzverwaltung damit die Zuständigkeit für generische Top Level Domains (gTLDs) wie .com, .net oder .info zu. Die Aufsicht über die country code Top Level Domains (ccTLDs) wie .de, .at oder .ch liegt hingegen bei den jeweiligen Ländern. Doch die in Prag ansässige Warezio s.r.o., die gegen die unbefugte Verbreitung von Medieninhalten über das Internet kämpft, stellt dieses Grundprinzip nun in Frage. In einem Schreiben vom 13. Oktober 2025 fordert das Unternehmen ICANN dazu auf, im Kampf gegen Online-Piraterie endlich zu handeln. Konkret im Visier hat man die .to-Registry Tonic. Das Länderkürzel des im Südpazifik gelegenen polynesischen Königreichs untersteht formell dem Government of the Kingdom of Tonga, wird aber von dem Software-Unternehmer Eric Gullichsen verwaltet, der seinen Sitz in Burlingame (US-Bundesstaat Kalifornien) hat. Nach inoffiziellen Angaben sind zwar lediglich ca. 60.000 .to-Domains registriert, unter den Betreibern von urheberrechtsverletzenden Webseiten gilt .to aber nach Angaben der Motion Picture Association (MPA) als besonders beliebt. Auch die Untersuchungen von Warezio hätten ergeben, dass eine beträchtliche Anzahl aktiver Piraterie-Websites unter .to-Domains betrieben wird. Der vom Büro des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR) veröffentlichte Bericht „2024 Review of Notorious Markets for Counterfeiting and Piracy“ unterstreiche die Problematik; er enthalte sieben Verweise auf .to-Domains, weit mehr als bei jeder anderen ccTLD.

Besonders problematisch für Warezio ist, dass Tonic einen Missbrauch des Domain Name Systems systematisch fördere. So gibt es für .to keinen funktionsfähigen, öffentlich zugänglichen WHOIS- oder RDAP-Dienst, der die Kontaktinformationen der Domain-Inhaber enthält; damit würden die Domain-Inhaber vor jeder Form legitimer Anfragen durch Rechteinhaber, Strafverfolgungsbehörden oder Regulierungsbehörden geschützt. Selbst bei legitimen Anfragen verfüge TONIC über keinen Mechanismus zur Offenlegung von WHOIS-Daten. Des Weiteren veröffentliche TONIC keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schaffe so ein unreguliertes Umfeld ohne branchenübliche Sicherheitsvorkehrungen und Compliance-Mechanismen; dadurch würden die Rechte und Pflichten der Domain-Inhaber nicht ausreichend definiert. Nichts anderes gelte für die Vertragsbeziehung zu den Registraren, auch hier fehle es an klaren Regelungen. Tonic biete auch keine Mechanismen zur Identifizierung des für eine bestimmte Domain zuständigen Registrars; dies führe zu einer Durchsetzungslücke für Rechteinhaber, da sie weder den jeweiligen Registrar identifizieren noch den geltenden Rechtsrahmen für dessen Tätigkeit ermitteln könnten. Ergänzend habe Tonic mitgeteilt, derzeit keine weiteren Registrare zu akkreditieren, so dass das Unternehmen effektiv als geschlossenes Oligopol agiere. Ein außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren fehle ohnehin. Insgesamt stelle Tonic eine Bedrohung für die Rechte des geistigen Eigentums dar.

Für all das stehe auch ICANN in der Verantwortung. Warezio beruft sich dabei auf europäisches und tschechisches Wettbewerbsrecht; konkret erwähnt werden die Grundsätze der Rom-II-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 864/2007) und Artikel 2976 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs Tschechiens. Durch die wissentliche Duldung einer Registry, die unrechtmäßige kommerzielle Aktivitäten ermögliche und legitime Durchsetzungsmaßnahmen behindere, laufe ICANN Gefahr, als „assisting person“ angesehen zu werden und zu haften. Man gebe ICANN sieben Tage Zeit, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und einen Zeitplan für deren Umsetzung vorzulegen; andernfalls behalte man sich alle rechtlichen Schritte vor. ICANN hat öffentlich auf das Schreiben bisher nicht reagiert, jedoch in der Vergangenheit wiederholt betont, dass man für ccTLDs nicht zuständig ist: „ICANN does not have contract authority to take compliance action against ccTLD operators.“ Gut möglich, dass Warezio diese Auffassung nun gerichtlich prüfen lässt.

Das Schreiben von Warezio finden Sie unter:
> https://torrentfreak.com/images/ICANN-LETTER_FINAL.pdf

Quelle: torrentfreak.com, eigene Recherche

MONATSREPORT – ECO EV BAUT TOPDNS-INITIATIVE AUS

Der eco – Verband der Internetwirtschaft eV baut seine Initiative „topDNS“ weiter aus: in monatlichen, frei verfügbaren „topDNS Reports“ soll künftig DNS-Missbrauch analysiert und noch erfolgreicher bekämpft werden.

Seit geraumer Zeit ist die Internet-Verwaltung ICANN darum bemüht, das Domain Name System (DNS) als globale Ressource vor Missbrauch („DNS Abuse“) zu schützen. Hierbei erhält sie seit dem Jahr 2022 mit der eco-Initiative „topDNS“ tatkräftige Unterstützung: Führende Unternehmen der Branche wie die .com- und .net-Registry VeriSign, die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR), die .at-Verwalterin Nic.at, die .ch-Registry SWITCH und einige größere Registrare wie IQ Global AS und Realtime Register haben sich einen stabilen und sicheren Betrieb des DNS zum Ziel gesetzt, einschließlich der Förderung bestehender Aktivitäten zur Bekämpfung von DNS-Missbrauch und Aufklärung darüber, welche Maßnahmen effektiv und angemessen sind. Und der Kreis der Unterstützer wächst: wie eco nun bekanntgab, wird man künftig in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen IT-Sicherheitsinstitut und langjährigen Verbandsmitglied AV-TEST mit Sitz in Magdeburg monatliche Berichte zum Missbrauchsaufkommen im Internet unter dem Namen „topDNS Report: Monthly Analysis for ISPs“ veröffentlichen. Ziel ist es, Gefahrenmuster zu erkennen, Best Practices zu teilen und eine ebenso belastbare wie langfristige Datenbasis insbesondere für Internet Service Provider (ISPs), aber auch für die Fachöffentlichkeit zu schaffen.

Die Reports untersuchen das Aufkommen von Uniform Resource Locators (URLs) auf Ebene von Autonomen Systemen (ASNs), die zur Malware-Verbreitung, Phishing-Kampagnen und anderen potenziell unerwünschten Anwendungen genutzt werden. Mit regelmäßigen Analysen soll eine faktenbasierte Grundlage entstehen, die es ISPs erleichtern soll, Entwicklungen und Muster frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die monatlichen Berichte sollen nicht nur aktuelle Trends und Entwicklungen dokumentieren, sondern auch langfristige Vergleichbarkeit ermöglichen. Zudem werden sie zukünftig durch praxisnahe Best Practices und thematische Schwerpunkte ergänzt, die jeweils einen besonderen Aspekt des DNS-Missbrauchs beleuchten. Durch die systematische und kontinuierliche Erhebung entsteht idealerweise ein verlässliches Lagebild, das Transparenz schafft und den Austausch innerhalb der Branche stärkt. „Die topDNS-Initiative arbeitet eng mit anderen Initiativen wie dem NetBeacon Institute zusammen, um den Austausch an Daten zu verbessern, die zur Reduzierung des Online-Missbrauchs verwendet werden“, so Thomas Rickert, Director Names & Numbers beim eco. „Daher ergänzt dieser Bericht den ebenfalls monatlich erscheinenden Report ‚NetBeacon MAP: Monthly Analysis‘, der detaillierte Statistiken und Daten für Registries und Registrare von Domainnamen bereitstellt, um die Dimension der ISPs.“

Da die Datenerhebung gerade erst begonnen hat, halten sich die Berichte mit Schlussfolgerungen noch zurück. Man gibt jedoch bereits erste Einblicke in die methodische Erfassung der Daten. Die Berichte selbst haben eine Länge von um die 20 Seiten und stehen kostenfrei für jedermann zum Download bereit.

Die topDNS Reports finden Sie unter:
> https://topdns.eco.de/topdns-reports/

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://topdns.eco/

Quelle: eco.de, eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .MOBILE, .NL UND .PRIVACY

Das Domain Name System wird in Kürze eine neue Top Level Domain begrüßen: die .mobile-Registry will noch im November 2025 mit der Startphase beginnen. Dagegen muss .privacy erst noch das Einführungsverfahren erfolgreich durchlaufen, während die niederländische SIDN an der Sicherheit von .nl arbeitet – hier unsere Kurznews.

Die US-amerikanische Dish DBS Corporation macht ihrer bereits 2016 delegierten, bisher aber ungenutzten Top Level Domain .mobile Beine: am 17. November 2025 fällt der Startschuss für die offizielle Einführung. Bis zum 17. Dezember 2025 sind dann zunächst Inhaber von Markenrechten mit Eintrag im Trademark Clearinghouse berechtigt, im Rahmen eines „Sunrise Access“ Domains zu registrieren. Vom 18. Dezember 2025 bis 03. Februar 2026 läuft eine „Mobile Limited Registration Period (LRP)“; hier winken exklusive Bundles, frühzeitiger Registrierungszugang und Sonderpreise. Ab dem 04. Februar 2026 bis zum 18. Februar 2026 übernimmt dann ein „Early Access Program (EAP)“, an dem jedermann teilnehmen kann, bevor .mobile am 19. Februar 2026 in die Live-Phase übergeht. Die Endung .mobile versteht sich laut Eigenbeschreibung als „modern, mobile-first domain extension designed for life in motion – perfect for creators, startups, professionals, and forward-thinking brands“; Registrierungsbeschränkungen gibt es nicht, so dass .mobile-Domains als „unrestricted tld“ von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden dürfen. Spannend wird sein, wie sich .mobile gegen den unmittelbaren Konkurrenten .mobi durchsetzen will; die 2005 delegierte Domain-Endung kommt aktuell auf rund 265.000 registrierte Domains.

Die .nl-Registry SIDN hat ein Update zu den Sondierungsgesprächen mit drei niederländischen Cloud-Diensteanbieter veröffentlicht. Wie bereits mitgeteilt, will SIDN einen Teil jener Technologie, die hinter der Verwaltung von .nl-Domains steckt, zu Amazon Web Services (AWS) verlagern. Die .nl-Zonendatei muss nach staatlicher Intervention jedoch von einem niederländischen Cloud-Diensteanbieter gehostet werden; zudem soll nur ein kleinerer Teil des Domain-Registrierungssystems als ursprünglich vorgesehen in die AWS-Public-Cloud in Frankfurt migriert werden. In den vergangenen Wochen hat SIDN seine Anforderungen nun konkretisiert, unter anderem durch Angaben zum Aufbau der Infrastruktur, der Verfügbarkeit des Registrierungssystems im Notfall („contingency scenario“) und einem Rückkehr-Programm („exit scenario“). Dabei hätten die bisherigen Gespräche die Ansicht bestätigt, dass noch einiges zu tun ist, bis die Dienste der drei Anbieter die SIDN-Anforderungen vollständig erfüllen können. Die Registry gibt sich aber zuversichtlich. Man werde in den kommenden Monaten regelmäßig mit den drei Unternehmen in Kontakt bleiben und gemeinsam mit ihnen nach Lösungsansätzen suchen, die den hohen Anforderungen an Kontinuität und Sicherheit gerecht werden und gleichzeitig zur digitalen Souveränität der Niederlande beitragen.

Eine Partnerschaft bestehend aus Women in Web3 Privacy (WiW3P), Secret Network und FLUIDEFI hat angekündigt, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die Einführung der Top Level Domain .privacy bewerben zu wollen. Im Mittelpunkt der Bewerbung steht die Absicht, Datenschutz als Kernprinzip der globalen digitalen Identität zu machen. 2024 als blockchain-basierte Web3-Domain für Einzelpersonen und Organisationen eingeführt, die der Meinung sind, dass die Datenhoheit bei den Nutzern selbst liegen sollte, zielt .privacy mit der Bewerbung darauf ab, dezentrale Innovation mit traditioneller DNS-Infrastruktur zu vereinen, indem datenschutzorientierte Technologie in jeden Winkel des Webs gebracht werden soll. Auch im klassischen DNS will die Endung dazu Web3-native Funktionen wie verschlüsselte Nachrichtenübermittlung, Krypto-Zahlungen und Onchain-Website-Hosting beibehalten. „Privacy is not about hiding; it is about choice“, sagt Lisa Loud, Executive Director des Secret Network. „.privacy represents a new standard for digital trust, where users can participate online without sacrificing autonomy or transparency.“ Als Partner hat sich das Trio für Unstoppable Domains entschieden. „.privacy represents a commitment to data sovereignty; rooted in ownership, not oversight“ merkt Sandy Carter, Chief Business Officer von Unstoppable Domains, an.

Quelle: get.mobile, sidn.nl, globenewswire.com

LETZTE INSTANZ – LAMBORGHINI BEKOMMT LAMBO.COM

Nachdem Domain-Investor Richard Blair im UDRP-Streit um lambo.com 2022 unterlegen war, klagte er vor den US-Zivilgerichten auf Feststellung, dass er berechtigter Domain-Inhaber sei und dass kein Anspruch auf Übertragung der Domain auf die Automobili Lamborghini S.p.A besteht. Zwei Jahre später wies der „United States District Court for the District Of Arizona“ die Feststellungsklage Blairs ab und bestätigte die UDRP-Entscheidung. Blair ging in Berufung. Nun liegt auch die Berufungsentscheidung des „United States Court of Appeals for the Ninth Circuit“ vor.

In einem UDRP-Verfahren der Automobili Lamborghini S.p.A gegen den Inhaber der Domain lambo.com war die Beschwerdeführerin vor der WIPO im August 2022 erfolgreich: das Dreier-Panel sah überwiegend die drei Elemente der UDRP erfüllt und entschied auf Übertragung der Domain. Panelist Neil Anthony Brown war anderer Ansicht und legte sie auf neun Seiten dar. Nichtsdestotrotz galt die Entscheidung, wonach die Domain zu übertragen ist. Der Gegner, der US-amerikanische Domain-Investor Richard Blair, legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, indem er am 24. August 2022 ein Klageverfahren bei den Zivilgerichten startete. Er beantragte festzustellen, dass er die Domain lambo.com nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) nicht zu Unrecht hält bzw. nutzt und er sie nicht auf die Beschwerdeführerin übertragen muss. Unter anderem trug er vor, dass er, nachdem er die Domain Lamborghini.com 2018 für US$ 10.000,– gekauft hatte, unter dem Spitznamen „Lambo“ aktiv war. Dass Lamborghini eine entsprechende Marke hat, habe er damals nicht gewusst. Nie habe er die Absicht gehabt, mit der Domain an den Rechten der Automobili Lamborghini S.p.A zu partizipieren. Die Beklagte trat der Klage entgegen und versuchte mit ihrem Vortrag deutlich zu machen, dass der Kläger die Domain lambo.com unberechtigterweise nutzt. Besonders stellte die Beklagte heraus, dass die Domain lambo.com über die Jahre zum Verkauf angeboten wurde und sich ihr Preis immer weiter erhöhte, auf zuletzt US$ 75 Mio.

Zwei Jahren später, im Oktober 2024, lag das Urteil des „United States District Court for the District Of Arizona“ vor. Richterin Roslyn O. Silver hatte die Klage abgewiesen und die vorangegangene UDRP-Entscheidung (Order from 16th day of October, 2024, No. CV-22-01439-PHX-ROS) bestätigt. Letztlich ging es um die Frage, ob der Kläger in böser Absicht gehandelt hat, um von der Marke der Beklagten zu profitieren. Der ACPA listet neun nicht abschließende Faktoren zur Bewertung einer bösen Absicht, die Silver durchging und nach deren Prüfung sie zu dem Ergebnis kam, dass die bisherigen Handlungen der Klägers in Bezug auf die Domain lambo.com in der bösgläubigen Absicht erfolgten, vom Geschäftswert von Lamborghini zu profitieren. Sie wies die Klage ab. Damit gab sich Blair nicht zufrieden und legte Rechtsmittel zum „United States Court of Appeals for the Ninth Circuit“ ein. Dessen Entscheidung erging am 09. Oktober 2025 in Form eines „Memorandum“. Ein gerichtliches Memorandum oder eine „Memorandum Opinion“ ist eine kurze Entscheidung, in der üblicherweise nur das Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung wiedergegeben wird, ohne eine ausführliche Begründung oder die juristische Analyse zu enthalten. Solche Entscheidungen werden oft in Fällen getroffen, in denen die Rechtslage klar ist und keine neuen juristischen Grundsätze entwickelt werden müssen. Entsprechend sieht das fünfseitige Memorandum des „United States Court of Appeals for the Ninth Circuit“ auch aus.

Das Berufungsgericht geht darin lediglich die Prüfung der neun nicht abschließenden Faktoren der ACPA zur Bewertung einer bösen Absicht durch und stellt fest, dass – wie die Vorinstanz bereits korrekt festgestellt habe – die überwiegende Zahl der Faktoren zugunsten der Beklagten ausschlagen. Die ersten vier Faktoren sprächen zugunsten der Beklagten: Der Kläger selbst habe zugegeben, keine Rechte am Begriff „lambo“ zu haben und dass er für sich den Spitznamen erst nutzte, nachdem er Domain-Inhaber geworden war. Weiter hatte er die Domain nicht entwickelt und im Zusammenhang mit einem seriösen Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder die Marke auf gutgläubig nichtkommerzielle oder faire Art genutzt. Auch die Faktoren sechs und neun sprachen für die Beklagte, da die Domain zu einem exorbitanten Preis von US$ 75 Mio. zum Verkauf stand, ohne dass der Kläger die Domain wirklich nutzte, sowie der Umstand, dass die Marke „Lambo“ unterscheidungskräftig und berühmt ist. Lediglich die Faktoren sieben und acht sprachen für den Kläger, wonach es keinen Hinweis auf falsche Kontaktdaten und auch keinen auf andere Markenrechte verletzende Domains beim Kläger gab. Doch alles andere sprach gegen ihn, sodass das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Kläger eine böswillige Absicht verfolgte, Profit aus der Marke der Beklagten zu erzielen, bestätigen konnte.

Sie finden das Memorandum des „United States Court of Appeals for the Ninth Circuit“ unter
> https://cdn.ca9.uscourts.gov/datastore/memoranda/2025/10/09/24-6839.pdf

Unsere frühere Berichterstattung zu dem Rechtsstreit finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/sonstiges-domain-recht/acpa-entscheidung-us-gericht-bestaetigt-im-streit-um-lambo-com-das-udrp-urteil-69625.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

ACEFORASD.COM – AUTISTENSCHULE FÄLLT DURCH

Im Streit um die Domain aceforasd.com scheitert die Beschwerdeführerin schon an der mangelnden Kommunikation mit dem Gegner, der die Domain für sie verwaltete. Im UDRP-Verfahren vermochte sie ihre Markenrechte nicht nachzuweisen, weshalb das Schiedsgericht die Prüfung früh abbrach und ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) feststellte.

Die Academy of Collaborative Education ist eine auf Schüler aus dem Autismusspektrum spezialisierte Schule mit Sitz in Monroe (US-Bundesstaat Louisiana). Sie behauptet, Inhaberin der Gewohnheitsmarken „ACADEMY OF COLLABORATIVE EDUCATION“, „ACEFORASD“ und „ACE“ zu sein, die sie kontinuierlich seit 2024 für ihre Bildungsdienstleistungen nutzt. Sie ist zudem seit 2021 Inhaberin der Domain aceforasd.org. Von 2021 bis 2024 bereitete sie sich darauf vor, die ACE-Marken für ihre Bildungsdienstleistungen zu verwenden, bevor sie die Schule im Herbst 2024 eröffnete. Seitdem seien ihre Marken in Monroe und Umgebung bestens bekannt. Auf Facebook habe sie 2.900 Follower und hunderte „likes“. Sie sieht ihre Rechte durch die vom Gegner im Oktober 2023 registrierte Domain aceforasd.com verletzt, unter der sich einerseits eine 404-Fehlermeldung befindet, aber auch der Nachbau ihrer Website, der unter anderem Fotos und die Namen ihrer Administratoren und Mitarbeiter aufweise. Die Website gebe zudem fälschlicherweise den Standort der Schule in Kalifornien an und nenne eine Telefonnummer mit der Ländervorwahl von Usbekistan. Die nachgebaute Spendenseite ermögliche ein Phishing-System. Sie beantragt den Transfer der Domain aceforasd.com auf sich.

Der Gegner ist Dustin Salinas mit seiner Internetagentur Just Going Viral, der seinerseits seinen Sitz in Louisiana hat. Er nahm nicht offiziell Stellung, sandte aber mehrere eMails, in denen er unter anderem mitteilte, er habe mit der verstorbenen Gründerin der Schule, Maddie Cannon, zusammengearbeitet. Sie hatte die Zugriffsdaten zur Domain und konnte entscheiden, wann welche Inhalte veröffentlicht wurden und wann nicht. Er habe ungezählte Stunden damit verbracht, der Schule zu helfen, habe die Kontrolle über Social Media Accounts der Schule und zahle nach wie vor jeden Monat für den KI-Telefonservice der Schule (den er nach Vorgaben von Maddie Cannon erstellt habe), ihre Social Media Kampagnen und weitere Dinge – alles auf seine Kosten als Spende für die Schule. In einer weiteren eMail bat er das Entscheidungsgremium, den Domain-Transfer zu verweigern oder doch zumindest in den Entscheidungsgründen klarzustellen, dass seine Rolle nur die eines Unterstützers der Beschwerdeführerin gewesen sei, damit seine Reputation keinen Schaden nähme.

Die New Yorker Rechtsanwältin Karen J. Bernstein wurde als Entscheiderin tätig. Sie wies die Beschwerde ab und stellte bereits nach Prüfung des Vorliegens einer Marke der Beschwerdeführerin ein RDNH fest (Forum Claim Number: FA2509002175369). Zunächst bestätigte Bernstein, dass die inoffiziellen Einlassungen des Gegners per eMail als ordentliche Beschwerdeerwiderung anerkannt würden. Dann prüfte sie im Rahmen der Frage nach Identität bzw. verwirrender Ähnlichkeit von Domain und Marke das Vorliegen einer Marke der Beschwerdeführerin. Dabei stellte sie fest, dass die Beschwerdeführerin über keine eingetragene Marke verfügt und keine überzeugenden Beweise dafür vorlegte, dass ihre nicht eingetragenen Marken „ACADEMY OF COLLABORATIVE EDUCATION“, das „ACE“-Design und „ACEFORASD“ zu unverwechselbaren Kennzeichen geworden sind, die Verbraucher mit den Waren und/oder Dienstleistungen der Beschwerdeführerin in Verbindung bringen. Auf dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten Screenshot ihrer Website werde weder die URL aceforasd.org noch das Zeichen „ACEFORASD“ dargestellt. Auch auf ihrer Facebook-Seite findet sich das Zeichen nicht. Aus ihrem Vortrag ergebe sich nicht, dass sie ihre Marken überhaupt nutzt. Auch legte sie keine Beweise für irgendwelche Medienaufmerksamkeit vor. Die behauptete Registrierung und Nutzung ihrer Domain aceforasd.org in und seit 2021, mithin deutlich vor der gegnerischen Domain aceforasd.com 2023, führe ebenso wenig zu einer von Verbrauchern wahrgenommene Unterscheidungskraft. Es handele sich eben nur um eine Domain, die – anders als eine Marke – keine exklusiven Rechte an Waren und Dienstleistungen sichert. Bernstein stellte fest, dass die Beschwerdeführerin nicht nachweisen konnte, dass ihre Marken ausreichende Unterscheidungskraft hinsichtlich ihres Angebots von Waren und Dienstleistungen erlangt haben. Damit gab es keinen Nachweis für das Bestehen einer Marke, womit die Anforderungen des ersten Elements der UDRP nicht erfüllt waren. Bernstein erklärte, es bestehe keine Notwendigkeit noch zu prüfen, ob eine Identität oder verwirrende Ähnlichkeit zwischen der Domain aceforasd.com und den behaupteten Marken besteht.

Ohne Weiteres prüfte Bernstein dann ein RDNH, das sie bestätigte. In diesem Fall hätten die Beschwerdeführerin und ihr Rechtsberater behauptet, dass ihre Marken unterscheidungskräftig sind, haben dies aber nicht belegt, zumal die Marken weder auf ihrer Website noch auf der Facebook-Seite genutzt wurden. Aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin durch einen kompetenten Markenrechtsanwalt vertreten werde, zog Bernstein den für sie zwingenden Schluss, dass die Beschwerdeführerin und ihr Rechtsbeistand wussten oder hätten wissen müssen, dass sie so keine Chance haben, das UDRP-Verfahren erfolgreich zu bestreiten. Das stelle einen Missbrauch des Verfahrens dar, weshalb ein Fall von RDNH vorliege. Damit wies Bernstein die Beschwerde ab, stellte RDNH fest und entschied, dass die Domain aceforasd.com beim Gegner des Verfahrens bleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain aceforasd.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2175369.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

WISDOM.AI – WEISE ANGELEGTE US$ 750.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche beschert uns ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen wisdom.ai zum Preis von US$ 750.000,– (ca. EUR 643.722,–) und nolimit.com zum Preis von US$ 723.000,– (ca. EUR 620.548,–). Darüber hinaus gibt es weitere erfreuliche Preise.

Knapp verfehlt, aber nah dran, liegt diese Woche nolimit.com mit US$ 723.000,– (ca. EUR 620.548,–) an zweiter Stelle, kurz hinter einer .ai-Domain. Die Domain adaptivedesigns.com präsentiert sich mit US$ 11.999,– (ca. EUR 10.299,–) und erhöht ihren Preis gegenüber den im Juli 2013 erzielten US$ 1.900,– (ca. EUR 1.480,–) deutlich.

Unter den Länderendungen steht – nach zwei Wochen .io-Domains an vorderster Position – mit wisdom.ai wieder eine Anguilla-Domain zum Preis von US$ 750.000,– (ca. EUR 643.722,–) nicht nur diese Woche an erster Stelle, sondern auch als höchstdotierte bisher bekanntgewordene .ai-Domain.

Bei den neuen generischen Endungen gehts um Bares bei cash.link zum Preis von US$ 6.875,– (ca. EUR 5.901,–). Die klassischen generischen Endungen trumpfen mit .net auf, bei der nicht nur onchain.net mit US$ 29.888,– (ca. EUR 25.653,–) einen guten Preis erzielt. Die vergangene Domain-Handelswoche war sehr gut.

Länderendungen
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wisdom.ai – US$ 750.000,– (ca. EUR 643.722,–)
frl.ai – US$ 30.000,– (ca. EUR 25.749,–)
humanix.ai – US$ 29.888,– (ca. EUR 25.653,–)
microscope.ai – EUR 11.765,–

seo.co.uk – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.372,–)
seo.uk – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.372,–)

persun.fr – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.874,–)
grille.fr – EUR 5.000,–
jimy.fr – EUR 2.499,–

bear.ca – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.300,–)
mympi.ca – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.583,–)
mile.ca – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.146,–)

stu.se – EUR 10.000,–
mywave.de – EUR 5.000,–
mynkt.de – EUR 4.750,–
sime.eu – EUR 3.900,–
mynow.de – EUR 3.770,–
realestate.ee – EUR 3.598,–
ondio.de – EUR 3.333,–
rad.ar – EUR 3.000,–
invoicer.eu – EUR 3.000,–
travelsmart.ch – EUR 3.000,–
findora.de – EUR 2.999,–
ki-film.de – EUR 2.500,–
kifilm.de – EUR 2.500,–
paxon.eu – EUR 2.499,–
cleanoil.eu – EUR 2.499,–
verkada.pl – EUR 2.400,–

Neue Endungen
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cash.link – US$ 6.875,– (ca. EUR 5.901,–)
pump.bio – US$ 4.988,– (ca. EUR 4.281,–)
distractible.store – US$ 2.888,– (ca. EUR 2.479,–)
sunbet.top – US$ 2.400,– (ca. EUR 2.060,–)

Generische Endungen
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onchain.net – US$ 29.888,– (ca. EUR 25.653,–)
operationspaix.net – US$ 14.249,– (ca. EUR 12.230,–)
neobridge.net – EUR 5.000,–
homeseekers.org – US$ 2.975,– (ca. EUR 2.553,–)
dubaifirma.net – US$ 2.700,– (ca. EUR 2.317,–)
healfirst.org – US$ 2.516,– (ca. EUR 2.159,–)
jam.info – EUR 2.000,–

.com
—–

nolimit.com – US$ 723.000,– (ca. EUR 620.548,–)
veramed.com – US$ 167.500,– (ca. EUR 143.764,–)
happymonster.com – US$ 94.888,– (ca. EUR 81.442,–)
usdgold.com – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.372,–)
tory.com – US$ 58.055,– (ca. EUR 49.828,–)
2nd.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.915,–)
northbase.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.457,–)
juara88.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.070,–)
liquorstorenearme.com – US$ 18.500,– (ca. EUR 15.878,–)
bitlease.com – EUR 12.999,–
adaptivedesigns.com – US$ 11.999,– (ca. EUR 10.299,–)
inboxx.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.583,–)
ferrolip.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.583,–)
casadeaposta.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 8.579,–)
infobee.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 8.497,–)
kingsend.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 8.497,–)
naltec.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 8.497,–)
tempac.com – US$ 9.500,– (ca. EUR 8.154,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, domain.news, thedomains.com

BERLIN – DISKUSSION ZUR DIGITALEN SOUVERÄNITÄT

Im November lädt eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV zusammen mit ICANN und IPB Internet Provider Berlin zur Veranstaltung „E-Mail-Sicherheit und Digitale Souveränität: Chancen durch eigene Domains und Top-Level-Domains“ nach Berlin.

eco – Verband der Internetwirtschaft eV, ICANN und IPB Internet Provider Berlin laden am 19. November 2025 um 17:30 Uhr zu einer Podiumsdiskussion mit dem Thema „E-Mail-Sicherheit und Digitale Souveränität: Chancen durch eigene Domains und Top-Level-Domains“. Die Veranstaltung widmet sich den neuen Top Level Domains und der Bedeutung der Kontrolle digitaler Identitäten und Kommunikationswege für Unternehmen, Organisationen, Städte und Regionen. Als Moderatoren führen Christopher Mondini (ICANN) und Thomas Rickert (eco eV) durch die um 18:00 Uhr startende Veranstaltung. Nach einem Grußwort und zwei Kurzvorträgen zur kommenden zweiten Einführungsrunde neuer generischer Internetendungen und zur eMail-Sicherheit startet die Diskussion mit André Görmer (eco eV), Caroline Krohn (BSI), Dr. Michael Littger (cyberintelligence.institute) und Katrin Ohlmer (dotBerlin / DOTZON). Dabei geht es um Fragen wie „Welche Rolle spielen eigene Domains und TLDs für digitale Resilienz?“, „Welche Vorteile bringen eigene TLDs speziell für die E-Mail-Sicherheit?“ und so weiter. Die Veranstaltung wird auf Englisch gehalten.

Die Diskussionsveranstaltung „E-Mail-Sicherheit und Digitale Souveränität: Chancen durch eigene Domains und Top-Level-Domains“ findet am 19. November 2025 ab 17:30 Uhr (Einlass) in den Räumlichkeiten der IPB Internet Provider Berlin, Lützowstraße 106 in 10785 Berlin statt und endet gegen 21:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.eco.de/event/e-mail-sicherheit-und-digitale-souveraenitaet-chancen-durch-eigene-domains-und-top-level-domains/

Quelle: eco.de

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