Domain-Newsletter

Ausgabe #1283 – 04. September 2025

Themen: Vorratsdaten – Dobrindt kündigt Gesetzentwurf an | Freename – verändert KI die Domain-Industrie? | TLDs – Neues von .tw, .yun und .us | URS – Erstings family stoppt vier Domains | Frontrunning – Markenanmeldungen für nTLDs | export.com – ausgeliefert für US$ 163.000,– | September – 16. IGF-D 2025 in Berlin

VORRATSDATEN – DOBRINDT KÜNDIGT GESETZENTWURF AN

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Wochen vorzulegen. Geplant ist weiterhin eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen.

„Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein“, dabei sollen „europa- und verfassungsrechtliche Spielräume“ ausgeschöpft werden. So heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Doch wie genau die Vorratsdatenspeicherung künftig aussehen soll, ist unklar; vom Bundesinnenministerium erhielt man zuletzt lediglich die Auskunft, dass man sich „in ressortübergreifenden Abstimmungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages“ befinde. Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche durch das Bundeskriminalamt (BKA) legte Dobrindt jetzt nochmals nach. „Jeder Täter muss konsequent verfolgt werden. Dazu müssen wir unsere Sicherheitsbehörden technisch so ausstatten, dass sie Täter gerade im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können. Deshalb werden wir die Speicherung von IP-Adressen einführen, als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen“, so Dobrindt. Die Verständigung auf einen Gesetzestext zwischen dem Justiz- und Innenministerium erfolge laut Dobrindt „in den nächsten Wochen“.

Nach Ansicht der Blogger von netzpolitik.org würden die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes die Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht rechtfertigen. So gäbe es beim sexuellen Missbrauch zum Nachteil von Kindern in mehr als drei Viertel aller Fälle einen Tatverdächtigen. Bei anderen Deliktfeldern liege die Zahl sogar weit über 80 Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Aufklärungsquote aller Straftaten in Deutschland liegt laut PKS bei etwa 58 Prozent. Dessen ungeachtet bleibt die Vorratsdatenspeicherung juristisch heikel. Mit Urteil vom 30. April 2024 (Az. C‑470/21) hatte der EuGH entschieden, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt. Danach ist die Vorratsdatenspeicherung zulässig, wenn die nationale Regelung Speichermodalitäten vorschreibt, die eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleistet und damit ausschließt, dass genaue Schlüsse auf das Privatleben der betreffenden Person gezogen werden können. Seither herrscht eine rege Diskussion, in welchem Umfang eine Vorratsdatenspeicherung zulässig ist.

Scharfe Kritik kam vom eco Verband der Internetwirtschaft eV. „Die geplante dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist ein herber Rückschritt in eine längst überwunden geglaubte Überwachungslogik. Trotz eindeutiger Rechtsprechung von EuGH und Bundesverwaltungsgericht bleibt eine anlasslose Speicherung mit EU-Recht unvereinbar“, erklärte eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Umso unverständlicher sei, dass es bisher keinen politischen Diskurs darüber gäbe, wie die vom EuGH geforderten Einschränkungen in der Praxis von den Unternehmen umgesetzt werden sollten. Es sei zudem bemerkenswert, dass das BKA eine deutliche Steigerung der Ermittlungserfolge durch monatelange Speicherung verspricht, obwohl eine BKA-Studie belegt, dass über vier Wochen hinaus kein zusätzlicher Nutzen entstehe. Es blieben lediglich erhebliche Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte sowie erwartbare Zusatzkosten für den Aufbau einer nutzlosen Infrastruktur, die keinerlei Mehrwert für die Strafverfolgung bringe. eco fordert stattdessen rechtsstaatliche und verhältnismäßige Lösungen. „Statt Milliarden an Datenbergen ohne Mehrwert und kostenintensiver Überwachungsinfrastruktur braucht es gezielte Verfahren im Einzelfall – wie etwa das Quick-Freeze-Modell“, so Süme weiter.

Quelle: netzpolitik.org, eigene Recherche

FREENAME – VERÄNDERT KI DIE DOMAIN-INDUSTRIE?

Künstliche Intelligenz ist nicht nur dank .ai in aller Munde, aber hat sie auch das Potential, die Domain Name Industry zu verändern? Die für ihre Web3-Domains bekannte Freename AG aus der Schweiz ist dieser Frage nachgegangen.

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als zukunftsweisende Technologie. Sie bezeichnet die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Oder vereinfacht ausgedrückt: Ein Computer empfängt Daten, verarbeitet sie und reagiert. Wie KI unseren Alltag und die Wirtschaft beeinflusst, lässt sich kaum verlässlich vorhersagen, auch wenn die Entwicklung KI-gestützter Apps und Dienste in den vergangenen Jahren stark zugenommen und mit ChatGPT einen Meilenstein erreicht hat. Für Freename war das aber erst der Anfang. Das Unternehmen schätzt, dass der globale KI-Markt dank steigender Nachfrage nach personalisierten Lösungen bereits 2025 einen Betrag von US$ 243,72 Mrd. erreicht. Und davon könnte auch die Domain-Branche ein Stück abbekommen. Im Kern dreht sie sich um die Registrierung, Verwaltung und den Verkauf von Domain-Namen. Der Einzug von KI in diesen Bereich verspricht laut Einschätzung von Freename eine Vereinfachung von Prozessen, die bisher viel Zeit und Fachwissen erforderten. Dies macht man an acht Aspekten fest, beginnend mit der automatisierten Domain-Generierung. KI ändere und vereinfache sie, indem sie personalisierte Vorschläge basierend auf Nutzerpräferenzen, Branchenrelevanz und Keyword-Implikationen biete; dies mache die Suche kundenorientierter und erhöhe die Chancen, einen Namen zu finden, der zu den Marken- und Marketingzielen eines Unternehmens passt.

Aber auch bei der Preisgestaltung sieht Freename Vorteile in der KI. Domain-Bewertungen seien oft subjektiv. KI verbessere diesen Prozess durch den Einsatz ausgefeilter Algorithmen, die historische Verkaufsdaten, die Marktnachfrage und andere Faktoren berücksichtigen. Mit Hilfe von KI ließen sich auch attraktive Domains besser identifizieren. Erleichterungen verspreche weiter automatisiertes Domain-Management. Tools wie AutoDNS könnten Verlängerungsdaten verfolgen, die Domain-Performance überwachen und Portfolios optimieren; das spare Zeit und helfe Nutzern, das Potenzial ihrer Investitionen zu maximieren. Selbst die Juristen unter uns könnten profitieren. Domain-Streitigkeiten seien oft komplex und zeitaufwändig; KI habe das Potenzial, diesen Prozess durch die Automatisierung der Analyse und Beilegung von Streitigkeiten zu beschleunigen. Durch die Untersuchung historischer Fälle und Präzedenzfälle könne KI schnelle und effiziente Lösungen liefern und so den Zeit- und Kostenaufwand herkömmlicher Methoden reduzieren.

Als eierlegende Wollmilchsau dürfe man KI aber nicht verstehen. KI-basierte Domain-Generatoren oder Bewertungssysteme könnten globale Nutzer unbeabsichtigt marginalisieren, indem sie bestimmte kulturelle oder sprachliche Merkmale überbetonen. Zudem gebe es datenschutzrechtliche Bedenken, da KI stark auf Datensätzen basiere und die mangelnde Transparenz es den Beteiligten erschweren kann, die Funktionsweise der KI-Systeme zu verstehen. Insoweit plädiert Freename für die dringende Notwendigkeit ethischer Rahmenbedingungen, um Fairness und Verantwortlichkeit zu gewährleisten. Zusammenfassend verspricht KI also durchaus, die Domain-Branche umzugestalten, indem sie insbesondere Routineaufgaben automatisiert; sie macht menschliches Handeln und strategisches Denken aber auf keinen Fall unverzichtbar.

Den vollständiogen Artikel von Freename finden Sie unter:
> https://freename.com/blog/the-role-of-ai-in-shaping-the-future-of-the-domain-industry

Quelle: freename.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .tw, .yun und .us

Strafverfolger und Markenrechtlicher fluchen, doch Domain-Inhaber profitieren: ohne den Schutz durch die DSGVO rücken .us-Domains ins Visier von Spammern. Derweil forscht Taiwans .tw an der DNS-Zukunft, während Chinas Cloud-Domain .yun die Live-Phase vorbereitet – hier unsere Kurznews.

Das Taiwan Network Information Center (TWNIC), Verwaltung der taiwanesischen Länderendung .tw, kooperiert künftig mit dem US-amerikanischen Edgemoor Research Institute (ERI). Im Mittelpunkt der zunächst auf drei Jahre angelegten Zusammenarbeit steht die Forschung zum Domain Name System (DNS), zur Cybersicherheit und der Internet-Governance. Ein Eckpfeiler der Zusammenarbeit ist die erstmalige Implementierung von „Project Jake“, einer Initiative zur effizienten Erfassung und Offenlegung von DNS-Registrierungsdaten. Das ERI-TWNIC-Projekt zielt darauf ab, bis Ende des ersten Quartals 2026 ein öffentlich zugängliches Basissystem bereitzustellen. Dieses System wird über eine RDAP-basierte Schnittstelle verfügen, die die Identifizierung und Authentifizierung autorisierter Anforderer von DNS-Daten ermöglicht. „Our collaboration with TWNIC represents a significant step towards improving Internet infrastructure and governance through the joint research and technical exchange. Project Jake embodies our shared commitment to developing robust, distributed systems for DNS data, and we look forward to a productive partnership“, so Stephen D. Crocker, President und CEO des ERI.

Während ICANN bereits an der Einführungsrunde für 2026 arbeitet, ist so manche neue generische Top Level Domain aus dem Jahr 2012 noch gar nicht auf dem Markt verfügbar. Zu diesen Nachzüglern gehört unter anderem .yun, die Pinyin-Transliteration des chinesischen Wortes und Mandarin-Schriftzeichens für „cloud“. Doch diese Wolke zieht langsam auf. Wie sich aus dem Sunrise-Kalender des Trademark Clearinghouse (TMCH) ergibt, startet am 24. September 2025 die Sunrise-Phase für .yun-Domains und läutet damit die Markteinführung ein. Die Sunrise-Phase dauert bis 27. Oktober 2025; teilnahmeberechtigt sind alle Markeninhaber mit Markeneintrag im TMCH. Die Phase der allgemeinen Registrierung beginnt sodann voraussichtlich am 28. Oktober 2025. Zuständige Registry ist die in Peking ansässige Qihoo 360 Technology Co. Ltd., die mit .anquan („.security“), .shouji (.cellphone) und .xihuan („.like“) drei weitere nTLDs verwaltet, die noch auf ihren Live-Start warten. Einer der Gründe dafür könnte sein, dass Qihoo seit dem 05. Juni 2020 von der US-Regierung wegen Aktivitäten, die der nationalen Sicherheit oder den außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen, mit Sanktionen belegt wird.

Seit dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten in allen EU-Mitgliedstaaten. Ihre Wirkungen gehen weit über die EU hinaus, nicht zuletzt wegen drastischer Bußgeldandrohungen. Welche Folgen es aber hat, wenn derartige Regelungen fehlen, müssen derzeit die Inhaber von .us-Domains erfahren. Da die WHOIS-Daten für Domains mit der US-amerikanischen Länderendung anders als bei gTLDs und vielen ccTLDs weiterhin uneingeschränkt öffentlich einsehbar sind, sind die Domain-Inhaber ins Visier von Spammern gerückt. So berichten Nutzer bei Reddit, dass sie binnen Stunden nach Registrierung ihrer US-Domain zahlreiche Textnachrichten und Voicemails zu Werbezwecken erhalten haben. Der US-Registrar Porkbun LLC verbindet die Registrierung von .us-Domains inzwischen mit folgendem Hinweis: „Your data will be harvested and you are almost guaranteed to be endlessly spammed.“ Ob die .us-Verwalterin Registry Services LLC reagiert, bleibt abzuwarten. Bisher hat die US-Regierung Registraren verboten, WHOIS-Datenschutz für .us bereitzustellen. Im Gespräch war jedoch unter der Biden-Regierung, zumindest Telefonnummern und eMail-Adressen öffentlich zu verbergen.

Quelle: edgemoorresearch.org, domainincite.com, domainnamewire.com

URS – ERSTINGS FAMILY STOPPT VIER DOMAINS

Die Ernsting’s family GmbH & Co. KG mit Sitz in Coesfeld konnte im selten genutzten Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahren gleich vier Domains aufs Abstellgleis verschieben.

Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) sind immer wieder heikel. Sie sind das schnellere und einfachere Verfahren gegenüber der UDRP. Aber sie verlangen auch eine klare, einfache Argumentationskette mit den entsprechenden Belegen für die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Behauptungen. In einem erfolgreichen URS-Verfahren werden die betroffenen Domains für die Restlaufzeit ihrer Registrierung gesperrt. Nur in einem UDRP-Verfahren können Domains auch dem Antragsteller übertragen werden. Dass es nicht einfach ist, mit „clear and convincing evidence“ die Suspendierung einer Domain für die aktuelle Registrierungsperiode zu erlangen, haben bereits zahlreiche Unternehmen und Konzerne wie der Asterix-Herausgeber Les Editions Albert René oder Warner Bros. erfahren müssen. Die Ernsting’s family GmbH & Co. KG war schlau genug, zur Führung ihres Verfahrens Rechtsanwalt Peter Müller (pm.legal) zu wählen, der auch als Entscheider tätig ist und in URS-Verfahren Beschwerden bereits abgewiesen hat.

Das seit 1967 aktive Textileinzelhandelsunternehmen Erstings family sieht seine Markenrechte durch die Domains ernstingse-family.shop, ernstings-family.baby, ernstings-family.vip und ernstings-familyeu.shop verletzt. In dem eingeleiteten URS-Verfahrens beantragte es, die Domains zu suspendieren. Zur Begründung trug das Unternehmen unter anderem vor, dass die Domain-Namen seine Marke enthalten, zu deren Nutzung der Gegner nicht legitimiert sei. Zudem seien unter den Domains ernstings-family.baby und ernstings-family.vip Webseiten geschaltet, die als Online-Shops genutzt werden und auf denen sich das Logo von Erstings family findet. Demnach versuche der Gegner, Internetnutzer zu täuschen und sie Glauben zu machen, die Websites gehörten der Beschwerdeführerin. Das spräche für die Bösgläubigkeit des Gegners. Der Gegner, der einen Privacy-Service nutzt, meldete sich nicht zum Verfahren.

Der als Entscheider eingesetzte türkische Rechtsanwalt Ahmet Akguloglu bestätigte die Beschwerde der Beschwerdeführerin und suspendierte die Domains (Forum Claim Number: FA2507002166307). Er bestätigte die Ähnlichkeit von Marke und Domains, wobei die zusätzlichen Elemente in den Domain-Namen, „eu“, „se“, „.shop“, „.baby“ und „.vip“, bei der Beurteilung zu vernachlässigen seien. Es zeigte sich auch kein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an den Domains, der auf den überzeugenden Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin keine Erwiderung vorgebracht hatte. Akguloglu ging auch davon aus, dass der Gegner die Domains mit der Absicht registriert habe, Internetnutzer zu kommerziellen Zwecken auf die Websites zu locken, indem er eine Verwechslungsgefahr mit den eingetragenen Marken der Beschwerdeführerin herbeiführte. Dies ergab sich aus den die Marke enthaltenden Domain-Namen und den Webshops mit dem Logo der Beschwerdeführerin unter den Domains. Um die Prüfung abzuschließen, bestätigte Akguloglu, dass die Beschwerde weder missbräuchlich war noch dass sie sachliche Unwahrheiten enthielt. Da alle drei Elemente der URS erfüllt waren, entschied Akguloglu auf Suspendierung der Domains ernstingse-family.shop, ernstings-family.baby, ernstings-family.vip und ernstings-familyeu.shop bis zum Ablauf der Registrierungsperiode.

Die URS-Entscheidung über die Domains ernstingse-family.shop, ernstings-family.baby, ernstings-family.vip und ernstings-familyeu.shop finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2166307D.htm

Ein von Rechtsanwalt Peter Müller abgewiesenes URS-Verfahren war das auf Suspendierung von 16 Asterix-Park-Domains (Forum Claim Number: FA2501002134273) aus dem Januar 2025:
> https://domain-recht.de/domain-recht/urs-streitigkeiten/urs-asterix-verliert-im-kampf-um-16-asterix-park-domains-69744.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

FRONTRUNNING – MARKENANMELDUNGEN FÜR NTLDS

Mit der anstehenden Einführungsrunde für neue generische Top Level Domains findet auch wieder ein Rennen um die besten Startplätze statt. Nicht nur pochen Web3-Unternehmen auf Sonderbehandlung ihrer bereits existierenden Blockchain-Endungen, es zeigen sich nun auch wieder – wie bei der ersten Einführungsrunde – verstärkt Markenanmeldungen für Domain-Endungen.

Andrew Allemann (domainnamewire.com) spricht von „Frontrunning“, ein Begriff, der auch in anderen Szenarien Anwendung findet. So etwa bei Domain-Auktionen, wo der „Frontrunner“ auf eine Domain bietet, die er sofort wieder verkaufen will, um sie dann erst mit dem Verkaufserlös zu bezahlen. In diesem Fall meint es allerdings die Anmeldung von Marken bei Patent- und Markenämtern vor der Einführungsrunde neuer Top Level Domains, um die neue Endung als dotBrand ergattern oder zumindest auf eine Marke verweisen zu können. So hat Greg S. Reid die Marke „.prompt“ drei Mal unter jeweils verschiedenen Marken- und Dienstleistungsklassen beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) angemeldet. Vertreten sind die Klassen 038 (u.a. Zugriff auf und Bereitstellung von Datenbanken), 045 (u.a. domain name registration) und 009 (Software). Das hätte man auch in eine Markenanmeldung packen können. Möglicherweise erhofft sich Reid aber mit drei Anmeldungen eine erhöhte Erfolgschance auf einen Eintrag der Wortmarke „.prompt“. Ein weiterer Kandidat ist die indische Vayuna Voicetech Private Limited mit der Marke „.oon“. Das Unternehmen bietet Implementierung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und ist zugleich ICANN-akkreditierter Domain-Registrar.

Das USPTO legt dabei eine erhebliche Hürde in den Weg: es akzeptiert Top Level Domains nicht als Marken, da diese gegen die Vergabegrundsätze verstoßen. Derzeit weisen die angemeldeten Marken „.prompt“ und „.oon“ den Status „Live“ und „Pending“ auf. Das Anmeldeverfahren ist im Gang („live“), die Marke aber noch nicht eingetragen oder abgelehnt („pending“). Ob eine Ablehnung der Markenanmeldung innerhalb des Bewerbungs- und Prüfungsfensters neuer TLDs erfolgt, lässt sich nicht sagen. Ein Ablehnungsverfahren kann sich hinziehen, besonders wenn sich ein längerer Austausch zwischen Anmelder und Behörde ergibt. Um sich aber im Rahmen der kommenden Einführungsrunde um eine .brand bewerben zu können, muss die entsprechende Marke im Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen sein. Und das setzt voraus, dass eine Marke tatsächlich im Markenregister eingetragen ist. Bei der Bewerbung um eine generische TLD bedarf es keiner eingetragenen Marke. Möglicherweise kommt dem gTLD-Bewerber dann aber eine noch schwebende Markenanmeldung im Rahmen der „ICANN Objection Appeal Procedure“ zu Gute.

Frühere Kandidaten waren u.a. die US-amerikanische Asif LLC., die sich um die Endung .bank bewarb und dieses Zeichen auch als Marke beantragte. Ihr gelang sogar die Eintragung der Marke am 10. Januar 2012 unter der US Serial Number 85120345; sie wurde allerdings bereits am 19. Januar 2012 wieder gelöscht, da sie gegen die Regeln der Behörde verstieß. Die National Association of REALTORS (NAR) hatte im August 2018 die Marke .realtor angemeldet, deren Eintragung zwei Jahre später vom USPTO abgelehnt wurde. Den letzten uns bekannten erfolglosen Versuch unternahm die auf den Cayman-Islands ansässige Vox Populi Registry Ltd., Verwalterin der Top Level Domain .sucks: sie scheiterte daran, die Endung .sucks als Wort-/Bild-Marke eintragen zu lassen (US Serial Number 8718721). Am 02. Februar 2022 entschied der US Court of Appeals for the Federal Circuit (2021-1496) in der Auseinandersetzung mit dem USPTO gegen Vox Populi.

Die Aussichten sind also, glücklicherweise, nicht gut für die Markenanmeldung von potentiellen Top Level Domains, also Marken mit einem Punkt vor dem zu sichernden Kennzeichen. Nichtsdestotrotz werden wir im Vorfeld der Einführungsrunde sicher noch einige Markenanmeldungen von TLDs beobachten, nicht nur beim USPTO.

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

EXPORT.COM – AUSGELIEFERT FÜR US$ 163.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche exzelliert mit vier hochpreisigen Domains, angeführt von export.com zum Preis von US$ 163.000,– (ca. EUR 140.517,–).

Gleich drei Domains im sechsstelligen Bereich bietet die Endung .com auf. export.com liegt mit US$ 163.000,– (ca. EUR 140.517,–) an der Spitze, gefolgt von haggle.com zum Preis von US$ 150.000,– (ca. EUR 129.310,–) und territory.com zum Preis von US$ 125.000,– (ca. EUR 110.776,–).

Unter den Länderendungen zeigt Anguilla mit demand.ai wieder, was unter KI-Domains möglich ist, die – ebenfalls im sechsstelligen Bereich – auf US$ 118.000,– (ca. EUR 101.724,–) kommt und so die im Januar 2023 erzielten US$ 3.810,– (ca. EUR 3.528,–) bei Weitem übersteigt. Nicht so glücklich lief es mit himalaya.io, die jetzt US$ 2.075,– (ca. EUR 1.789,–) einbrachte, aber im August 2021 noch auf US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–) kam.

Die neuen generischen Endungen liefern mit unter anderem thoughtful.xyz zum Preis von US$ 64.888,– (ca. EUR 55.938,–) sehr gut ab. Die klassischen generischen Endungen wiesen drei Drei-Zeichen-Domains mit hmp.org zum Preis von US$ 9.800,– (ca. EUR 8.448,–) als bester auf. Die vergangene Domain-Handelswoche war wieder ansehnlich mit insgesamt vier Domains im sechsstelligen Bereich.

Länderendungen
————–

demand.ai – US$ 118.000,– (ca. EUR 101.724,–)
quo.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 43.103,–)
tacit.ai – US$ 47.988,– (ca. EUR 41.369,–)
geoff.ai – US$ 45.000,– (ca. EUR 38.793,–)
trademark.ai – US$ 39.000,– (ca. EUR 33.621,–)
9e.ai – EUR 12.000,–
searchify.ai – US$ 9.995,– (ca. EUR 8.616,–)
converix.ai – US$ 9.899,– (ca. EUR 8.534,–)
loopix.ai – US$ 2.750,– (ca. EUR 2.371,–)

oasis.co.uk – GBP 15.168,– (ca. EUR 17.526,–)
aionauto.co.uk – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.241,–)
capslockco.uk – US$ 2.700,– (ca. EUR 2.328,–)
grin.co.uk – US$ 2.180,– (ca. EUR 1.879,–)
rapier.co.uk – US$ 1.499,– (ca. EUR 1.292,–)
twoducks.uk – US$ 1.350,– (ca. EUR 1.164,–)

freckle.io – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.241,–)
streak.io – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.931,–)
mixit.it – EUR 11.800,–
meet.us – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.345,–)
akw.fr – EUR 4.400,–
reducd.de – EUR 3.999,–
asd.de – US$ 4.200,– (ca. EUR 3.621,–)
fischkopp.de – EUR 3.314,–
gipso.de – EUR 2.980,–
linktools.de – EUR 2.749,–
vintage-kleidung.de – EUR 2.598,–
aerly.co – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.586,–)
horse24.de – EUR 2.380,–
stri.ng – EUR 2.380,–
healthspan.eu – EUR 2.000,–
policon.de – EUR 2.000,–
social-shop.de – EUR 2.000,–
altera.de – EUR 2.000,–
himalaya.io – US$ 2.075,– (ca. EUR 1.789,–)

Neue Endungen
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thoughtful.xyz – US$ 64.888,– (ca. EUR 55.938,–)
kinogo.club – US$ 24.057,– (ca. EUR 20.739,–)
66.game – US$ 13.888,– (ca. EUR 11.972,–)
change.vote – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)
get.ink – US$ 4.995,– (ca. EUR 4.306,–)
ensue.xyz – US$ 3.499,– (ca. EUR 3.016,–)
give.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 2.802,–)
degenerate.art – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.414,–)
flowers.art – US$ 2.590,– (ca. EUR 2.233,–)
cop.art – EUR 1.400,–
hype.art – EUR 1.400,–
material.art – EUR 1.400,–

Generische Endungen
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hmp.org – US$ 9.800,– (ca. EUR 8.448,–)
fsv.org – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.309,–)
ukf.org – US$ 3.561,– (ca. EUR 3.070,–)
openalpha.org – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.017,–)
africaneconomicoutlook.org – US$ 2.860,– (ca. EUR 2.466,–)
theproductiveengineer.net – US$ 2.840,– (ca. EUR 2.448,–)
kosova.org – EUR 2.000,–
sec.info – US$ 2.250,– (ca. EUR 1.940,–)
jpx.net – US$ 1.500,– (ca. EUR 1.293,–)
c3eawards.org – US$ 1.000,– (ca. EUR 862,–)

.com
—–

export.com – US$ 163.000,– (ca. EUR 140.517,–)
haggle.com – US$ 150.000,– (ca. EUR 129.310,–)
territory.com – US$ 125.000,– (ca. EUR 110.776,–)
mcga.com – US$ 62.000,– (ca. EUR 53.448,–)
mindseek.com – US$ 40.000,– (ca. EUR 34.483,–)
guillermos.com – US$ 32.500,– (ca. EUR 28.017,–)
ovol.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.552,–)
linara.com – US$ 18.500,– (ca. EUR 15.948,–)
thine.com – EUR 15.000,–
pillarfinancialgroup.com – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.207,–)
discountwater.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.345,–)
t3chat.com – US$ 11.250,– (ca. EUR 9.698,–)
casinosa.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 8.616,–)
acc-group.com – EUR 7.000,–
pranik.com – US$ 8.099,– (ca. EUR 6.982,–)
cherishedlives.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.897,–)
uptowntherapy.com – US$ 7.800,– (ca. EUR 6.724,–)
papelito.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.034,–)
sggold.com – EUR 5.990,–
aquavoice.com – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.603,–)
shareabook.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.172,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

SEPTEMBER – 16. IGF-D 2025 IN BERLIN

Das diesjährige Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) 2025 findet am 10. September 2025 unter dem Titel „Vertrauen, Verantwortung, Vernetzung: Internet Governance in unsicheren Zeiten“ wieder in Berlin statt.

Zur Veranstaltung am 10. September 2025 in Berlin kommt die deutsche Internet-Governance-Community zusammen, um aktuelle Themen der Netzverwaltung und Digitalpolitik zu diskutieren. Das IGF-D ist die nationale Initiative des Internet Governance Forums der Vereinten Nationen und setzt sich aus Bundestagsabgeordneten, Vertretern von Regierung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und technischer Community sowie Nachwuchsvertretern zusammen, die als Teilnehmer der Hybridveranstaltung vor Ort und online erwartet werden. Die DENIC hat seit Ende 2022 das Sekretariat des IGF-D übernommen und kümmert sich um die administrativen Belange des Forums. Die Veranstaltung startet um 09:00 Uhr mit der Anmeldung. Um 09:30 Uhr wird das IGF-D offiziell eröffnet und startet um 09:45 Uhr mit einem Vortrag zur Infrastruktur („Kabel, Chips und Satelliten: Welche Infrastruktur brauchen wir?“) und sich anschließender Podiumsdiskussion mit Klaus Landefeld (eco) sowie Aline Blankertz (Rebalance Now eV). Weitere Themen des Tages sind unter anderen „Überwachung vs. Rechtsstaat?“, „Persönliche Integrität im digitalen Raum“ und „Domainsicherheit“.

Das „XVI. Deutsche Internet Governance Forum (IGF-D)“ findet am 10. September 2025 in der „Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund“, Brüderstraße 11/12 in 10178 Berlin und online statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://igf-d.de/igf-d-2025/

Quelle: igf-d.de, eigene Recherche

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