Themen: NIS-2 – Bundeskabinett legt Gesetzesentwurf vor | RDRS – Schwerer Rückschlag für WHOIS-Alternative | TLDs – Neues von .co, .de und .dunlop | Gigalaw – weniger UDRP-Verfahren im Q2/2025 | UDRP – unintelligenter Streit um chai.new | territory.com – Landgewinn für US$ 125.625,– | Oktober – davit auf der it-sa in Nürnberg
NIS-2 – BUNDESKABINETT LEGT GESETZESENTWURF VOR
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschlossen. Damit soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht modernisiert und der angespannten Bedrohungslage im Cyberraum Rechnung getragen werden.
Eigentlich hatten die 27 EU-Mitgliedsländer Zeit bis zum 17. Oktober 2024, die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) in nationales Recht umzusetzen. Doch erst nach einem Regierungswechsel und Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission liegt nun der Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ vor. Er ähnelt inhaltlich stark den letzten Entwürfen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), das noch von der Ampelkoalition verhandelt worden war, aber dem Prinzip der sachlichen Diskontinuität zum Opfer fiel. In einer Pressemitteilung betonte das Bundesministerium des Inneren besonders, dass künftig deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen sollen. Waren bislang ca. 4.500 Einrichtungen vom Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) erfasst, gelten künftig für rund 29.500 Einrichtungen neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält hierzu Aufsichtsinstrumente, um Unternehmen gezielter zu begleiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überwachen.
In der Praxis müssen alle betroffenen Unternehmen zentrale Schutzmaßnahmen etablieren. Dazu gehören Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder der Einsatz von Verschlüsselungslösungen. Der Umfang richtet sich nach der Bedeutung der Einrichtung. Weiter sieht der Entwurf klarere Abläufe bei Sicherheitsvorfällen vor. Wenn es zu einem Cyberangriff kommt, greift ein gestuftes Meldeverfahren: Zunächst eine kurze Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, gefolgt von einem Zwischenstand nach 72 Stunden und einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Ferner erhält das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Befugnisse zur Aufsicht und Durchsetzung. Bei schwerwiegenden Verstößen können künftig Bußgelder verhängt werden, die sich am Jahresumsatz orientieren. Die wohl einschneidendsten Änderungen bringt das Gesetz für die Geschäftsleitung von Unternehmen, denn Cybersicherheit ist künftig Chefsache: Geschäftsführungen betroffener Einrichtungen sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, um ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Risiken und von Risikomanagementpraktiken im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik zu erlangen sowie um die Auswirkungen von Risiken sowie Risikomanagementpraktiken auf die von der Einrichtung erbrachten Dienste beurteilen zu können. Wer zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG diese Pflicht verletzt, haftet seiner Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung anwendbaren Regeln des Gesellschaftsrechts. Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund EUR 2,3 Mrd., insgesamt entsteht ein einmaliger Aufwand von rund EUR 2,2 Mrd.; dieser ist fast ausschließlich der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe zuzuordnen.
Noch bevor das Gesetz das parlamentarische Verfahren vollständig durchlaufen hat und in Kraft tritt, stellt das BSI ab sofort ein digitales Tool bereit, das Unternehmen bei der Selbsteinschätzung helfen soll. So können Unternehmen prüfen, welche Regelungen für sie voraussichtlich relevant sind.
Den Regierungsentwurf finden Sie unter:
> https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/CI1/nis2-regierungsentwurf_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die „NIS-2-Betroffenheitsprüfung“ ist möglich unter:
> https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/
Quelle: eigene Recherche
RDRS – SCHWERER RÜCKSCHLAG FÜR WHOIS-ALTERNATIVE
Schwerer Rückschlag für den WHOIS-Nachfolger „Registration Data Request Service“ (RDRS): gleich zehn namhafte Domain-Registrare haben sich aus dem Pilotprojekt zurückgezogen.
Mit Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mussten viele Domain-Registrare personenbezogene Daten, die wie Namen von Kontaktpersonen, Adressen oder eMail-Adressen zuvor im WHOIS-Verzeichnis innerhalb von wenigen Sekunden für jedermann öffentlich verfügbar waren, entfernen. Gleichwohl bestand die Notwendigkeit zum Beispiel für Strafverfolgungsbehörden und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten zuzugreifen. Die Lösung von ICANN lautete RDRS; dahinter verbirgt sich ein kostenloses Ticketsystem, das seit November 2023 im Rahmen einer Testphase von zwei Jahren alle Anfragen für nicht-öffentliche gTLD-Registrierungsdaten bearbeitet. Der RDRS verbindet den Anfragenden mit dem für eine Domain unter generischer Endung zuständigen ICANN-akkreditierten Registrar, sofern letzterer an diesem Service teilnimmt. Die gesamte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen dem Anfragenden und dem für eine Domain zuständigen Domain-Registrar erfolgt außerhalb des RDRS-Systems. ICANN hält die nicht-öffentlichen WHOIS-Daten also nicht zentral vor, sondern ermöglicht über den RDRS lediglich das Senden und Empfangen von Anfragen zu einer Domain mit generischer Top Level Domain über eine einzige Plattform. Der Dienst bietet keinen Zugriff auf die angeforderten Registrierungsdaten. Ob man die Daten auch erhält, hängt letztlich an der Entscheidung des Registrars, der unter Beachtung der für ihn geltenden Datenschutzgesetze der Anfrage entspricht oder sie ablehnt.
Die fehlende rechtliche Verpflichtung und der hohe Arbeitsaufwand machte die Teilnahme am RDRS für viele Domain-Registrare von Anfang an unattraktiv, was sich unmittelbar auf die Zahl der Teilnehmer auswirkt. Waren es im Mai 2025 immerhin 88 akkreditierte Registrare, sank ihre Zahl nun im Juni 2025 auf 78 ab. Und die sind namhaft: Team Internet mit den Registraren 1API, Internet BS, Key-Systems GmbH, Key-Systems LLC, Moniker, RegistryGate und TLD Registrar Solutions hat sich ebenso verabschiedet wie Newfold Digital mit Network Solutions, Register․com und PublicDomainRegistry․com. Mit der Zahl der akkreditierten Registrare sank auch die Zahl der Domains, für die eine RDRS-Abfrage möglich ist, drastisch ab; sie liegt statt bei bisher 54 Prozent nur noch bei 47 Prozent. Oder anders ausgedrückt: für nicht einmal jede zweite Domain mit generischer Endung ist eine Abfrage über das RDRS-Systems sinnvoll möglich. Das trifft nicht nur Strafverfolgungsbehörden, sondern vor allem Inhaber von Kennzeichenrechten hart, da damit die Möglichkeiten, gegen die von einer Domain ausgehenden Rechtsverletzungen vorzugehen, zusätzlich eingeschränkt werden. Hinzu kommt, dass das RDRS in seiner Nutzung unbeliebt ist; im Juni 2025 gab es im Rahmen eines Allzeittiefs lediglich 68 Auskunftsersuchen, davon 31 von sogenannten „IP-Holdern“ und weitere 12 zu Forschungszwecken. Erfolg hatten davon nur 17; zumeist erhielt man die Antwort „Request is incomplete/more information is required before the request can be processed/requestor did not respond to request for additional information“. Ganz allgemein liegt die Erfolgsrate für eine positive Antwort über das RDRS bei rund 25 Prozent, wobei man sich auf Wartezeit von etwa acht Tagen einstellen muss.
Ob der RDRS damit überhaupt das geplante Ende der zweijährigen Testphase erreicht, ist unverändert offen. Der ICANN-Regierungsbeirat GAC (Governmental Advisory Committee) hat zwar dafür plädiert, die Einführung von RDRS als verpflichtend für alle Domain-Registrare in Erwägung zu ziehen. Die fehlende Akzeptanz und vor allem der fehlende praktische Nutzen stellt eine solche Pflicht aber in Frage. ICANN arbeitet aktiv an Funktionsverbesserungen, etwa durch erweiterte Hilfsfunktionen, klare Fehlermeldungen, CSV-Reports, längere Freitextfelder, Umfrage-Meldungen im Abschlussprozess und eine bessere Integration mit Lookup-Tools; durchschlagende Erfolge bleiben bisher aber aus.
Den aktuellen RDRS-Bericht von ICANN für Juni 2025 finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/rdrs-usage-metrics-15jul25-en.pdf
Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CO, .DE UND .DUNLOP
Die nächste Markenendung rollt aus: der Reifenhersteller Goodyear hat die letzte Runde für .dunlop eingeläutet. Einen wirtschaftlich schmerzhaften Verlust meldet GoDaddy bei der kolumbianischen Endung .co, während die DENIC eG bei Auseinandersetzungen um .de-Domains wertvolle Hilfe leistet – hier unsere Kurznews.
Der Verlust des Vertrages zur technischen Verwaltung der kolumbianischen Länderendung .co kommt GoDaddy teuer zu stehen. In einer Börsen-Pflichtmitteilung für das 2. Quartal 2025 heißt es: „Beginning in the fourth quarter of this year, GoDaddy will no longer operate as the registry service provider for the .CO top-level domain (TLD). GoDaddy will continue to distribute this TLD in its role as accredited registrar. As a result of this change, we anticipate an approximate 50 basis point headwind to bookings and revenue, primarily in the fourth quarter.“ Das entspricht einem Rückgang von 0,5 Prozent oder rund US$ 6 Mio., wenn man bedenkt, dass GoDaddy im zweiten Quartal 2025 einen Quartalsumsatz von US$ 1,2 Mrd. erzielt hat. Gerüchten, dass GoDaddy aus dem Registry-Geschäft ganz aussteigen könnte, erteilte man aber eine Absage. „This was a one-off situation where we went out to rebid and the profitability metrics that were needed to continue in this relationship just weren’t there for us. So I would say it’s more on the strategy of our profitable growth and making sure we stay disciplined to our framework versus a change in philosophy“, so CFO Mark McCaffrey. Die Endung .co wird künftig von Consórcio Equipo PuntoCo, einer Partnerschaft zwischen der Londoner Team Internet und der kolumbianischen Central Comercializadora de Internet (CCI), verwaltet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorerst zehn Jahren. Nach unbestätigten Meldungen hatte GoDaddy für .co 19 Prozent des Bruttoumsatzes erhalten; der neue Betreiber begnügt sich demnach mit 8 Prozent.
Sie glauben, ein Recht an einer .de-Domain zu haben, doch registriert hat sie schon jemand anderes? In solchen Fällen kann ein Dispute-Eintrag bei der DENIC eG wertvolle Hilfe leisten. Die Registry hält sich zwar selbst aus Streitigkeiten heraus; ein UDRP-Verfahren für .de-Domains ist ebenfalls nicht möglich. Immerhin stellt man aber den Dispute-Eintrag zur Verfügung. Dazu ist es notwendig, dass der Dispute-Antragsteller ein absolutes Recht (beispielsweise ein Namens- oder Kennzeichenrecht) darlegt, das nach seiner Auffassung durch eine .de-Domain verletzt wird. Erhält er den Eintrag, kann der Inhaber einer .de-Domain diese zwar vorerst weiternutzen, nicht aber auf einen Dritten übertragen, solange die Auseinandersetzung andauert; sinnvollerweise wird der Antrag daher vor Beginn der Auseinandersetzung gestellt, zumal ein Domain-Übertragungsanspruch nach deutschem Recht eine Ausnahme darstellt. Ein Dispute-Eintrag ist kostenlos und gilt zunächst für ein Jahr ab Bestätigung des Eintrags durch die DENIC. Wird in diesem Zeitraum die strittige Domain durch ihren Inhaber gelöscht, so rückt der Antragsteller automatisch als Domain-Inhaber nach. Dauert die Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber dagegen über diesen Zeitraum hinaus an und kann der Dispute-Inhaber dies nachvollziehbar durch Vorlage entsprechender Nachweise gegenüber der DENIC darlegen, so kann der Eintrag auf gesonderten Antrag verlängert werden. Andernfalls läuft er ohne besondere Vorankündigung nach der Jahresfrist aus, und die Domain kann dann wieder auf Dritte übertragen werden.
Die in Ohio ansässige Goodyear Tire & Rubber Company trennt sich von ihrer Markenendung .dunlop. Mit Schreiben vom 12. Juni 2025 kündigte der Reifenkonzern das Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Motiven seiner Kündigung machte das Unternehmen nicht, aber wie bei vielen anderen .brands zuvor scheint man keine Verwendungsmöglichkeit zu haben; mit Ausnahme der obligatorischen nic.dunlop ist keine weitere Domain registriert, obwohl die Delegierung auf den 06. Juni 2016 zurückreicht. Unter nic.dunlop heißt es aktuell noch: „Dunlop is a closed top-level domain name for the sole and exclusive use of The Goodyear Tire and Rubber Company“. Abzuwarten bleibt, ob .goodyear, der zweiten .brand des Konzerns, ein ähnliches Schicksal blüht; auch dort ist mit nic.goodyear bisher lediglich eine einzige Domain registriert.
Das Antragsformular für einen Dispute-Eintrag finden Sie unter:
> https://www.denic.de/fileadmin/public/documents/legal/DISPUTE_Antragsformular.pdf?ref=blog.denic.de
Die Kündigung für .dunlop finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/dunlop/dunlop-termination-notice-09-07-2025-en.pdf
Quelle: domainincite.com, denic.de, icann.org
GIGALAW – WENIGER UDRP-VERFAHREN IM Q2/2025
Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidung für das zweite Quartal 2025 vor. Die Anzahl der UDRP-Verfahren fällt leicht ab.
„Gigalaw’s Domain Dispute Digest Second Quartal, 2025“ ist ein 17-seitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den zweiten drei Monaten dieses Jahres. Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsstellen (WIPO, Forum, CAC, ADNDRC und CIIDRC) aus. In einem Vorwort führt Isenberg diesmal in einen neuen Datensatz ein. Erstmals berücksichtigt er den Anteil von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) Fällen, die allerdings lediglich 1,3 Prozent aller Entscheidungen ausmachen. Im Domain Dispute Digest zeigt er die rückläufige Entwicklung von Domains und Entscheidungen im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 auf und sieht für 2025 insgesamt einen Rückgang der Verfahren.
Gegenüber dem Vorjahresquartal (Q2/2024) mit 4.941 Domains und 2.132 Entscheidungen gehen die Zahlen deutlich zurück: das zweite Quartal 2025 verzeichnet nur 3.015 Domains (-38,98 Prozent) und 2.077 Entscheidungen (-2,58 Prozent). Gegenüber dem ersten Quartal 2025 mit 3.362 Domains und 1.942 Entscheidungen fallen die Zahlen des zweiten Quartals 2025 bei der Anzahl von Domains ab, die Anzahl der Entscheidungen steigt. Hinzu kommt, dass gegenüber dem zweiten Quartal 2024 die Transferentscheidungen hinsichtlich der Domains zurückgingen von 95,99 Prozent (4.743 von 4.941 Domains) auf jetzt 94,2 Prozent (2.840 von 3.013 Domains), während die Abweisungen sich prozentual mehr als verdoppelt haben von 2,47 Prozent (122 von 4.941 Domains) auf 5,07 Prozent (153 von 3.013 Domains). Die Anzahl der abgebrochenen Verfahren fällt deutlich von 1,54 Prozent im Q2/2024 auf 0,73 Prozent im Q2/2025. Die meisten Entscheidungen ergingen wie üblich bei WIPO (1.179), gefolgt von Forum (614). Bei 85,86 Prozent aller Verfahren ging es um lediglich eine Domain, bei 6,9 Prozent um zwei Domains. Der prozentuale Anteil nimmt ab, je mehr Domains beteiligt waren. Das umfangreichste Verfahren war ein Streit von Tesla um 25 Domains. Die meisten, nämlich 52 Verfahren, bestritt das französische Handelsunternehmen Carrefour und führte damit 23 Verfahren mehr als im zweiten Quartal 2024. Die meisten Verfahren unter den gTLDs betrafen .com-Domains (2.005), gefolgt von .shop (148) und .net (121). Unter den Länderendungen lag .co (Kolumbien) mit 46 Verfahren vor .cc (Kokos-Inseln) mit 25 Verfahren, während sich .ai (Anguilla) mit 22 Verfahren auf den 3. Platz beschränken darf.
Isenberg widmet sich diesmal wieder den vorzeitig beendeten Verfahren („terminated“), die in den anderen Berechnungen keinen Eingang finden. So führten 91,23 Prozent der Verfahren und damit 3.015 betroffene Domains zu einer Entscheidung, während 8,77 Prozent der Verfahren vorzeitig beendet wurden, wovon 290 Domains betroffen waren. Eine Seite seines Domain Dispute Digest widmet Isenberg erstmals dem RDNH, wobei er auf 20 (1,3 Prozent) von 2.077 Entscheidungen kommt. Den höchsten Anteil an RDNH-Entscheidungen weist das CIIDRC (Canadian International Internet Dispute Resolution Centre) mit 9,1 Prozent auf (gegenüber 1,19 Prozent bei WIPO). Allerdings schmilzt das Gewicht des Prozentsatzes zusammen, wenn man berücksichtigt, dass das CIIDRC insgesamt nur 11 Entscheidungen getroffen hat, von denen eine mit einem RDNH ausging. Auch die 25 URS-Entscheidungen finden Eingang in das Domain Dispute Digest, die 44 Domains betrafen und deutlich gegenüber dem Q2/2024 zurückgingen.
Das 17-seitige „Gigalaw Domain Dispute Digest, Q2/2025“ gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und URS-Verfahren im zweiten Quartal 2025. Wir empfehlen – wie immer – die Lektüre.
Sie finden das „Gigalaw’s Domain Dispute Digest Second Quartal, 2025“ von Doug Isenberg unter:
> https://static1.squarespace.com/static/58febdfcbf629aa913a85974/t/688377e16a01ad57c82dea8c/1753446369715/2025-q2-domain-dispute-digest
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: giga.law, eigene Recherche
UDRP – UNINTELLIGENTER STREIT UM CHAI.NEW
Ein KI-Unternehmen sah in der für KI-Dienste genutzten Domain chai.new seine Markenrechte verletzt und startete ein UDRP-Verfahren gegen den ebenfalls KI-Dienste anbietenden Domain-Inhaber. Dabei ließ der Beschwerdeführer unter den Tisch fallen, dass der Gegner absprachegemäß bereits eine Namensänderung eingeleitet hatte.
Die US-amerikanische Chai Research Corp., Anbieter einer KI-Plattform, auf der sie – nach eigener Darstellung – Forschung auf dem Gebiet der generativen künstlichen Intelligenz betreibt, sieht ihre Rechte durch die Domain chai.new verletzt, startete ein UDRP-Verfahren vor dem Forum, wo sie beantragte, dass die Domain auf sie übertragen werde. Im Verfahren trägt sie vor, im Dezember 2023 die Marke „CHAI“ beim USPTO beantragt zu haben, sie seit 31. März 2021 zu nutzen und Inhaberin der Domains chai-research.com und chai.ai zu sein. Im App-Store von Apple und über Google Play vertreibe man die CHAI-App. Die Marke „CHAI“ sei mittlerweile bekannt, und die relevanten Benutzerkreise identifizierten sie und ihre Dienstleistungen mit der Marke. Unter der Domain chai.news würden KI-Chatprodukte und Dienstleistungen angeboten, die den eigenen gleichen. Außerdem sei die Gestaltung der Website in Schwarz und Weiß der der eigenen Website ähnlich.
Der Gegner und Inhaber der im Februar 2025 registrierten Domain chai.new ist Ahmad Awais / Langbase, ein Anbieter von Cloud-Infrastruktur und Entwicklerwerkzeugen zur Entwicklung von KI-Agenten. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Kalifornien (USA). Der Gegner trägt unter anderem vor, „chai“ sei ein Akronym für „Computer Human AI“, das ein Werkzeug bezeichnet, welches Software-Entwicklern bei der Erstellung von Code und dem Einsatz von KI-Agenten auf der Langbase-eigenen Plattform behilflich ist. Es handele sich dabei nicht um einen Chatbot und es sei nicht für AI-Chats gedacht, sondern als Werkzeug für Entwickler zur Entwicklung von AI-Apps und KI-Agenten. chai.new leite jetzt auf die Domain command.new weiter, wo das Werkzeug mittlerweile unter dem Namen „Command“ angeboten wird. Bei dem Begriff „Chai“ handele es sich im Übrigen um einen gängigen Begriff für Tee, und es bestehe keine optische oder funktionale Ähnlichkeit zwischen der eigenen Webseite zu der der Beschwerdeführerin. Schließlich teilte der Gegner mit, die Beschwerdeführerin habe sich bereits vor Erhebung der Beschwerde per eMail an ihn gewandt. In der Korrespondenz habe man sich darauf verständigt, dass der Gegner die Domain und den Namen des angebotenen Werkzeugs ändert, aber die Domain noch für einen gewissen Zeitraum nutzt, um die Nutzergemeinschaft auf die neue Seite zu leiten. In der Beschwerde sehe er deshalb einen Missbrauch des Verfahrens, weshalb ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) seitens der Beschwerdeführerin vorliege. Als Entscheider wurde der brasilianische Rechtsanwalt Eduardo Magalhães Machado berufen.
Machado wies die Beschwerde ab und stellte RDNH fest (Forum Claim Number: FA2507002163671). Dabei zeigte Machado eine Menge Eigeninitiative. Er schaute sich an, welche Marken der Beschwerdeführerin gehören und stellte fest, dass diese bereits einige für sich verbuchen konnte, in unter anderem Russland, der EU, der Schweiz, Australien und Japan, aber eben nicht in den USA. Nichtsdestotrotz wäre die Beschwerdeführerin Inhaberin einer Marke, und die Domain chai.new sei mit dieser identisch. Weiter schaute er sich in archive.org an, welche Inhalte vor dem Verfahren unter chai.new zu finden waren. Es zeige sich, dass beide Parteien Dienstleistungen, die auf künstlicher Intelligenz beruhen oder mit ihr zu tun haben, anbieten, aber dass diese sich an unterschiedliche Märkte und ein unterschiedliches Zielpublikum richteten. Während sich die CHAI-Plattform der Beschwerdeführerin an Verbraucher richte, die interaktive Chat-Erlebnisse mit KI-Charakteren suchen, konzentriere sich die Plattform des Gegners auf die Bereitstellung von Tools auf Infrastrukturebene, die es Entwicklern ermöglichen, ihre eigenen KI-Agenten zu erstellen und einzusetzen. Zudem zeige sich, dass das Angebot des Gegners im Mai 2025 in einem unabhängigen Technologieartikel beschrieben wurde. Das bestätige die Behauptung des Gegners, sich mit seinem Angebot unter chai.new an Entwickler zu wenden – und nicht die an Verbraucher gerichtete Chatbot-Dienste des Beschwerdeführers anzugreifen. Damit habe der Gegner sein rechtliches Interesse an der Domain bestätigt.
Weiter prüfte Machado das Vorliegen von Bösgläubigkeit seitens des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain chai.new, die er allerdings nicht feststellen konnte. Die Marke „CHAI“ sei aufgrund der Begriffsbedeutung nicht gerade stark, und die Verknüpfung von „Chat“ mit „AI“ sei kein besonders kreativer Geistesblitz. „Computer Human AI“ als Grundlage für das Akronym „CHAI“ bezeichne genau die vom Gegner angebotenen Dienstleistungen: Entwickler-fokussierte Infrastruktur, um KI-Agenten zu entwickeln. Dem Internetarchiv entnahm Machado auch die Information über das Website-Design, noch bevor die Parteien in Kontakt getreten waren, und konnte keinen Hinweis dafür finden, dass der Gegner damit auf die Beschwerdeführerin zielte. Die Website zeigte das „Chai“-Logo und darunter den Hinweis „By Langbase“ nebst einem Erklärvideo. Weiter gäbe es keinerlei Hinweise darauf, dass der Gegner die Domain zum Kauf, zur Miete oder anderweitig der Beschwerdeführerin oder einem ihrer Wettbewerber anbot. Vielmehr zeige sich, dass der Gegner sich mit Beginn der Korrespondenz damit einverstanden erklärte, einen neuen Namen zu wählen, wobei er um einen gewissen Zeitraum bat, mit dem Kontinuität der Dienstleistungen für seine Entwicklergemeinschaft gewahrt bleibe. Aufgrund dessen sah Machado auch die Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit als nicht erfüllt.
Abschließend prüfte er das RDNH, das er bestätigte. Drei Gründe sprachen für das Ergebnis. Der Gegner habe in eine Domain- und Namensendung eingewilligt und keinen Monat nach Kontaktaufnahme mitgeteilt, dass er bereits einen anderen Namen gewählt und die Migration von „Chai“ zu dem neuen Namen begonnen habe. Am 01. Juli 2025 reichte die Beschwerdeführerin die Beschwerde ein, während am 05. Juli 2025 der Gegner die Umbenennung bereits umgesetzt hatte. Anstatt die besprochene Umsetzung abzuwarten, zog es die Beschwerdeführerin vor, das Beschwerdeverfahren zu starten. Zudem scheiterte das Beschwerdeverfahren an zwei der drei Voraussetzungen, insbesondere am fehlenden Nachweis für nicht vorhandene Rechte oder rechtliches Interesse an der Domain chai.new auf Seiten des Gegners. Ferner gab es keine Nachweise für die von der Beschwerdeführerin behauptete Bekanntheit ihrer Marke. Schließlich überging die Beschwerdeführerin den kooperativen Weg, der sich eröffnet hatte und den der Gegner bereits eingeschlagen hatte. Diese Umstände verwiesen darauf, dass die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren aus taktischen Gründen nutzte, um den Gegner unter Druck zu setzen, die Domain chai.news auf sie zu übertragen, wobei sie dabei den guten Willen des Gegners überging, die Angelegenheit freundschaftlich zu klären und beizulegen. Damit bestätigte Machado RDNH und wies die Beschwerde ab.
Machados Initiative bei der Suche nach weiteren Informationen ist nicht unüblich und letztlich – in noch auszulotenden Grenzen – durch die UDRP gedeckt. Domain-Anwalt Zac Muscovitch führt auf UDRP Perspectives (0.3 Independent Panelist Research) dazu aus: „[…] it is sometimes a Panelist’s duty and well within a Panelist’s ambit, to verify some basic factual allegations, such as the existence and content of a relied upon trademark registration and the existence and content of a website associated with the disputed domain name. Beyond that, a Panelist should be wary of wading into an inquisitorial approach to cases rather than relying upon the adversarial process.“ Machados hat sich nach Muscovitchs Auffassung in dem zulässigen Bereich bewegt, um die Beschwerde sachgerecht bewerten und entscheiden zu können.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain chai.new finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2163671.htm
Die UDRP Perspectives finden Sie unter:
> https://udrpperspectives.org
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
TERRITORY.COM – LANDGEWINN FÜR US$ 125.625,–
Die vergangene Domain-Handelswoche bringt territory.com als beste Domain, die nicht nur für US$ 125.625,– (ca. EUR 107.925,–) den Inhaber wechselt, sondern im Laufe der Jahre über einige Hände wanderte. In dieser Woche haben wir wieder weitestgehend auf aktuelle namebio.com-Daten zurückgegriffen.
Der Preis von US$ 125.625,– (ca. EUR 107.925,–) ist der bisher höchste, den territory.com erzielen konnte. Zu verzeichnen ist über die Jahre ein Auf und Ab ihres Preises: im Juni 2007 kam territory.com auf US$ 30.000,– (ca. EUR 22.553,–), kurze Zeit später im Dezember 2007 auf US$ 52.500,– (ca. EUR 36.247,–), und im Oktober 2010 fiel der Preis auf US$ 32.450,– (ca. EUR 23.179,–). Jetzt haben wir also Höchststand und werden sehen, was die Zukunft für territory.com bringt. Über die Domain zhang.com, die jetzt für US$ 63.555,– (ca. EUR 54.601,–) bei einer GoDaddy-Auktion erzielt, gibt es Hintergrundinformationen. Die 1997 erstmals registrierte Domain, die einem weit verbreiteten chinesischen Nachnamen entspricht, wurde von Yoshiki Okada 2018 als – zusammen mit mehreren Drei-Zeichen-Domain – gestohlen gemeldet. Er startete Ende 2018 einen Rechtsstreit, der Anfang 2019 sehr komplex wurde, da sich neben einem Gegner, der sich spät erst zum Verfahren meldete, ein Dritter als finanzieller Unterstützer des Klägers meldete, weil er ihm die vom Rechtsstreit mitumfasste Domain nnn.com zum Preis von US$ 335.000,– abkaufen wollte. Wie der Rechtsstreit ausging, ist unklar. Raymond Hackney (tldinvestors.com) berichtet, die Registrierung von zhang.com sei jetzt ausgelaufen und die Domain so in eine GoDaddy-Auktion geraten, wo sie den Zuschlag bei US$ 63.555,– (ca. EUR 54.601,–) erhielt. Es könne aber sein, dass der Inhaber ausreichend Zeit hat, die Registrierung zu erneuern. Wir werden sehen.
Unter den Länderendungen steht wieder Anguilla an erster Position, mit unter anderem pioneer.ai für US$ 111.000,– (ca. EUR 95.361,–) und tech.ai für US$ 110.000,– (ca. EUR 94.502,–). Die Drei-Zeichen-Domain smb.ai kommt auf US$ 75.000,– (ca. EUR 64.433,–) und konnte sich so massiv gegenüber ihrem Preis von US$ 717,– (ca. EUR 666,–) im Mai 2023 verbessern.
Die neuen generischen Endungen beglücken mit zero.tax zum Preis von US$ 20.000,– (ca. EUR 17.182,–). Die klassischen generischen Endungen sind dank namebio.com stark vertreten, mit unter anderem truthrevolt.org zum Preis von US$ 20.250,– (ca. EUR 17.397,–). Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht überwältigend, aber unterhaltsam. Kommende Woche werden die Ergebnisse üppiger.
Länderendungen
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pioneer.ai – US$ 111.000,– (ca. EUR 95.361,–)
tech.ai – US$ 110.000,– (ca. EUR 94.502,–)
smb.ai – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.433,–)
ide.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.955,–)
containment.ai – US$ 29.888,– (ca. EUR 25.677,–)
tidy.ai – US$ 20.199,– (ca. EUR 17.353,–)
multimodal.ai – US$ 15.200,– (ca. EUR 13.058,–)
wcg.ai – US$ 9.899,– (ca. EUR 8.504,–)
kfz.ai – US$ 9.749,– (ca. EUR 8.375,–)
supercoin.ai – US$ 8.999,– (ca. EUR 7.731,–)
rerun.ai – US$ 7.299,– (ca. EUR 6.271,–)
coindrop.ai – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.567,–)
hrai.io – US$ 8.995,– (ca. EUR 7.728,–)
just.ad – US$ 7.999,– (ca. EUR 6.872,–)
headstart.io – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.007,–)
rai.me – US$ 2.822,– (ca. EUR 2.424,–)
pattern.fi – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.405,–)
movement.cc – US$ 2.166,– (ca. EUR 1.861,–)
ventures.us – US$ 1.663,– (ca. EUR 1.429,–)
Neue Endungen
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zero.tax – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.182,–)
550.club – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.866,–)
full.plus – US$ 4.200,– (ca. EUR 3.608,–)
igaming.bet – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.007,–)
Generische Endungen
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truthrevolt.org – US$ 20.250,– (ca. EUR 17.397,–)
aftaweb.org – US$ 19.250,– (ca. EUR 16.538,–)
sustainablehighways.org – US$ 16.250,– (ca. EUR 13.960,–)
corus.org – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.168,–)
utahducksunlimited.org – US$ 12.250,– (ca. EUR 10.524,–)
nasaimages.org – US$ 11.100,– (ca. EUR 9.536,–)
smallbusiness.org – US$ 10.249,– (ca. EUR 8.805,–)
britishpoliticalspeech.org – US$ 8.855,– (ca. EUR 7.607,–)
yacht.org – US$ 7.600,– (ca. EUR 6.529,–)
pdfslide.net – US$ 6.101,– (ca. EUR 5.241,–)
twilightdrivein.net – US$ 6.100,– (ca. EUR 5.241,–)
heathrobinson.org – US$ 5.850,– (ca. EUR 5.026,–)
ingenieriabiomedica.org – US$ 5.655,– (ca. EUR 4.858,–)
czen.org – US$ 5.201,– (ca. EUR 4.468,–)
highvibes.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.296,–)
hipmikotabekasi.org – US$ 4.750,– (ca. EUR 4.081,–)
mauekay.org – US$ 4.272,– (ca. EUR 3.670,–)
banminesusa.org – US$ 3.800,– (ca. EUR 3.265,–)
lightshinerezdogs.org – US$ 3.270,– (ca. EUR 2.809,–)
cuberg.net – US$ 3.200,– (ca. EUR 2.749,–)
.com
—–
territory.com – US$ 125.625,– (ca. EUR 107.925,–)
finanta.com – US$ 125.000,– (ca. EUR 107.388,–)
myforce.com – US$ 90.000,– (ca. EUR 77.320,–)
xoa.com – US$ 80.500,– (ca. EUR 69.158,–)
nnet.com – US$ 80.000,– (ca. EUR 68.729,–)
zhang.com – US$ 63.555,– (ca. EUR 54.601,–)
smartours.com – US$ 45.501,– (ca. EUR 39.090,–)
designgpt.com – US$ 35.000,– (ca. EUR 30.069,–)
shiatsu.com – US$ 31.000,– (ca. EUR 26.632,–)
teachersdirect.com – US$ 30.500,– (ca. EUR 26.203,–)
lifelegacy.com – US$ 30.001,– (ca. EUR 25.774,–)
danielgross.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 25.773,–)
surgicore.com – US$ 24.888,– (ca. EUR 21.381,–)
viewcomiconline.com – US$ 24.500,– (ca. EUR 21.048,–)
tradingsignals.com – US$ 20.550,– (ca. EUR 17.655,–)
curryleafcafe.com – US$ 20.500,– (ca. EUR 17.612,–)
8582.com – US$ 20.250,– (ca. EUR 17.397,–)
bakerhealth.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.086,–)
shortlyai.com – US$ 16.138,– (ca. EUR 13.864,–)
1259.com – US$ 15.251,– (ca. EUR 13.102,–)
auzo.com – US$ 15.004,– (ca. EUR 12.890,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: namebio.com, tldinvestors.com, domainnewswire.de, eigene Recherche
OKTOBER – DAVIT AUF DER IT-SA IN NÜRNBERG
Im Oktober 2025 findet die it-sa Expo & Congress, Europas größte Fachmesse für IT-Sicherheit, in Nürnberg statt. Am 08. Oktober 2025 ist auch „davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.“ dabei.
Die Fachmesse Expo & Congress findet vom 07. bis 09. Oktober 2025 in Nürnberg statt. Sie versteht sich als Netzwerk für branchenspezifische IT-Security-Lösungen und Plattform von Experten für Experten. „davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.“ ist am 08. Oktober 2025 von 12:00 bis 17:30 Uhr mit dem Format „Lawyer meets IT“, das diesmal unter dem Titel „Cybersecurity rechtlich absichern: Anforderungen nach KI-VO, DSGVO und NIS-2, Rechts- und Versicherungsschutz bei Cyberangriffen“ auf aktuelle Entwicklungen eingeht, mit von der Partie. Das Programm von davit umfasst, wie der Titel schon sagt, im Rahmen der Cybersecurity unter anderem Bereiche wie KI und DSGVO, die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, Umgang mit Risiken, IT-Governance und Produkthaftung. Als Referenten sind unter anderem Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven und Rechtsanwälte Dr. Thomas Lapp, Stephan Schmidt und Karsten U. Bartels LL.M. mit im Boot.
Die davit-Veranstaltung „Lawyer meets IT“ findet als Teil des it-sa Expo & Congress 2025 am 08. Oktober 2025 von 12:00 bis 17:30 Uhr in der NürnbergMesse, Messezentrum 1 in 90471 Nürnberg statt. Die Ticketpreise liegen zwischen EUR 67,– für das Tagesticket und EUR 112,– für das Dauerticket, die über die Seite von itsa365.de zu erstehen sind.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/davit-auf-it-sa-expo-congress/
> https://www.itsa365.de/de-DE/it-sa-expo-congress
Quelle: davit.de, eigene Recherche