Domain-Newsletter

Ausgabe #1277 – 24. Juli 2025

Themen: CUII – Sperrung nur nach gerichtlicher Anordnung | RIR-Drama – AfriNIC droht die Liquidierung | TLDs – Neues von .cz, .fairwinds und .ru | nTLDs – Zeit für die richtige Strategie | voices.ai – auf die Endung kommt es doch an | crypto.bot – digitale Währung für US$ 250.000,– | Oslo – NORID-Internetforum im November 2025

CUII – SPERRUNG NUR NACH GERICHTLICHER ANORDNUNG

Die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) hat beim Einsatz von DNS-Sperren einen Systemwechsel vollzogen: genügte bisher die Entscheidung der Clearingstelle selbst, sind Domain-Sperren künftig nur noch auf gerichtliche Anordnung hin möglich.

Im Februar 2021 haben Anbieter von Internetzugangsdiensten mit Sitz in Deutschland, darunter 1&1, die Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone Deutschland GmbH, gemeinsam mit Rechteinhabern wie dem Bundesverband Musikindustrie eV, der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und der Motion Picture Association (MPA), die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ gegründet. Ihr Ziel ist es, „strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“ zu bekämpfen. Darunter versteht man Webseiten, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Eine Sperre erfolgte bisher, wenn die außergerichtliche, nach eigenen Angaben unabhängige Clearingstelle unter Vorsitz eines pensionierten Richters des Bundesgerichtshofes das empfiehlt und die Bundesnetzagentur nach Maßgabe der EU-Netzneutralitätsverordnung keine Bedenken hat. Eine Sperrungsempfehlung durch die CUII konnte dabei nur bei Einstimmigkeit des dreiköpfigen Prüfausschusses erfolgen. Die Sperren unterlagen also keinem Richtervorbehalt; eine gerichtliche Überprüfung blieb aber nachträglich für alle Betroffenen möglich. Das Vorgehen der CUII traf auf vielfältige Kritik. Eine Liste der auf diese Weise gesperrten Domains wird nach Angaben der CUII auf deren Website veröffentlicht; ein Schüler, der sich selbst „Damian“ nennt, hatte aber bereits 2024 aufgedeckt, dass die veröffentlichte Liste unvollständig ist und nicht regelmäßig gepflegt wird. Ein Drittel der Domains war zum Zeitpunkt seiner Recherchen zu Unrecht gesperrt, weil über die damit verbundene Website keine Urheberrechte verletzt wurden. Erst nachdem er über netzpolitik.org öffentlich Druck aufbaute, wurden zahlreiche Sperren aufgehoben.

Offenbar auf Drängen der Bundesnetzagentur hat die CUII ihr Sperrverhalten nun grundlegend geändert. „Die Bundesnetzagentur hat der CUII mitgeteilt, dass sie sich in Zukunft auf Ihre Pflichtaufgaben fokussieren möchte“, heißt es seit Kurzem im FAQ-Bereich der CUII-Website. „Hintergrund dieser Weiterentwicklung ist, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher neuer digitaler Aufgaben nicht mehr gewährleisten konnte, das bisherige schnelle und effektive Verfahren in der gewohnten Qualität fortzusetzen. Daher hat sie die CUII gebeten, die Überprüfung künftig gerichtlich vornehmen zu lassen.“ heißt es weiter. Das bisherige CUII-System sei jedoch im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erfolgreich gewesen. Es seien 25 Webseiten mit vielen hundert Domains gesperrt worden; diese Webseiten hätten gezielt Urheberrechte verletzt und in krimineller Weise urheberrechtlich geschützte Inhalte aus den Bereichen Film, Musik, Sport, Games, Bücher und Zeitschriften zugänglich gemacht. Ab sofort gelte: Entscheidet ein Gericht, dass eine strukturell urheberrechtsverletzende Webseite gesperrt werden muss, teilt die CUII-Geschäftsstelle dies allen CUII-Mitgliedern mit; sodann setzen die in der CUII organisierten Netzzugangsanbieter die DNS-Sperre um. Auch bei den gesperrten Domains soll es künftig mehr Transparenz geben. Die auf der CUII-Website veröffentlichte Liste erfasst ab sofort die strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten, für die bereits eine gerichtliche Sperranordnung erlassen wurde, mit dem jeweiligen Aktenzeichen der gerichtlichen Entscheidung. Aktuell sind 25 Entscheidungen gelistet, die letzte vom Januar 2025 betreffend das Angebot „NOX“.

Dass öffentlich kaum Protest gegen die unberechtigten Blockaden erhoben wurde, dürfte an der Ineffektivität von DNS-Sperren liegen – die Cyberkriminellen waren längst auf Ersatz-Domains ausgewichen. Die als rechtswidrig beanstandeten Inhalte selbst waren von der DNS-Sperre ohnehin nicht betroffen. Einmal mehr gilt, was die vom eco – Verband der Internetwirtschaft eV ins Leben gerufene Initiative „topDNS“ gefordert hat: illegale Online-Inhalte müssen nach dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden an der Quelle unschädlich gemacht werden. Domain-Abschaltungen sind hingegen kein wirksames Mittel im Kampf gegen illegale Internetinhalte, da diese nicht nachhaltig gelöscht werden.

Weitere Informationen zur „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) finden Sie unter:
> https://cuii.info/

Quelle: netzpolitik.org, heise.de, eigene Recherche

RIR-DRAMA – AFRINIC DROHT DIE LIQUIDIERUNG

Der Streit um das African Network Information Centre (AfriNIC) eskaliert weiter: die auf den Seychellen ansässige Cloud Innovation Ltd. hat bei Gericht beantragt, AfriNIC zu liquidieren.

In der an Skandalen und Dramen reichen Geschichte von AfriNIC schien zuletzt etwas Ruhe eingekehrt. Mit Zustimmung des Obersten Gerichtshofes von Mauritius hatte der Insolvenzverwalter Gowtamsingh Dabee am 26. Juni 2025 zwar mitgeteilt, dass die bereits laufenden Wahlen und damit die Neubesetzungen des AfriNIC-Vorstands annulliert werden; zugleich wurde aber als neuer Termin für die Durchführung der Wahlen der 30. September 2025 festgelegt. Weitere Einzelheiten wollte Dabee bekanntgeben, sobald sie verfügbar sind. Währenddessen ist ein anderer Akteur in die Offensive gegangen: Cloud Innovation Ltd. (CI), die auf den Verleih von IPv4-Adressen spezialisiert ist und sich über den Hongkonger IP-Adresshändler Lu Heng seit Jahren einen millionenschweren Streit mit AfriNIC liefert, hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach man die Abwicklung von AfriNIC anstrebt. „One disputed proxy“ habe den Insolvenzverwalter veranlasst, die gesamte Wahl einzufrieren und schließlich für nichtig zu erklären; dadurch seien hunderte gültiger Stimmen, die in gutem Glauben abgegeben worden waren, zum Schweigen gebracht worden. Nach Ansicht von CI habe Dabee einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen, der als Anleitung zur Lähmung verstanden werden könne. „If any one vote can be used to cancel an election, can AFRINIC ever hold a valid one again?“, so CI. Jede künftige Abstimmung könnte aufgrund geringfügiger Differenzen einer ähnlichen Annullierung unterliegen. Widerwillig habe man sich daher entschieden, dass der einzig verbleibende Weg zum Schutz der afrikanischen Internet-Community die Unterstützung der geordneten Liquidation von AfricNIC sei. „By ‚winding up,‘ we refer to the legal process of dissolving AFRINIC as a corporate entity and transitioning its responsibilities to a more trusted framework“, so das Unternehmen. Wer das sein soll, ist offen.

Unterdessen erhöht auch die Internet-Verwaltung ICANN den Druck auf Dabee. In einem Schreiben vom 16. Juli 2025 an Avinash Ramtohul, Minister für Informationstechnologie, Kommunikation und Innovation der Republik Mauritius, beklagte sich ICANN-CEO Kurtis Lindqvist über mangelnde Kooperation des Insolvenzverwalters. „Mr. Dabee, in response to the 25 June 2025 letter, provided a letter with enumerated responses to each question posed. However, the content of those responses was sparse, offering few details and instead suggesting that no further detail was needed about the annulled election because the election was annulled.“, so Lindqvist. Die Annullierung der Wahl lasse nicht die Notwendigkeit der Begründung und Dokumentation entfallen, wie es zu dieser Situation kommen konnte und wie eine Neuwahl dieselben Fallstricke vermeiden könne. „AFRINIC’s continued silence on the factors that led to the annulment of the election and its intention to press forward to hold a new election without any meaningful analysis of what went wrong (and right) with the annulled nomination and election process previously convened, remains problematic.“ Allerdings verwahre sich ICANN ausdrücklich gegen die Behauptung, dass die von CI beantragte Liquidation von AfriNIC mit den Forderungen von ICANN übereinstimme: „ICANN wishes to make clear that nothing could be further from the truth“, wird Lindqvist deutlich. Ziel von ICANN bleiben freie und faire Wahlen, an denen alle berechtigten AfriNIC-Mitglieder teilnehmen können. Ein ordnungsgemäß gewählter Vorstand sollte das Gremium sein, das im Namen von AfriNIC handelt.

Abschließend unterbreitet Lindqvist dem Minister einige Ideen, wie man die Situation lösen könnte. Vorgeschlagen werden die Wiederherstellung des Vertrauens der Mitglieder, die Ausrichtung von AfriNIC auf künftigen Erfolg und die Einholung unabhängiger Expertise zum Wahlverfahren. Zugleich behalte man sich vor, eine Compliance-Überprüfung von AfriNIC einzuleiten, an deren Ende die Übertragung der Aufgaben von AfriNIC auf eine andere Regional Internet Registry (RIR) stehen könnte. Ein Ende der Auseinandersetzung ist jedenfalls nicht in Sicht.

Die Mitteilung von Cloud Innovation Ltd. finden Sie unter:
> https://cloudinnovation.org/cloudinnovation-call-AFRINIC-wind-up-amid-election-impasse.html

Das Schreiben von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/sites/default/files/documents/lindqvist-to-ramtohul-dabee-16jul25-en.pdf

TLDS – NEUES VON .CZ, .FAIRWINDS UND .RU

Bekenntnis zur .brand: das Beratungsunternehmen FairWinds setzt online künftig auf die eigene Markenendung. Derweil berichtet die .cz-Registry von positiven Auktionen, während Russlands Länderendung .ru die Vergaberegeln ändert – hier unsere Kurznews.

CZ.NIC z.s.p.o, Verwalterin der tschechischen Länderendung .cz, hat ein positives Fazit zur Einführung von Domain-Auktionen gezogen. Vor gut einem Jahr hat die Registry damit begonnen, nach Ablauf oder Löschung frei gewordene .cz-Domains zu versteigern. Damit wollte man automatisierte Dropcatch-Dienste umgehen und die Domains einem größeren Kreis von Interessenten zugänglich machen. Im ersten Jahr nahmen über 1.500 einzelne Bieter aktiv an den Auktionen teil, 97 Prozent davon aus der Tschechischen Republik. Zwei Drittel der Gewinner nahmen wegen nur einer Domain an den Auktionen teil, und der Preis von fast der Hälfte der versteigerten Domains entsprach dem Startpreis von CZK 100,– (ca. EUR 4-). Der durchschnittliche Preis einer Domain bei einer Auktion lag im ersten Jahr bei CZK 1.335,– (ca. EUR 50,–). Im Laufe des Jahres wurden über 165.000 Domains versteigert, von denen über 5.400 mindestens ein Gebot erhielten. Die begehrtesten Domains waren virtualnisidlo.cz (ca. EUR 6.000,–), wgz.cz (ca. EUR 4.800,–), zuno.cz (ca. EUR 4.700,–), ergo.cz (ca. EUR 4.500,–), mypage.cz (ca. EUR 4.000,–) und legal.cz (ca. EUR 4.000,–). CZ.NIC veröffentlicht die Preise aller versteigerten Domains samt Anzahl der Bieter und Gebote, da man die Transparenz für das Vertrauen der Bieter für entscheidend hält. Insgesamt hätten sich die Auktionen als funktionales und faires System für freigegebene Domains erwiesen und zudem zu einer deutlichen Beruhigung des Registry-Datenverkehrs beigetragen.

Die in Washington (DC) ansässige FairWinds Partners LLC steigt von .com auf die eigene Markenendung .fairwinds um. Wie das Domain-Beratungsunternehmen mitteilte, habe man die Migration seiner Website von fairwindspartners.com zu home.fairwinds abgeschlossen. „This transition is more than a domain change. It reflects our belief in the future of .BRAND top-level domains“, erklärte FairWinds-Gründer Josh Bourne. „Our move to .FAIRWINDS reinforces the strategic value that these top-level domains offer and our evolution from a pioneering domain name advisory firm to the trusted partner for global brands navigating the digital landscape via the address bar.“ Delegiert wurde .fairwinds bereits im November 2015; warum der Umstieg auf die eigene .brand erst jetzt erfolgt, erklärte das Unternehmen nicht; es heißt lediglich, man habe .fairwinds eingeführt, da sich ICANN darauf vorbereite, im April 2026 erstmals seit 2012 wieder Anträge für neue generische Top Level Domains entgegenzunehmen. Bei der Einführungsrunde 2012 hatte FairWinds zahlreichen Kunden – darunter Major League Baseball, Pfizer, Nike und American Express – zur eigenen .brand verholfen. Unter nextround.fairwinds hat man aktuell eine Website mit umfassenden Informationen zum Bewerbungsverfahren eingerichtet. Die Zahl der registrierten .fairwinds-Domains dürfte jedoch überschaubar bleiben; aktuell liegt sie bei 14.

Das Coordination Center for TLD RU, Verwalterin der russischen Länderendung .ru, hat gemäß „Protocol of the General Meeting of Founders of the National Internet Domain Coordination Center No. 35, dated July 2, 2025“ eine Änderung der Vergaberegelungen beschlossen. Mit Wirkung ab dem 11. August 2025 können Domain-Namen unterhalb von .ru in Russisch und anderen Landessprachen der Russischen Föderation registriert werden. Die Regeln erhalten dazu einen neuen, erweiterten Anhang mit dem Titel „List of Cyrillic Symbols for Use as Domain Names in the TLD .РФ“. Inzwischen sind Domain-Registrierungen in 17 einheimischen Sprachen möglich. Die Erweiterung soll die Zahl der russischen Internetnutzer erhöhen sowie das Prinzip der Mehrsprachigkeit und kulturellen Vielfalt im russischen Internet aufrechterhalten. Eher beiläufig erwähnt die Registry zudem, dass die Regeln geändert wurden, um die Registrare im Falle einer Gefährdung ihrer Funktionalität und/oder Effizienz, ihrer Betriebssicherheit oder der Ankündigung besonderer Betriebszeiten in Kommunikationsnetzen zu schützen. Was genau darunter zu verstehen ist, erklärt das Coordination Center nicht; aber man darf annehmen, dass die Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme eher gestärkt als geschwächt wurden.

Quelle: nic.cz, home.fairwinds, cctld.ru

NTLDS – ZEIT FÜR DIE RICHTIGE STRATEGIE

Im April 2026 startet die nächste gTLD-Einführungsrunde. Voraussichtlich hunderte neue Endungen werden über kurz in die Root Zone eingetragen werden. Zeit, sich über die eigene Domain-Strategie Gedanken zu machen.

Es ist Zeit, das eigene Domain-Strategiepapier wieder einmal anzufassen. Mit der näher rückenden zweiten Einführungsrunde für neue generische Top Level Domains wird die Auswahl an allgemein zur Verfügung stehenden Domain-Endungen abermals erhöht, und Markeninhaber als auch Domain-Portfoliomanager müssen prüfen, wie sie mit dieser erneuten Fülle umgehen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, inwieweit man zum Schutze der eigenen Marken die Domains selbst verwaltet oder inwieweit man Hilfe in Anspruch nimmt. In seinem aktuellen Artikel „Defend vs Block: When Defensive Domain Portfolios Become a Management Headache“ stellt Tony Kirsch (Brand Safety Alliance & GoDaddy Registry) wichtige Fragen zu den mit der Verwaltung von teilweise tausenden zum defensiven Schutz registrierten Domains einhergehenden Kosten und die Hinzuziehung von automatisierten Hilfen. Als GoDaddy-Mitarbeiter empfiehlt sich für ihn selbstverständlich das Produkt „GLobalBlock“. Aber der Reihe nach.

Schon für die erste Einführungsrunde 2012 kreierte ICANN – auf Drängen der Markenlobby – das Trademark Clearinghouse (TMCH), über das Markeninhaber einen gewissen Schutz für ihre Marke unter den neuen Domain-Endungen ausgebaut sahen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Schutzsystem ist der Eintrag der eigenen Marke in das TMCH. In der Folge wird jedem, der eine markenidentische oder -ähnliche Domain unter einer der neuen Endungen registrieren will, angezeigt, dass eine Marke vorliegt. Die Domain kann der Besteller dann immer noch für sich registrieren; er kann sich dann aber nicht mehr darauf berufen, von nichts gewusst zu haben.

Parallel zum TMCH hatte Donuts Inc. 2013 die Registry-eigene „Domains Protected Marks List“ (DPML) eingeführt, um Markeninhaber zu schützen. Mittlerweile gibt es Donuts nicht mehr, aber der DPML-Service wird nach wie vor angeboten. Bei der DPML handelt es sich um eine Blocking-Liste. Mit dem Eintrag kann ein Begriff dann nicht als Second Level Domain registriert werden und löst im Domain Name System nicht auf. Voraussetzung für eine Eintragung in die DPML ist ein Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse. Mit DPML lässt sich sowohl das als Marke eingetragene Zeichen selbst als auch jede Schreibvariante schützen, solange sie die Marke enthält. Der Service erstreckt sich allerdings lediglich auf die von der Donuts-Nachfolgerin Identity Digital verwalteten 314 Domain-Endungen.

Die umfassendere Variante ist das von GoDaddy und der GoDaddy-Institution Brand Safety Alliance (BSA) entwickelte GlobalBlock. Global Block bietet Markenschutz unter mehr als 670 Top Level Domains, darunter auch ccTLDs. Der Schutz besteht unter anderem darin, dass verfügbare Domains, die einer eingetragenen Marke entsprechen, schon auf der Registry-Ebene geblockt sind; sie werden also für Registrare nicht freigegeben und können von niemandem – außer dem Inhaber des Eintrags im GlobalBlock – registriert werden. Im Gegensatz zu defensiven Domain-Registrierungen kann eine gesperrte Domain nicht genutzt werden, da sie keinen Inhaber hat – sie ist einfach nicht mehr verfügbar. Damit werden unter anderem mit der Registrierung und Verwaltung einer Domain einhergehende Risiken vermieden, wie etwa der Verlust der Domain wegen versäumter Erneuerung der Registrierung. Ein solcher Verlust kann teuer zu stehen kommen, wie das aktuelle UDRP-Verfahren um voices.ai zeigt.

Grundsätzlich kommen Markeninhaber, Unternehmen mit großen Domain-Portfolien und Portfolio-Verwalter nicht umhin, wieder einmal die eigene Domain-Strategie hinsichtlich Verwaltung der vorhandenen Domains und den Schutz der eigenen Marke im Hinblick auf die kommende Domain-Einführungsrunde in 2026 zu überprüfen. Anregungen für Überlegungen liefert in jedem Falle der Artikel von Tony Kirsch „Defend vs Block: When Defensive Domain Portfolios Become a Management Headache“.

Den Artikel von Tony Kirsch finden Sie unter:
> https://globalblock.co/blog/defend-vs-block-when-defensive-domain-portfolios-become-a-management-headache/

Quelle: eigene Recherche, globalblock.co

VOICES.AI – AUF DIE ENDUNG KOMMT ES DOCH AN

Ein US-Unternehmen hatte kein gutes Argument, die verlorene Domain voices.ai vom neuen Inhaber, der die Domain ersteigert hatte, über ein UDRP-Verfahren zurückzugewinnen. Da half auch die Marke „VOICES.COM“ nicht, die aufgrund der Endung nicht als verwechselbar ähnlich eingestuft wurde.

Die Voices.com Inc. bezeichnet sich selbst als der weltweit führende Online-Marktplatz für Sprecher, der es Unternehmen ermöglicht, professionelle Sprecher zu finden, zu engagieren und zu bezahlen, ohne dass sie einen Agenten zur Vermittlung eines Sprechers benötigen. Sie erklärt, seit 2006 in den USA fortgesetzt die Gewohnheitsmarke „Voices“ zu nutzen sowie die im April 2016 angemeldete und später eingetragene US-Marke „VOICES.COM“. Seit März 2023 war sie Inhaberin der Domain voices.ai. Doch verlor sie diese aus ungeklärten Gründen, und ein ukrainischer Domain-Investor ersteigerte sie im März 2025. Nach dem Domain-Verlust versuchte die Beschwerdeführerin, die Domain vom nunmehrigen Inhaber PRAI zu kaufen. Der antwortete auf die Verkaufsanfrage mit: „I sold a domain fin.ai for $1M this year. voices.ai is $1M also.“ Die Voices Inc. startete daraufhin ein UDRP-Verfahren vor dem Forum. Das Entscheidungsgremium setzte sich aus den Rechtsanwälten David P. Miranda und Steven M. Levy als Beisitzer sowie dem britisch-australischen Juristen und Mediator Alan L. Limbury als Vorsitzendem zusammen.

Das Dreiergremium wies die Beschwerde zurück, da keine der drei Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens erfüllt waren (Forum Claim Number: FA2505002157805). Die Probleme für die Beschwerdeführerin fingen schon bei der Frage an, ob Identität oder Ähnlichkeit zwischen Domain und Marke besteht. Dass die Beschwerdeführerin Inhaberin einer Gewohnheitsmarke „VOICES“ ist, konnte das Gremium nicht feststellen. Es handele sich um einen allgemeinen Begriff, der auch in zahlreichen Marken Dritter eingebunden ist, weshalb es für die Beschwerdeführerin an der notwendigen Unterscheidungskraft fehle. Im Hinblick auf die eingetragene Marke „VOICES.COM“ stellte das Gremium die Inhaberschaft der Beschwerdeführerin fest. Allerdings war beim Vergleich mit der Domain voices.ai klar, dass bei der Marke deren Endung „.COM“ nicht ignoriert werden konnte und der Begriff „VOICES“ in dem Zusammenhang nicht unterscheidungskräftig ist. Im Hinblick auf diese Marke müsse, anders als bei Domains üblich, die Endung .ai mit ins Kalkül gezogen werden. Das Gremium befand, dass Marke und Domain unter diesen Gesichtspunkten zwar ähnlich seien, aber eben nicht verwechselbar ähnlich. Damit war bereits das erste Element der UDRP von Seiten der Beschwerdeführerin nicht erfüllt.

Eigentlich hätte das Gremium an dieser Stelle die Sache beenden können und erklärte kurz, dass auch unter der Annahme, hier bestünde eine verwechselbare Ähnlichkeit zwischen Domain und Marke, die weiteren Elemente der UDRP nicht erfüllt seien. Es prüfte die Sache dann weiter. Dabei stellte es fest, dass der Gegner Domain-Investor und das allenthalben als gängige Praxis in der Domain-Industrie akzeptiert ist. Der habe die von der Beschwerdeführerin im März 2023 registrierte und aus unerfindlichen Gründen zwei Jahre später verloren gegangene Domain im März 2025 registriert. Es gäbe keinen Hinweis darauf, dass er, mit Sitz in der Ukraine, seinerzeit von der Beschwerdeführerin wusste. Er nutzte die Domain nie mit der Beschwerdeführerin und ihre Marke „VOICES.COM“ als Ziel. Aufgrund seines anerkannten Geschäftsmodells habe der Gegner als langjähriger Domain-Investor ein berechtigtes Interesse an der Domain voices.ai. So war auch das zweite Element der UDRP nicht erfüllt.

Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain vermochte das Gremium ebenfalls nicht festzustellen. Der vom Gegner angesprochen Kaufpreis von US$ 1 Mio. für die Domain sei zwar ein sehr hoher Preis im Vergleich zu den üblichen Registrierungskosten; aber das Gremium war nicht überzeugt davon, dass der Gegner zum Zeitpunkt des Erwerbs der Domain von der Beschwerdeführerin wusste und sie mit der Absicht registriert habe, sie an diese oder eine ihrer Wettbewerber zu verkaufen. Die Beschwerdeführerin behauptet, in 160 Ländern aktiv zu sein, aber legte lediglich Nachweise für ihre Tätigkeit in den USA und Kanada vor. Dass sie irgendwelche Geschäfte in anderen Ländern oder in der Ukraine betreibt, habe sie nicht nachgewiesen. Selbst wenn der Gegner vor dem Erwerb der Domain im Internet recherchiert und festgestellt hätte, dass die Beschwerdeführerin Inhaberin der Domain war, hätte er keinen Grund gehabt zu glauben, die Beschwerdeführerin hätte ihre .ai-Domain nicht von sich aus gekündigt, sondern aus Versehen verloren. Es gäbe schlichtweg keine Basis für die Annahme, der Gegner hätte in irgendeiner Weise bösgläubig gehandelt. Damit war von Seiten der Beschwerdeführerin auch das dritte Element der UDRP nicht erfüllt. Das Gremium wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Domain voices.ai beim aktuellen Inhaber verbleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain voices.ai finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2157805.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

CRYPTO.BOT – DIGITALE WÄHRUNG FÜR US$ 250.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet erfreuliche Zahlen, aber nicht unter .com. Mit crypto.bot zum Preis von US$ 250.000,– (ca. EUR 215.109,–) schließt stattdessen .bot in die Gefilde von .ai-Domains auf.

Unter der Kommerzendung tut sich wieder wenig, wie schon in der Vorwoche. Mit reve.com zum Preis von EUR 79.000,– liegt sie beschaulich im Sommertief.

Unter den Länderendungen sieht es nicht besser, eher schlechter aus. Die dänische Domain bcgame.dk belegt mit EUR 9.500,– den Spitzenplatz.

Die neuen generischen Endungen hingegen zeigen, was möglich ist: crypto.bot kommt auf sagenhafte US$ 250.000,– (ca. EUR 215.109,–). Sie wird begleitet von turtle.xyz zum Preis von US$ 106.000,– (ca. EUR 91.206,–) und watch.now mit US$ 79.988,– (ca. EUR 68.825,–). Die klassischen generischen Endungen schwächeln wie andere auch und bieten homes.pro zum Preis von US$ 4.000,– (ca. EUR 3.442,–) an erster Stelle, eine Domain, die im August 2013 mit US$ 5.000,– (ca. EUR 3.759,–) noch besser dastand. Die vergangene Domain-Handelswoche legt ihren Fokus diesmal auf die neuen generischen Endungen – und liegt nicht schlecht damit.

Länderendungen
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bcgame.dk – EUR 9.500,–

alfred.de – EUR 7.500,–
cyber-sicherheit.de – EUR 7.000,–
amama.de – EUR 4.760,–
affenzahn.de – EUR 3.600,–
klappstulle.de – EUR 3.000,–
ifbw.de – EUR 2.600,–
ace-group.de – EUR 2.500,–
techdesign.de – EUR 2.500,–
nydo.de – EUR 2.380,–
heavenlydesserts.de – EUR 2.300,–

oneai.eu – EUR 7.000,–
quince.lv – EUR 5.500,–
freedome.fr – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.301,–)
uptodate.it – EUR 3.900,–
myportrait.it – EUR 3.750,–
instacash.in – US$ 3.600,–
directa.be – EUR 3.599,–
tentorium.eu – EUR 3.599,–
sial.ch – EUR 3.500,–
juega.com.mx – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.012,–)
juega.mx – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.012,–)
t4t.eu – EUR 3.000,–
confer.fr – EUR 2.950,–
opinion.gr – EUR 2.500,–
oxs.fr – EUR 2.500,–
cloudstream.eu – EUR 2.500,–
hyperliquid.nl – EUR 2.500,–
fairprice.eu – EUR 2.350,–
droptime.nl – EUR 2.000,–
dubaiinvestment.nl – EUR 2.000,–
sockor.se – EUR 2.000,–
wüster.eu – EUR 2.000,–

Neue Endungen
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crypto.bot – US$ 250.000,– (ca. EUR 215.109,–)
turtle.xyz – US$ 106.000,– (ca. EUR 91.206,–)
watch.now – US$ 79.988,– (ca. EUR 68.825,–)
airport.media – EUR 43.000,–
nocturnal.xyz – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.511,–)
sun.vin – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.442,–)
nunez.group – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.581,–)
mono.market – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.151,–)

Generische Endungen
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homes.pro – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.442,–)
bfsc.org – US$ 3.975,– (ca. EUR 3.420,–)
dialectica.org – US$ 3.900,– (ca. EUR 3.356,–)
skyme.net – EUR 3.800,–
safefoundation.org – US$ 2.490,– (ca. EUR 2.142,–)
seismicshift.org – US$ 2.100,– (ca. EUR 1.807,–)
wüster.net – EUR 2.000,–
wüster.org – EUR 2.000,–

.com
—–

reve.com – EUR 79.000,–
oten.com – US$ 32.000,– (ca. EUR 27.534,–)
eshraq.com – US$ 15.500,– (ca. EUR 13.337,–)
tonystore.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.907,–)
predictivecybersecurity.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.907,–)
aifest.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.907,–)
mloft.com – US$ 9.999,– (ca. EUR 8.604,–)
coinhome.com – US$ 9.500,– (ca. EUR 8.174,–)
rnnm.com – US$ 8.950,– (ca. EUR 7.701,–)
nexcure.com – US$ 8.600,– (ca. EUR 7.400,–)
trnetwork.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.883,–)
batterystar.com – US$ 7.900,– (ca. EUR 6.797,–)
xlov.com – US$ 7.800,– (ca. EUR 6.711,–)
1chat.com – US$ 7.777,– (ca. EUR 6.692,–)
aftermind.com – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.022,–)
freshfold.com – US$ 6.940,– (ca. EUR 5.971,–)
matixbet.com – US$ 6.250,– (ca. EUR 5.378,–)
projectpassion.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.163,–)
designethos.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.077,–)
proofvision.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.077,–)
dentbook.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.077,–)
reviewly.com – EUR 5.550,–
pullbox.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.302,–)
evolutionoffshore.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.302,–)
techaipost.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.302,–)
jiil.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.302,–)
trensitis.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.302,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

OSLO – NORID-INTERNETFORUM IM NOVEMBER 2025

Anfang November 2025 findet das norwegische Internetforum 2025 unter dem Motto „Digital fragmentation“ im Nationalmuseum in Oslo (Norwegen) statt. Im Moment gilt es nur, sich den 06. November 2025 als Termin zu merken.

NORID veranstaltet das eintägige Internetforum 2025 zusammen mit der norwegischen Kommunikationsbehörde (Nkom). Das norwegische nationale Internetforum ist ein Treffpunkt für Akteure aus verschiedenen Bereichen der Internetbranche, aus Recht, Politik, Philosophie und Sicherheit. NORID, die Verwalterin der norwegischen Endung .no, organisiert dieses Forum jedes Jahr. Thema in diesem November ist die digitale Fragmentierung.

NORID fragt, wie widerstandsfähig unsere digitale Infrastruktur ist angesichts wachsender internationaler Spannungen, Desinformation und politischer Einflussnahme. Das Forum beleuchtet die Bedeutung von Offenheit, Zusammenarbeit und Robustheit in einer zunehmend fragmentierten digitalen Welt. Weiter heißt es zur Thematik des diesjährigen Internetforums: wir stehen heute vor einer digitalen Welt, die von Desinformation, unruhigen Zeiten und Krisen geprägt ist. Internationale Spannungen erhöhen den Bedarf an nationaler Kontrolle über kritische digitale Infrastrukturen. Gleichzeitig hängt die Zukunft des Internets davon ab, dass es global, interoperabel und offen für alle bleibt. Als klarer Trend benennt NORID die Reaktion des EU-Gesetzgebers, Infrastrukturmaßnahmen einzusetzen, um die Kontrolle über Inhalte und die Nutzung des Internets zu übernehmen und die Bürger vor Desinformation und Kriminalität zu schützen. Das könne jedoch zu einer geringeren Robustheit der Internetinfrastruktur führen und darüber hinaus grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen. Es diskutieren und referieren dazu Byron Holland (CEO von CIRA, ICANN-Vorstand), Trond Helge Baardsen (EFTA), Grete Faremo (Vorsitz EOS-Ausschuss) und – wie schon im Vorjahr – der Philosoph Joachim Hammerlin.

Das Internetforum 2025 findet am 06. November 2025 wieder im Nationalmuseum, Brynjulf Bulls plass 3, 0250 Oslo (Norwegen), statt. Die Registrierung für das Event wird im Laufe des Sommers 2025 möglich sein.

Weitere Informationen unter:
> https://www.norid.no/no/event/internettforum-2025/

Quelle: norid.no, eigene Recherche

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