Domain-Newsletter

Ausgabe #1285 – 18. September 2025

Themen: Report – Interisle zeichnet „Phishing Landscape“ | RIR-Drama – AfriNIC hat neuen Vorstand gewählt | TLDs – Neues von .hamburg, .in und .org | Markenrecht – Vorbereitungen für die „Next Round“ | UDRP – Doppelpleite für GoDigital Media Group | Tief durchatmen – releaf.com zieht US$ 128.000,– | ICANN84 – Meeting startet Ende Oktober in Dublin

REPORT – INTERISLE ZEICHNET „PHISHING LANDSCAPE“

Die Gesamtzahl der Phishing-Angriffe ist nach einem Bericht der Interisle Consulting Group stark angestiegen. Als besonders auffällig erweisen sich Domain-Namen unter der Endung .xin, und auch bei den Registraren tauchen alte Bekannte auf.

Auf rund 35 Seiten fasst Interisle in dem Bericht „Phishing Landscape 2025“ den aktuellen Stand in Sachen Umfang und Verbreitung von Phishing zusammen. Für die fünfte jährliche Analyse hat das Unternehmen Daten aus fast vier Millionen Phishing-Berichten analysiert, die zwischen Mai 2024 und April 2025 von Anbietern wie der Anti-Phishing Working Group (APWG), OpenPhish, PhishTank und Spamhaus veröffentlicht wurden. Demnach ist die Gesamtzahl der Phishing-Angriffe weltweit auf fast 2 Millionen Einzelangriffe angestiegen, was einem Anstieg von über 60.000 Angriffen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl der für Phishing gemeldeten Domain-Namen hat sich dabei im Vergleich zum Vorjahr um 38 Prozent auf über 1,5 Millionen erhöht; dies ist nach Angaben von Interisle das dritte Jahr in Folge, in dem mehr als eine Million Domains zum Zwecke des Phishings gemeldet wurden, und die höchste Zahl seit Beginn der Untersuchung. Dabei wurde mit 77 Prozent die überwiegende Mehrheit der für Phishing-Angriffe verwendeten Domains gezielt für kriminelle Zwecke erworben. Auffällig: Die Zahl der für Angriffe verwendeten Subdomains sank um 44 Prozent gegenüber dem Rekordwert des Vorjahres; der Missbrauch von Subdomains ging demnach deutlich zurück, während der Missbrauch von Domain-Namen auf Ebene der Second Level Domain zunahm. Hier scheint die Sensibilität von Nutzern gestiegen zu sein, so dass die Cyberkriminellen das höhere Risiko der Entdeckung bei einer Rechtsverletzung durch Second Level Domains eingehen müssen, um unvorsichtige Internetnutzer zu täuschen.

Zu den für Phishing benötigten Internetressourcen zählen vor allem Domain-Namen. Als unter Phishern besonders gefragt gelten derzeit folgende Top Level Domains: .xin, .bond, .help, .win und .cfd. Im Fünf-Jahres-Zeitraum tauchten insgesamt 49 TLDs in den Top 20 der Phishing-Domains auf. 42 davon waren nTDs, von denen sieben von Binky Moon verwaltet wurden. Für ICANN und die Einführung neuer Top Level Domains wenig erfreulich: nTLDs machen mittlerweile elf Prozent des Marktes, aber 51 Prozent der gemeldeten Phishing-Domains aus. Dies ist ein dramatischer Unterschied gegenüber 2021, als nTLDs neun Prozent des Marktes, aber nur 21 Prozent der gemeldeten Phishing-Domains ausmachten. Zum Vergleich: Die Phishing-Werte der fünf führenden nTLDs liegen zwischen 25 und 365 Mal über dem Phishing-Wert von .com. Bei den Registraren erweisen sich NiceNic, Aceville, Dominet (HK), Webnic und OwnRegistrar als beliebte Anlaufpunkte für Phisher. Für NiceNic mit weniger als 150.000 verwalteten Domains wurden dabei mehr Phishing-Domains gemeldet (114.000) als beim weltweit größten Registrar GoDaddy (66.000 gemeldet bei 65 Millionen Registrierungen) und bei der Nummer 2 NameSilo (114.000 gemeldet bei 4,5 Millionen Registrierungen). Außerdem führt NiceNic die Rangliste der Registrare nach dem Phishing-Domain-Score an und erreichte dabei mit 8.192,4 den höchsten Wert, den Interisle je gemeldet hat. Für Phisher werden solche zweifelhaften Registrare attraktiv durch geringe Registrierungsgebühren und die Möglichkeit, Domains ebenso einfach wie massenhaft zu registrieren. Bei den Marken mit den häufigsten Phishing-Angriffen landet der United States Postal Service auf Platz eins, gefolgt von Facebook, Crypto/Wallet, Meta und Telegram. Internationalisierte Domain-Namen spielen im Bereich des Phishings bisher kaum eine Rolle, was an ihrer geringen Verbreitung liegen mag.

Die Internetnutzer sind dem Phishing-Anstieg aber nicht wehrlos ausgeliefert. Untersuchungen von Interisle hätten gezeigt, dass strengere Anforderungen an die Kundenverifizierung zu geringeren Missbrauchsraten führen. Hier können Werkzeuge zur Adressverifizierung helfen, die bei der Registrierung oder Anmeldung auf falsche und ungenaue Registrierungsdaten prüfen. Aber auch ICANN sieht man in der Verantwortung. Die ICANN-Richtlinien sollten darauf abzielen, böswillige Registrierungen (DNS Abuse) messbar zu reduzieren und die Verantwortlichkeit für Missbrauch zu erhöhen. Registrare mit hohen Missbrauchsraten sollten deshalb zu Leistungsverbesserungen verpflichtet werden, bei deren Nichteinhaltung Strafen bis hin zur Deakkreditierung drohen.

Den Bericht „Phishing Landscape 2025“ der Interisle Consulting Group finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/Interisle_Phishing-Landscape-2025.pdf

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

RIR-DRAMA – AFRINIC HAT NEUEN VORSTAND GEWÄHLT

Es ist vollbracht: Die Mitglieder des skandalumwitterten African Network Information Centre (AfriNIC) haben früher als ursprünglich geplant einen neuen Vorstand gewählt. Doch die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt.

Millionenschwere Klagen, Kontenpfändungen, ein Insolvenzverfahren, Unregelmäßigkeiten bei der Vorstandswahl, ein von der Regierung eingesetzter Sonderermittler und zuletzt ein Antrag auf Liquidierung – keine andere Regional Internet Registry (RIR) hat für eine vergleichbare Welle an Skandalen gesorgt wie AfriNIC. Und diese Welle rollt unverändert. Offenbar war die Anzahl der kursierenden Falschmeldungen rund um die Vorstandswahlen so groß, dass man sich am 11. September 2025 zu folgender Klarstellung veranlasst gesehen hat: „AFRINIC wishes to categorically deny and dispel any fake news circulating to the effect that afrinic.net has been hacked or compromised. Our systems remain secure, and all election-related processes are being conducted safely on our trusted platforms. We urge members and stakeholders to rely only on official AFRINIC channels for verified information.“ Erst wenige Tage zuvor war am 06. September 2025 der Hinweis auf der AfriNIC-Website zu lesen, dass die ursprünglich auf den 30. September 2025 verschobenen Vorstandswahlen vorverlegt werden: „Pursuant to the above Order, the Honourable Judge of the SupremeCourt of Mauritius has on, 05 September 2025, ordered that ‚the Receiver proceeds with the election process in the presence of the Electoral Commissioner who will oversee and supervise the election process of the 12 September 2025 with a view to ensuring that the election process is carried out in a free and fair manner in the best interests of AfriNIC all its members.“ Dem vorausgegangen war wiederum ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes von Mauritius vom 05. September 2025 im Verfahren „Cloud Innovation Ltd v G Dabee & Anor“ (Az. SC/COM/WRT/000599/2025).

Doch allen Widrigkeiten zum Trotz wurden die Wahlen am 12. September 2025 abgeschlossen. Der neue AfriNIC-Vorstand setzt sich demgemäß wie folgt zusammen:

Vorstandsmitglied 1 (Nordafrika): Abdelaziz Hilali
Vorstandsmitglied 2 (Westafrika): Prof. Emmanuel Adewale Adedokun
Vorstandsmitglied 3 (Indischer Ozean): Kaleem Ahmed Usmani
Vorstandsmitglied 4 (Zentralafrika): Kayemba Laurent Ntumba
Vorstandsmitglied 5 (südliches Afrika): Carla Sanderson
Vorstandsmitglied 6 (östliches Afrika): Fiona Asonga
Vorstandsmitglied 7 (außerhalb der Region): Benjamin Mark Roberts
Vorstandsmitglied 8 (außerhalb der Region): Ajao Adewole David

Mit unter anderem Abdelaziz Hilali, Emmanuel Adewale Adedokun und Fiona Asonga haben sich dabei alle Kandidaten durchgesetzt, für die sich die südafrikanische Internet Service Providers‘ Association (ISPA) in einem bemerkenswerten Bruch mit ihrer historischen Neutralität kurz vor der Wahl stark gemacht hatte. Die ISPA räumte zwar ein, dass auch andere Kandidaten qualifiziert seien, argumentierte aber, dass ihre Kandidatenliste die größten Erfolgschancen bei der Wiederherstellung der verlorenen Glaubwürdigkeit des AfriNIC-Vorstands biete. Allgemein wird erwartet, dass der neue Vorstand für Stabilität, Vertrauen und Kontinuität bei der Verwaltung wichtiger Internetressourcen in Afrika sorgt. Für den Kenianer Mwendwa Kivuva, IKT-Administrator an der Universität Nairobi und lange in verschiedenen Funktionen für die Internet-Verwaltung ICANN tätig, ist aber noch nicht ausgemacht, ob das gelingt. Um das Vertrauen der Mitglieder wiederherzustellen, sei es unerlässlich, Arbeitsrückstände zu beseitigen und dringende Anfragen von Mitgliedern zu bearbeiten, die aufgrund der Störungen seit Monaten auf den Dienst warten. Dazu müsse der Routinebetrieb für die Zuweisung und Verwaltung kritischer Internetressourcen wie IPv4- und IPv6-Adressen priorisiert werden.

Doch gerade bei den heiß begehrten IPv4-Adressen erwartet den neuen Vorstand viel Arbeit. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Cloud Innovation Ltd. (CI), die auf den Verleih von IPv4-Adressen spezialisiert ist und sich über den Hongkonger IP-Adresshändler Lu Heng seit Jahren einen millionenschweren Streit mit AfriNIC liefert, dauern unverändert an. Und auch die Internet-Verwaltung ICANN erwartet eine restlose Aufklärung aller Versäumnisse und eine verstärkte Kooperation. Dass AfriNIC seinen Status als RIR verliert, ist schließlich nach wie vor ebenfalls möglich; die dafür notwendigen Regelungen durch die Number Resource Organization (NRO) wurden am 28. August 2025 in einem überarbeiteten Entwurf vorgestellt. Das „Governance Document for the Recognition, Operation, and Derecognition of Regional Internet Registries“ soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Den Beschluss des Obersten Gerichtshofes von Mauritius vom 05. September 2025 finden Sie unter:
> https://elections.afrinic.net/images/election25/order_599_2025_Redacted_web.pdf

Das „Governance Document for the Recognition, Operation, and Derecognition of Regional Internet Registries“ finden Sie unter:
> https://www.nro.net/consultation-on-the-second-draft-of-the-governance-document-for-the-recognition-operation-and-derecognition-of-regional-internet-registries/

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .HAMBURG, .IN UND .ORG

In Hamburg sagt man nicht nur Tschüss, sondern auch herzlichen Glückwunsch: die Städte-Endung .hamburg feiert ihren 11. Geburtstag. Derweil sucht PIR Freiwillige für den .org-Beirat, während Indiens .in den Druck auf ausländische Domain-Inhaber erhöht – hier unsere Kurznews.

Grund zum Feiern für die Hamburg Top-Level-Domain GmbH: die Städte-Endung .hamburg wird elf Jahre alt. Sie gibt Hamburg und allen Hamburgerinnen und Hamburgern ein Zuhause im Netz, wobei sie so vielseitig und lebendig wie die Hansestadt selbst sein möchte. Davon haben sich aktuell rund 17.000 Personen überzeugen lassen, so viele .hamburg-Domains sind aktuell registriert; zu Höchstzeiten waren es sogar mehr als 25.000. Spitzenreiter in der Branchenverteilung ist der Bereich Gesundheit, dicht gefolgt von Kunst und Kultur; auf dem dritten Platz steht die Bau- und Immobilienbranche. Dass die Hamburger eine ordentliche Portion Heimatliebe im Herzen tragen, zeigt sich auch in den Domain-Namen selbst: „Hamburg“ taucht 305 Mal in der Second Level Domain auf, der „Hafen“ ist mit 144 Erwähnungen ebenfalls gern verwendet, und die Alster findet immerhin 70 Mal Erwähnung. Auch bei der Länge der Adressen ist Vielfalt Programm: Die kürzeste Domain – 91.hamburg – ist mit nur zwei Zeichen fast schon minimalistisch, während sich die längste mit ganzen 43 Zeichen – transport-haushaltsaufloesung-entruempelung.hamburg – als Wortkunstwerk präsentiert. Im Durchschnitt kommen .hamburg-Domains auf rund elf Zeichen. Wir gratulieren dem Team um Geschäftsführer Dirk Krischenowski herzlich!

Die National Internet Exchange of India (NIXI), Verwalterin der indischen Länderendung .in, erhöht offenbar den Druck auf ausländische Domain-Inhaber. In einer Meldung auf der Registry-Website heißt es: „It is clarified that for registrations of .IN domain names by persons/entities residing outside of India (Non-Resident/foreign Registrants), NIXI requests that the Non-Resident/foreign Registrant shares their business connection and/or purpose of connection to India which is a global practice well within the right of registry being ‚ccTLD‘.“ Der Hinweis sei erfolgt, um Transparenz und Compliance im Registrierungsprozess für .in-Domains zu gewährleisten. NIXI weist weiter darauf hin, dass es sich bei diesem Hinweis um eine verfahrenstechnische Anforderung handelt und nicht in Indien ansässige / ausländische Domain-Inhaber in keiner Weise von der Registrierung ausgeschlossen sein sollen. Personen oder Unternehmen mit Sitz außerhalb Indiens können also auch weiterhin .in-Domains registrieren. Allerdings darf man davon ausgehen, dass NIXI künftig die Geschäftsverbindung des Domain-Inhabers zu Indien oder den Zweck der Registrierung eingehender prüft.

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) sucht Mitglieder für ihr Advisory Council. Seit dem 10. September 2025 können sich Interessierte selbst bewerben oder Empfehlungen für andere Kandidaten abgeben. Der Beirat unterstützt die Registry dabei, mehr „mission-driven organizations“ für .org zu gewinnen und liefert Empfehlungen, die die breitere .org-Community betreffen, einschließlich nichtkommerzieller Internetnutzer sowie gemeinnütziger und zweckorientierter Organisationen. PIR strebt dabei eine global vielfältige Vertretung kleiner, mittlerer und großer Organisationen an. Alle Sitze im Advisory Council werden satzungsgemäß für ein bis drei Jahre vergeben. Die Ämter sind ehrenamtlich, beinhalten jedoch die Reisekostenerstattung zum PIR-Hauptsitz in Reston (US-Bundesstaat Virginia) zu einer der vier jährlich stattfindenden Sitzungen. Interessenbekundungen und Qualifikationen, ein bis drei Referenzen sowie biographische Informationen zu relevanten Erfahrungen, Fachkenntnissen und Kontaktinformationen müssen bis zum 19. November 2025 eingereicht werden. Die neuen Mitglieder werden dann bis zum 31. Januar 2026 über ihre Aufnahme benachrichtigt.

Quelle: nic.hamburg, registry.in, pir.org

MARKENRECHT – VORBEREITUNGEN FÜR DIE „NEXT ROUND“

Die kommende nTLD-Einführungsrunde rückt näher. Nach der voraussichtlichen Öffnung des Bewerbungsfensters im April 2026 ist ab 2027 mit der Einführung zahlreicher neuer Domain-Endungen zu rechnen. Damit einhergehend steigt das Risiko von Markenmissbrauch, denn unter den neuen Endungen werden auch Markendomains durch Unberechtigte registriert werden. Eine Überprüfung der eigenen Markenstrategie sollte daher bereits jetzt ins Auge gefasst werden.

ICANN hatte zur nTLD-Einführungsrunde 2012 für Markeninhaber „Rights Protection Mechanisms“ (RPM) entwickelt und installiert. Das Trademark Clearinghouse (TMCH), Uniform Rapid Suspension (URS) und Post-Delegation Dispute Resolution Procedures erweitern seitdem das Instrumentarium, mit dessen Hilfe Rechtsverletzungen durch Domains möglichst effektiv und kostengünstig geahndet werden können. Hinzu kam das Prinzip der „Sunrise Period“: Markeninhaber erhielten das Recht, bevorrechtigt Marken-Domains unter neuen Endungen zu registrieren. Schon kurze Zeit nach der Einführungsrunde wurde von ICANN eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen „Rights Protection Mechanisms Report“ erstellte und am 11. September 2015 veröffentlichte. Die ursprünglichen Befürchtungen der Markenlobby seinerzeit, dass es zu erheblichem Missbrauch komme, hat sich nicht erfüllt. Das TMCH wurde von Markeninhabern gut genutzt; das verkürzte UDRP-Verfahren, die Uniform Rapid Suspension (URS), blieb aber hinter den Erwartungen zurück und stellt heute eine Marginalie dar: Markeninhaber ziehen das bereits Ende 1999 eingeführte UDRP-Verfahren vor, wobei der Anstieg der Fälle über die Jahre im Vergleich zum Anstieg von Domain-Registrierungen prozentual deutlich geringer ausfällt.

Mit der geplanten Einführung neuer gTLDs im Jahr 2027 müssen Markeninhaber sich erneut auf Herausforderungen vorbereiten. Erwartet wird wiederum eine Zunahme von Markenrechtsverletzungen, die mit jeder neu eingeführten Internetendung einhergeht. Die vergangene Einführungsrunde brachte gut 800 neue Top Level Domains, die kommerziell genutzt werden und der Allgemeinheit zur Registrierung von Domains offenstehen. Bei der kommenden Einführungsrunde wird es nicht anders sein. Um dem zu begegnen, empfiehlt es sich für Markeninhaber, aktiv zu werden. Das fängt mit der Überprüfung und Anpassung der eigenen Markenstrategie an. Mitarbeiter müssen geschult werden und sich über aktuelle Entwicklungen bei den von ICANN überarbeiteten „Rights Protection Mechanisms“ informieren. Hier hilft ein Blick ins noch unfertige Applicant Guide Book (AGB) für Bewerber um neue Top Level Domains. Einträge von Marken im TMCH, soweit noch nicht vorhanden, müssen erfolgen oder ergänzt werden. Gegebenenfalls sind neue Marken anzumelden oder eingetragene Marken zu verlängern. Sinnvollerweise zieht man Fachleute hinzu, wie spezialisierte Rechtsanwältinnen, Domain-Experten oder Markenberater.

Es hilft, sich einen Überblick über Dienstleistungen in dem Umfeld zu verschaffen. Wir hatten bereits in einem früheren Artikel auf Blocking-Anbieter hingewiesen, wie die „Domains Protected Marks List“ (DPML) sowie der von GoDaddy und der GoDaddy-Institution Brand Safety Alliance (BSA) entwickelte „GlobalBlock“, über die bereits die Registrierung von markenverletzenden Domains verhindert werden können. Aber auch die Nachsorge ist von Bedeutung: so gibt es zahlreiche Online Brand Protection Services, die das Internet nicht nur nach markenmissbrauchendem Phishing oder Fakeshops durchsuchen, sondern auch Markenrechte verletzende Domain-Registrierungen aufspüren. Noch drängt die Zeit nicht, aber sich jetzt über zukünftige Handlungsoptionen zu informieren und Strategien zu entwickeln, schadet keinesfalls.

Informationen zur neuen gTLD-Einführungsrunde („NEW gTLD Program: Next Round“) findet man unter:
> https://newgtldprogram.icann.org/en

Das noch nicht ganz fertig gestellte ICANN Applicant Guide Book für die kommende Einführungsrunde, das auch Informationen zu den RPMs enthält, findet man unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/policy-development/new-gtld-program-next-round-draft-applicant-guidebook-for-public-comment-30-05-2025-en.pdf

Den überarbeiteten Rights Protection Mechanism Report von 2015 findet man unter:
> http://newgtlds.icann.org/en/reviews/rpm/rpm-review-11sep15-en.pdf

Unseren Artikel zu den Blocking-Anbietern finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-registrierung/sonstiges-domain-registrierung/ntlds-fuer-die-kommende-einfuehrungsrunde-neuer-top-level-domains-sollte-die-eigene-domain-strategie-ueberdacht-werden-69987.html

Online Brand Protection bietet unter anderem auch die united-domains GmbH, deren Projekt der Domain-Newsletter und domain-recht.de ist, unter:
> https://www.united-domains.de/brand-protection/

Quelle: eigene Recherche

UDRP – DOPPELPLEITE FÜR GODIGITAL MEDIA GROUP

Die GoDigital Media Group LLC führte zeitgleich zwei UDRP-Verfahren gegen zwei unterschiedliche Gegner. Aufgrund der unterschiedlichen Reaktionen und Sachverhalte kam es zu unterschiedlichen Ergebnissen – aber immer zur Beschwerdeabweisung.

Die US-Unternehmung GoDigital Media Group LLC mit Sitz in Kalifornien (USA) sah ihre Markenrechte einerseits durch die Domain godigitalmusic.com und andererseits durch die Domain godigitalmusic.net verletzt. In den beiden Verfahren vor dem Forum trug die Beschwerdeführerin jeweils vor, Inhaberin mehrerer „GODIGITAL“-Marken in den USA zu sein, die alle in Verbindung zu Musikproduktion und -vertrieb stehen. Dafür und für die Lizenzierung von Software zum Verwalten von geistigem Eigentum nutze sie ihre Marke in den USA spätestens seit Januar 2006. Sie ist zudem Inhaberin der Domains godigitalmg.com und godigital.com.

godigitalmusic.com
Im Streit um die Domain godigitalmusic.com, deren Inhaber die Universal Music Operations Ltd mit Sitz in Großbritannien ist, trug die Beschwerdeführerin vor, die Domain werde nicht genutzt, sie löse zu keiner Website auf. Der Gegner halte die Domain passiv und er nutze einen Privacy-Service, was für seine Bösgläubigkeit spräche. Der Gegner meldete sich nicht zum Verfahren. Der als Entscheider bestellte britisch-australische Jurist und Mediator Alan L. Limbury prüfte die Beschwerde und wies sie ab, da die Beschwerdeführerin nicht alle Elemente der UDRP erfülle. Die Ähnlichkeit von Domain und Marke bestätigte Limbury, da der zusätzliche allgemeine Begriff „music“ in der Domain nicht ausreiche, beide zu unterscheiden. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain ließ Limbury aus und widmete sich gleich der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain godigitalmusic.com. Die Domain hatte der Gegner im Januar 2013 registriert, etwa vier Monate nachdem die Beschwerdeführerin ihre erste US-Marke registriert hatte, und sie nie genutzt. Es lägen keine Hinweise vor, aufgrund derer geschlossen werden könne, dass der Gegner mit Sitz in London von der gerade erst registrierten Marke der Beschwerdeführerin wusste. Der Name Universal Music Operations Ltd spräche dafür, dass sie im Musikgeschäft tätig ist, und „go digital“ sei ein in sich beschreibender Begriff. Beides spreche dafür, dass der Gegner die Domain aus gutem Willen registrierte. Damit lag zumindest keine Bösgläubigkeit vor und die Voraussetzungen der UDRP seien nicht erfüllt. Limbury wies so die Beschwerde ab (Forum Claim Number: FA2508002172460).

godigitalmusic.net
Im Streit um die Domain godigitalmusic.net meldete sich auf der Gegenseite Rezalt Kasaj von GO DIGITAL MEDIA aus Albanien und trug unter anderem vor, man habe die Domain godigitalmusic.net im August 2022 registriert. Die Inhalte der Website konzentrieren sich auf albanische Künstler und verweisen ausschließlich auf eigene Angebote. Es sind zudem Links zu Seiten oder Profilen auf YouTube, Spotify, Instagram und Facebook vorhanden, die alle „GO Digital Music“ oder „GO Digital Media“ in Verbindung mit dem Gegner verwenden und überwiegend albanischsprachige Inhalte aufweisen. Die Beschwerdeführerin habe erst im Juli 2025 durch den die Beschwerde führenden Anwalt beim USPTO die Marke „GODIGITAL MUSIC“ beantragt, was dafür spräche, dass die Beschwerdeführerin vorher ihre Marke „GODIGITAL“ nicht im Zusammenhang mit Musik genutzt habe. Aus diesem Grunde beantragte der Gegner, ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen.

Rechtsprofessor David E. Sorkin wurde als Entscheider tätig und wies die Beschwerde ab, stellte allerdings kein RDNH fest (Forum Claim Number: FA2508002171346). Auch er bestätigte die Ähnlichkeit von Marke und Domain, aber im Übrigen sah er die Elemente der UDRP nicht von der Beschwerdeführerin erfüllt. So betreibe der Gegner in Albanien seit drei Jahren ein legales Geschäft unter dem Namen „GO DIGITAL MUSIC“, das auf albanische Künstler und Nutzer ausgerichtet ist, womit er die Domain berechtigterweise nutze. Die Beschwerdeführerin habe zudem keine Beweise vorgelegt, aus denen hervorgehe, dass der Gegner bösgläubig handele. So blieb nur noch das RDNH zu prüfen, das Sorkin aber als nicht erfüllt ansah, da die Beschwerdeführerin ihre Marke „GODIGITAL“ jahrelang im Zusammenhang mit dem Vertrieb digitaler Musik und Produktionsdienstleistung nutzte, bevor der Gegner die Domain godigitalmusic.net registriert habe. Sorkin erklärte, er sei von den Argumenten der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Absichten und Aktivitäten des Gegners nicht überzeugt, aber sie erschienen ihm plausibel. Deshalb lehnte er die Feststellung eines RDNH ab.

So musste die US-Unternehmung GoDigital Media Group LLC im Abstand von 14 Tagen gleich zwei Abweisungen hinnehmen, was angesichts der schwachen Marke und der dünnen Argumente und Beweise bei den starken Gegnern aus dem Musikgeschäft nahe lag.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain godigitalmusic.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2172460.htm

Die UDRP-Entscheidung über die Domain godigitalmusic.net finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2171346.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

TIEF DURCHATMEN – RELEAF.COM ZIEHT US$ 128.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet releaf.com zum Preis von US$ 128.000,– (ca. EUR 109.402,–). Doch darüber hinaus gibt es kaum ausschweifende Preise.

Mit gleich zwei Domains steht diese Woche die Endung .com an der Spitze, wobei die Preise gerade so in den sechsstelligen Dollarbereich hineinreichen: releaf.com kommt auf US$ 128.000,– (ca. EUR 109.402,–) und die Zwei-Zeichen-Domain 2h.com auf immerhin US$ 115.000,– (ca. EUR 98.291,–). Die Drei-Zeichen-Domain eol.com sammelt US$ 61.000,– (ca. EUR 52.137,–) ein und verbessert sich gegenüber den im Mai 2005 erzielten US$ 43.000,– (ca. EUR 43.045,–) deutlich. Erfreulich entwickelte sich gymsupplements.com von im August 2009 US$ 488,– auf aktuell US$ 14.888,– (ca. EUR 12.725,–).

Die Länderendung .ai von Anguilla bietet wieder enorme Preissteigerungen. So kommt scoop.ai von US$ 3.752,– (ca. EUR 3.514,–) im Februar 2023 auf jetzt US$ 75.000,– (ca. EUR 64.103,–) und velocity.ai von US$ 5.700,– (ca. EUR 5.044,–) im Juli 2020 auf jetzt US$ 65.500,– (ca. EUR 55.983,–). Deutlich verbessern, wenn auch über einen langen Zeitraum hinweg, konnte sich moor.de von EUR 700,– in 2003 auf nun EUR 9.000,–.

Die neuen generischen Endungen sind schwächer besetzt, mit the.international zum Preis von US$ 3.960,– (ca. EUR 3.385,–) als bestem Wert. Die klassischen generischen Endungen haben mehr zu bieten mit usd.org zum Preis von US$ 26.369,– (ca. EUR 22.538,–), die sich gegenüber US$ 5.450,– (ca. EUR 5.046,–) im April 2015 deutlich steigert. Die Drei-Zeichen-Domain sjm.net hingegen stürzt von US$ 9.900,– (ca. EUR 7.021,–) im Dezember 2008 auf jetzt US$ 2.600,– (ca. EUR 2.222,–). Die vergangene Domain-Handelswoche ist nicht gerade aufregend, bietet aber zwei .com-Domains zu Preisen im sechsstelligen Bereich.

Länderendungen
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scoop.ai – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.103,–)
velocity.ai – US$ 65.500,– (ca. EUR 55.983,–)
jov.ai – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–)

boats.co – US$ 40.000,– (ca. EUR 34.188,–)
moor.de – EUR 9.000,–
hck.nl – EUR 6.500,–
epiccompany.nl – EUR 6.000,–
bpce.de – EUR 5.799,–
yp.nl – EUR 5.500,–
hwn.at – EUR 5.200,–
domek.be – EUR 5.000,–
bfp.ch – EUR 4.000,–
figo.nl – EUR 3.995,–
coworking.eu – EUR 3.500,–
fpga.io – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.273,–)
promptr.de – EUR 3.980,–
majaland.de – EUR 3.700,–
ule.fi – EUR 3.598,–
meandem.de – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.418,–)
wickessolar.co.uk – GBP 2.750,– (ca. EUR 3.177,–)
balkolux.de – EUR 3.150,–
topmail.de – EUR 3.000,–
tilespace.de – EUR 2.999,–
techno.ee – EUR 2.998,–
acta-gastroenterologica.be – EUR 2.800,–

Neue Endungen
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the.international – US$ 3.960,– (ca. EUR 3.385,–)
zero.art – US$ 3.800,– (ca. EUR 3.248,–)
write.art – US$ 2.750,– (ca. EUR 2.350,–)
hai.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.389,–)
mig.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.389,–)
resistance.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.389,–)
glam.art – US$ 1.400,– (ca. EUR 1.197,–)
lag.art – US$ 1.400,– (ca. EUR 1.197,–)

Generische Endungen
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usd.org – US$ 26.369,– (ca. EUR 22.538,–)
eol.net – US$ 16.750,– (ca. EUR 14.316,–)
nucleus.org – EUR 10.000,–
gymnastics.org – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.846,–)
axb.net – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.991,–)
sjm.net – US$ 2.600,– (ca. EUR 2.222,–)

.com
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releaf.com – US$ 128.000,– (ca. EUR 109.402,–)
2h.com – US$ 115.000,– (ca. EUR 98.291,–)
eol.com – US$ 61.000,– (ca. EUR 52.137,–)
edv.com – EUR 50.000,–
auroragroup.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.735,–)
jtm.com – US$ 42.500,– (ca. EUR 36.325,–)
structuralaudit.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 16.998,–)
logogpt.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 13.675,–)
drav.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.821,–)
gymsupplements.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.725,–)
iftas.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.725,–)
xtremeplus.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.725,–)
standardautonomy.com – US$ 10.010,– (ca. EUR 8.556,–)
acegaming.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.547,–)
completeasphalt.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.547,–)
i22.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.547,–)
tikio.com – EUR 7.000,–
directglobal.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.838,–)
edical.com – US$ 7.995,– (ca. EUR 6.833,–)
quantara.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.410,–)
psyflix.com – US$ 5.825,– (ca. EUR 4.979,–)
humedades.com – EUR 4.598,–
araby.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–)
fitracking.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ICANN84 – MEETING STARTET ENDE OKTOBER IN DUBLIN

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hatte – wie berichtet – am 30.06.2025 bekanntgegeben, dass das ICANN84 Annual General Meeting, das ursprünglich in Muscat (Oman) stattfinden sollte, nach Dublin (Irland) verlegt wurde. Das 84. ICANN-Meeting startet in einem Monat in Dublin.

Grund für die kurzfristige Änderung des Austragungsortes des ICANN84 General Meeting von Oman nach Irland waren die Entwicklungen im Nahen Osten und die damit einhergehenden Flugunterbrechungen sowie die sich abzeichnenden zeitlichen Verzögerungen bei der Planung des Meetings. Das Annual General Meeting in Dublin (Irland) findet vom 25. bis 30. Oktober 2025 statt. Die „Prep Week“ wird am 13., 14. und 15. Oktober 2025 mit Sessions zwischen jeweils 16:00 Uhr und 20:20 Uhr durchgeführt. Die Agenda für das Meeting liegt bisher nicht vor, wird aber am 29. September 2025 und damit rechtzeitig veröffentlicht.

Das ICANN General Meeting ICANN84 findet vom 25. bis 30. Oktober 2025 im CCD, The Convention Centre Dublin, Spencer Dock, North Wall Quay in Dublin 1 D01 T1W6in (Irland) statt. Wer vor Ort teilnehmen will, muss sich zuvor online anmelden; vor Ort ist keine Anmeldung zur Teilnahme möglich. Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich, alle Sessions werden via Internet live übertragen. Die Agenda wird sich an den regulären Arbeitszeiten in Dublin orientieren.

Informationen über Anreisemöglichkeiten und Unterkünfte findet man unter:
> https://meetings.icann.org/en/meetings/icann84/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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