Domain-Newsletter

Ausgabe #1278 – 31. Juli 2025

Themen: NIS-2 – EU führt Multi-Stakeholder Forum ein | ICANN – Domain-Registrare stimmen Preiserhöhung zu | TLDs – Neues von .cv, .est und .lu | Zweite nTLD-Runde – Was tun, Bewerber? | WIPO – UDRP-Beschwerde gerinnt zur Farce | Günstig wie nie – ferienhaus.de zu EUR 357.000,– | München – 24. Bayerischer IT-Rechtstag im Oktober

NIS-2 – EU FÜHRT MULTI-STAKEHOLDER FORUM EIN

Die EU-Kommission bereitet die Einführung einer eigenen Organisation zur technischen Weiterentwicklung des Internets vor: auf Grundlage der NIS-2 soll das „Multi-stakeholder Forum on Internet Standards Deployment“ künftig Standards setzen.

Ob Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Internet Assigned Numbers Authority (IANA), Internet Engineering Task Force (IETF) oder Internet Architecture Board (IAB) – eine Vielzahl von meist gemeinnützigen Organisationen sorgt dafür, dass das Internet reibungslos funktioniert und technisch weiterentwickelt wird. Sie entwickeln Internetstandards und „Best Practices“, die die Funktionsweise des Internets verbessern sollen. Da will auch die EU nicht nachstehen und hat angekündigt, mit dem „Multi-stakeholder Forum on Internet Standards Deployment“ eine eigene Organisation zu gründen. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der EU-Kommission vom 17. Oktober 2024, die wiederum auf der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) aufbaut. Die Durchführungsverordnung richtet sich speziell an „DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter verwalteter Dienste, Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter“ und soll die technischen und methodischen Anforderungen der in Artikel 21 Absatz 2 der NIS-2 genannten Maßnahmen festlegen und die Fälle präzisieren, in denen ein Sicherheitsvorfall als erheblich anzusehen ist. Im Fall einer TLD-Registry liegt demnach ein erheblicher Sicherheitsvorfall vor, wenn die durchschnittliche Antwortzeit eines autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domain-Namen auf DNS-Anfragen mehr als eine Stunde lang mehr als 10 Sekunden beträgt.

Die technischen und methodischen Anforderungen der Verordnung sind in einem Anhang näher spezifiziert. Für den Bereich der Netzsicherheit verpflichtet er die vorgenannten Einrichtungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Netz- und Informationssysteme vor Cyberbedrohungen zu schützen. In den Erwägungsgründen heißt es dazu, dass die EU-Kommission mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, mit der Wirtschaft – einschließlich der Telekommunikationsbranche – und anderen Interessenträgern die Entwicklung eines Multi-Stakeholder-Forums unterstützen soll, dessen Aufgabe es wäre, die besten bestehenden Normen und Einführungstechniken zu ermitteln. Nach den bisherigen Planungen sind die vier Arbeitsgruppen „Network layer comm. protocols“, „E-mail security protocols“, „DNS Security“ und „Internet Routing“ vorgesehen, die sich in vierteljährlichen Plenarsitzungen abstimmen. Als potentielle Mitglieder dieses Forums hat man neben NIS-2-regulierten Unternehmen vor allem Telekommunikationsanbieter in der EU, Geräteanbieter, European Union Institutions, Bodies and Agencies (EUIBA) sowie die Initiative MANRS (Mutually Agreed Norms for Routing Security) im Blick. „Wir glauben, dass die Multi-Stakeholder-Natur des Prozesses die Akzeptanz der Standards über die von der NIS verpflichteten hinaus verbessern kann“, sagte Rüdiger Martin von der Generaldirektion Kommunikationsnetze der EU-Kommission. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl des Forums ist vorerst nicht geplant; entscheidendes Kriterium sei die „technische Expertise“, so Martin gegenüber heise.de.

In zeitlicher Hinsicht ist die erste Plenarsitzung des Forums für das 3. Quartal 2025 geplant. Die Arbeitsgruppen sollen dann im 4. Quartal 2025 das erste Mal zusammenkommen. Für das 2. Quartal 2027 ist ein Abschlussplenum angesetzt, was andeutet, dass das Forum nicht auf unbestimmte Dauer eingerichtet werden soll, sondern über einen Zweck definiert wird; angesichts der Dynamik im Bereich der Cybersicherheit dürfte insoweit das letzte Wort aber noch nicht gesprochen sein.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der EU-Kommission vom 17. Oktober 2024 finden Sie unter:
> https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2690/oj?locale=de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

ICANN – DOMAIN-REGISTRARE STIMMEN PREISERHÖHUNG ZU

Die Domain Name Industry muss sich auf höhere Kosten einstellen: Die von der Internet-Verwaltung ICANN akkreditierten Domain-Registrare haben einer Gebührenerhöhung zugestimmt.

Wenn in einer Mitteilung von „financial stability is essential“ und „highly complex challenges“ die Rede ist, geht es ums Geld. Das gilt auch für ICANN; die Netzverwaltung hatte bereits am 30. Oktober 2024 angekündigt, im Rahmen eines „ICANN Registry-Level and Registrar-Level Fees Adjustment“ die Gebühren in den Verträgen mit Registries und Registraren zu erhöhen. Die gemeinnützige Organisation ICANN finanziert sich vorrangig aus Gebühren, die bei der Registrierung von Domain-Namen unter generischer Top Level Domain entrichtet werden. Diese Gebühren haben in der Vergangenheit mehr als 95 Prozent des ICANN-Jahresbudgets ausgemacht, während der Rest aus verschiedenen freiwilligen Beiträgen und Sponsoringleistungen stammt. So zahlen die meisten Registries seit dem Jahr 2012 eine jährliche Gebühr von US$ 25.000,– für die Lizenzierung als Registry und eine Transaktionsgebühr von US$ 0,25 pro registrierter Domain. Die Transaktionsgebühr wird erst fällig, wenn eine gTLD eine bestimmte Anzahl von registrierten Domains erreicht hat. Zusätzlich zahlen die Registrare eine jährliche Akkreditierungsgebühr von US$ 4.000,– und eine Transaktionsgebühr von US$ 0,18 pro Domain. Außerdem wird eine variable jährliche Gesamtgebühr in Höhe von US$ 3,42 Mio. gleichmäßig auf alle aktiven Registrare aufgeteilt, wobei Ausnahmen gelten, um die variablen Gebühren für kleinere Registrare niedrig zu halten.

Doch diese Gebühren reichen nicht mehr aus, wenn ICANN weiterhin ein sicheres und stabiles Domain Name System gewährleisten soll. Die Organisation rechnet mit einer anhaltenden Nachfrage nach ihren Dienstleistungen, steigenden Kosten und einer stagnierenden oder sogar sinkenden Finanzierung, sprich einem Rückgang der Registrierungszahlen. Um das Defizit auszugleichen, hat das ICANN Board of Directors mit Zustimmung der Domain-Registrare eine Gebührenerhöhung für das Fiskaljahr 2026 beschlossen, das am 01. Juli 2025 begonnen hat. Gemäß Abschnitt 3.9.2 des Registrar Accreditation Agreement (RAA) wird die Genehmigung von den bei ICANN-akkreditierten Registraren eingeholt, wenn insgesamt die Registrare, die für die Zahlung von zwei Dritteln aller an ICANN zu zahlenden Gebühren verantwortlich sind, dafür stimmen; das ist hier der Fall gewesen. Die gute Nachricht: Die jährliche Akkreditierungsgebühr von US$ 4.000,– bleibt unverändert. Doch dann wird es bereits unerfreulich, denn die Transaktionsgebühr steigt um US$ 0,02 auf US$ 0,20 pro Domain an. Zudem steigt die variable jährliche Gesamtgebühr in Höhe von bisher US$ 3,42 Mio. auf US$ 3,8 Mio. an. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf alle akkreditierten Registrare verteilt, wobei Registrare mit weniger als 350.000 verwalteten generischen Domains einen deutlichen Rabatt von zwei Dritteln erhalten. Wie ICANN weiter bekanntgab, stelle die aktualisierte Gebührenstruktur eine notwendige Anpassung dar, um die Mission und die operative Nachhaltigkeit von ICANN zu unterstützen.

Zwar sind die Domain-Registrare nicht gezwungen, diese Erhöhung an ihre Kunden weiterzugeben, zumal die Endkundenpreise in der Regel zusätzliche Leistungen umfassen. Auf Dauer werden aber auch sie sich den von ICANN genannten Faktoren nicht entziehen können. Zu Gute halten muss man ICANN allerdings, dass es die erste Gebührenerhöhung seit weit über zehn Jahren ist; globale Veränderungen wie die Corona-Pandemie gehen auch am Domain Name System nicht spurlos vorbei. Angesichts der anhaltenden Schwäche des US-Dollars im Vergleich zum Euro kommt Nutzern aus dem EU-Raum immerhin ein Konvertierungsvorteil zu Gute. Wer im Januar 2025 eine Domain für US$ 10.000,– gekauft hat, musste EUR 9.700,– auf den Tisch legen; aktuell wären es „nur“ EUR 8.550,–.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/announcements/details/icann-accredited-registrars-approve-registrar-level-fees-for-fiscal-year-2026-21-07-2025-en

Quelle: icann.org, domainincite.com, domainnamewire.com

TLDS – NEUES VON .CV, .EST UND .LU

Auch in der zweiten nTLD-Einführungsrunde 2026 wird es keine Endung .est geben, das hat die Registry von Estland klargestellt. Derweil setzt man in Luxemburg auf eine DNS-Firewall, während .cv von den Kap Verden traditionelle Vertriebskanäle umgeht – hier unsere Kurznews.

Wie präsent eine Top Level Domain im Internet ist, hängt häufig stark davon ab, wie präsent sie in den Regalen der Domain-Registrare ist. In der Regel gilt: je mehr Registrare eine TLD in ihr Angebot aufnehmen, desto mehr Domains werden verkauft. Die Endung .cv, ccTLD von Kap Verde und weltweit vermarktet als Lebenslauf-Domain („curriculum vitae“), hat mit diesem Vertriebskanal nach eigenen Angaben keine so guten Erfahrungen gemacht. Trotz Anmeldung bei über 20 Registraren habe .cv nur minimale Veränderungen in der Zielgruppe erreicht, so die Registry. Daher hat man beschlossen, dass das eigene Produkt mehr als nur Regalfläche braucht – nämlich insbesondere direkten Vertrieb. Anstatt also darauf zu warten, dass Nutzer .cv über traditionelle Kanäle finden, hat man das Angebot hello.cv entwickelt. Es bietet Nutzern im Stile von ihrname.cv eine vollständige, KI-gestützte Lebenslauf-Website. Dazu registrieren die Nutzer ihre persönliche Domain, erstellen eine Profilseite und verknüpfen diese innerhalb von Minuten mit Bewerbungen oder Social-Media-Profilen. „Linktree meets LinkedIn – aber mit der eigenen Domain“, wie es die Pressemitteilung umschreibt. Damit wird man zum Testlauf für andere, künftig eingeführte Domain-Endungen: „Building demand-side products, integrating into real-world workflows (like job applications), and going direct to users might be the only way to win in a cluttered namespace future.“

Die Eesti Interneti Sihtasutus (EIS), Verwalterin der Länderendung .ee von Estland, hat Überlegungen eine Absage erteilt, sich bei ICANN um die Einführung der Top Level Domain .est zu bewerben. Die Begründung ist banal; nach dem derzeitigen Stand erlaubt das Bewerberhandbuch keine Bewerbungen um Ländercodes nach der ISO-3166-1-Kodierliste (Ländercodeliste) mit drei Zeichen. Daher wären auch Bewerbungen um .deu (Deutschland), .aut (Österreich) oder .che (Schweiz) von vornherein zum Scheitern verurteilt. „Even though Estonia took part in discussions and tried to change this rule, the opinions were too different around the world“, so Heiki Sibul, Vorstandsmitglied bei EIS. Im Fall von .est ist diese Mitteilung von besonderer Bedeutung, da sich im Rahmen der letzten Einführungsrunde im Jahr 2012 die zu Google gehörende Charleston Road Registry Inc. um diese Endung beworben hatte; im Visier hatte Google dabei Domains wie fast.est oder cool.est, also Domain-Namen mit der englischen Endung „est“, einem „common suffix utilized to describe the superlative of an adjective“, wie es in den Bewerbungsunterlagen heißt. Google musste die Bewerbung jedoch zurückziehen und wird auch in der kommenden Einführungsrunde, die im 2. Quartal 2026 starten soll, wohl keinen erneuten Anlauf wagen.

Die luxemburgische Fondation Restena, Verwalterin der Landesendung .lu, setzt seit Juni 2025 eine neue DNS-Firewall ein, um „unangemessene“ oder „gefährliche Inhalte“ auszufiltern. Vorerst sind die Filtermaßnahmen beschränkt auf die luxemburgische Forschungs- und Bildungsgemeinschaft. Die Schutzmaßnahme entspricht dem Mitte Mai 2025 kommunizierten Wunsch des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend, Schülerinnen und Schüler besser vor solchen Inhalten zu schützen. Die Inhaltsfilterfunktion sowie der zentrale DNS-Firewall-Dienst wurden im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts „Enhancing Cybersecurity Services for the Luxembourgish Research and Education community“ (LuCySe4RE) entwickelt, das Restena seit 2023 leitet. Es zielt darauf ab, den Schutz der Community vor Cybersicherheitsrisiken zu verbessern und profitiert vom Feedback seiner Partner, zu denen neben dem Centre de Gestion Informatique de l’Éducation (CGIE) auch die Universität Luxemburg, das Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER), das Luxembourg Institute of Health (LIH) und das Lycée Guillaume Kroll (LGK) gehören. Zwei der Partner evaluieren derzeit die Verwendung der DNS-Firewall in ihren eigenen IT-Netzwerken; die Integration sollte bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Angaben dazu, ob die Firewall künftig alle Inhalte in Luxemburg filtert, gibt es bisher nicht.

Quelle: gtld.club, internet.ee, dns.lu

ZWEITE NTLD-RUNDE – WAS TUN, BEWERBER?

Das Bewerbungsfenster der kommenden Einführungsrunde neuer Top Level Domains öffnet im Frühjahr 2026. Bis dahin bleibt wenig Zeit. Interessierte müssen sich jetzt entscheiden und die Planung in die Hand nehmen.

Aber warum sollte man sich bewerben? Für Unternehmen und Markeninhaber sind vier Punkte essentiell: Mit der eigenen Top Level Domain, die ihre Marke verkörpert (.brand), geht es um größere digitale Unabhängigkeit, besseren Schutz vor Internetbedrohungen, stärkeres Vertrauen der Kunden in die Marke und die volle Kontrolle über das eigene Online-Ökosystems. Dabei ist zu bedenken: das Bewerbungsfenster öffnet sich jetzt (im Frühjahr 2026) für eine begrenzte Zeit. Wann sich wieder die Möglichkeit zur Bewerbung um die eigene Internetendung ergibt, ist nicht bekannt. Die erste Bewerbungsrunde war 2012 und liegt gut dreizehn Jahre zurück. Das eine dritte Bewerbungsphase zügiger kommen wird, ist wenig wahrscheinlich. Die Idee, Bewerbungen durchgehend zuzulassen, hat bisher nicht Fuß gefasst. Jetzt besteht die Gelegenheit, die eigene Marke für die digitale Zukunft in besonderer Weise fit zu machen.

Für die Bewerbung stellt ICANN ein Handbuch zur Verfügung, das Applicant Guidebook (AGB). Für einen Entwurf des AGB gab es eine öffentliche Kommentierungsphase, die seit 23. Juli 2025 beendet ist. Die finale Version des AGB kommt voraussichtlich im Dezember 2025. Auch wenn das AGB noch nicht fertig ist, viel Spielraum für Veränderungen gibt es nicht, weshalb man sich mit dem Entwurf vertraut machen und planen sollte. Für April 2026 ist der Start der Bewerbungen geplant. Wie lange das Bewerbungsfenster offen ist, ist noch unklar. Es wird vermutet, dass es 12 bis 15 Wochen geöffnet bleibt und im Juli oder August 2026 schließt. Die Einführung von .brand-Domains kann dann 24 Monate dauern, so dass diese Endungen frühestens zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 in die Root-Server (also jene Server, die dafür sorgen, dass Domains in IP-Adressen aufgelöst werden und so sicherstellen, dass das World Wide Web funktioniert) eingetragen werden.

Für Bewerber ist es sinnvoll, verschieden Abteilungen ihres Unternehmens einzubinden und eine Taskforce zu bilden. Hier sind Verantwortliche im C-Level zu benennen und die Rechts-, die IT- und die Marketing-, gegebenenfalls auch die Produktabteilung hinzuzuziehen. Wichtig ist zu wissen, warum man eine eigene .brand haben möchte. Der Sinn und Zweck muss klar sein, einerseits um zielgerichtet zu planen und zu agieren, andererseits um wichtige interne Verantwortliche zu überzeugen und deren Unterstützung zu erhalten. Voraussetzung für eine .brand ist neben eigenen Markenrechten auch deren Eintrag im Trademark Clearinghouse (TMCH). Zudem bedarf es zum Betrieb der eigenen Internetendung einer technischen Infrastruktur zur Verwaltung und Anbindung der .brand an das Ökosystem des Internets. Das erledigt ein Registry Service Provider (RSP). Von denen gibt es einige von ICANN akkreditierte, aber auch sie haben begrenzte Kapazitäten, weshalb man sich frühzeitig über den Markt informieren und die Angebote vergleichen sollte, um den richtigen Partner zu finden. ICANN hat zukünftige RSPs bereits einer ersten Prüfung unterzogen. Für die 2. Runde will ICANN eine Liste der zugelassenen RSPs am 09. Dezember 2025 veröffentlichen; bereits zugelassene und aktive RSPs behalten weiterhin ihren Status.

Wesentlicher Gesichtspunkt einer eigenen .brand sind die mit ihr verbundenen Kosten: die finanzielle Absicherung des Projekts ist essentiell. Die Kosten bestehen nicht nur aus der Bewerbung selbst, sondern auch aus in Zukunft jährlich anfallenden Beträgen. Die Bewerbung für eine Domain-Endung wird mit etwa US$ 227.000,– zu Buche schlagen – der Preis steht allerdings noch nicht fest. Weitere Kosten entstehen durch die Dienstleistungen drumherum, wie Rechts- und Bewerbungsberatung, technische Dienstleister (RSP), finanzielle Rücklagen für beispielsweise Rechtskonflikte bei Mehrfachbewerbungen und wiederkehrende Registry- und Registrierungsgebühren. Eine Budgetierung sollte für mehrere Jahre gesichert sein.

Das alles nimmt viel Zeit, Energie, Ressourcen und Geld in Anspruch. Je früher und besser eine Bewerbung angegangen und geplant wird, desto günstiger und erfolgreicher wird sie sein.

Den Entwurf des AGB für die 2. Bewerbungsrunde finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/policy-development/new-gtld-program-next-round-draft-applicant-guidebook-for-public-comment-30-05-2025-en.pdf

Quelle: icann.org, markmonitor.com, ldotr.red, eigene Recherche

WIPO – UDRP-BESCHWERDE GERINNT ZUR FARCE

In einem aktuellen Streit um die Domain advanced.com legt der Beschwerdeführer mehrmals nach, womit das Verfahren aus Sicht des Panelist zur Farce verkommt und er ein Reverse Domain Name Hijacking feststellt.

Brian M. Maouad und sein Unternehmen Advance 2000 Inc. bieten Computer-Hardware und Software-Beratungsdienstleistungen, wofür er das Angebot unter der Domain advance2000.com betreibt. Er sah seine Rechte durch die Domain advanced2000.com verletzt und ließ deren Inhaber im Mai 2025 abmahnen. Der reagierte darauf nicht, weshalb Maouad ein UDRP-Verfahren startete. In der Beschwerde trägt er unter anderem vor, seit Januar 2011 Inhaber der eingetragenen US-Marke „ADVANCE 2000“ zu sein. Gegner und Inhaber der Domain advanced2000.com sind Reza Sanjideh und die Advanced 2000. Die Domain registrierte er im Dezember 1996, unter ihr bietet er unter anderem „Managed Security Services“ und „Cyber Security Compliance“ an. Sanjideh nutzte das Zeichen „Advanced 2000“ seit 1995 in Washington (DC), um – nicht nur – Hardware und IT-Dienstleistungen zu vertreiben. Er trägt weiter vor, dass die Washington Post sein Geschäft bereits 1998 als seriösen Händler erwähnte. Er beantragte die Abweisung der Beschwerde und die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Nachdem sich der Gegner geäußert hatte, reichte der Beschwerdeführer einen unaufgefordert nachgeschobenen Schriftsatz ein, in dem er vortrug, bereits ab 1990 Inhaber einer Marke „ADVANCE 2000“ und zweier weiterer Marken von 1999 zu sein. Zwei Tage nach diesem verspäteten weiteren Vortrag gab der Beschwerdeführer eine „Abschlusserklärung“ ab, in der er erklärte, dass der Gegner gegen die „federal trademark statutes“, das „federal copyright statute“ und das „New York civil rights statute“ verstoße.

Der als Entscheider eingesetzte Rechtsanwalt und Politikwissenschaftler Robert A. Badgley aus Chicago wies die Beschwerde ab und stellte RDNH fest (WIPO Case No. D2025-2137). Er fand, dass Domain und Marke zum Verwechseln ähnlich sind, auch wenn die Domain ein zusätzliches „d“ aufweist. Er bestätigte dem Gegner aber ein Recht und berechtigtes Interesse an der Domain. Dieser habe sie 1996 registriert und nutze sie seitdem über 28 Jahre lang für seine Dienstleistungen. 1998 fand er in der Washington Post als „seriöser Händler“ Erwähnung. Das „look and feel“ seiner Website sei ganz anders als das des Beschwerdeführers. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass der Gegner bei der Registrierung der Domain mögliche Kenntnis von der Marke des Beschwerdeführers hatte. Selbst wenn man den verspäteten Vortrag des Beschwerdeführers hinsichtlich seiner weiteren drei Marken von 1990 und 1999 ins Kalkül zöge, die sich im Übrigen als bereits gelöscht herausstellten, legt der Beschwerdeführer keine Nachweise dafür vor, inwieweit seine Marke im Jahr 1996 bekannt war. Badgley sah damit das zweite Element der UDRP als nicht erfüllt an und stellte zur Frage der Bösgläubigkeit lediglich fest: „The Panel concludes, for the reasons discussed above, that Respondent did not register the Domain Name in bad faith.“

Er prüfte dann das Vorliegen eines RDNH, das er mit harschen Worten bestätigte. Der Beschwerdeführer hätte wissen müssen, dass er mehr vorzutragen gehabt hätte, als ihm bewusst geworden war, dass der Gegner seit mehr als 28 Jahren Inhaber der Domain advanced2000.com ist. Der verspätete Vortrag des Beschwerdeführers kam unerwartet und hätte im Hinblick auf frühere Markenanmeldungen schon bei Begründung der Beschwerde vorgetragen werden müssen. Darüber hinaus reichte er zwei Tage später eine „Abschlusserklärung“ ein, in der er auf Normen verweist, die weit über den Anwendungsbereich der UDRP hinausgehen. Er spitzte so den Fall zu, obwohl er die Beschwerde hätte zurückziehen sollen, nachdem der Gegner eine 28-jährige Nutzung seiner Domain advanced2000.com dargelegt hatte. Der Beschwerdeführer verwies stattdessen auf das „federal trademark statutes“, das „federal copyright statute“ und das „New York civil rights statute“. Damit mache der Beschwerdeführer aus dem Verfahren eine Farce. Es sei zugestanden, dass nicht jeder das UDRP-Verfahren kennt und versteht; aber wenn man so ein Verfahren startet, dann sollte man ein wenig Mühe auf sich nehmen, um ein Grundverständnis des Verfahrens zu erlangen, oder juristische Hilfe zuziehen. Damit wies Badgley die Beschwerde ab und bestätigte einen Fall von RDNH.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain advanced2000.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-2137.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

GÜNSTIG WIE NIE – FERIENHAUS.DE ZU EUR 357.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt die deutsche Domain ferienhaus.de mit EUR 357.000,– an die Spitze der Verkaufsliste. Insgesamt gibt es sechs sechsstellige Domain-Verkäufe zu melden.

Die .com-Domain footage.com liegt mit einem Preis von US$ 300.000,– (ca. EUR 254.237,–) deutlich hinter der deutschen Domain auf dem Spitzenplatz zurück. Die Namensdomain buno.com erzielte den Preis von US$ 95.000,– (ca. EUR 80.508,–), nachdem sie im November 2018 bei lediglich US$ 6.000,– (ca. EUR 5.716,–) lag. Vor ein paar Wochen hatten wir vevi.com mit US$ 31.500,– (ca. EUR 27.642,–) gemeldet; der Preis wurde nach oben korrigiert auf US$ 32.011,– (ca. EUR 27.128,–). Weiter ist da confirmo.com zum Preis von US$ 28.750,– (ca. EUR 24.364,–), die sich deutlich gegenüber den US$ 5.000,– (ca. EUR 3.759,–) verbessert, die sie im November 2010 erzielte.

Unter den Länderendungen steht .de mit ferienhaus.de zum Preis von EUR 357.000,– ausnahmsweise besser da als die beste .ai-Domain, die Drei-Zeichen-Domain sim.ai mit US$ 220.000,– (ca. EUR 186.441,–).

Die neuen generischen Endungen brillieren mit love.now zum Preis von US$ 79.499,– (ca. EUR 67.372,–). Die klassischen generischen Endungen bieten mit cypher.net zum Preis von US$ 28.000,– (ca. EUR 23.729,–) nicht nur einen erfreulichen Deal. backup.org kommt auf EUR 20.000,– und verbessert sich gegenüber den im August 2013 erzielten US$ 6.200,– (ca. EUR 4.639,–). Die vergangene Domain-Handelswoche bot ein gutes Programm mit unter anderem sechs Domains im sechsstelligen Dollarbereich.

Länderendungen
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ferienhaus.de – EUR 357.000,–
zusje.de – EUR 6.000,–
advostart.de – EUR 3.700,–
nextadmin.de – EUR 2.980,–

sim.ai – US$ 220.000,– (ca. EUR 186.441,–)
wander.ai – US$ 95.000,– (ca. EUR 80.508,–)
producer.ai – US$ 84.000,– (ca. EUR 71.186,–)
f2.ai – US$ 65.000,– (ca. EUR 55.085,–)
district.ai – US$ 56.000,– (ca. EUR 47.458,–)
valor.ai – US$ 56.000,– (ca. EUR 47.458,–)
neura.ai – US$ 51.800,– (ca. EUR 43.898,–)
ultimo.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.373,–)
zuo.ai – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.389,–)

simil.ar – US$ 24.999,– (ca. EUR 21.186,–)
tv.fr – EUR 15.000,–
mit.eu – EUR 10.000,–
bcgame.ee – EUR 9.500,–
bcgame.fi – EUR 9.500,–
bcgame.pl – EUR 9.500,–
bcgame.ro – EUR 9.500,–
quice.tr – EUR 8.500,–
esg.nl – EUR 8.495,–
solu.fr – EUR 5.899,–
boat24.cz – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.814,–)
bluegrid.eu – EUR 2.980,–

Neue Endungen
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love.now – US$ 79.499,– (ca. EUR 67.372,–)
peace.now – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.186,–)
trady.xyz – US$ 9.888,– (ca. EUR 8.380,–)
seriously.now – US$ 9.200,– (ca. EUR 7.797,–)
ddc.xyz – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.203,–)
courage.now – US$ 4.749,– (ca. EUR 4.025,–)
respect.now – US$ 4.399,– (ca. EUR 3.728,–)
ona.app – US$ 4.164,– (ca. EUR 3.529,–)
topbet.vip – US$ 2.888,– (ca. EUR 2.447,–)

Generische Endungen
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cypher.net – US$ 28.000,– (ca. EUR 23.729,–)
backup.org – EUR 20.000,–
cia.org – US$ 20.630,– (ca. EUR 17.483,–)
rank.org – US$ 9.500,– (ca. EUR 8.051,–)
cabel.org – US$ 7.999,– (ca. EUR 6.779,–)
americandigest.org – US$ 4.650,– (ca. EUR 3.941,–)
kchealthykids.org – US$ 4.544,– (ca. EUR 3.851,–)
dfreight.org – US$ 4.111,– (ca. EUR 3.484,–)

.com
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footage.com – US$ 300.000,– (ca. EUR 254.237,–)
aitools.com – US$ 238.000,– (ca. EUR 201.695,–)
okp.com – US$ 150.000,– (ca. EUR 127.119,–)
bitz.com – US$ 112.011,– (ca. EUR 94.925,–)
buno.com – US$ 95.000,– (ca. EUR 80.508,–)
nottinghamfinancialgroup.com – US$ 48.889,– (ca. EUR 41.431,–)
convocation.com – US$ 48.500,– (ca. EUR 41.102,–)
sleeps.com – US$ 41.000,– (ca. EUR 34.746,–)
vevi.com – US$ 32.011,– (ca. EUR 27.128,–)
firstdefense.com – US$ 29.000,– (ca. EUR 24.576,–)
confirmo.com – US$ 28.750,– (ca. EUR 24.364,–)
superads.com – US$ 28.750,– (ca. EUR 24.364,–)
quebecregion.com – US$ 26.005,– (ca. EUR 22.038,–)
thenewswheel.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.186,–)
mediadata.com – US$ 22.000,– (ca. EUR 18.644,–)
outlander.com – US$ 21.506,– (ca. EUR 18.225,–)
beek.com – US$ 21.500,– (ca. EUR 18.220,–)
pornbase.com – US$ 21.000,– (ca. EUR 17.797,–)
kome.com – US$ 19.888,– (ca. EUR 16.854,–)
inverest.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.712,–)
magiq.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.712,–)
xcelconstruction.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.712,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 24. BAYERISCHER IT-RECHTSTAG IM OKTOBER

Der Bayerische Anwaltverband lädt zum 24. „Bayerischer IT-Rechtstag“ am 13. Oktober 2025 unter dem Titel „Digitale Souveränität“. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf Rechtsfragen zur Datensouveränität und Datensicherheit.

Den 24. Bayerischen IT-Rechtstag organisieren der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und die Universität Passau (Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft) gemeinsam. Die Veranstaltung findet als Hybrid-Tagung in Person und online statt. Ausgerichtet wird er wie bereits in den Vorjahren im hbw Conference Center in München. Die Moderation übernehmen diesmal Rechtsanwältinnen Marieke Merkle (München) und Dr. Christiane Bierekoven (Berlin). Der IT-Rechtstag startet am 13. Oktober 2025 um 09:00 Uhr mit der Begrüßung durch Rechtsanwalt Michael Dudek (Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes) und Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven. Den Eröffnungsvortrag hält Dr. Hans Michael Strepp vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales unter dem Titel „Von Brüssel bis München – digitale Souveränität als Gemeinschaftsaufgabe“. Weiter im Programm widmet sich Rechtsanwalt Dr. Lennart Laude in einem Impulsvortrag der Durchsetzung europäischer Standards für Digitale Dienste. Alsdann bespricht unter Moderation von Rechtsanwältin Dr. Birgit Münchbach eine Diskussionsrunde dieses Thema. Der Nachmittag lädt zu Fragen von „Datensouveränität und Sovereign Cloud“ und „Sicherstellung Digitaler Souveränität durch: Haftung / Datenschutz / Cybersecurity“, die jeweils mit einem Impulsvortrag eröffnet und einer Diskussionsrunde fortgeführt werden. Der Arbeitstag endet nach einer Abschlussdiskussion „Digitale Souveränität im internationalen Vergleich“ um 17:30 Uhr.

Der 24. „Bayerischer IT-Rechtstag“ findet am 13. Oktober 2025 von 09:00 bis 17:30 Uhr im hbw ConferenceCenter, Max-Joseph-Str. 5 in 80333 München und online statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 357,– zzgl. USt (= EUR 424,83) und für Nichtmitglieder auf EUR 422,– zzgl. USt (= EUR 502,18). Die Anzahl der Präsenzplätze ist begrenzt. Für Teilnehmer gibt es eine Bescheinigung nach § 15 FAO über 6,5 Stunden.

Weitere Informationen und Anmeldung gibt es unter:
> https://www.bayerischer-it-rechtstag.de
> https://davit.de/event/24-bayerischer-it-rechtstag-2025-digitale-souveraenitaet/

Quelle: davit.de, bayerischer-it-rechtstag.com

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