Themen: nTLDs – Web3-Provider sehen ICANN in der Haftung | eco-Umfrage – geoTLDs für Deutsche sinnvoll | TLDs – Neues von .hk, .hu und .med | Google – Keyword-Domains sind SEO-Problem | norma.app – Discounter Norma verliert UDRP-Streit | arch.com – den Bogen raus für US$ 701.000,– | London – INTA-Jahrestreffen im Mai 2026
NTLDS – WEB3-PROVIDER SEHEN ICANN IN DER HAFTUNG
Die Internet-Verwaltung ICANN steuert auf den ersten ernsten Konflikt mit Web3-Domains zu: mehrere Anbieter von Blockchain-Domains fordern Sonderrechte bei der Einführung neuer generischer Domain-Endungen ein.
Trotz millionenfacher Registrierung sind Blockchain-basierte Web3-Domains wie .eth, .crypto oder .wallet bisher über ein Nischenprodukt nicht hinausgekommen. Zu groß sind die technischen Einschränkungen in der Nutzung gegenüber traditionellen Domain-Namen, die auf dem von ICANN verwalteten Domain Name System beruhen. Mit der für das 2. Quartal 2026 geplanten Einführung hunderter neuer Top Level Domains könnte sich das aber ändern, denn dann droht das Problem der „name collision“, falls eine neue Domain-Endung delegiert wird, die mit einer Blockchain-TLD übereinstimmt. Diese Sorge treibt auch die Anbieter von Web3-Domains um, weshalb sie beabsichtigen, sich bei ICANN um solche Endungen zu bewerben – allerdings nicht, ohne Sonderrechte zu fordern. Alexander Urbelis, General Counsel von Ethereum Name Service, nutzte die Gelegenheit, um den Entwurf des Bewerberhandbuchs von ICANN wie folgt zu kommentieren: „ICANN should consider that a new gTLD, for which an identical string already exists in an alternative name space, should be considered a compromised asset, and that delegating such gTLDs may subject ICANN, and applicants, to substantial liability. In addition to the technical issues posed by name collision, such delegations could also result in consumer confusion, difficulties with resolving queries (particularly as access to alternative names is increasingly integrated into mainstream web browsers), security risks, and broken authentication systems.“ Der Ethereum Name Service betreibt mit .eth die wohl beliebteste Web3-Domain, sie soll auf 1,6 Mio. Registrierungen kommen. Eine Bewerbung bei ICANN ist aber ausgeschlossen, da die Zeichenkette „eth“ als Kürzel für Äthiopien Schutz nach der ISO-3166-1-Kodierliste genießt.
Das US-Unternehmen Unstoppable Domains, das dutzende alternativer Domain-Endungen vermarktet, hat den Entwurf des Bewerberhandbuchs ebenfalls kommentiert und fordert Klarheit, welche Kriterien bei der „name collision“ entscheidend sind. „If ICANN wants to help applicants to assess their risk pre-application submission, examples and sources of qualitative evidence should be described and made available to applicants prior to, and in a reasonable amount of time before the opening of the application window, similar to the quantitative information“, so Michael Campagnolo, Head of Operations bei Unstoppable Domains. Derzeit sieht das Bewerberhandbuch vor, dass sowohl quantitative Daten als auch nicht näher spezifizierte qualitative Faktoren berücksichtigen werden; letzteres könnte die Existenz einer alternativen Web3-Domain erfassen. Würde sich Unstoppable Domains wie angekündigt um das Web2-Pendant vieler Web3-Domains bewerben und dann an der Hürde der „name collision“ scheitern, droht der Verlust von Bewerbungsgebühren und Kosten in Millionenhöhe. Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt beim Security and Stability Advisory Committee von ICANN; dort sieht man in Web3-Domains erhebliche Risiken, was zu einer generellen Ablehnung einer solchen Bewerbung führen könnte.
Konfliktpotential durch neue Domain-Endungen befürchten auch die Napa Valley Vintners. Der gemeinnützige Branchenverband von Winzern aus dem kalifornischen Napa Valley hat sich an ICANN gewandt und „strong opposition to the creation of any generic top-level domain (gTLDs) that uses our distinctive name“ angekündigt. Ziel ist es, dass die Namen der Weinanbaugebiete in die Liste der reservierten Namen im Bewerberhandbuch aufgenommen werden. Einmal mehr geht es also um den Schutz von geographischen Herkunftsangaben, wie ihn § 126 MarkenG in Deutschland oder europaweit die Verordnung (EU) 2023/2411 vorsieht. Bereits in der Einführungsrunde 2012 hatte der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) Protest gegen die Einführung weinspezifischer Endungen wie .wine und .vin angekündigt; auch in Frankreich mit Bordeaux und der Champagne reagierte man auf solche Domains sehr sensibel. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Registry Identity Digital, die Vergabe nach nicht näher bekannten Regelungen einzuschränken, machte den Weg aber letztlich frei. Nicht ausgeschlossen, dass es hier noch zu Änderungen im Bewerberhandbuch kommt, um weitere Diskussionen zu vermeiden.
Das Schreiben der Napa Valley Vintners finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/correspondence/stults-to-costerton-16jul25-en.pdf
Quelle: domainincite.com, icann.org, eigene Recherche
ECO-UMFRAGE – GEOTLDS FÜR DEUTSCHE SINNVOLL
Mehr als jeder zweite Deutsche findet lokale Domain-Endungen sinnvoll. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft eV ermittelt.
Klappt alles wie geplant, öffnet die Internet-Verwaltung ICANN im 2. Quartal 2026 – voraussichtlich bereits im April – das Bewerbungsfenster für neue Top Level Domains. Das Interesse gilt als riesig; bei der letzten Einführungsrunde 2012 gingen 1.930 Bewerbungen bei ICANN ein, die zur Delegierung von 1.241 neuen Domain-Endungen geführt haben. Und das Interesse ist global; zwar entfiel mit 911 Bewerbungen der größte Teil auf Nordamerika, gleich danach folgte aber Europa (675 Bewerbungen) vor der Asia-Pazifik-Region mit 303 Bewerbungen. Neben allgemeinbeschreibenden Begriffen wie .blockchain oder .crypto erwartet ICANN zahlreiche Bewerbungen um sogenannte geoTLDs. Dabei handelt es sich um lokale Domain-Endungen, die eine Stadt oder eine Region repräsentieren. Vorreiter aus dem Jahr 2012 sind Städteendungen wie .berlin, .nyc oder .tokyo, die auf mehrere zehntausend registrierte Domains kommen. Und die Nachfrage nach solchen Top Level Domains scheint ungebrochen: Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft eV halten 55 Prozent der Befragten lokale Endungen für öffentliche Institutionen und private Unternehmen für sinnvoll. Gerade einmal sieben Prozent geben an, dass ortsbezogene Internetendungen überhaupt nicht sinnvoll seien. Für die Befragung wurden im Zeitraum 13. bis 16. Juni 2025 insgesamt 2.012 Personen befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.
Die Beliebtheit verschiedener Web-Kürzel lässt sich nach Ansicht von eco simpel erklären. Sie sind nicht nur technischer „Identifier“ einer Webadresse, sondern dienen auch als digitales Aushängeschild für Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Thomas Rickert, Director Names & Numbers bei eco, zeigt die Vorteile von lokalen Endungen auf: „geoTLDs ermöglichen Unternehmen und Organisationen ein gezieltes Marketing mit klarer geografischer Zuordnung. Das ist insbesondere für Akteure mit starkem regionalem Bezug attraktiv, etwa für Städte, Behörden, Tourismusregionen oder den gastronomischen Bereich.“ Neben einer gestärkten digitalen Identität mit Bezug zur Region schaffen geographische Endungen laut Rickert auch Vertrauen und Wiedererkennbarkeit. Gleichzeitig können eigene TLDs mehr Sicherheit, Datenschutz und Vertrauen für Nutzer bedeuten, wenn die Endungen beispielsweise eine verpflichtende DNSSEC-Nutzung, verschlüsselte Kommunikation oder kuratierte Domain-Vergaben voraussetzen. „TLDs können Sicherheitszonen im Netz schaffen. Gerade für Kommunen und Branchen mit sensiblen Diensten, wie der Gesundheit, Bildung oder Verwaltung, können sie ein echter Gewinn sein“, so Rickert.
Das Bewerbungsverfahren ist aber keineswegs auf geoTLDs beschränkt, ICANN nimmt auch Bewerbungen um generische oder unternehmensspezifische TLD (sogenannte .brands) entgegen. „Das Verfahren ist für all diese TLDs geöffnet“, versichert Rickert. Er empfiehlt, dass sich Interessierte schnellstmöglich mit der Bewerbung auseinandersetzen: „Das Vergabeverfahren für neue Internetendungen ist komplex, doch es lohnt sich.“ ICANN will noch in diesem Jahr die Beratungen um das Bewerberhandbuch abschließen; darin sind alle Details einer Bewerbung samt der damit verbundenen Kosten geregelt. Nachdem die öffentliche Kommentierungsphase der Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs am 23. Juli 2025 endete, soll im Dezember 2025 die Endfassung vorliegen.
Quelle: eco.de, icann.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .HK, .HU UND .MED
Ungarns Länderendung .hu wird ein Stück sicherer: Änderungen rund um eine Domain erfordern künftig eine Multi-Faktor-Authentifizierung. Derweil erfreut sich .med steigender Beliebtheit, während Hong Kong ein neues Schiedsgericht für .hk-Domains akkreditiert – hier unsere Kurznews.
Die Hong Kong Internet Registration Corporation Ltd., Verwalterin der Länderendung .hk von Hong Kong, hat das eBRAM International Online Dispute Resolution Centre (eBRAM) als Streitschlichtungsstelle für Verfahren um .hk-Domains akkreditiert. Das eBRAM, das seine Tätigkeit am 25. Juli 2025 aufgenommen hat, versteht sich als unabhängige, gemeinnützige Schieds- und Mediationsinstitution, die mit Unterstützung der Regierung der Sonderverwaltungszone Hong Kong gegründet wurde. Zum Einsatz kommt dabei eine von eBRAM selbst entwickelte Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR), die mehrere technologische Vorteile mitbringen soll, darunter ein KI-gestütztes Fallmanagementsystem mit maschineller Übersetzung in 28 Sprachen, das die Bearbeitungsdauer von Monaten auf Wochen verkürzt, eine Cloud-basierte Plattform mit Fernzugriff und geringere Kosten durch eine vollständige Online-Abwicklung. „We are honoured to be appointed by HKIRC as the designated dispute resolution service provider for ‘.hk’ and ‘.香港’ domain names. This is not only a recognition of eBRAM’s professionalism and technological innovation, but also marks an important step forward for Hong Kong in promoting digital dispute resolution“, so Dr. Thomas So, Chairman von eBRAM. Mit dem eBRAM steigt die Zahl der Schiedsgerichte für .hk-Domains auf vier an; bisher waren bereits das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC), das Asian African Legal Consultative Organisation (AALCO) und das Hong Kong Regional Arbitration Centre akkreditiert.
Das Council of Hungarian Internet Providers (CHIP) führt für die Verwaltung ungarischer .hu-Domains die Multi-Faktor-Authentifizierung ein. Zwar werden Prozesse zur Änderung rund um eine Domain wie die Änderung der WHOIS-Daten oder der Wechsel des Registrars weiterhin über den Domain-Registrar angestoßen; es gibt jedoch bestimmte Schritte, die die Registry direkt mit dem Benutzer durchführen muss – einer davon ist die Multi-Faktor-Authentifizierung selbst. Der Kern der Multi-Faktor-Authentifizierung besteht darin, dass der Domain-Inhaber Kontaktinformationen wie eMail-Adresse oder Telefonnummer angibt, über die er identifiziert werden kann und über die er tatsächlich verfügt. Dann kann er wählen, ob er einen oder mehrere solcher Faktoren (Ein-Faktor- oder Multi-Faktor-Authentifizierung) verwenden möchte. Ab sofort können neu registrierte .hu-Domains nur noch mit Daten zur Multi-Faktor-Authentifizierung eingereicht werden; diese Anforderung ist also nicht mehr optional, sondern grundlegend und zwingend.
Für die in Cleveland (US-Bundesstaat Ohio) ansässige Medistry LLC scheint sich die Liberalisierung ihres Geschäftsmodells auszuzahlen. Wie das Unternehmen mitteilt, sind in den ersten 12 Wochen über 42.000 Vorbestellungen eingegangen. Darunter befinden sich große medizinische Organisationen und Marken wie Biogen, CVS, Stanford, Bayer, Mayo Clinic und Ozempic, aber auch verbraucherorientierte Domain-Namen wie sports.med, rehab.med, life.med, oncology.med und therapy.med wurden bereits vorbestellt. Wurden .med-Domains bisher nur im Rahmen eines „Request for Proposal“ vergeben, versteht sich die Top Level Domain nunmehr als Premium-TLD für Privatpersonen und Unternehmen, und steht jedermann offen. „By actively engaging users with .med URLs, credible sources can differentiate themselves online, leading to greater consumer confidence when using the internet for medical related objectives“, so die Registry in einer Pressemitteilung. Allerdings soll ein Großteil der Vorbestellungen in Anlehnung an ein medizinisches Verzeichnis nur aus Zahlen mit Bindestrichen bestehen und wird der Registry selbst zugerechnet; wie nützlich .med-Domains sind, wird sich also erst noch zeigen müssen. Die Live-Phase beginnt am 02. September 2025.
Quelle: hkirc.hk, domain.hu, prnewswire.com
GOOGLE – KEYWORD-DOMAINS SIND SEO-PROBLEM
John Mueller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, sorgt wieder für Schlagzeilen: In seinem Podcast „Search Off the Record“ erklärte er seinem Gast, dass Kleinunternehmer den Fehler machen, Schlagwort-Domains für ihr Branding zu benutzen und so in eine SEO-Falle laufen. Damit trat Mueller wieder einmal eine Diskussion in SEO-Kreisen los.
Sein Gast in der aktuellen Ausgabe von „Search Off the Record“ vom 07. August 2025 ist sein „fellow Search Advocate“ und Hobbyfotograf Martin Schmitt aus der Schweiz. Mit ihm bespricht Mueller dessen Hobby-Website, auf der er unter einer Keyword-Domain seine fotografischen Werke zeigt und anbietet. Grundsätzlich geht es um das Problem, mit Bildern SEO-Erfolge zu erzielen. Doch 16:00 Minuten in der Materie erklärt Mueller: „[…] I think, fundamentally, I see a lot of small businesses make the mistake of taking a generic term and calling it their brand. So kind of you’re walking into that trap because underwater photography is like– […] That’s what your domain name is. If that were your brand, you would have trouble ranking for that. I assume there are lots of people that do this.“ Mueller unterstreicht, es gehe nicht darum, die Website zu ändern. Aber mit einer Suche nach „Bilder von Fischen“ würde man die Seite nicht finden; doch wenn Interessierte wüssten, dass „Martin Schmitt“ als „Fotograf“ im Internet zu finden ist, dann finden sie ihn auch.
Schon früher hatte Mueller sich gegen Keyword-Domains ausgesprochen und seine unsortierten Gedanken dazu geteilt:
– „everyone thinks you’re a spammer“
– „changing business focus, or even expanding, is harder“
– „you have no brand name, there’s nothing that people can search for which ‚obviously‘ should show your site. You’re always competing, you’re not building value with long-term users. “
Im Grunde wiederholt er in seinem Podcast nochmal, was er bereits vor zweieinhalb Jahren geäußert hat. In SEO-Kreisen sorgt die neuerliche Kritik von Mueller wieder für Aufregung. Schlagzeilen wie „Google’s Mueller Warns: Avoid Keyword-Rich Domains for SEO Success“, „Google Cautions Businesses Against Generic Keyword Domains“ oder „The Truth About Generic Keyword Domains and Your Online Success“ sorgen für Aufmerksamkeit. Die Artikel dahinter erklären allerdings in aller Ruhe die Aussagen von Mueller und bieten zusätzliche Informationen und Anregungen. In Domain-Investorenkreisen werden die Aussagen Muellers mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Soll man jetzt alle Keyword-Domains entsorgen, haben sie noch einen Markt? Da kommt es immer auf die Strategie des Investors an, wie auch beim Kleinunternehmer. Zudem muss man den neuen Faktor KI miteinberechnen, da immer mehr Suchende eben nicht mehr auf Suchmaschinen zurückgreifen, sondern auf LLM-getriebene Chatbots, die nicht einfach einen Link angeben, unter dem man die gesuchte Information erhält, sondern die Informationen ausformuliert direkt liefern. Bei namepros.com fasst es „Mainnet“ unter der Überschrift „DEATH OF KEYWORD-RICH DOMAINS.“ für Domain-Investoren zusammen: „So, those 90s style landers won’t cut it anymore. Nor will sites that lack „Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness“ – as pointed out in the article. Google’s algorithm updates don’t just punish the use of generic domains – they also punish generic domains connected to websites that don’t offer any real value. This means simply registering a domain and changing its namerservers to a lander could do more harm than good. This is where the creative domainers who build using AI or any other tooling stand to thrive.“ Also nichts Neues für Kleinunternehmer oder Domain-Investoren (die an einigen Stellen auch eine Schnittmenge bilden). Hinzu kommt KI, die – reflektiert und überprüft angewendet – helfen kann, bei Google- wie auch bei Chatbot-Suchen gefunden zu werden.
Den Podcast von John Mueller finden Sie bei Youtube unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=5sJPKghoUeU
Die Diskussion bei namepros.com finden Sie unter:
> https://www.namepros.com/threads/death-of-keyword-rich-domains-foresight-piece.1360047/
Quelle: youtube.com, searchenginejournal.com, revolutexdigital.com, webpronews.com, eigene Recherche
NORMA.APP – DISCOUNTER NORMA VERLIERT UDRP-STREIT
Der Lebensmittelanbieter Norma sah seine Rechte durch die Domain norma.app verletzt und startete ein UDRP-Verfahren gegen einen griechischen Anbieter von KI-Software. Das Verfahren war nicht von Erfolg gekrönt, aber führte auch nicht zu einem Reverse Domain Name Hijacking.
Die Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG aus Deutschland sieht ihre Rechte durch die Domain norma.app verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie trug vor, unter norma.app werde Software angeboten, was in den Klassenbereich der eigenen EU-Marke „NORMA“ falle, für die auch ein Schutz in der Klasse 9 (Computer Software und Programm, Datenbanken usw.) und Klasse 35 (Online-Verkauf von Computer-Zubehör und Software) besteht. Der Gegner, Anastasios Anastasiadis mit Sitz in Griechenland, meldete sich nicht zum Verfahren. Der als Entscheider bestellte britische Jurist Nick J. Gardner führt im Sachverhalt zum UDRP-Verfahren aus, die Domain norma.app wurde im Mai 2021 registriert; unter der Domain findet sich eine mit „Norma“ gebrandete Website, auf der ein „AI Powered Analytics“-System beworben werde. Auf der Website heißt es: „Bringing Your Data to Life. Founded in 2022, Norma’s mission is to empower organizations worldwide to awaken the full potential of their data. By offering cutting-edge Cloud Warehousing and Modern AI-powered Analytics solutions, Norma becomes your trusted internal BI partner, guiding your growth and success in a data-driven world.“
Gardner wies die Beschwerde von Norma ab, wobei er ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) zwar prüfte, aber nicht bestätigte (WIPO Case No. D2025-2486). Die Beschwerdeführerin habe belegt, dass sie Markeninhaberin und die Domain mit ihrer Marke identisch ist, womit sie das erste Element der UDRP erfülle. Bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain griff Gardner wieder auf die Inhalte unter der Domain norma.app zurück. Dort werde angegeben, dass der Gegner sein Geschäft seit 2022 führt. Die Beschwerdeführerin behaupte nicht, dass die Angaben auf der Website falsch seien. Vielmehr erkläre sie, der Gegner biete auf der unter der Domain norma.app erreichbaren Website Softwarelösungen für europäische Unternehmen an, insbesondere Cloud-Warehousing- und KI-gestützte Analyselösungen. Darüber hinaus könnten Nutzer auf der Website einen Beratungstermin per Videoanruf buchen. Für Gardner sprach das dafür, dass der Gegner die Domain in Verbindung mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen benutzte, bevor er von der Streitigkeit Kenntnis erlangt habe. Angesichts dessen sah Gardner die Anforderungen des 2. Elements der UDRP durch die Beschwerdeführerin nicht erfüllt.
Nichtsdestotrotz prüfte Gardner auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain norma.app. Die Beschwerdeführerin behaupte, die Registrierung und Nutzung der Domain sei mit der Absicht erfolgt, um – aufgrund der Ähnlichkeit von Domain und Marke – von der Reputation der Beschwerdeführerin wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem Internetnutzer irrtümlich auf diese Seite gehen; deshalb liege Bösgläubigkeit vor. Gardner erklärte, er verstehe nicht, aufgrund welcher Basis diese Vorwürfe gemacht werden. Es sei nicht ersichtlich, warum der Anbieter einer anspruchsvollen KI-Software Interesse daran haben sollte, potentielle Kunden einer deutschen Supermarktkette irrezuführen. Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass so ein Kunde auf das Angebot des Gegners gerate, sei nicht ersichtlich, wie er Geschäfte mit dem potentiellen Kunden der Beschwerdeführerin machen könne. Der Kunde würde doch nur erkennen, dass er sich auf der falschen Website befindet. Dass der Gegner auf diese Weise einen wirtschaftlichen Vorteil erziele, sei nicht ersichtlich. Die Beschwerdeführerin verweise auch auf eigene Software und Beratungsdienste für Unternehmen, die sie anbiete, wie auch eine Mobile-App für ihre Kunden, über die diese Einkäufe tätigen können. Die Beschwerdeführerin gehe bei ihren Ausführungen allerdings nicht soweit, anzudeuten, dass sie ihren Kunden KI-Softwaredienste anbiete. Weiter sei nicht ersichtlich, dass ihre Marke „NORMA“ in Griechenland bekannt sei, wo der Gegner seinen Sitz hat. Gardner merkte weiter an, er wisse nicht, wer Inhaber der Domain norma.com sei, aber die weise keine aktive Website auf; die Beschwerdeführerin nutze norma-online.com als ihre Hauptdomain. Er denke, die Wahl des Gegners bei der Domain sei rein zufällig und stehe in keiner Verbindung zur Beschwerdeführerin. Das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung zu prüfen, sei nicht Aufgabe dieses Verfahrens; das müsse ein ordentliches Gericht feststellen. Damit lag für Gardner keine Bösgläubigkeit des Gegners vor, und damit war auch das 3. Element seitens der Beschwerdeführerin nicht erfüllt.
Gardner prüfte abschließend noch ein RDNH, das er allerdings nicht feststellte, da aus seiner Sicht die Beschwerdeführerin das Verfahren falsch verstanden habe. Er habe den Eindruck, die Unzulänglichkeiten der Beschwerde beruhten darauf, dass die Beschwerdeführerin nicht erkannt habe, was nachgewiesen werden müsse, um ein erfolgreiches UDRP-Verfahren zu führen. Eine böse Absicht seitens der Beschwerdeführerin sehe er nicht, weshalb die Feststellung von RDNH nicht erforderlich sei. Damit stellte er kein RDNH seitens der Beschwerdeführerin fest, wies aber zugleich die Beschwerde ab mit dem Ergebnis, dass die Domain norma.app beim Inhaber verbleibt.
Was Gardner bei seiner Einschätzung des RDNH nicht formuliert, ist der Umstand, dass die Beschwerdeführerin von einer Anwaltskanzlei vertreten wurde. Diese hätte wissen müssen, dass ein UDRP-Verfahren unter den gegebenen Umständen nicht von Erfolg gekrönt sein konnte, womit der Missbrauch des Verfahrens durchaus im Raum stand.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain norma.app finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-2486.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
ARCH.COM – DEN BOGEN RAUS FÜR US$ 701.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche bietet sehr gute Preise unter .com und .ai auf, angefangen mit arch.com für US$ 701.000,– (ca. EUR 599.145,–) und detector.ai zu US$ 68.000,– (ca. EUR 58.120,–).
Die Domain arch.com erzielt US$ 701.000,– (ca. EUR 599.145,–) und setzt sich damit aktuell auf Platz 10 der Jahresbestenliste 2025 öffentlich gehandelter Domains. Zu einem deutlich schlechteren Ergebnis kommt rainbows.com mit US$ 10.099,– (ca. EUR 8.632,–), was deutlich unter den im Juli 2008 erzielten US$ 45.000,– (ca. EUR 28.504,–) liegt.
Anguilla liegt auch diese Woche bei den Landesendungen vorn, mit detector.ai zum Preis von US$ 68.000,– (ca. EUR 58.120,–). seesaw.io kommt auf US$ 7.000,– (ca. EUR 5.983,–) und verbessert sich gegenüber den US$ 2.000,– (ca. EUR 1.642,–) aus dem Mai 2021.
Die neuen generischen Endungen liefern die technische Drei-Zeichen-Domain api.dev zum Preis von US$ 25.000,– (ca. EUR 21.368,–). Im September 2021 kam die Zwei-Zeichen-Domain 0x.art auf US$ 2.800,– (ca. EUR 2.414,–), jetzt liegt sie bei nur noch US$ 1.295,– (ca. EUR 1.107,–). Die klassischen generischen Endungen bieten moderate Preise mit contemporary.org, die mit US$ 9.538,– (ca. EUR 8.152,–) vorne liegt. Im September 2024 lag contemporary.org noch bei US$ 5.250,– (ca. EUR 4.773,–). Die vergangene Domain-Handelswoche bietet damit erfreuliche Zahlen.
Länderendungen
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detector.ai – US$ 68.000,– (ca. EUR 58.120,–)
backruptcy.ai – US$ 60.000,– (ca. EUR 51.282,–)
documentation.ai – US$ 60.000,– (ca. EUR 51.282,–)
ito.ai – US$ 48.000,– (ca. EUR 41.026,–)
sandstone.ai – US$ 24.995,– (ca. EUR 21.363,–)
lounge.ai – US$ 23.999,– (ca. EUR 20.512,–)
newsletters.ai – EUR 14.700,–
brainfreeze.ai – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.274,–)
houseandland.com.au – AUD 30.000,– (ca. EUR 16.672,–)
yes.ro – EUR 15.000,–
kontour.eu – EUR 12.999,–
estimation.fr – EUR 9.900,–
gry.co.uk – EUR 9.800,–
bcgame.si – EUR 9.500,–
yes.fr – EUR 8.990,–
asobi.jp – US$ 9.999,– (ca. EUR 8.546,–)
kamerplanten.nl – EUR 8.772,–
hers.com.br – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.265,–)
49.io – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.838,–)
airpay.in – US$ 7.400,– (ca. EUR 6.325,–)
yes.pe – EUR 6.000,–
dobetter.de – EUR 5.999,–
seesaw.io – US$ 7.000,– (ca. EUR 5.983,–)
brandlift.de – EUR 5.799,–
5k.de – EUR 5.685,–
womensecret.pl – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.556,–)
lawyers.co.uk – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
aihub.ch – EUR 5.000,–
roa.me – US$ 5.688,– (ca. EUR 4.862,–)
peaceofmind.nl – EUR 4.795,–
meritbeauty.de – EUR 4.500,–
adx.in – GBP 4.301,– (ca. EUR 4.980,–)
tattooshop.de – EUR 4.000,–
medexpress.eu – EUR 3.999,–
bitnode.io – US$ 4.499,– (ca. EUR 3.845,–)
Neue Endungen
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api.dev – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.368,–)
flex.app – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.094,–)
arcnetwork.xyz – US$ 9.888,– (ca. EUR 8.451,–)
bridge.care – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.265,–)
fly.app – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
hercules.app – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
ai.berlin – EUR 4.000,–
aiagents.dev – GBP 3.000,– (ca. EUR 3.473,–)
bitcoin.gdn – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.991,–)
figure.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 2.778,–)
cre.xyz – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.137,–)
boat.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.389,–)
gaga.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.389,–)
0x.art – US$ 1.295,– (ca. EUR 1.107,–)
Generische Endungen
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contemporary.org – US$ 9.538,– (ca. EUR 8.152,–)
dobetter.org – EUR 7.600,–
icompare.net – EUR 5.500,–
drivingtest.net – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
sandiego-art.org – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.128,–)
ample.net – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.273,–)
littlefish.org – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.273,–)
merch.org – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.273,–)
foundations.org – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.846,–)
seniornet.org – US$ 4.433,– (ca. EUR 3.789,–)
colapublib.org – US$ 4.400,– (ca. EUR 3.761,–)
playwise.org – US$ 3.975,– (ca. EUR 3.397,–)
laya.net – US$ 3.499,– (ca. EUR 2.991,–)
womenone.org – US$ 3.400,– (ca. EUR 2.906,–)
nosilence.org – EUR 2.900,–
sumsearch.org – US$ 3.209,– (ca. EUR 2.743,–)
heilmann.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.564,–)
safsa.org – US$ 2.900,– (ca. EUR 2.479,–)
openconference.org – US$ 2.888,– (ca. EUR 2.468,–)
internationalcourtsystem.org – US$ 2.805,– (ca. EUR 2.397,–)
.com
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arch.com – US$ 701.000,– (ca. EUR 599.145,–)
siam.com – US$ 100.000,– (ca. EUR 85.470,–)
gok.com – EUR 45.000,–
chilidog.com – US$ 49.500,– (ca. EUR 42.308,–)
ebot.com – US$ 39.500,– (ca. EUR 33.761,–)
financialplanner.com – US$ 36.333,– (ca. EUR 31.054,–)
ghu.com – US$ 35.000,– (ca. EUR 29.915,–)
postino.com – US$ 32.000,– (ca. EUR 27.350,–)
jord.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 25.641,–)
logodesigner.com – US$ 28.500,– (ca. EUR 24.359,–)
polarislogistics.com – US$ 24.995,– (ca. EUR 21.363,–)
wooli.com – US$ 14.900,– (ca. EUR 12.735,–)
hoteltec.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.725,–)
bitpass.com – US$ 13.501,– (ca. EUR 11.539,–)
leadinglean.com – US$ 13.310,– (ca. EUR 11.376,–)
elabs.com – US$ 11.500,– (ca. EUR 9.829,–)
rasport.com – EUR 8.700,–
rainbows.com – US$ 10.099,– (ca. EUR 8.632,–)
bigsolution.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.547,–)
foundway.com – US$ 9.999,– (ca. EUR 8.546,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
LONDON – INTA-JAHRESTREFFEN IM MAI 2026
Im kommenden Mai 2026 findet das „Annual Meeting“ der INTA in London (Großbritannien) statt. Neben den üblichen markenrechtlichen Themen steht auch die Künstliche Intelligenz auf dem Programm.
Die International Trademark Association (INTA) lädt vom 02. bis zum 06. Mai 2026 nach London zum „2026 Annual Meeting“. Es wird die 149. Jahrestagung der INTA. Angekündigt sind die Themen KI, Markenschutz, IP-Finanzierung und grenzüberschreitende Innovation. Erwartet werden über 10.000 Fachleute aus dem Bereich des geistigen Eigentums, Führungskräfte aus der Wirtschaft, politische Entscheidungsträger, Visionäre und Lösungsanbieter aus mehr als 100 Ländern. 1.200 Teilnehmer haben sich bereits vorangemeldet. Es sind zahlreiche neue und bestehende Veranstaltungsformate angekündigt. Täglich wird es unter anderem Keynotes geben, begleitetes Schnellnetzwerken sowie Inhouse-Schulungen von Marken- und IP-Praktikern für Marken- und IP-Praktiker.
Das „INTA 2026 Annual Meeting“ findet vom 02. bis 06. Mai 2026 im Excel London, Royal Victoria Dock, 1 Western Gateway, London E16 1XL (United Kingdom) statt. Die Ticketpreise bleiben stabil und sollen denen des vorangegangenen Meetings gleichen. Sie werden Ende November 2025 bekanntgegeben. In diesem Jahr, beim INTA 2025 Annual Meeting im März, lagen die Preise je nach Status ab US$ 275,– (für Studenten „Standard“ und „Onsite“) bis zu US 4.375,– (für Nicht-Mitglieder „Onsite“).
Weitere Informationen unter:
> https://www.inta.org/events/2026-annual-meeting/
Quelle: inta.org, eigene Recherche
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