Domain-Newsletter

Ausgabe #1270 – 05. Juni 2025

Themen: Vorratsdaten – Bundesregierung will speichern | Statistik – .com im Kommen, aber ccTLDs stagnieren | TLDs – Neues von .ath, .eu und .lu | TMCH – nTLD-Roadmap für die eigene .brand | UDRP – Domain-Verlust nach Spenden-Kampagne | Handlungsfähig – agenticai.com für US$ 120.000,– | Readout – Online-Nachlese zu ICANN83 von eco eV

VORRATSDATEN – BUNDESREGIERUNG WILL SPEICHERN

Noch bevor die EU-Kommission die Speicherpflicht von IP-Adressen europaweit einheitlich regelt, will die Bundesregierung Fakten schaffen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln – wie, ist offen.

Spätestens seit dem Jahr 2005 taucht das Thema Vorratsdatenspeicherung regelmäßig auf der politischen Agenda auf. Noch am 17. Februar 2005 einigten sich Bundestag und Bundesrat, auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verzichten; zu groß waren die Bedenken, dass Millionen von Datensätzen unschuldiger und unverdächtiger Nutzer von Telekommunikationsdiensten auf Vorrat überwacht würden, wie es der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar formulierte. Für ihn war zudem schon seinerzeit fraglich, ob sie im Ergebnis die praktische Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in dem Umfang unterstützt, wie dies zum Teil vermutet wird. 20 Jahre, etliche Gerichtsentscheidungen und nichtige Gesetze später wagt die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz einen neuen Anlauf und kündigte an, den Werkzeugkasten von Polizei und Nachrichtendiensten deutlich erweitern zu wollen. Bei der Aussprache zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag am 16. Mai 2025 in Berlin erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Wir werden die Speicherung von IP-Adressen umsetzen, um schwere Kriminalität zu bekämpfen. IP-Adressen sind oft der einzige Ermittlungsansatz. Dass IP-Adressen nicht zur Verfügung stehen, das erhöht die ‚Gefahr der systemischen Straflosigkeit‘, wie es der EuGH nennt; denn Straftaten werden nicht aufgedeckt, wenn IP-Adressen nicht gespeichert werden dürfen. Und deswegen: Wir werden diese systemische Straflosigkeit nicht zulassen, sondern das systematische Entdeckungsrisiko für Schwerstkriminelle erhöhen. Das ist unsere Aufgabe.“

Nach den Recherchen von netzpolitik.org ist jedoch völlig offen, wie Dobrindt seine Ankündigung in Taten umsetzen will. Konkret wollten die Blogger vom Bundesinnenministerium wissen, wie bei der verpflichtenden Speicherung aller IP-Adressen und Portnummern mit der Gefahr umgegangen werde, dass umfassende Nutzerprofile erstellt werden könnten; weiter wollte man wissen, wie gesichert werden können, dass IP-Adressen nicht mit anderen gespeicherten Daten verknüpft werden. Vom Bundesinnenministerium erhielt man jedoch lediglich zur Auskunft, dass man sich „in ressortübergreifenden Abstimmungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages“ befinde. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein“; dabei will man insgesamt „europa- und verfassungsrechtliche Spielräume ausschöpfen“. Wie groß diese Spielräume sind, ist jedoch umstritten. Branchenverbände der Telekommunikationsunternehmen wie Bitkom und eco warnen vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, nicht zuletzt auch wegen der Kosten. Bereits im Jahr 2018 sei man von Implementierungskosten von einigen EUR 100 Mio. und jährlichen Betriebskosten im oberen zweistelligen Millionenbereich ausgegangen. Selbst wenn der Bundestag noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschieden würde, wäre daher mit weiteren Klagen zu rechnen.

Möglicherweise wird Dobrindt bis dahin europäisch überholt, denn die EU-Kommission hat eine Folgenabschätzung zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren angestoßen. Die Sachverständigen der „High-Level Group (HLG) on access to data for effective law enforcement“ haben die Annahme eines europäischen und einheitlichen Rahmens für die Vorratsdatenspeicherung zu Strafverfolgungszwecken empfohlen, in dem auch Zugangsgarantien verankert werden. Konkrete Ergebnisse sind dort frühestens im 1. Quartal 2026 zu erwarten.

Quelle: netzpolitik.org, eigene Recherche

STATISTIK – .COM IM KOMMEN, ABER CCTLDS STAGNIEREN

Domain-Sorgen bei unseren europäischen Nachbarn: sowohl die Niederlande als auch Frankreich rechnen damit, dass die Registrierungszahlen unter ihren Länderendungen im Jahr 2025 sinken. Global betrachtet war der April 2025 dafür ein Erfolg.

Ein wahrer Wonnemonat war der Mai für .com. Nach einem Plus von rund 55.000 Domains im April ging es in den vergangenen vier Wochen gleich um über 250.000 Domains voran. Zwar bleibt .com damit weiterhin deutlich unterhalb der Marke von 160 Mio. Domains; die diversen Marketingprogramme mit vergünstigten Registrierungsgebühren scheinen sich jedoch auszuzahlen, auch wenn sich ein langfristiger Erfolg frühestens in einem Jahr zeigt, wenn die ersten Verträge zur Verlängerung anstehen. Vergleichbare Probleme hat .de nicht, dafür gibt es nur ein leichtes Plus von gut 5.000 Domains zu vermelden. Ausgezeichnet schlug sich .info; sie kam in den vergangenen vier Wochen um über 75.000 Domains voran und steht damit nur knapp unter der Schwelle von vier Mio. Domains. Seinen Höhenflug fortgesetzt hat auch .top, die nach 442.352 Domains im April nun im Mai sogar um knapp 560.000 Domains zulegen kann. Allerdings ist der Preis für dieses Wachstum hoch. Das gemeinnützige Spamhaus Project hat die Betreiber von .top stark kritisiert, im jüngsten „Domain Reputation Update“ stellten die Spamhaus-Forscher einen Anstieg des Missbrauchs mit .top-Domains um 50 Prozent fest. Steigende Registrierungszahlen allein sind daher kein Erfolgskriterium, auch die Sicherheit des Namensraumes ist entscheidend.

Einen mittelmäßigen Start in das Jahr 2025 hat die niederländische Länderendung .nl erwischt. In den ersten drei Monaten des Jahres sank die Zahl der registrierten .nl-Domains um ca. 50.000; am 01. April 2025 gab es 6,143 Mio. registrierte .nl-Domains, 2,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist nach Angaben der Registry SIDN auf einen Anstieg der Kündigungen in Verbindung mit weniger Neuregistrierungen zurückzuführen. Gleichzeitig wuchs der niederländische Domain-Markt insgesamt um 2 Prozent, hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Registrierungen bei .com-Domains. Die höhere Nachfrage nach .com ist auch hier auf ein Marketingprogramm zurückzuführen, das es Registraren ermöglicht, .com-Domains zu stark reduzierten Preisen anzubieten. Für die Zukunft erwartet SIDN, dass .nl schrittweise auf rund 6 Mio. Domains schrumpfen wird. Der Hauptgrund dafür sei, dass der Rückgang der Unternehmensgründungen und die Zunahme der Geschäftsschließungen die Registrierungszahlen noch einige Zeit beeinträchtigen werde. Dennoch bleibe .nl eine der größten und sichersten Länderdomains der Welt.

Ihren Jahresbericht 2024 hat schließlich die französische .fr-Verwalterin AFNIC veröffentlicht. Per 31. Dezember 2024 waren 4.216.786 Domains unterhalb von .fr registriert; zugleich kommt .fr damit auf einen Marktanteil in Frankreich von 40,4 Prozent (2023: 40,3 Prozent) bei einer „renewal quote“ von 82,6 Prozent. Obwohl das Wachstum im Jahr 2024 mit 2,0 Prozent damit niedriger ausfiel als im Vorjahr (+3,4 Prozent), liegt es bei .fr über dem des französischen Marktes aller TLDs zusammen; dort ging es lediglich um 1,6 Prozent voran. Grund hier ist – anders als in den Niederlanden – die negative Entwicklung von .com, die innerhalb Frankreichs zwischen 1,5 und 2,0 Prozent verlor. Aber ähnlich wie SIDN blickt auch AFNIC wenig erwartungsvoll in die Zukunft; da der Domain-Markt oft mit der allgemeinen Konjunktur zusammenhängt, bleiben nach Ansicht der Registry die Aussichten düster.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.595.663 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.127)
.at – 1.485.481 – (Vergleich zum Vormonat: – 2.424)
.com – 157.492.400 – (Vergleich zum Vormonat: + 252.634)
.net – 12.571.316 – (Vergleich zum Vormonat: – 30.490)
.org – 11.226.230 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.872)
.info – 3.952.168 – (Vergleich zum Vormonat: + 75.660)
.biz – 1.219.091 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.445)
.eu – 3.626.295 – (Vergleich zum Vormonat: + 18.636)

.xyz – 5.089.731 – (Vergleich zum Vormonat: + 50.440)
.top – 4.856.493 – (Vergleich zum Vormonat: + 557.653)
.shop – 4.115.370 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.007)

(Stand 01. Juni 2025)

Den Jahresbericht 2024 für .fr finden Sie unter:
> https://www.afnic.fr/wp-media/uploads/2025/04/The-FR-in-2024.pdf

Quelle: sidn.nl, afnic.fr, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ATH, .EU UND .LU

Hochprozentiges für das Web: ein Vodka-Hersteller will mit seiner Blockchain-Domain .ath auch ins klassische DNS. Derweil legen Europas .eu und Luxemburgs .lu Rechenschaft ab – hier unsere Kurznews.

Das für seine Blockchain-Domains bekannte US-amerikanische Unternehmen Unstoppable Domains hat angekündigt, die Einführung der Top Level Domain .ath bei der Internet-Verwaltung ICANN prüfen zu wollen. Gelingen soll das in Zusammenarbeit mit der britischen Wodkamarke ATH Vodka. Das Kürzel .ath symbolisiert dabei das „All-Time High“-Ethos, das sowohl für Luxusspirituosen als auch für Blockchain-Innovationen von zentraler Bedeutung sei. Mit an Bord ist die Krypto-Branchenführerin und Podcast-Moderatorin Megan Nilsson, auch bekannt als Crypto Megan. Die Gründer von ATH Vodka, James Waldie und Prince Yemoh, haben ATH Vodka nach eigener Einschätzung gemeinsam mit Crypto Megan als Pionier in der Integration traditioneller Handwerkskunst mit Blockchain-Technologien positioniert und bieten Kryptowährungszahlungen sowie digitale Prämien an. „We’re excited to partner with ATH Vodka, a brand that truly embodies luxury and innovation,“ sagt Sandy Carter, COO von Unstoppable Domains. „.ATH domains are a unique digital asset, reflecting the peak moments celebrated by ATH Vodka and resonating strongly with the blockchain community.“ Am Ende sollen .ath-Domains sowohl im traditionellen Domain Name System (DNS) als auch in dezentralen Web3-Umgebungen funktionieren.

EURid, Registry der Europa-Domain .eu, hat ihren Bericht für das erste Quartal 2025 vorgestellt. Insgesamt waren per Ende März 2025 offiziell bestätigte 3.729.245 .eu-Domains registriert, ein leichtes Minus von 12.401 Domains gegenüber dem Vorquartal. Zudem sank die „renewal quote“ leicht von 81 auf 80 Prozent. Die meisten Domains entfallen auf Personen mit Sitz in Deutschland; hier haben 953.585 .eu-Inhaber ihren Sitz, gefolgt von den Niederlanden (450.381) und Frankreich (308.315). Auch die meisten .eu-Registrare, nämlich 95, haben ihren Sitz in der Bundesrepublik. Ein wichtiger Meilenstein im ersten Quartal war für EURid die Aktualisierung der Website eurid.eu, die vollständig innerhalb der EU entwickelt wurde. Die neue Website bietet eine schnellere und intuitivere Suchfunktion, verbesserte Zugänglichkeit und Navigation auf allen Geräten sowie eine frische visuelle Identität, abgestimmt auf das aktualisierte Branding von EURid. Mit Inhalten, die in allen 24 Amtssprachen der EU verfügbar sind, soll die neue Plattform EURids Mission stärken, ein vielfältiges europäisches Publikum klar und einfach zu bedienen.

Restena Foundation, Verwalterin der luxemburgischen Länderendung .lu, hat ihren Geschäftsbericht für 2024 veröffentlicht. Demnach waren zum 31. Dezember 2024 über 54 akkreditierte Registrare 117.360 .lu-Domains registriert, ein Plus von 899 Domains gegenüber dem Vorjahr. Die „renewal quote“ lag bei 90,1 Prozent. Dabei beschäftigt die Registry inzwischen 22 Mitarbeiter, davon rund 75 Prozent Männer, aus sechs Nationen (Luxemburg, Frankreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Portugal). Allein der Betrieb des Domain-Dienstes unter der nationalen Endung .lu schlug mit Kosten von EUR 1.164.180,82 zu Buche; dazu kamen EUR 2.743.037,17 für die Verwaltung der Netzwerkinfrastruktur und der damit verbundenen Ressourcen und Dienste. Besonders erfreulich: die .lu-Zone kam auf eine 100-prozentige DNS-Auflösung und eine Verfügbarkeit von 99,99 Prozent für die .lu-Registrierungskette (ausgenommen geplante Eingriffe). Für Interessierte erweitert Restena das Schulungsangebot zu DNS und dem DNSSEC-Protokoll um vier neue Kurse, die vom Anfänger- bis zum Fortgeschrittenenniveau reichen. Die Teilnehmer lernen, wie man einen autoritativen DNS-Server betreibt, eigene DNS-Zonen veröffentlicht, einen DNS-Resolver verwendet und einen Namensauflösungsdienst für ein persönliches, geschäftliches oder institutionelles Netzwerk bereitstellt. Der Geschäftsbericht steht ab sofort in französischer Sprache zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Den EURid-Bericht für das 1. Quartal 2025 finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/knowledge-centre/annual-and-quarterly-reports/

Den Geschäftsbericht 2024 der Restena Foundation finden Sie unter:
> https://www.restena.lu/files/inline-images/RAPPORT_RA2024_PUB.pdf

Quelle: unstoppabledomains.com, eurid.eu, restena.lu

TMCH – NTLD-ROADMAP FÜR DIE EIGENE .BRAND

Die nächste Einführungsrunde neuer Top Level Domains steht vor der Tür. Für aktuelle wie künftige Markeninhaber dürfte die Überlegung, die eigene Marke zur .brand zu machen, davon abhängig sein, welche Voraussetzungen die Marke erfüllen muss, um für eine Bewerbung bei ICANN akzeptiert zu werden.

Im kürzlich vorgestellten Report von ICANN mit dem Titel „Understanding the gTLD Opportunity for Brands“ heißt es: „For brands, operating a gTLD can be an opportunity to enhance brand identity, improve customer engagement, foster innovation, and expand global reach.“ Um diese Vorteile zu genießen, ist es ratsam, jetzt in die Vorbereitungen für eine Bewerbung um die eigene Top Level Domain, die .brand, einzusteigen. Eine Frage, die sich für künftige .brand-Inhaber in diesem Zusammenhang stellt, ist, welche Voraussetzungen muss meine Marke erfüllen, um mich auf eine .brand bewerben zu können? Die detaillierten Anforderungen, die sich aus dem zukünftigen Applicant Guidebook (AGB) ergeben, stehen noch nicht fest. Mit Blick auf die Einführungsrunde 2012 und der Funktion, die dem Trademark Clearinghouse (TMCH) zukommt, lässt sich sagen: Eine Marke muss zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung um eine .brand registriert und in Kraft sein.

Hintergrund dafür ist, dass eine Marke, die zur .brand werden will, im TMCH eingetragen sein muss. Das seit dem 26. März 2013 aktive TMCH ist eine zentrale Markendatenbank, die bei einer Domain-Registrierung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung auf Identität zwischen Marke und Domain erlaubt und damit auf mögliche Markenrechtsverletzungen hinweist. In das Trademark Clearinghouse können alle eingetragenen Wortmarken, gerichtlich bestätigte Wortmarken und durch Gesetz oder Übereinkunft geschützte Wortmarken eingetragen werden. Das TMCH lässt auch Marken zu, die nicht ausschließlich aus Zeichen bestehen. So können auch Wort-/Bildmarken unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden. Ausgeschlossen sind Marken, die aus einem gemischten Zeichensatz bestehen, zum Beispiel aus lateinischer und chinesischer Schrift. Probleme gibt es bei bisher lediglich angemeldeten Marken, die noch nicht eingetragen sind; sie werden vom TMCH nicht akzeptiert. Eine Marke muss erst den Registrierungsprozess durchlaufen, um in das TMCH aufgenommen zu werden. Erst dann kann auch eine .brand-Anmeldung erfolgen. Die Marke muss zudem in Kraft sein, das heißt, die Markenregistrierung muss aktiv sein und darf nicht Gegenstand eines Ungültigkeits-, Löschungs- oder Berichtigungsverfahrens sein. Ein bestimmtes Alter der Marke wird für den Eintrag im TMCH nicht vorausgesetzt.

Für Interessenten, die bisher lediglich Markenpläne haben und doch auch an einer .brand interessiert sind, heißt es nun, aktiv zu werden. Markeneintragungen nehmen teilweise, je nach Land und Behörde, über ein Jahr Zeit in Anspruch. Um rechtzeitig mit einer eingetragenen Marke ins TMCH zu kommen, sollte man die zukünftige Marke jetzt anmelden. Markeninhaber können einen Eintrag ins Trademark Clearinghouse über die united-domains GmbH, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter gehören, vornehmen lassen:
> https://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/trademark-clearinghouse/

Mehr über das TMCH gibts beim TMCH:
> https://trademark-clearinghouse.com/de/

Weitere Fragen zum TMCH beantwortet unser zuletzt 2015 aktualisiertes Whitepaper:
> https://www.united-domains.de/help/wp-content/uploads/2016/01/TMCH-Whitepaper.pdf

Das Paper von ICANN finden Sie unter:
> https://newgtldprogram.icann.org/sites/default/files/documents/understanding-gtld-opportunity-brands-20may25-en.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche, gtld.blog

UDRP – DOMAIN-VERLUST NACH SPENDEN-KAMPAGNE

In einer aktuellen deutschsprachigen UDRP-Entscheidung setzte sich die Heidelberg Materials AG im Streit um die Domain heidelbergmaterials.org durch. Die Domain leitete auf eine „Meinung äußernde“ Kampagnenseite weiter, auf der auch Spenden eingeworben werden.

Die in Deutschland ansässige Heidelberg Materials AG sieht ihre Markenrechte durch die Domain heidelbergmaterials.org verletzt. Das Unternehmen aus der Baustoffindustrie trägt in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO unter anderem vor, dass es seine Wort-/Bildmarke „HEIDELBERG MATERIALS“ am 14. September 2022 beim DPMA angemeldet hat. Die Beschwerdeführerin ist zudem Inhaberin der Domains heidelbergmaterials.de und heidelbergmaterials.com. Am 20. September 2022 habe sie die Umfirmierung von „HeidelbergCement“ in „Heidelberg Materials“ in einer Pressemitteilung bekannt gemacht. Der Gegner habe die Domain heidelbergmaterials.org am 22. September 2022 registriert und eine Weiterleitung auf die Domain end-cement.earth eingerichtet, auf der er Vorwürfe in Bezug auf die Zementindustrie im Allgemeinen und die Beschwerdeführerin im Speziellen erhebt, aber auch um Spenden bittet. Der Gegner meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheiderin wurde Rechtsanwältin Stephanie G. Hartung berufen.

Hartung gab der Beschwerde statt, da Identität zwischen Marke und Domain vorlag und der Gegner die Domain zum Einwerben von Spenden nutzte (WIPO-Verfahren Nr. D2025-1279). Sie stellte fest, dass die Beschwerdeführerin ihre Markenrechte nachgewiesen habe und dass die Domain mit dieser identisch ist. Der Umstand, dass die DPMA-Marke zwar vor der Registrierung der Domain angemeldet, aber erst danach eingetragen wurde, stelle dabei kein Problem dar. Es könne aber Einfluss auf die Beurteilung der Bösgläubigkeit bei Registrierung haben. Weiter sah sie den Anscheinsbeweis eines fehlenden Rechts oder einer Berechtigung des Gegners an der Domain durch die Beschwerdeführerin erbracht. Die Beschwerdeführerin hat dem Gegner keine Lizenz oder sonst eine Ermächtigung zur Nutzung der Marke erteilt. Dass der Name des Gegners mit der Domain heidelbergmaterials.org übereinstimmt oder er seinerseits daran Markenrechte hat, war nicht ersichtlich. Die Übereinstimmung von Marke und Domain stehe nach ganz überwiegender Auffassung von UDRP-Beschwerdepanels einer „berechtigten fairen Nutzung“ im Sinne der UDRP entgegen, da „aufgrund dieser Identität der streitige Domainname ein hohes Risiko für eine implizite gedankliche Verbindung mit der Marke HEIDELBERG MATERIALS der Beschwerdeführerin in sich trägt.“ Diese Verknüpfung sei vom Gegner beabsichtigt, da die Domain auf die Domain end-cement.earth weiterleitete, auf der auch um Spenden zur Unterstützung der auf der Seite beworbenen Kampagne „End Cement“ gebeten wird. Die streitbefangene Domain wurde so mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt. Davon abgesehen verwies Hartung aber auch auf die ganz überwiegend vertretene Ansicht von UDRP-Panels, „dass selbst ein allgemeines Recht auf legitime Äußerung von Kritik im Internet sich nicht zugleich auf das Recht streckt, hierzu Domainnamen zu verwenden, die mit der betroffenen Marke, auf welche sich die Kritik bezieht, identisch sind.“ Damit war für Hartung von der Beschwerdeführerin das zweite Element der UDRP erfüllt, und sie prüfte nun noch die Bösgläubigkeit des Gegners.

Die Registrierung der Domain erfolgte bereits wenige Tage nach Anmeldung der Marke „HEIDELBERG MATERIALS“, aber auch zwei Tage nach der per Pressemitteilung bekanntgemachten Umfirmierung der Beschwerdeführerin von „HeidelbergCement“ in „Heidelberg Materials“. In solchen Fällen gehen UDRP-Panels üblicherweise von einer bösgläubigen Registrierung der Domain aus. Wie bereits festgestellt, könne der Gegner auch keine rechtmäßige Nutzung der Domain zum Zwecke der Meinungsäußerung für sich geltend machen. Das zumal, da Marke und Domain nicht nur ähnlich, sondern identisch seien. Außerdem leitete die streitbefangene Domain auf die Webseite unter end-cement.earth weiter, die nicht nur die Farben weiß und grün der Beschwerdeführerin aufweist, sondern unter der unter anderem Spenden für Kampagnen auch gegen die Beschwerdeführerin eingeworben werden. Dies stelle Bösgläubigkeit im Sinne der UDRP dar. Damit lagen alle Elemente der UDRP vor, und Harting entschied antragsgemäß auf Übertragung der Domain heidelbergmaterials.org auf die Beschwerdeführerin.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain heidelbergmaterials.org finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-1279.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

HANDLUNGSFÄHIG – AGENTICAI.COM FÜR US$ 120.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche fällt deutlich gegenüber der vorangegangenen ab, kann aber mit agenticai.com zum Preis von US$ 120.000,– (ca. EUR 106.195,–) zumindest eine Domain im sechsstelligen Bereich bieten.

Unter der Endung .com ist diesmal nicht viel los. Zu bemerken ist lediglich, dass agenticai.com auf US$ 120.000,– (ca. EUR 106.195,–) kommt. Alles weitere hält sich im unteren fünfstelligen Preisbereich und darunter auf.

Wie gewohnt steht bei den Landesendungen wieder Anguilla vorne, diesmal mit der Drei-Zeichen-Domain jcl.ai zum Preis von US$ 95.500,– (ca. EUR 84.513,–). Die deutsche Endung bietet ebenfalls eine Drei-Zeichen-Domain als beste: hbg.de kommt auf EUR 9.995,–.

Die neuen generischen Endungen zeigen sich diesmal auch schwächer, mit luxe.date zum Preis von US$ 8.499,– (ca. EUR 7.521,–) an erster Stelle. Nicht alle Kunst ist Gold: Die Domain aura.art fällt von US$ 3.250,– (ca. EUR 2.802,–) im September 2021 auf jetzt US$ 1.625,– (ca. EUR 1.438,–). Und auch die klassischen generischen Endungen verhalten sich ruhig, mit ebenfalls einer Drei-Zeichen-Domain als teuerste: hkl.org kommt auf US$ 9.800,– (ca. EUR 8.673,–). Die Domain westernwire.net kam im September 2024 noch auf US$ 2.550,– (ca. EUR 2.297,–) und liegt nun bei US$ 1.275,– (ca. EUR 1.128,–). Die vergangene Domain-Handelswoche ist diesmal kein Renner, aber nach dem in der Vorwoche gestarteten Feuerwerk muss das auch nicht sein.

Länderendungen
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jcl.ai – US$ 95.500,– (ca. EUR 84.513,–)
sheets.ai – US$ 85.000,– (ca. EUR 75.221,–)
nash.ai – US$ 73.000,– (ca. EUR 64.602,–)
opinion.ai – US$ 17.999,– (ca. EUR 15.928,–)
688.ai – US$ 14.376,– (ca. EUR 12.722,–)
788.ai – US$ 14.376,– (ca. EUR 12.722,–)

agent.md – EUR 23.000,–

hbg.de – EUR 9.995,–
scaletech.de – EUR 7.140,–
salla.de – EUR 7.000,–
simtra.de – EUR 5.799,–
fusballtor.de – EUR 5.500,–
leckerli.de – EUR 3.500,–
pcplus.de – EUR 2.800,–
myparkett.de – EUR 2.750,–
momap.de – EUR 2.749,–
mydrop.de – EUR 2.749,–
fondsgebundene-lebensversicherung.de – EUR 2.500,–
iboys.de – EUR 2.500,–
sundeals.de – EUR 2.499,–
naviro.de – EUR 2.380,–

bcgame.cz – EUR 9.500,–
dn.tv – US$ 9.214,– (ca. EUR 8.154,–)
glow.nl – EUR 5.500,–
improving.in – US$ 5.800,– (ca. EUR 5.133,–)
saf.fr – EUR 4.995,–
hup.at – EUR 3.500,–
zorgacademie.nl – EUR 3.450,–
terazzo.nl – EUR 3.300,–
thea.ch – EUR 3.499,–
vacay.in – US$ 3.800,– (ca. EUR 3.363,–)
fo.vc – US$ 3.300,– (ca. EUR 2.920,–)
capsulehotel.dk – EUR 2.600,–
dzp.eu – EUR 2.380,–
reduced.ch – EUR 2.380,–

Neue Endungen
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luxe.date – US$ 8.499,– (ca. EUR 7.521,–)
imap.cloud – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.080,–)
iam.app – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.310,–)
uig.xyz – US$ 4.588,– (ca. EUR 4.060,–)
aura.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.438,–)
ini.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.438,–)
uae.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.438,–)
oooooo.ooo – US$ 1.022,– (ca. EUR 904,–)

Generische Endungen
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hkl.org – US$ 9.800,– (ca. EUR 8.673,–)
noetic.net – EUR 3.800,–
earthinsight.org – US$ 3.666,– (ca. EUR 3.244,–)
arfp.org – US$ 3.550,– (ca. EUR 3.142,–)
bled.org – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.655,–)
radioes.net – EUR 2.500,–
tornadosummit.org – US$ 2.115,– (ca. EUR 1.872,–)
westernwire.net – US$ 1.275,– (ca. EUR 1.128,–)

.com
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agenticai.com – US$ 120.000,– (ca. EUR 106.195,–)
ystech.com – US$ 29.000,– (ca. EUR 25.664,–)
miaminews.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.699,–)
primeresources.com – US$ 18.889,– (ca. EUR 16.716,–)
globalwise.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.274,–)
satelliteshelters.com – US$ 14.888,– (ca. EUR 13.175,–)
lucidly.com – US$ 14.399,– (ca. EUR 12.742,–)
constructionhub.com – EUR 12.450,–
appuesta.com – EUR 11.000,–
greybridge.com – US$ 10.340,– (ca. EUR 9.150,–)
alusta.com – EUR 8.880,–
xindingdianxsw.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.850,–)
kirsche.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.850,–)
bharatbazaar.com – US$ 9.750,– (ca. EUR 8.628,–)
gomission.com – US$ 8.599,– (ca. EUR 7.610,–)
thorus.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.080,–)
trendscout.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.080,–)
adavapi.com – US$ 7.800,– (ca. EUR 6.903,–)
flanker.com – US$ 7.538,– (ca. EUR 6.671,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

READOUT – ONLINE-NACHLESE ZU ICANN83 VON ECO EV

Nach Abschluss des im Moment noch anstehenden 83. ICANN-Meetings bietet der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV am 18. Juni 2025 das ICANN83-Readout, bei dem Höhepunkte und „Take-Aways“ des jährlichen Policy-Forums in einer Online-Veranstaltung vorgestellt werden.

Wie bereits nach den letzten ICANN-Meetings, veranstalten eco eV und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) eine Online-Konferenz zur Nachbereitung des aktuellen 83. ICANN-Meetings, dem jährlichen Policy Forum, das vom 09. bis 12. Juni 2025 im „Prague Congress Center“ in Prag (Tschechien) stattfindet. Gastgeber des Readouts sind – wie gewohnt – Christopher Mondini (ICANN) und Thomas Rickert (eco). Als Referenten treten an Constanze Buerger (ASO Address Council), Nicolas Caballero (GAC), Jordan Carter (ccNSO Council), Greg DiBiase (GNSO Council), Philippe Fouquart (ISPCP), Joanna Kulesza (ALAC), Ram Mohan (SSAC) und Nick Wenban-Smith (Nominet). Die Referenten*innen aus verschiedenen Bereichen der ICANN-Community werden einen Überblick über die Höhepunkte und wichtigsten Erkenntnisse der ICANN83-Hybridkonferenz aus ihrer jeweiligen Perspektive geben.

Das „ICANN83-Readout: Highlights & Take-Aways from Policy Forum“ von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV und ICANN findet am 18. Juni 2025 ab 16:30 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung zum ICANN83-Readout unter:
> https://www.eco.de/event/icann83-readout-highlights-take-aways-from-the-policy-forum/

Und wer will, kann sich kurzfristig noch zum ICANN83-Meeting in Prag (Tschechien) anmelden und teilnehmen unter:
> https://meetings.icann.org/en/meetings/icann83/

Quelle: eco.de, icann.org, eigene Recherche

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